• Keine Ergebnisse gefunden

Es sind die wesentlichen Ergebnisse der Bestandserfassung und -beurteilung in einem kurzen, zusammenfassenden Text darzustellen. Dabei ist insbesondere auf die in Kapi-tel 2 sowie ggf. in FFH-Fachbeiträgen erarbeiteten tabellarischen Übersichten und den Bestandsplan (Unterlage 12.1) Bezug zu nehmen.

Insbesondere betrifft dies:

• Kurzbeschreibung des Untersuchungsraums und dessen Abgrenzung vor dem Hinter-grund des Straßenbauvorhabens und seiner Lage im Landschaftsraum einschließlich der Maßnahmenbereiche bzw. Kompensationsflächen,

• Kurzbeschreibung der wesentlichen Ergebnisse der Bestandsbeurteilung, insbeson-dere:

- bemerkenswerte Sachverhalte zu den Datengrundlagen (z. B. aus vorausgegan-gene Verfahren, Sonderuntersuchungen etc.),

- Übersicht zu den Schutzgebieten und -objekten gemäß §§ 19 ff. u. 31 ff.

BbgNatSchG, insbesondere zu betroffenen Natura 2000-Gebieten,

Kap. 5

- Erläuterung der charakteristischen Merkmale des betroffenen Raumes und der be-sonders bedeutsamen, schutzwürdigen und empfindlichen Funktionen der Schutz-güter von Natur- und Landschaft (vgl. § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BbgNatSchG) sowie der Lebensraumtypen und Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung.

5.2 Ergebnisse der Konfliktanalyse und Entwurfsoptimierung

Die wesentlichen Ergebnisse der Konfliktanalyse und Entwurfsoptimierung sind in einem kurzen zusammenfassenden Text darzustellen. Dabei ist insbesondere auf die im Kapitel 3 erarbeiteten tabellarischen Übersichten und den Konfliktplan (Unterlage 12.1) sowie die zusammenfassende Bilanzierung (MUSTERFORMBLATT 6) Bezug zu nehmen.

Insbesondere betrifft dies:

• Kurzbeschreibung der wesentlichen Ergebnisse der Entwurfsoptimierung und Prüfung von planerischen und baulich-konstruktiven Möglichkeiten und Maßnahmen zur Ver-meidung von Beeinträchtigungen (Kap. 3.1) sowie der Maßnahmen zur Schadensbe-grenzung Natura 2000.

• Kurzbeschreibung der wesentlichen Ergebnisse der Ermittlung der unvermeidbaren erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Natur-haushalts und des Landschaftsbildes (Kap. 3.2) und der Beeinträchtigungen im Sinne des § 26d BbgNatSchG, insbesondere:

- Darstellung der besonders gravierenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen der Schutzgüter,

- Betroffenheit von Schutzgebieten und -objekten gemäß §§ 19 ff. u. 31 ff.

BbgNatSchG, insbesondere von Natura 2000-Gebieten.

5.3 Ergebnisse der Landschaftspflegerischen Maßnahmenplanung

Die wesentlichen Ergebnisse der Planung landschaftspflegerischer Maßnahmen zu Ver-meidung/Verminderung, zum Schutz, zur Gestaltung und zum Ausgleich/Ersatz sowie Schadensbegrenzungsmaßnahmen zur Kohärenzsicherung Natura 2000 sind in einem kurzen zusammenfassenden Text darzustellen. Dabei ist insbesondere auf die im Kapitel 4 erarbeiteten tabellarischen Übersichten und die Maßnahmenpläne (Unterlage 12.2 und ggf. FFH-Prüfung.) sowie die nach Kap. 5.4 zu erarbeitende zusammenfassende Bilanzie-rung (MUSTERFORMBLATT 6) Bezug zu nehmen.

Insbesondere betrifft dies:

• Kurzbeschreibung der bei der Maßnahmenplanung zugrunde gelegten Zielkonzeption (Kap. 4.1 bzw. FFH-Prüfung),

• Kurzbeschreibung der wesentlichen Ergebnisse der Maßnahmenplanung, insbeson-dere:

- Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Schadensbegren-zung Natura 2000, die nicht in den straßentechnischen Entwurf integriert sind,

- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,

- Maßnahmen zur Kohärenzsicherung Natura 2000,

- Besonderheiten der Planung, z. B. wenn eine Zusammenfassung von Einzelmaß-nahmen zu großflächigen MaßEinzelmaß-nahmen erfolgt,

• Darstellung, ob nicht kompensierbare unvermeidbare Beeinträchtigungen der Schutz-güter verbleiben, die die Entrichtung einer Ersatzzahlung nach § 15 BbgNatSchG be-gründen.

Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg, Teil 1 - Stand:Juni 2006

MUSTERFORMBLATT 6: Zusammenfassende Bilanzierung (Beispiel)

Eingriff (nach Entwurfsoptimierung)

Kompensa-tionsbedarf Vermei-dung / Vermin-derung

Landschaftspflegerische Maßnahmen

Beeinträchtigung/Konfliktsituation Art der Maßnahme

Umfang (einschl. Beginn, Dauer u.ä.)

baube-dingt

anlage-bedingt

Zone A Zone ...

unter Angabe des

Ziel der Maßnahme Erreichen des Ver-meidungs- u. (Böden allgemeiner Bedeutung)

9.330 m² 1:1 (Entsiegelung)

hier: 840 m²;

Entsiegelung ehemaliger Verkehrsflächen

Anlage Hecke auf ehemaligem Acker (anteilig)

Anlage Feldgehölz auf ehemaligem Acker (anteilig) Bodenfunk-tionen, Einleitung einer natürlichen Bodenentwicklung

Regenerierung ökol. Bodenfunktionen

Regenerierung ökol. Bodenfunktionen

ausgeglichen

Überprägung von Böden durch Straßenböschun-gen und Entwässerungsmulden

(Böden allgemeiner Bedeutung)

13.000 m² 1:0,4

(Nutzungsex-tensivierung) hier: 5.200 m²

E 4 Anlage Feldgehölz auf ehemaligem Acker (anteilig)

5.220 m² (von insg. 13.200 m²)

Regenerierung ökol. Bodenfunktionen ausgeglichen

Schutzgut ...

Schutzgut ...

Kap.5.3

5.4 Zusammenfassende Gegenüberstellung/Bilanzierung von Beeinträchtigungen und Maßnahmen

Über die vorangegangenen textlichen Erläuterungen hinausgehend sind zwei zusammen-fassende tabellarische Übersichten anzufertigen:

• Es ist eine zusammenfassende Bilanzierung gemäß MUSTERFORMBLATT 6 zu erar-beiten. Dies erfolgt in Modifizierung der ‘Vergleichenden Gegenüberstellung’ gemäß

„Musterkarten LBP“ (BMV 1998, S. 20 f.), um eine vollständige Übersicht zur Konflikt-bewältigung zu erhalten (einschl. der baulich-konstruktiven Maßnahmen zur Ver-meidung).

Die tabellarische Übersicht enthält in verbal-argumentativer und soweit möglich quan-tifizierender Form die wesentlichen Angaben zu den vorhabensbedingten Beeinträch-tigungen und den darauf bezogenen LBP-Maßnahmen, ggf. auch bautechnischen Vermeidungsmaßnahmen. Anhand der Darstellung soll insbesondere zusammenfas-send nachvollziehbar werden, dass die naturschutzrechtlichen Gebote (insbes. Ver-meidungs-, Kompensationsgebote) erfüllt werden.

• Bei Betroffenheit von Wald im Sinne des Waldgesetzes ist eine Waldbilanz aufzustel-len (MUSTERFORMBLATT 7). Weitere Hinweise, insbesondere zum erforderlichen Kom-pensationsverhältnis sind in Teil 2, Kap. 4.3.1 enthalten.

MUSTERFORMBLATT 7: Waldbilanz (Beispiel)

Betroffene Waldfläche mit folgender Funktion (ha) *1 Kfl.-Nr. Schutz- und

Nutzfunktion

Nutzfunktion Schutz-, Erholungs- und Nutzfunktion

Betroffene Fläche (ha)

Art der Kompensationsmaß-nahme

(Nr. gem. MUSTERFORMBLATT 5)

Umfang der Kom- pensationsmaß-nahme (ha) KV

K2

3,45 0,15 1,0

4,60

A4, Erstaufforstung einschl.

Waldrandentwicklung *2 2,4

E4, Erstaufforstung ehem.

Truppenübungsplatz(TÜP) 0,2 E5, Erstaufforstung ehem. TÜP 2,0

K4 - 0,25

(Waldschneise)

- 0,25 E6, Voranbau Kiefernforst in

Mischbestand *3 0,25

Summe nach Bedeutung und Umfang der Waldflächen (ha) Summe nach Art und Umfang der Maßnahmen (ha)

Wald mit Schutz- und Nutzfunktion 3,45 - -

Wald mit Nutzfunktion 0,15 - -

Wald mit Schutz-, Erholungs- und Nutzfunktion

1,0 Ersatzaufforstungen i. S.

LWaldG

4,60

Unbestockte Waldfläche 0,25 Waldumbau *3 0,25

Gesamtsumme 4,85 Gesamtsumme 4,85

Angaben zur Waldumwandlung*4 / Ersatzaufforstung / Maßnahmen zur Verbesserung des Waldzustandes Gemarkung Flur Flurstück Anteil

Waldum-wandlung*4 (ha)

Anteil Ersatzauf-forstung (ha)

Anteil Maßnahmen zur Verbesserung des Waldzustandes i. S. VV § 8 LWaldG

Mahlow 13 133/4 4,6 - -

Mahlow 6 21 - 1,6 -

Schönebeck... 21 7/23 0,25 - 0,25

.... .... .... - 3,0 -

Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg, Teil 1 - Stand:Juni 2006

*1 Waldfläche mit Waldfunktion

Hinweis: Es sind die betroffenen Waldfunktionen einzutragen (im Beispiel sind 3 Waldfunktionen betroffen).

Lt. Verteilung der Waldfunktionen im Gesamtwald des Landes Bbg. (Stand 2001) sind von den Waldflächen in Hauptgruppen ausgewiesen (Forstliche Rahmenplanung im Land Brandenburg):

- 31,0% Schutz- und Nutzfunktion, - 32,0% Nutzfunktion,

- 22,0% Schutz-, Erholungs- und Nutzfunktion, - 6,0% Erholungs- und Nutzfunktion,

- 8,0% Schutzfunktion und

- 1,0% Schutz- und Erholungsfunktion.

Die ab 1. Januar 2001 in Brandenburg geltende Liste der Waldfunktionen enthält insgesamt 53 Schutz-, Erho-lungs- und Nutzfunktionen.

*2 Ersatzaufforstung

Nach VV § 8 LWaldG wird als Ersatz eine Erstaufforstung gefordert. Gemeint ist damit eine Aufforstung auf bisherigen Nicht-Waldflächen (z. B. Ackerflächen).

*3 Waldumbau

In den Maßnahmeblättern sind die konkrete Waldumbaumaßnahme darzulegen. Dazu zählen Unterbau, Vor-anbau und NachVor-anbau. Diese Waldrandgestaltungen werden in der VV § 8 LwaldG als Maßnahmen zur Ver-besserung des Waldzustandes aufgeführt.

*4 Waldumwandlung

Angaben zur Waldumwandlung/Ersatzaufforstung und Maßnahmen zur Verbesserung des Waldzustandes i.

S. VV § 8 LWaldG. Mit Waldumwandlung ist der Eingriff (Beseitigung Wald/Waldfläche) gemeint. Die betroffe-nen Flächen der Waldumwandlung und der Kompensationsmaßnahmen sind genau zu verorten (Gemarkung etc.).

5.5 Hinweise für besondere naturschutzrechtliche Entscheidungen

Mit der Landschaftspflegerischen Begleitplanung und den dabei im Einzelnen zu machen-den Angaben, insbesondere gemäß der Darlegungspflicht nach § 18 BbgNatSchG, wird die planerische Bewältigung der durch das Straßenbauvorhaben ausgelösten Konflikte in Bezug auf die Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege geleistet. Die Ergebnisse der Landschaftspflegerischen Begleitplanung sind im Zulassungsverfahren gemäß den einschlägigen straßen- und naturschutzrechtlichen Vorschriften zu berück-sichtigen, und es ist über die Rechtsfolgen zu entscheiden.

Führt ein Eingriff zu nicht vermeidbaren und nicht kompensierbaren Beeinträchtigungen, so ist die Zulässigkeit des Vorhabens am Maßstab des § 12 Abs. 3 Satz 1 BbgNatSchG zu prüfen. Diese spezielle naturschutzrechtliche Abwägung ist der fachplanerischen Ent-scheidung (Abwägung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG, § 38 Abs. 3 Satz 2 BbgStrG) als naturschutzrechtliche Zwischenprüfung vorgelagert ([14], S. 103) und von der abschlie-ßenden Entscheidung zu trennen (BVewG, NuR 1993, S. 125, 129; BVerwG, NuR 1991, S. 124, 128).

Da die naturschutzrechtliche Abwägung in der Landschaftspflegerischen Begleitplanung selbst noch nicht vollzogen wird, stellen ggf. ermittelte Ersatzzahlungen die notwendigen planerischen Vorkehrungen dar, die für den Fall, dass das Straßenbauvorhaben am Maß-stab des § 12 Abs. 3 Satz 1 BbgNatSchG zulässig ist, zu veranlassen sind.

Um die naturschutzrechtliche Abwägung gemäß § 12 Abs. 3 BbgNatSchG vollziehen zu können, müssen anhand der Angaben in der Landschaftspflegerischen Begleitplanung die weder ausgleichbaren noch ersetzbaren unvermeidbaren Beeinträchtigungen der Schutz-güter sowie die Betroffenheit streng geschützter Tier- oder Pflanzenarten deutlich werden.

Hierzu sind insbesondere folgende zusammenfassende Darstellungen zu machen:

• zu den nicht vermeidbaren und weder ausgleichbaren noch ersetzbaren Beeinträchti-gungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes,

Kap.5.5

• zu den besonders bedeutsamen durch das Straßenbauvorhaben betroffenen Werten und Funktionen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, z. B. Gewässerlebens-räume (s. § 35 BbgNatSchG),

• zu den durch das Vorhaben zerstörten und nicht wiederherstellbaren unverzichtbaren Biotopen von Tieren und Pflanzen der streng geschützten Arten entsprechend § 12 Abs. 3 Satz 2 BbgNatSchG (s. Kap. 4.3.2).

Bei Verletzung der artenschutzbezogenen Verbote gemäß § 42 BNatSchG wird eine Be-freiung von den Schutzvorschriften gemäß § 62 BNatSchG erforderlich [163a]. Sofern hierbei Arten Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG in deren natürlichen Verbreitungsgebie-ten oder „Europäische VogelarVerbreitungsgebie-ten“ im Sinne der Richtlinie 79/409/EWG betroffen sind, besteht eine Nachweispflicht, dass die Art. 12, 13 u. 16 der RL 92/43/EWG sowie 5 u. 9 der RL 79/409/EWG der Befreiung nicht entgegenstehen.

Bei Beeinträchtigung von geschützten Teilen von Natur und Landschaft, die Genehmi-gungen und Ausnahmen bzw. Befreiungen erfordern (nach Maßgabe § 19 Abs. 2 u. § 72 BbgNatSchG, vgl. a. VV-Biotopschutz), kommt es u. a. ebenfalls darauf an, ob die für das Vorhaben sprechenden Gründe des Gemeinwohls die zu erwartenden Beeinträchtigungen überwiegen, unter Einbezug möglicher ausgleichender Maßnahmen entsprechend der landschaftspflegerischen Begleitplanung. Insoweit bedarf es unter Bezugnahme auf die Übersicht gemäß MUSTERFORMBLATT 4 einer zusammenfassenden Darstellung der jeweils gebietsbezogenen Beeinträchtigungen. Für beeinträchtigte Schutzgebiete sind Hinweise zum Schutzzweck im Kapitel 0 (Planungsgrundlagen) einzufügen.

Bei Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten ergeben sich die besonderen Angaben für Entscheidungen entsprechend den Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß § 26d BbgNatSchG unmittelbar aus der gesonderten FFH-Verträglichkeitsprüfung/FFH-Ausnahmeprüfung. Es genügt, wenn an dieser Stelle darauf verwiesen wird.

Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg, Teil 1 - Stand:Juni 2006

ANLAGEN DES LBP

Folgende Anlagen sind jedem LBP beizufügen.

Verbindliche Anlagen:

Maßnahmenverzeichnis

In den Maßnahmenblättern werden die Einzelmaßnahmen beschrieben. Eine Kopier-vorlage ist im Teil 2, Anlagen, Musterformblatt 5 enthalten.

Kostenschätzung

In der Kostenschätzung sind die Kosten für die Maßnahmen selbst (Vermeidungs-, Schutz-, Gestaltungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen), die etwaigen Grunder-werbskosten sowie die Gesamtkosten entsprechend dem MUSTERFORMBLATT 8 tabel-larisch unter Beachtung der DIN 276 zu ermitteln und darzustellen. Neben den Her-stellungskosten (einschließlich der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege) sind die Kosten für Wildverbissschutz etc. getrennt aufzuführen. Die Aufschlüsselung der AKS-Kostengruppen ist Teil 2, Anlage „Kostenschätzung“ zu entnehmen. Alle Preise sind als Nettopreise in Euro anzugeben.

Soweit eine Ersatzzahlung erforderlich wird, ist bei der Ermittlung u. a. zu beachten, dass

- die voraussichtlich tatsächlich entstehenden Unterhaltungskosten herangezogen werden,

- die Pflegekosten mit dem aktuell geltenden Zinssatz (z.Z. 4%) für den Zeitraum der Pflege kapitalisiert werden (analog zur Verfahrensweise bei Ablöseberechnun-gen).

Quellenverzeichnis (projektspezifisch) Anlagen nach Erfordernis des Einzelfalls:

• Ergebnisse von Sonderuntersuchungen oder vertiefende Darstellung von Einzel-sachverhalten, z. B faunistische Kartierungen, Kartierung von Alleen

• Abstimmungsunterlagen speziell mit den zuständigen Naturschutzbehörden, insbes.

den Naturschutzstationen Rhinluch (Amphibienschutz) und Zippelsförde (u.a. Otter- und Biberschutz) sowie ggf. mit anderen Trägern öffentlicher Belange, insbes. Forst-behörden

• FFH-Vorprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung, FFH-Ausnahmeprüfung und ggf. Stel-lungnahme der EU-Kommission gemäß § 26d Abs. 4 BbgNatSchG (s. dazu BMVBW 2004)

Anlagen des LBP

MUSTERFORMBLATT 8: Kostenschätzung alle Angaben netto (Beispiel)

Teilsummen in EUR Position

(Maßnamen -Nr. laut Verzeichnis)

Kostenrelevante Einzelmaßnahmen AKS Kosten-gruppe

Einheitspreis

(in EUR /Einheit) Umfang

(Menge/Anzahl/

Fläche) Anteil

Bund Anteil

Land Anteil Kommune 1. Kompensationsmaßnahmen

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen außerhalb des Straßenkörpers 961 100 A3 Baumpflanzungen:

Herstellungskosten (einschl. Fertigstellung- und Entwicklungspflege) 205,00/Stck. 36 Stck 7.380,00 A4 Heckenpflanzung,

Herstellungskosten (einschl. Fertigstellung- und Entwicklungspflege) Wildverbisszaun

Herstellungskosten (einschl. Fertigstellung- und Entwicklungspflege)

5,00/m² 4,50/m²

9.500 m² 2.000 m²

47.000,00 9.000,00

A6 Rekultivierung Baustelleneinrichtungsflächen, Arbeitsstreifen 0,30/m² 4.500 1.350,00

trassennahe Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 851 100 A5 Obstbaumpflanzung an querendem Wirtschaftsweg

Herstellungskosten (einschl. Fertigstellung- und Entwicklungspflege) 180,00/Stck. 12 Stck. 2.160,00 Kosten des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Summe der Maßnahmenkosten 66.890,00

2. Grunderwerb

Für trassenferne- und trassennahe Kompensationsmaßnahmen

(sofern nicht im Straßenbau enthalten) 161 100

A4 Pauschal 1,50/m² 9.500 14.250,00

Summe der Grunderwerbskosten 14.250,00 Grunderwerbs- kosten

Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg, Teil 1 - Stand: Juni 2006

Teilsummen in EUR Position

(Maßnamen -Nr. laut Verzeichnis)

Kostenrelevante Einzelmaßnahmen AKS Kosten-gruppe

Einheitspreis

(in EUR /Einheit) Umfang

(Menge/Anzahl/

Fläche) Anteil

Bund Anteil

Land Anteil Kommu-ne

3. Sonstige Maßnahmen

A/E xx Beseitigung von Fahrbahnbefestigungen

(sofern nicht als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen unter KBK-Nr.

961 100 bzw. 851 100 enthalten)

215 000

G xx Rasenansaat 221 070

G1 Ansaat der Banketten, Mulden und Böschung

Herstellungs- und Entwicklungspflege 0,50/m²

0,45/m² 10.800 m²

10.800 m² 5.400,00

4.860,00

S yy Wildschutzzäune 871 010 m

V xx Tierdurchlässe 700 100 Stck.

Vxx Wildüberführungen 400 100 Stck

Wildunterführungen 400 200

V yy Leiteinrichtungen für Tiere (z. B. für Amphibien, Otter, Biber, Wild)* 871 200 m G G/A xx Bepflanzungsmaßnahmen im Bereich des Straßenkörpers (z.B.

Ges-taltungsmaßnahmen, ohne Rasenansaat)

851 000

S xx Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft im Bereich des Straßenkörpers (z. B. ingenieurbiologische Maßnahmen, Maßnah-men nach RAS LP 4)*

951 000

S1 Gehölz-/Biotopschutz Einzelbaumschutz

Schutzzaun

36,00/Stck.

3,50/lfd. m

16 Stck.

1.645 m

576,00 5.757,50

Summe der sonstigen Kosten

16.593,50

Kosten der bautechnischen Maßnahmen

* Für alle Positionen kann durch Austausch der 3. Null von rechts durch eine 9 auch ein Freitext gewählt werden, sofern die konkrete Maßnahme eine abweichende Beschreibung er-fordert. In diesem Fall kann die Maßeinheit (Stck./m² /Psch/m) ebenfalls geändert werden. Freitexte sollten jedoch nur sparsam verwendet werden.

Anlagen des LBP

TEIL 2

0 Einführung

Dieser Teil des Handbuchs enthält erläuternde Hinweise, Tabellen und Checklisten. Die Gliederung ist mit der des Teils 1 identisch. Sind keine weiteren Hinweise vorhanden, ist dies unter dem entsprechenden Kapitel vermerkt.

0.1 Zielsetzung und Strukturierung - Keine weiteren Hinweise.

0.2 Schnittstellen zu vorhergehenden und anschließenden Verfahren Gliederung Teil 1 des Handbuchs

(= Mustergliederung LBP)

Muster- Form-blatt- Nr.

Übernahme we-sentlicher Er-gebnisse in RE-Unterlage 1 ge-mäß MSWV 2003

1. Einleitung

1.1. Beschreibung des Vorhabens 1 1.1, 1.2

1.2. Grundlagen der Landschaftspflegerischen Be-gleitplanung

1.2.1. Vorschriften 1.3

1.2.2. Planungsgrundlagen

1.2.3. Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen Natura 2000

1.3. Untersuchungsraum 3.2

2. Bestandserfassung und –beurteilung von Natur und Landschaft

3.3.5 2.1. Schutzausweisungen, Aussagen der

landschafts-planung und sonstige raumwirksame Vorgaben

2.3, 3.3.1, 3.3.5, 3.3.6

2.2. Schutzgüter der Eingriffsregelung

2.2.1. Schutzgut Boden 3.3.5.1

2.2.2. Schutzgut Wasser 3.3.5.2

2.2.2.1. Grundwasser

2.2.2.2. Oberflächengewässer

2.2.3. Schutzgüter Klima und Luft 3.3.5.3

2.2.4. Schutzgüter Biotope / Tiere und Pflanzen 2 3.3.5.4 2.2.4.1. Biotoptypenkartierung

2.2.4.2. Tiere und deren Lebensräume 3.3.5.4

2.2.4.3. Biotopkomplexe und ökologische Funktionsbezie-hungen

3.3.5.8 2.2.5. Schutzgüter Landschaftsbild und Erholungswert

der Landschaft

3.3.5.5 2.3. Kultur- und sonstige Sachgüter (Schutzgut nach §

2 UVPG)

3.3.5.7 3. Konfliktanalyse und Entwurfsoptimierung 3.3.5

3.1. Optimierung des Vorhabens zur Vermei-dung/Verminderung von Beeinträchtigungen

5.4.1

Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg, Teil 2 - Stand: Juni 2006

Gliederung Teil 1 des Handbuchs (= Mustergliederung LBP)

Muster- 3.1.1. Entwurfsoptimierung und Planungsvarianten 3.3

3.1.2. Bautechnische Maßnahmen zur Vermei-dung/Verminderung

3 A 4.6 3.2. Unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen

von Natur und Landschaft

4 3.3.5

3.2.1. Schutzgut Boden 3.3.5.1

3.2.2. Schutzgut Wasser 3.3.5.2

3.2.2.1. Grundwasser

3.2.2.2. Oberflächengewässer

3.2.3. Schutzgüter Klima und Luft 3.3.5.3

3.2.4. Schutzgüter Biotope / Tiere und Pflanzen 3.3.5.4 3.2.5. Schutzgut Landschaftsbild, Erholungswert der

Landschaft

3.3.5.5 3.2.6. Konfliktschwerpunkte und Wechselwirkungen 3.3.4, 3.3.5,

3.3.5.8 3.3. Kultur- und sonstige Sachgüter (Schutzgut nach §

2 UVPG)

3.3.5.7, 5.5

4. Landschaftspflegerische Maßnahmen 5.4

4.1. Methodik, Konzeption und Ziele der Maßnahmen-planung

4.2. Landschaftspflegerische Maßnahmen zur Ver-meidung/Verminderung, Gestaltungs- und Schutzmaßnahmen

3 B 5.4.1, 5.3

4.2.1. Landschaftspflegerische Vermeidungs-/Verminderungsmaßnahmen

4.2.2. Schutzmaßnahmen 5.3

4.2.3. Gestaltungsmaßnahmen 5.4.2

4.3. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 5.4.3, 5.4.4 4.3.1. Angaben zur Bestimmung von Art und Umfang

der Maßnahmen

4.3.2. Ausgleichbarkeit unvermeidbarer Beeinträchti-gungen, Prüfung nach § 12 Abs. 3 BbgNatSchG, Ersatzzahlung

4.3.3. Maßnahmenbeschreibung 3 C 5,4, 5.5, 5.6

4.4. Zeitliche Realisierung und Flächenverfügbarkeit 3 4.5. Pflege und Kontrollen

5. Zusammenfassung und Bilanzierung 5.4.6

5.1. Ergebnisse der Bestandserfassung und –beurteilung

5.2. Ergebnisse der Konfliktanalyse und Entwurfs- optimierung

3.3, 4.2

5.3. Ergebnisse der Landschaftspflegerischen Maß-nahmenplanung

5.3, 5.4

5.4. Zusammenfassende Gegenüberstellung /Bilanzierung von Beeinträchtigungen und Maß-nahmen

6, 7 5.4.6

5.5. Hinweise für besondere naturschutzrechtliche Entscheidungen

7.

Kap. 02

Gliederung Teil 1 des Handbuchs (= Mustergliederung LBP)

Muster- Form-blatt- Nr.

Übernahme we-sentlicher Er-gebnisse in RE-Unterlage 1 ge-mäß MSWV 2003 Anlagen

Maßnahmenverzeichnis 5

Kostenschätzung 8 6.1

Quellenverzeichnis (projektspezifisch)

0.3 Vorhabenstypen

Es sind folgende Vorhabenstypen zu unterscheiden:

Freie Strecke:

1. Neubau einer Straße

2. Anbau eines Fahrstreifens (einseitig oder beidseitig) 3.a) Grundhafter Ausbau mit Verbreiterung des Querschnitts 3.b) Anbau eines Standstreifens (einseitig oder beidseitig)

4.a) Bau besonderer Anlagen (Rastplätze, Tank- und Rastanlagen, Lagerplätze, Ge-rätehöfe, Straßen-, Autobahn- und Fernmeldemeistereien, Kabel- und Verstärker-häuser)

4.b) Neubau einer Anschlussstelle 5. Neubau eines Radwegs

6.a) Ersatzneubau einer Brücke (mit und ohne Erweiterung)

6.b) Kleinere Baumaßnahmen wie z. B. Kurvenbegradigung, Neu- und Umbau einer Schallschutzanlage (Wand/Wall)

6.c) Neu- und Umbau, Erweiterung und Erneuerung von Betriebseinrichtungen (Fern-meldeanlagen, Einrichtungen zur Verkehrsbeeinflussung, Stromversorgungs- und Beleuchtungsanlagen)

6.d) Umbau einer Anschlussstelle

6.e) Umbau von Autobahndreiecken und -kreuzen

7. Instandsetzungsmaßnahmen/Deckenüberbauten mit ausschließlich baubedingter Veränderung von Grundflächen

Ortsdurchfahrt:

Ausbau einer Ortsdurchfahrt (unter Beachtung der Gestaltung der Nebenanlagen wie z. B.

Parkplätze, Rad- u. Gehweg; sowohl unter Beibehaltung des Querschnitts als auch mit Erweiterungen oder Rückbau)

Ein reduzierter Aufwand für einen LBP ist möglich bei Vorhabenstypen mit reduziertem bzw. sehr reduziertem Umfang (insbesondere im Hinblick auf den Eingriffsumfang). Der vollständige Umfang des Aufwandes ergibt sich grundsätzlich für alle UVP-pflichtigen und nach Vorprüfung als UVP-pflichtig bestimmten Vorhaben. Darüber hinaus ist bei einer möglichen Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten sowie beim Neubau einer Straße in der Regel vom vollen Umfang auszugehen. Bei Ortsdurchfahrten und kleineren Vorhaben auf freier Strecke ergibt sich häufig ein reduzierter Aufwand, der insbesondere durch die Größe des Untersuchungsgebietes und die durch Überlagerung von Vorbelastungen ver-einfachte Bestandsanalyse und Konfliktanalyse bestimmt ist.

Ein sehr reduzierter Aufwand ergibt sich z. B. für Radwege (5.) (i. d. R. keine erheblichen betriebsbedingten Auswirkungen), kleinere Baumaßnahmen (6.b), Betriebseinrichtungen

Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg, Teil 2 - Stand: Juni 2006

(6.c) sowie Instandsetzungsmaßnahmen/Deckenüberbauten (7.). Mindestbedingung des sehr reduzierten Umfangs ist die Bearbeitung der Musterformblätter 1, 5, 6 und 8.

0.4 Prüfung der Eingriffsrelevanz des Vorhabens Keine weiteren Hinweise.

0.5 Umweltrelevante Prüfungen Keine weiteren Hinweise.

0.5.1 Eingriffsregelung

Bei einem Straßenbauvorhaben, das einen Eingriff i. S. d. § 10 Abs. 1 BbgNatSchG dar-stellt (vgl. Teil 1, Kap. 0.4 und 0.5.2), sind die Anforderungen der Eingriffsregelung zu vollziehen. Die Eingriffsregelung ist ein auf die Bedürfnisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege zugeschnittenes Folgenbewältigungssystem (BVerwG NuR 1997, S.

404, 405). Es wird i. d. R. als “Huckepackverfahren” im Rahmen des jeweiligen fachrecht-lichen Zulassungsverfahren vollzogen (vgl. § 17 Abs. 1 BbgNatSchG).

Die Eingriffsregelung ist mit einer festgelegten Abfolge materieller Gebote verbunden. Für die Eingriffsbeurteilung und die Prüfung der einzelnen materiellen Anforderungen sind gemäß § 18 BbgNatSchG alle erforderlichen Angaben im Fachplan oder in einem Land-schaftspflegerischen Begleitplan zu machen. Eine vertiefende Darstellung der Inhalte der Eingriffsregelung ist dem Referat von KÜSTER (1998): „Modell der Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft beim Bundesfernstraßenbau aus naturschutzfachlicher und –rechtlicher Sicht" (21. SVR Gehölzseminar in Potsdam) zu entnehmen.

0.5.2 Prüfung bei Beeinträchtigung von Schutzausweisungen, geschützten Teilen von Natur und Landschaft und geschützten Arten

Die Entscheidung über die Zulässigkeit von Straßenbauvorhaben in einem Schutzgebiet oder geschützten Teil von Natur und Landschaft kann mit Nebenbestimmungen zu be-sonderen Maßnahmen zum Schutz vor Beeinträchtigungen und/oder zu deren Kompensa-tion verbunden werden. Dies geht i. d. R. mit den Maßnahmenerfordernissen aufgrund der Eingriffsregelung einher. Insoweit bestimmt § 72 BbgNatSchG auch, dass bei der Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen u.a. Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen an-geordnet werden können.

Im Rahmen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung müssen daher die sich auf die Beurteilung von geschützten Teilen von Natur und Landschaft beziehenden Angaben ein-deutig identifizierbar sein.

0.5.3 Prüfungsanforderungen nach weiteren umweltrelevanten Rechtsvorschriften Straßenbauvorhaben bedürfen unabhängig von den vorgenannten naturschutzrechtlichen Prüfungsanforderungen regelmäßig auch einer Prüfung aufgrund anderer umweltrele-vanter Rechtsvorschriften. Dazu sind ggf. auch in entsprechenden anderen Unterlagentei-len gemäß RE 1985 Angaben zu machen, u.a. zusammenfassend im Erläuterungsbericht, Unterlage 1 (vgl. a. Planfeststellungsrichtlinien 2002; Ergänzende Regelung Brandenburg Nr. ERB-4.1/11, MSWV 2003). Dies betrifft Prüfungen insbesondere bezüglich:

Kap. 0.5.3

• der Feststellung der UVP-Pflicht und der vorzulegenden Unterlagen gemäß den Vor-schriften des UVPG (vgl. „Hinweise zu den Unterlagen gemäß § 6 UVPG für Bundes-fernstraßen”, BMV 1997; „MUVS 2001", FGSV 2001b; BbgUVPG; MSWV 2003, Ziff.

1.3).

• der Einhaltung bodenschutzrechtlicher Anforderungen (§§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 8, § 7 BBodSchG; §§ 9, 10, 11, 12 BBodSchV; vgl. MSWV 2003, Ziff. 3.1, 4.2, 4.4),

• der Verwendung von Recyclingbaustoffen und Abfällen gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in Verbindung mit der LAGA TR,

• wasserrechtlicher Entscheidungen (z. B. Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 7 WHG, § 29 BbgWG; Ausnahmen von den Verboten in Wasserschutzgebie-ten, § 15 Abs. 5 BbgWG; Zulassung eines Gewässerausbaus gemäß § 31 WHG; vgl.

MSWV 2003, Ziff. 3.1, 3.3, 4.4, 4.5, 4.6, 5.2),

• der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung der Vorhabensauswirkungen (insbes.

§ 41 BImSchG; vgl. MSWV 2003, Ziff. 2.5, 3.3.6.1, 5.1),

• der Genehmigung der Umwandlung von Wald (§ 8 LWaldG; vgl. MSWV 2003, Ziff.

3.3.6.2, 5.4.4),

• der Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis, insbes. bei der Betroffenheit von Bodendenkmalen (§ 9 BbgDSchG; vgl. MSWV 2003, Ziff. 3.3.5.7, 5.5).

Aufgrund des Sachzusammenhangs können mit den naturschutzrechtlichen Beurteilun-gen insbesondere zugleich bodenschutz- und forstrechtliche AnforderunBeurteilun-gen erfüllt wer-den. Bei UVP-pflichtigen Straßenbauvorhaben gehört der nach dem Handbuch zu erstel-lende landschaftspflegerische Planungsbeitrag gleichzeitig zu den gemäß § 6 UVPG zu Natur und Landschaft zu machenden Angaben (vgl. § 6 Abs. 2 UVPG; vgl. a. BVerwG, NuR 1998, S. 305, 307).

0.5.4 Straßenentwurfsplanung und Beteiligung der Naturschutzbehörden

Die Prüfung und Genehmigung von Straßenentwürfen erfolgt bei planfeststellungs- bzw.

plangenehmigungspflichtigen Straßenbauvorhaben i. d. R. nach dem in Abb. 7 dargestell-ten Ablaufschema (siehe auch MUNR 1996, S. 15 ff., u. Anhang 1 des gem.RdErl.d.

plangenehmigungspflichtigen Straßenbauvorhaben i. d. R. nach dem in Abb. 7 dargestell-ten Ablaufschema (siehe auch MUNR 1996, S. 15 ff., u. Anhang 1 des gem.RdErl.d.