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6  Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen

6.2  Erhaltungsmaßnahmen

6.2.1 Naturnahe Waldwirtschaft

Maßnahmenkürzel NW Maßnahmenflächen-Nummer 320003

Flächengröße [ha] 723,22

Dringlichkeit gering

Durchführungszeitraum/Turnus Im Zuge der forstlichen Bewirtschaftung Lebensraumtyp/Art Waldmeister-Buchenwald [9130]

Orchideen-Buchenwald [9150]

Schlucht- und Hangmischwälder [*9180]

Auenwälder mit Erle, Esche, Weide [*91E0]

Bodensaure Nadelwälder [9410]

Großes Mausohr [1324]

Grünes Besenmoos [1381]

Grünes Koboldmoos [1386]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 14.7 Beibehaltung Naturnahe Waldwirtschaft Maßnahmen der naturnahen Waldwirtschaft sind den Zielen der oben genannten Lebens-raumtypen nicht abträglich und bei entsprechender Ausgestaltung eine geeignete Grundlage für eine gezielte Förderung erwünschter Habitatstrukturen. Hierzu gehört zunächst die Be-reitstellung und Pflege von Wäldern mit naturnaher, standortsgerechter Baumartenzusam-mensetzung. Altholzanteile, Totholz und Habitatbäume sollen dauerhaft ausreichend zur Ver-fügung stehen. In schon bislang sehr extensiv bewirtschafteten Wäldern kann diese (Nicht)- Bewirtschaftung fortgesetzt werden.

Auf die Baumartenzusammensetzung wird bei der Bestandesbegründung, bei Pflegeeingrif-fen und Durchforstungen Einfluss genommen. Diese orientiert sich an der standörtlichen Eignung der Baumarten und fördert vor allem standortsheimische Baumarten.

Voraussetzung für die Sicherung standortsheimischer Baumartenanteile in der Verjüngung sind angepasste Wildbestände. Für eine ausreichende Bejagung ist Sorge zu tragen.

Es kommen nach Möglichkeit langfristige Naturverjüngungsverfahren zur Anwendung. Diese gewährleisten hohe Anteile strukturreicher Altbestände. Gerade in diesen Bestandesphasen wird besonders auf die Ausstattung mit den naturschutzfachlich bedeutsamen Elementen Habitatbäume und Totholz (stehend und liegend) geachtet. Das Belassen von Altholzinseln über die Verjüngungsphase hinweg bis in die Jungwuchsphase ist hierfür ein möglicher Weg.

Im Bereich der Lebensstätte des Grünen Koboldmooses, vor allem in luftfeuchten Tallagen sollte starkes Nadel-Totholz belassen werden. Hier bietet sich vor allem das Liegenlassen von Kilbenstücken (z.B. bei hohen Anteilen an rotfaulen Fichten) und X-Holz an.

Hinweise zur Bereitstellung von Habitatstrukturen im Wald können dem Alt- und Totholzkon-zept (FORSTBW 2016) entnommen werden.

Für das Grüne Besenmoos ist generell starkes Laub-Altholz geeignet. Bevorzugt besiedelt werden fehlwüchsige Bäume (krumm-, schiefwüchsige Bäume, Zwiesel, tiefliegende Stamm-gabelung). Bekannte Trägerbäume/-baumgruppen können gezielt in Altholzinseln

eingebun-den wereingebun-den. Irrtümliche Fällungen können durch Markierungen vermieeingebun-den wereingebun-den. Um ab-rupte Veränderungen der kleinklimatischen Verhältnisse im Bereich (potenzieller) Träger-bäume des Grünen Besenmooses zu verhindern, sollte eine zu starke Freistellung in Folge einer Entnahme zahlreicher Nachbarbäume vermieden werden. Durch langfristige, femel-schlag- bzw. dauerwaldartige Verjüngungsverfahren sollen die für das Besenmoos günstigen Habitatstrukturen wie halbschattige, ungleichaltrige Verhältnisse mit anhaltender Präsenz alter Bäume so lange wie möglich erhalten werden.

6.2.2 Verminderung der Verbissbelastung

Maßnahmenkürzel VV Maßnahmenflächen-Nummer 320005

Flächengröße [ha] 515,66

Dringlichkeit Mittel

Durchführungszeitraum/Turnus fortlaufend

Lebensraumtyp/Art Waldmeister-Buchenwald [9130]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 26.3 Reduzierung der Wilddichte

Die erfolgreiche Umsetzung des Konzepts der Naturnahen Waldwirtschaft benötigt einen dem Waldökosystem angepassten Wildbestand. Der Verbissdruck betrifft insbesondere sel-tenere Mischbaumarten in den Wald-Lebensraumtypen. Zur Reduktion der Verbissbelastung ist u.a. die Festsetzung von Bejagungsschwerpunkten geeignet.

Die forstlichen Gutachten zur Verbissbelastung belegen einen starken Verbiss vor allem von Tanne, Berg-Ahorn und Esche mit Schwierigkeiten, die waldbaulich angestrebten Baumar-tenmischungen zu erreichen.

Die Ergebnisse der Forstlichen Gutachten der betroffenen Jagdbögen sollen für die Erfolgs-kontrolle herangezogen werden.

6.2.3 Sicherung von Nadelholzanteilen

Maßnahmenkürzel SN Maßnahmenflächen-Nummer 320004

Flächengröße [ha] 109,54

Dringlichkeit Hoch

Durchführungszeitraum/Turnus dauerhaft

Lebensraumtyp/Art Grünes Koboldmoos [1386]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 32 spezielle Artenschutzmaßnahmen

Nadeltotholz ist das bevorzugte Besiedlungssubstrat des Grünen Koboldmooses. Im Rah-men der Waldbewirtschaftung soll im Bereich der Lebensstätte ein bedeutsamer Anteil der Baumarten Fichte und wo möglich auch Tanne, ein weitgehend konstantes Waldinnenklima (Luftfeuchte) und eine kontinuierliche Ausstattung mit besiedelbarem Nadel-Totholz durch eine kleinflächige, möglichst einzelstammweise und starkholzorientierte Nutzung gewährleis-tet werden.

6.2.4 Unbegrenzte Sukzession im Bannwald Untereck

Maßnahmenkürzel US Maßnahmenflächen-Nummer 320006

Flächengröße [ha] 33,05

Dringlichkeit Hoch

Durchführungszeitraum/Turnus dauerhaft

Lebensraumtyp/Art Schlucht- und Hangmischwälder [*9180]

Grünes Koboldmoos [1386]

Im Bannwald Untereck Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 1.0 unbegrenzte Sukzession

Im Bannwald Untereck finden seit seiner Ersterklärung 1924 keine forstwirtschaftlichen Maß-nahmen statt. Die Waldentwicklung erfolgt ungesteuert. Näheres hierzu ist der Schutzge-biets-VO vom 27.01.2010 zu entnehmen.

6.2.5 Verringerung der Gewässerunterhaltung

Maßnahmenkürzel VG Maßnahmenflächen-Nummer 320002

Flächengröße [ha] 6,65

Dringlichkeit hoch

Durchführungszeitraum/Turnus dauerhaft

Lebensraumtyp/Art Fließgewässer mit flut. Wasservegetation [3260]

Groppe [1163]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 22.5 Verringerung der Gewässerunterhaltung Zur Erhaltung der natürlichen Eigendynamik der Oberen Bära als Lebensraumtyp [3260] und zum Schutz der Groppe [1163] sollten keine Eingriffe in das Bachbett erfolgen. Grundräu-mungen sowie das Entfernen von Totholz sind - soweit möglich - zu unterlassen. Wenn Un-terhaltungsmaßnahmen dennoch erforderlich werden, sollten diese nur abschnittsweise aus-geführt werden. Dabei sollte in einem Jahr höchstens so viel Fläche bearbeitet werden, dass eine Wiederbesiedlung betroffener Lebensraumtypen und Arten gewährleistet ist. Der Zeit-punkt der Maßnahme muss so gewählt sein, dass Lebensraumtypen und Arten möglichst wenig beeinträchtigt werden.

Bei wesentlichen Umgestaltungsmaßnahmen (d.h. der Zustand des Gewässers ein-schließlich seiner Ufer wird auf Dauer in einer für den Wasserhaushalt oder die Fischerei bedeutsamen Weise geändert) muss im Einzelfall die Untere Wasserbehörde hinzugezogen werden. Diese entscheidet, ob es sich bei einer Maßnahme um einen Ausbau oder eine we-sentliche Unterhaltungsmaßnahme handelt.

Zur Einrichtung von Gewässerrandstreifen siehe Maßnahme EB - Entwicklung beobachten (Kap.6.2.13).

6.2.6 Beibehaltung einer angepassten Nutzung/Pflege von Magerrasen Maßnahmenkürzel BM Maßnahmenflächen-Nummer BM1: 320003

BM2: 320005 BM3: 320006

Flächengröße [ha] BM1: 47,40

BM2: 3,20 BM3: 6,73

Dringlichkeit hoch

Durchführungszeitraum/Turnus mindestens alle zwei Jahre Lebensraumtyp/Art Kalk-Magerrasen [6210]

Wacholderheiden [5130]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 2.1 Mahd mit Abräumen 4.1 Hüte-/Triftweide

20.3 Gehölzaufkommen /-anflug beseitigen

Zur Erhaltung der Kalk-Magerrasen [6210] und Wacholderheiden [5130] ist eine extensive angepasste Nutzung oder Pflege der Flächen erforderlich. Auf einen Einsatz von Dünger und Bioziden ist auf den Flächen grundsätzlich zu verzichten. Auch Nährstoffeinträge aus an-grenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen sollten z.B. durch Einrichtung von Puffer-streifen unterbunden werden.

Es werden drei Varianten differenziert:

BM 1 – Klassische Beweidung

Als Optimalvariante ist grundsätzlich eine Beweidung der Flächen durch Schafe anzusehen.

Dabei sollte eine traditionelle Hütehaltung mit folgenden Bedingungen durchgeführt werden:

Abweiden von mindestens 2/3 des Aufwuchses, Ruhephasen von 6 bis 8 Wochen zwischen den Weidegängen, keine Düngung, keine Kalkung. Es sollten vornehmlich zwei Weidegänge durchgeführt werden. Eine Beweidung kann als Frühweide (optimal April/Anfang Mai) erfol-gen, ein zweiter Weidegang sollte dann im Spätsommer (ab Ende August) folgen.

Die Erstellung eines speziellen Beweidungsplanes in Abstimmung mit den Naturschutzbe-hörden wird grundsätzlich empfohlen. Bei bereits stark verfilzten Beständen ist vor dem ers-ten Weidegang eine Mahd erforderlich. Ggf. notwendige Pferchflächen sind außerhalb der Lebensraumtypenflächen einzurichten.

Alternativ können die Flächen auch durch eine Mahd gepflegt werden. Dabei sollten aber Altgrasstreifen auf mindestens 10 % der Flächen erhalten werden, die erst im Winter bzw. im Folgejahr bis zum 01. März gemäht werden. Oder es wird ein zweijähriger Mahdrhythmus eingeführt. Benachbart liegende Flächen sollten dabei abwechselnd gemäht werden (gera-de/ungerade Jahre). Dabei sind geeignete Mahdtermine im Spätsommer (nicht vor Ende August) alle zwei Jahre einzuhalten. Zur Verhinderung einer Akkumulation von Nährstoffen ist das Mahdgut nach Trocknung auf den Flächen abzutransportieren.

Weiterhin wird eine alternative Mahd auch auf sehr kleinen Flächen vorgeschlagen, die in-nerhalb größerer Wiesengebiete liegen und auch derzeit nur durch Mahd gepflegt werden

tig ist dabei, dass die Orchideen zum Fruchten gelangen und sich auf den Flächen verjüngen können.

BM 3 – Gehölzreiche Bestände

Der aktuell vorhandene Gehölzbestand sollte bei Bedarf stark aufgelichtet bzw. im Falle von lebensraumuntypischen Gehölzen vollständig entfernt werden. Zukünftige Gehölzauf-kommen sollten, soweit nicht durch Mahd oder Beweidung regelmäßig unterdrückt, bei Be-darf in der Zeit zwischen 01. Oktober und 28. Februar entfernt werden. Nach Beseitigung der Gehölze sind die Flächen gemäß der Maßnahme BM 1 zu pflegen.

Im Bereich des Schafberges im NSG Schafberg-Lochenstein ist die Schonwald-Verordnung zu beachten, wonach eine Erhaltung des variantenreichen Gebiets mit offener Wacholder-heide und vielfältigen Übergangsbereichen zur fortgeschrittenen Sukzession des Weidewal-des vorgesehen ist. Markante Fichten-, Forchen- und Weidbuchensolitäre sind zu erhalten.

6.2.7 Spezielle Artenschutzmaßnahmen für beweidungsempfindliche Tierarten auf Wacholderheiden und Kalkmagerrasen

Maßnahmenkürzel AM Maßnahmenflächen-Nummer 320007

Flächengröße [ha] 2,09

Dringlichkeit hoch

Durchführungszeitraum/Turnus Dauerhaft

Lebensraumtyp/Art Wacholderheiden [5130] und

Kalkmagerrasen [6210], mit Vorkommen von Esparsetten-Bläuling (Plebicula thersites) Ampfer-Grünwidderchen (Adscita statices) Platterbsen-Widderchen (Zygaena osterodensis) Hufeisenklee-Widderchen (Zygaena transalpina) Wanstschrecke (Polysarcos denticauda)

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 2.1 Mahd mit Abräumen

Auf Flächen mit zahlreichem Vorkommen wertgebender Tagfalter- und Widderchen sowie Heuschrecken, die gegenüber Beweidungsmaßnahmen besonders empfindlich reagieren, sind spezielle Artenschutzmaßnahmen erforderlich. Grundlage für die speziellen Anforde-rungen sind Maßnahmeempfehlungen im Rahmen faunistischer KartieAnforde-rungen in den NSG innerhalb des FFH-Gebietes (KÜHNAPFEL 2017a-e)

Als Optimalvariante sollten Flächen mit Vorkommen der Wanstschrecke oder anderer sen-sibler Tagfalter- und Widderchenarten nicht mehr beweidet, sondern nur noch einer Spät-mahd mit Abräumen unterzogen werden, damit die genannten Insektenarten ihren Lebens-zyklus bis zu ihren Ruhestadien problemlos durchlaufen können.

Als Alternative ist auch eine Beweidung erst spät im Jahr im Herbst (frühestens ab Anfang September) und Winter (bis spätestens Mitte März) möglich.

6.2.8 Beibehaltung einer angepassten Nutzung von Mähwiesen

Maßnahmenkürzel BW Maßnahmenflächen-Nummer 320008

Flächengröße [ha] 526,50

Dringlichkeit hoch

Durchführungszeitraum/Turnus Dauerhaft (jährlich 1-2 Nutzungen) Lebensraumtyp/Art Magere Flachland-Mähwiesen [6510]

Berg-Mähwiesen [6520]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 6.1 Beibehaltung extensiver Grünlandnutzung Zur Erhaltung der Mageren Flachland-Mähwiesen [6510] und der Berg-Mähwiesen [6520] ist eine angepasste Grünlandnutzung erforderlich. Die Flachland- und Berg-Mähwiesen sollten ein- bis zweimal jährlich gemäht und das Mahdgut nach Trocknung auf den Flächen ab-transportiert werden. Auf eine exakte Festlegung der Mahdtermine kann verzichtet werden.

Grundsätzlich sollte der erste Schnitt nach der Blüte der hauptbestandsbildenden Gräser (bei den Flachland-Mähwiesen: Glatthafer [Arrhenatherum elatius], bei den Berg-Mähwiesen:

Goldhafer [Trisetum flavescens]) erfolgen. Dies bedeutet, dass der erste Mahdtermin in der Regel bei den Flachland-Mähwiesen je nach Höhenlage ab Mitte Juni stattfinden soll. Ein zweiter Schnitt kann bei Bedarf erst nach einer Ruhephase von mindestens 6 Wochen fol-gen. Bei den Berg-Mähwiesen kann der erste Schnitt oft erst Mitte/Ende Juli erfolfol-gen.

Hinweise zur Bekämpfung von Giftpflanzen im Grünland:

In begründeten Einzelfällen kann über einen möglichst eng begrenzten Zeitraum von diesen Empfehlungen abgewichen werden, beispielsweise bei hohem Vorkommen von Herbstzeitlo-sen (Colchicum autumnale): Früher Schröpfschnitt, wenn die Samenkapseln so weit über der Erde stehen, dass sie mit abgeschnitten werden. Frühschnitt über mehrere Jahre führt zu einer deutlichen Verminderung. Gegebenenfalls ist ein zweimaliger Frühschnitt in einem Jahr zielführend. Möglich ist auch der Schnitt der Blüten im Herbst, damit kein Samenansatz er-folgen kann; hilfreich sind auch das Ausziehen und der Abtransport der Pflanzen bei voller Blattentwicklung und bei fühlbarem Erscheinen der Kapseln (Anfang Mai; 2 Jahre lang zum Aushungern). Es wird auf die Handlungsanleitung des Landwirtschaftlichen Zentrums Baden-Württemberg (LAZBW) in Aulendorf verwiesen (siehe Kapitel 10). Zu beachten ist das Ver-schlechterungsverbot, eine vorherige Rücksprache mit UNB und der ULB ist sinnvoll. Bei der Umsetzung ist zu beachten, dass Wiesenbrüter nicht gestört werden. Analog kann im Falle der Notwendigkeit zur Bekämpfung anderer Giftpflanzen wie Greiskraut-Arten (z. B. Jakobs-Greiskraut Senecio jacobaea 2), und Klappertopf-Arten (Rhinanthus spec.3) vorgegangen werden.

Auf einen Einsatz von Bioziden ist grundsätzlich zu verzichten. Eine Düngung sollte, falls notwendig, entzugsorientiert und in einem zweijährigen Turnus möglichst unter Verwendung von Festmist (max 100 dt/ha, Herbstausbringung) stattfinden. Alternativ ist auch im zweijäh-rigen Turnus eine Düngung mit Gülle (max 20 m³/ha verdünnte Gülle, TS-Gehalt etwa 5 %, Ausbringung zum zweiten Aufwuchs) möglich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Arten-reichtum der Wiesen, insbesondere das Vorkommen von Magerkeitszeigern durch die Dün-gung nicht reduziert werden darf. Auch die Intensität der Bewirtschaftung sollte durch die Düngegaben nicht erhöht werden (z.B. dreischürige Nutzung auf zuvor zweischürig

genutz-Wasserschutzgebieten geltenden strengere Düngungsauflagen (u.a. Obere Bära, Schlichem, Eyach), die einzuhalten sind.

Als Mineraldünger können darüber hinaus bis zu 35 kg P2O5/ha und 120 kg K2O/ha in einem zweijährigen Turnus ausgebracht werden. Eine Ausbringung von mineralischem Stickstoff sollte unterbleiben. (s. LUBW 2016, Wie bewirtschafte ich eine FFH-Wiese?)

Aufgrund der geringen Viehbestände im Bereich des Großen Heubergs und der aktuellen Heuvermarktung ist derzeit nicht mit einer Beweidung von Wiesenflächen zu rechnen. Zu-künftig sollte eine Beweidung als alternative Bewirtschaftungsform nur erfolgen, wenn keine Verschlechterung durch eine Verarmung des Arteninventars eintritt. Diese sollte möglichst nur als kurze Nachbeweidung im Spätsommer/Herbst bei trittfestem Boden erfolgen. Im FFH-Gebiet wäre zum Beispiel eine Nachbeweidung mit Schafen unproblematisch.

Der aktuell vorhandene Gehölzbestand sollte bei Bedarf aufgelichtet bzw. im Falle von le-bensraumuntypischen Gehölzen vollständig entfernt werden. Die alten Weidbäume (z.B. im NSG Hülenbuchwiesen) sollten erhalten werden.

Auf den Flächen, auf denen LPR-Verträge vereinbart sind, gelten die dort enthaltenen wei-tergehenden Maßnahmen.

6.2.9 Wiederherstellung von Mageren Flachland-Mähwiesen

Maßnahmenkürzel WW Maßnahmenflächen-Nummer 320009

Flächengröße [ha] 42,39

Dringlichkeit hoch

Durchführungszeitraum/Turnus Temporär (jährlich bis zu 3 Nutzungen) bis zur Wie-derherstellung des LRT 6510

Lebensraumtyp/Art Magere Flachland-Mähwiesen [6510], Verlustflä-chen

Berg-Mähwiese [6520], Verlustflächen

(Die Flächen, die 2004 als Berg-Mähwiese und 2014 als Flachland-Mähwiese, oder umgekehrt, kartiert wurden, sind nicht als Verlustflächen zu bewerten)

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 39.0 Extensivierung der Grünlandnutzung

Auf den in vorangegangen Kartierungen als Lebensraumtyp erfassten, aber wegen Aufgabe oder nicht angepasster Nutzung aktuell nicht mehr ausgebildeten Wiesen ist eine Wieder-herstellung des Lebensraumtyps durch die zuständige Behörde zu prüfen.

Als Maßnahme zur Wiederherstellung des LRT-Status wird in den Anfangsjahren eine Grün-landnutzung mit bis zu drei Schnitten pro Jahr ohne Düngung empfohlen. Zwischen den Nut-zungen sollten Ruhephasen von ca. 6 bis 8 Wochen eingehalten werden.

Auf Flächen, die längere Zeit nicht mehr genutzt wurden, kann eine Erstpflege notwendig sein, an die sich nachfolgend eine Mahd oder ggf. auch eine angepasste Beweidung an-schließen soll.

Nach der Wiederherstellung kann die Zahl der Nutzungen reduziert und auf die Maßnahme BW übergegangen werden

6.2.10 Spezielle Artenschutzmaßnahmen auf Mähwiesen

Maßnahmenkürzel AW Maßnahmenflächen-Nummer 320010

Flächengröße [ha] 44,92

Dringlichkeit hoch

Durchführungszeitraum/Turnus Dauerhaft

Lebensraumtyp/Art Magere Flachland-Mähwiesen [6510], mit Vorkom-men von

Orchideenarten (Orchidaceae) (RL-Arten im Natur-raum Schwäbische Alb, Kategorien V, 3, 2, 1), Esparsetten-Bläuling (Plebicula thersites) Ampfer-Grünwidderchen (Adscita statices) Platterbsen-Widderchen (Zygaena osterodensis) Wanstschrecke (Polysarcus denticauda)

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 6.1 Beibehaltung extensiver Grünlandnutzung

Abbildung 3: Schwerpunkträume (rot) für Spezielle Artenschutzmaßnahmen auf Mähwiesen;

Teilgebiete Hülenbuchwiesen, Gebietskomplex nordöstlich Hossingen, Sandbühl, Stromels-berg-Hessenbühl und Burgbühl. (blau=FFH-Gebiet; grün= LRT 6510 und 6520 innerhalb des

chendem Artvorkommen auf weitere Bereiche ausgedehnt werden. Insbesondere bieten sich solche Flächen in Teilgebieten an, in denen bereits für zahlreiche Mähwiesen LPR-Verträge bestehen. In der nachfolgenden Abbildung sind die Teilgebiete mit hohem Anteil an Vertrags-flächen dargestellt.

Grundsätzlich sollte der erste Schnitt auf Flächen mit Vorkommen der Wanstschrecke (Poly-sarcus denticauda) oder anderer sensibler Tagfalter- und Widderchenarten erst spät im Jahr, möglichst erst nach der Aktivitätszeit ab August erfolgen. Gleiches gilt für Standorte mit wert-vollen Orchideenvorkommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine dauerhafte Spätmahd mittel- bis langfristig zu einer Verfilzung der Grasnarbe und somit Verschlechterung des Er-haltungszustandes der Wiese führen kann. Solche Bestände sollten daher vorübergehend wieder für einige Jahre normal (gemäß Maßnahme BW) bewirtschaftet werden. Zu dieser Zeit sollten dann Nachbarflächen mit einer Spätmahd (gemäß Maßnahme AW) zur Verfü-gung gestellt werden.

Wenn ein später erster Mahdtermin nicht möglich ist, ist auf den Wiesenflächen im FFH-Gebiet der Erhalt von Altgrasstreifen von besonderer Bedeutung. Es sollten mindestens 10 % der Wiesenflächen mit wertgebenden Vorkommen von Tagfaltern, Widderchen und Heuschrecken als jährlich wechselnde Altgrasstreifen beim ersten Schnitt ausgespart wer-den. Dadurch werden ausreichend Ausweich-Lebensräume für diese Arten nach der Mähnutzung zur Verfügung gestellt. Die Altgrasstreifen sollten frühestens beim zweiten Schnitt gemäht und abgeräumt werden. Alternativ erfüllen überjährige Altgrasstreifen eine vergleichbare Funktion als Rückzugsraum für die Fauna.

6.2.11 Beibehaltung einer angepassten Nutzung/Pflege von Kalkreichen Niedermoo-ren

Maßnahmenkürzel BN Maßnahmenflächen-Nummer 320011

Flächengröße [ha] 0,77

Dringlichkeit hoch

Durchführungszeitraum/Turnus alle zwei Jahre

Lebensraumtyp/Art Kalkreiche Niedermoore [7230]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 2.1 Mahd mit Abräumen

20.3 Gehölzaufkommen /-anflug beseitigen

Zur Erhaltung der Kalkreichen Niedermoore [7230] ist eine Pflege der Fläche erforderlich. Es ist eine Mahd mit Abräumen int zweijährigem Rhythmus ausreichend. Dabei sollte alternie-rend in einem Jahr die obere und im Folgejahr nur die untere Fläche gepflegt werden. Auf-kommende Gehölzsukzession sollte dabei entfernt werden. Das Mahdgut sollte nach Trock-nung auf der Fläche abgeräumt werden. Mahdgut und Gehölzschnitt dürfen nur außerhalb der LRT-Fläche abgelagert werden.

Auf einen Einsatz von Bioziden ist grundsätzlich auf der Fläche und den unmittelbar angren-zenden Waldflächen zu verzichten.

6.2.12 Beibehaltung einer angepassten Nutzung/Pflege von Pfeifengraswiesen Maßnahmenkürzel BP Maßnahmenflächen-Nummer 320012

Flächengröße [ha] 0,30

Dringlichkeit hoch

Durchführungszeitraum/Turnus Einmal jährlich

Lebensraumtyp/Art Pfeifengraswiesen [6410]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 2.1 Mahd mit Abräumen

20.3 Gehölzaufkommen /-anflug beseitigen

Zur Erhaltung der Pfeifengraswiesen [6410] ist eine Pflege der Fläche erforderlich. Es ist eine jährliche Spätmahd mit Abräumen (ab September) durchzuführen. Aufkommende Ge-hölzsukzession sollte dabei entfernt werden. Das Mahdgut sollte nach Trocknung auf der Fläche abgeräumt werden. Mahdgut und Gehölzschnitt dürfen nur außerhalb der LRT-Fläche abgelagert werden.

6.2.13 Entwicklung beobachten

Maßnahmenkürzel EB Maßnahmenflächen-Nummer 320002

Flächengröße [ha] 28,69 (wird nur für LRT-Flächen dargestellt)

Dringlichkeit gering

Durchführungszeitraum/Turnus Daueraufgabe

Lebensraumtyp/Art Natürliche nährstoffreiche Seen [3150]

Fließgewässer mit flutender Wasservegetation [3260]

Kalk-Pionierrasen [*6110]

Feuchte Hochstaudenfluren [6430]

Kalktuffquellen [*7220]

Kalkschutthalden [*8160]

Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation [8210]

Höhlen und Balmen [8310]

Steppen-Kiefernwälder [91U0]

Großes Mausohr [1324]

Biber [1337]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 1.3 keine Maßnahmen, Entwicklung beobachten Die genannten Lebensraumtypen sind nicht auf eine bestimmte Form der Bewirtschaftung angewiesen. Sie sind, Konstanz der standörtlichen Bedingungen vorausgesetzt, in ihrem Erhaltungszustand stabil. Beeinträchtigungen von außerhalb sind zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen der Holzernte und Feinerschließung im Wald. Im Umfeld von Hochstaudenfluren und Kalktuffquellen ist sicherzustellen, dass bei der Holzernte keine Be-einträchtigung durch Befahrung oder Ablagerung von Kronenmaterial erfolgt. Bei Felsen im

Entlang der Gewässer und der begleitenden Galeriewälder sowie der Feuchten Hochstau-denfluren sollte ein nicht oder nur extensiv genutzter mindestens 10 m breiter Gewässer-randstreifen belassen werden, um sowohl Nährstoffeinträge als auch mechanische Beein-trächtigungen zu reduzieren. Die Pflege und Unterhaltung im Gewässerrandstreifen umfasst vor allem eine regelmäßige Gehölzpflege (WBW und LUBW 2015); diese sollte abschnitts-weise erfolgen.

Im Gewässerrandstreifen dürfen keine Düngemittel und Pflanzenschutzmittel ausgebracht werde, die Ackernutzung ist untersagt. Der natürlichen Hochwasserdynamik sollte Raum gegeben werden, natürliche Retentionsflächen sollten wiederhergestellt werden. Die Ent-wicklung von Gewässerrandstreifen kommt auch dem Biber zugute.

Das Große Mausohr ist im Offenland durch stark frequentierte Straßen, die die Lebensstätte durchschneiden und intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen gefährdet. Beeinträchtigun-gen, dieser Art sollten so gering wie möglich gehalten werden. Die genannten Mausohr-Quartiere außerhalb des Gebietes sollten erhalten und ggf. auch regelmäßig überprüft

Das Große Mausohr ist im Offenland durch stark frequentierte Straßen, die die Lebensstätte durchschneiden und intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen gefährdet. Beeinträchtigun-gen, dieser Art sollten so gering wie möglich gehalten werden. Die genannten Mausohr-Quartiere außerhalb des Gebietes sollten erhalten und ggf. auch regelmäßig überprüft