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Handbuch für die Landschaftspflegerische Begleitplanung bei Straßenbauvorhaben im Land Brandenburg

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Academic year: 2022

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(1)

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

Oberste Straßenbaubehörde

Handbuch

für die Landschaftspflegerische Begleitplanung bei Straßenbauvorhaben

im Land Brandenburg

Stand 06/2006

L a n d B r a n d e n b u r g

(2)

Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg – Stand Juni 2006

Impressum:

Herausgeber: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung (MIR;

ehemals Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr - MSWV), Abteilung 5 – Straßenwesen,

Straßenverkehr

Auftraggeber: Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen - LBVS

Bearbeitung Stand 12/1999: Planungsgruppe Ökologie + Umwelt GmbH, Hannover Dr. Gerhard Albert

Dipl.-Ing. Adrian Hoppenstedt Dipl.-Ing. Heiner Lambrecht

Dipl.-Ing. Andreas Schniedermann

Begleitender Arbeitskreis:

Stand 12/1999

Leiterin:

Dipl.-Biol. Monika Engels

Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr Mitglieder:

Dr. Wolfgang Köhn

Brandenburgisches Straßenbauamt Potsdam Regierungsoberamtsrat Michael Pleger

Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr Dr. Asmus Rübensam

Brandenburgisches Autobahnamt Dipl.-Ing.Uta Skrabania

Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen Dr. Christine Weidemann

Brandenburgisches Straßenbauamt Cottbus

Bearbeitung Stand 06/2006: Daber & Kriege GmbH, Freiraum + Landschaft Dipl.-Ing. Jörg Kriege

Dipl.-Ing. Frank Jork Dipl.-Ing. Jürgen Michalik

Renate Berk (techn. Bearbeitung) Simone Puplick (techn. Bearbeitung)

Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen – LBVS Dezernat Umweltschutz und Landschaftspflege

Landesbetrieb Straßenwesen – LS

Fachbereich Umweltschutz und Landschaftspflege

Lindenallee 51 15366 Hoppegarten

Tel: (033 42) 355-316 Fax: (033 42) 355-303

(3)

INHALTSVERZEICHNIS

TEIL 1

Vorbemerkungen ...8

0 Einführung...9

0.1 Zielsetzung und Strukturierung ...9

0.2 Schnittstellen zu vorhergehenden und anschließenden Verfahren... 12

0.3 Vorhabentypen...13

0.4 Prüfung der Eingriffsrelevanz des Vorhabens...13

0.5 Umweltrelevante Prüfungen...14

0.5.1 Eingriffsregelung... 14

0.5.2 Prüfung bei Beeinträchtigung von Schutzausweisungen, geschützten Teilen von Natur und Landschaft und geschützten Arten ... 14

0.5.3 Prüfungsanforderungen nach weiteren umweltrelevanten Rechtsvorschriften ... 15

0.5.4 Straßenentwurfsplanung und Beteiligung der Naturschutzbehörden... 16

0.6 Festlegung des Bearbeitungs- und Untersuchungsumfanges ... 18

1 Einleitung...20

1.1 Beschreibung des Vorhabens...20

1.2 Grundlagen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung... 21

1.2.1 Vorschriften... 21

1.2.2 Planungsgrundlagen... 22

1.2.3 Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen Natura 2000... 22

1.3 Untersuchungsraum...24

2 Bestandserfassung und –beurteilung von Natur und Landschaft ...26

2.1 Schutzausweisungen, Aussagen der Landschaftsplanung und sonstige raumwirksame Vorgaben ...27

2.2 Schutzgüter der Eingriffsregelung...27

2.2.1 Schutzgut Boden... 27

2.2.2 Schutzgut Wasser... 30

2.2.2.1 Grundwasser... 30

2.2.2.2 Oberflächengewässer... 30

2.2.3 Schutzgüter Klima und Luft... 31

2.2.4 Schutzgüter Biotope/Tiere und Pflanzen ... 32

2.2.4.1 Biotoptypenkartierung... 34

2.2.4.2 Tiere und deren Lebensräume ... 35

2.2.4.3 Biotopkomplexe und ökologische Funktionsbeziehungen... 37

2.2.5 Schutzgüter Landschaftsbild und Erholungswert der Landschaft ... 38

2.3 Kulturgüter und sonstige Sachgüter (Schutzgut nach § 2 UVPG) ... 40

3 Konfliktanalyse und Entwurfsoptimierung...41

3.1 Optimierung des Vorhabens zur Vermeidung/Verminderung von Beeinträchtigungen ...41

3.1.1 Entwurfsoptimierung und Planungsvarianten...42

3.1 .2 Bautechnische Maßnahmen zur Vermeidung ... 42

3.2 Unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft... 43

3.2.1 Schutzgut Boden... 45

(4)

Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg – Stand: Juni 2006

__________________________________________________________________________________________________

3.2.2 Schutzgut Wasser... 46

3.2.2.1 Grundwasser... 46

3.2.2.2 Oberflächengewässer... 46

3.2.3 Schutzgüter Klima und Luft... 47

3.2.4 Schutzgüter Biotope/ Tiere und Pflanzen ... 47

3.2.5 Schutzgüter Landschaftsbild und Erholungswert der Landsc ... 48

3.2.6 Konfliktschwerpunkte und Wechselwirkungen ... 49

3.3 Kultur- und sonstige Sachgüter (Schutzgut nach § 2 UVPG) ... 50

4 Landschaftspflegerische Maßnahmen...50

4.1 Methodik, Konzeption und Ziele der Maßnahmenplanung...51

4.2 Landschaftspflegerische Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung, Gestaltungs- und Schutzmaßnahmen...51

4.2.1 Landschaftspflegerische Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen... 52

4.2.2 Schutzmaßnahmen... 52

4.2.3 Gestaltungsmaßnahmen ... 53

4.3 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ...56

4.3.1 Angaben zur Bestimmung von Art und Umfang der Maßnahmen... 60

4.3.2 Ausgleichbarkeit unvermeidbarer Beeinträchtigungen, Prüfung nach § 12 Abs. 3 BbgNatSchG, Ersatzzahlung ... 68

4.3.3 Maßnahmenbeschreibung ... 70

4.4 Zeitliche Realisierung und Flächenverfügbarkeit ...71

4.5 Pflege und Kontrollen...72

5 Zusammenfassung und Bilanzierung ...74

5.1 Ergebnisse der Bestandserfassung und -beurteilung ... 74

5.2 Ergebnisse der Konfliktanalyse und Entwurfsoptimierung ... 75

5.3 Ergebnisse der Landschaftspflegerischen Maßnahmenplanung ... 75

5.4 Zusammenfassende Gegenüberstellung/Bilanzierung von Beeinträchtigungen und Maßnahmen ...77

5.5 Hinweise für besondere naturschutzrechtliche Entscheidungen... 78

Anlagen des LBP ...80

TEIL 2

0 Einführung...83

0.1 Zielsetzung und Strukturierung - Keine weiteren Hinweise...83

0.2 Schnittstellen zu vorhergehenden und anschließenden Verfahren... 83

0.3 Vorhabenstypen...85

0.4 Prüfung der Eingriffsrelevanz des Vorhabens...86

0.5 Umweltrelevante Prüfungen...86

0.5.1 Eingriffsregelung... 86

0.5.2 Prüfung bei Beeinträchtigung von Schutzausweisungen, geschützten Teilen von Natur und Landschaft und geschützten Arten ... 86

0.5.3 Prüfungsanforderungen nach weiteren umweltrelevanten Rechtsvorschriften... 86

0.5.4 Straßenentwurfsplanung und Beteiligung der Naturschutzbehörden... 87

0.6 Arbeitsschritte für die Landschaftspflegerische Begleitplanung... 88

0.7 Festlegung des Bearbeitungs- und Untersuchungsumfanges ... 88

(5)

1 Einleitung...92

1.1 Beschreibung des Vorhabens...92

1.2 Grundlagen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung... 92

1.2.1 Vorschriften... 92

1.2.2 Planungsgrundlagen - Keine weiteren Hinweise. ... 101

1.2.3 Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen Natura 2000... 101

1.3 Untersuchungsraum - Keine weiteren Hinweise. ... 101

2 Bestandserfassung und -beurteilung von Natur und Landschaft...101

2.1 Schutzausweisungen, Aussagen der Landschaftsplanung und sonstige raumwirksame Vorgaben ...103

2.2 Schutzgüter der Eingriffsregelung...105

2.2.1 Schutzgut Boden... 105

2.2.2 Schutzgut Wasser... 111

2.2.2.1 Grundwasser... 111

2.2.2.2 Oberflächengewässer... 114

2.2.3 Schutzgüter Klima und Luft... 117

2.2.4 Schutzgüter Biotope / Tiere und Pflanzen ... 124

2.2.4.1 Biotoptypenkartierung... 127

2.2.4.2 Tiere und deren Lebensräume ... 129

2.2.4.3 Biotopkomplexe und ökologische Funktionsbeziehungen... 138

2.2.5 Schutzgüter Landschaftsbild und Erholungswert der Landschaft ... 138

2.3 Kultur- und sonstige Sachgüter (Schutzgut nach § 2 UVPG) ... 142

3 Konfliktanalyse und Entwurfsoptimierung...143

3.1 Optimierung des Vorhabens zur Vermeidung von Beeinträchtigungen ... 143

3.1.1 Entwurfsoptimierung und Planungsvarianten ... 144

3.1.2 Bautechnische Maßnahmen zur Vermeidung ... 166

3.2 Unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft... 166

3.2.1 Schutzgut Boden... 167

3.2.2 Schutzgut Wasser... 168

3.2.2.2 Oberflächengewässer... 170

3.2.3 Schutzgüter Klima und Luft... 171

3.2.4 Schutzgüter Biotope / Tiere und Pflanzen ... 172

3.2.5 Schutzgut Landschaftsbild und Erholungswert der Landschaft... 184

3.2.6 Konfliktschwerpunkte und Wechselwirkungen ... 186

3.3 Kultur- und sonstige Sachgüter (Schutzgut nach § 2 UVPG) ... 187

4 Landschaftspflegerische Maßnahmen...188

4.1 Methodik, Konzeption und Ziele der Maßnahmenplanung...188

4.2 Landschaftspflegerische Maßnahmen zur Vermeidung/Verminderung, Gestaltungs- und Schutzmaßnahmen...188

4.2.1 Landschaftspflegerische Vermeidungsmaßnahmen ... 190

4.2.2 Schutzmaßnahmen... 190

4.2.3 Gestaltungsmaßnahmen ... 190

4.3 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ...190

4.3.1 Angaben zur Bestimmung von Art und Umfang der Maßnahmen... 191

4.3.2 Ausgleichbarkeit unvermeidbarer Beeinträchtigungen, Prüfung nach § 12 Abs. 3 BbgNatSchG, Ersatzzahlung ... 204

4.3.3 Maßnahmenbeschreibung ... 207

4.4 Zeitliche Realisierung und Flächenverfügbarkeit ...210

4.5 Pflege und Kontrollen...210

(6)

Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg – Stand: Juni 2006

__________________________________________________________________________________________________

5 Zusammenfassung und Bilanzierung ...210

5.1 Ergebnisse der Bestandserfassung und –beurteilung ... 210

5.2 Ergebnisse der Konfliktanalyse und Entwurfsoptimierung ... 211

5.3 Ergebnisse der Landschaftspflegerischen Maßnahmenplanung ... 211

5.4 Zusammenfassende Gegenüberstellung/Bilanzierung von Beeinträchtigungen und Maßnahmen ...211

5.5 Hinweise für besondere naturschutzrechtliche Entscheidungen... 211

Anlagen 1. Mustergliederung ...213

2. Musterformblätter...215

3. AKS Kostengruppe ...229

4. Quellenverzeichnis ...230

5. Abkürzungsverzeichnis...241

(7)

TABELLENVERZEICHNIS TEIL 1

Tab. 1 Bearbeitungs- und Untersuchungsumfang bei unterschiedlichen Konfliktfällen ... 18

Tab. 2 Hinweise zur Ermittlung von Art und Erheblichkeit von Beeinträchtigungen des Schutzguts Boden... 46

Tab. 3 Hinweise zur Ermittlung von Art und Erheblichkeit von Beeinträchtigungen des Schutzguts Grundwasser... 46

Tab. 4 Hinweise zur Ermittlung von Art und Erheblichkeit von Beeinträchtigungen des Schutzguts Oberflächengewässer ... 47

Tab. 5 Hinweise zur Ermittlung von Art und Erheblichkeit von Beeinträchtigungen der Schutzgüter Klima und Luft... 47

Tab. 6 Hinweise zur Ermittlung von Art und Erheblichkeit von Beeinträchtigungen der Schutzgüter Biotope/Tiere und Pflanzen ... 48

Tab. 7 Hinweise zur Ermittlung von Art und Erheblichkeit von Beeinträchtigungen der Schutzgüter Landschaftsbild und Erholungswert der Landschaft ... 49

Tab. 8 Hinweise zur Ermittlung von Beeinträchtigungen von Kultur- und sonstigen Sachgütern... 50

TEIL 2

Tab. 9 Orientierungswerte zur Abgrenzung des Untersuchungsraumes/von Teil- Untersuchungsräumen unter Berücksichtigung der Reichweite möglicher Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft... 90

Tab. 10 Einrichtungen der Abteilung Naturschutz des LUA Brandenburg, ... 104

Tab. 11 Schutzgut Boden, Anforderungen an die Bestandserfassung und -beurteilung ... 105

Tab. 12 Beurteilungsrahmen für den Natürlichkeitsgrad von Böden ... 108

Tab. 13 Schutzgut Grundwasser, Anforderungen an die Bestandserfassung und -beurteilung ... 113

Tab. 14 Schutzgut Oberflächengewässer, Anforderungen an die Bestandserfassung und –beurteilung ... 115

Tab. 15 Rahmen zur Beurteilung des Retentionsvermögens an Oberflächengewässern... 117

Tab. 16 Schutzgüter Klima und Luft, Anforderungen an die Bestandserfassung und -beurteilung ... 118

Tab. 17 Klimastrukturtypen ... 120

Tab. 18 Klimarelevante Geländestrukturen ... 123

Tab. 19 Schutzgüter Biotope/Tiere und Pflanzen, Anforderungen an die Bestandserfassung und -beurteilung ... 124

Tab. 20 Kriterien zur Beurteilung der naturschutzfachlichen Bedeutung der kartierten Biotope... 128

Tab. 21 Suchbänder für potenziell beeinträchtigte bedeutsame Tierarten... 132

Tab. 22 Anforderungen an zu erfassende Tierartengruppen... 135

Tab. 23 Schutzgüter Landschaftsbild und Erholungswert der Landschaft, Anforderungen an die Bestandserfassung und -beurteilung ... 140

Tab. 24 Potenzielle Beeinträchtigungen durch Straßenbauvorhaben (Checkliste) ... 145

Tab. 25 Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen (Beispiele) ... 162

Tab. 26 Weitere Hinweise zur Ermittlung von Art und Erheblichkeit von Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden... 167

Tab. 27 Schutzgut Boden (Geomorphologie) ... 168

Tab. 28 entfällt ... 168

Tab. 29 Weitere Hinweise zur Ermittlung von Art und Erheblichkeit von Beeinträchtigungen des Schutzgutes Grundwasser... 169

Tab. 30 Weitere Hinweise zur Ermittlung von Art und Erheblichkeit von Beeinträchtigungen des Schutzgutes Oberflächengewässer ... 170

Tab. 31 Weitere Hinweise zur Ermittlung von Art und Erheblichkeit von Beeinträchtigungen der Schutzgüter Klima und Luft ... 171

(8)

Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg – Stand: Juni 2006

__________________________________________________________________________________________________

Tab. 32 Weitere Hinweise zur Ermittlung von Art und Erheblichkeit von Beeinträchtigungen der Schutzgüter Biotope/Pflanzen und Tiere... 172 Tab. 33 Orientierungswerte für Fluchtdistanzen von Vogelarten... 181 Tab. 34 Weitere Hinweise zur Ermittlung von Art und Erheblichkeit von Beeinträchtigungen

der Schutzgüter Landschaftsbild und Erholungswert der Landschaft ... 184 Tab. 35 Erheblichkeitsbeurteilung für bauliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes... 185 Tab. 36 Schutzgutbezogene Zusammenstellung von Wechselwirkungen ... 186 Tab. 37 Beispiele für Wirkungsverlagerungen (Problemverschiebungen) aufgrund von

Vermeidungs/Verminderungs- oder Schutzmaßnahmen ... 189 Tab. 38 entfällt ... 191 Tab. 39 Art und Umfang möglicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen... 193 Tab. 40 Kompensationsermittlung für Bäume mit ausgewählten Stammgrößen von

Pflanzenqualität, Stammdurchmesser und Vitalität ... 199 Tab. 41 Rahmenbestimmungen zur Beurteilung der Ausgleichbarkeit unvermeidbarer

Beeinträchtigungen... 204 Tab. 42 Geeignete Baum- und Straucharten für Pflanzungen im Rahmen von

Kompensationsmaßnahme... 207

(9)

ABBILDUNGSVERZEICHNIS TEIL 1

Abb. 1: Aufbau und Inhalte des Handbuches... 10 Abb. 2: Stufenfolge der materiellen Gebote der Eingriffsregelung ... 15 Abb. 3: Ablauf der Landschaftspflegerischen Begleitplanung in der Entwurfsbearbeitung mit

koordinierter Bearbeitung der Angaben für die Prüfung gemäß § 26d BbgNatSchG . 17 Abb. 4: Abgrenzung des Untersuchungsraum (Beispiel), unmaßstäblich ... 25 Abb. 5: Kriterien zur Ermittlung und Festlegung von Ausgleichs-... 59 Abb. 6: Prinzip der schichtweisen Bilanzierung von Kompensationsmaßnahmen bei sich

überlagernden Beeinträchtigungen... 68

TEIL 2

Abb. 7: Beteiligung der Naturschutzbehörden bei der Prüfung und Genehmigung von

Straßenentwürfen ... 88 Abb. 8: Übersicht DV-Fachverfahren des Landesumweltamtes Brandenburg ... 102 Abb. 9: Ermittlung der tatsächlichen betroffenen Flächen ... 166 Abb. 10: Reichweiten ausgewählter straßenbedingter Wirkungen auf die Lebensräume von

Pflanzen und Tieren... 173 Abb. 11: Brutvogeldichten als Indikatoren für den räumlichen Umfang und die Intensität von

verkehrsbedingten Beeinträchtigungen ... 174 Abb. 12: Wirkdistanzen von Straßen auf Brutvögel in verschiedenen landschaft-lichen

Situationen ... 175 Abb. 13: Abnahme der Population (basierend auf der Reduktion der Siedlungsdichte) in

Zonen mit unterschiedlichem Abstand zu Straßen... 178 Abb. 14: Beziehung zwischen Abnahme der Gesamtdichte der Arten (in %) und dem

Abstand zur Straße bei verschiedenen Verkehrsintensitäten ... 179 Abb. 15: Errechnete Wirkdistanzen (m) auf Vogelarten im Wald... 180 Abb. 16: Belastungszonen zur Beurteilung von Auswirkungen auf das Landschaftsbild

und den Erholungswert... 185 Abb. 17: Empfehlungen zur Schadstufenbestimmung für Bäume ... 202 Abb. 18: Übersichtskarte der naturräumlichen Regionen Brandenburgs ... 203

(10)

Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg, Teil 1 - Stand:Juni 2006

VORBEMERKUNGEN

Das Handbuch (HB) ist 1999 im Rahmen eines Auftrages des Landesamtes für Bauen, Verkehr und Straßenwesen durch die Planungsgruppe Ökologie + Umwelt unter Beach- tung der Maßgaben der Obersten Straßenbaubehörde erstellt worden.

Die Erarbeitung erfolgte mit dem Ziel, bei der landschaftspflegerischen Begleitplanung für Straßenbauvorhaben des Landes Brandenburg eine nachvollziehbare und auf den glei- chen Grundsätzen aufbauende Vorgehensweise zu gewährleisten.

Neben der besseren Transparenz des Planungsablaufs und der daraus resultierenden höheren Akzeptanz der Straßenbauvorhaben soll das Handbuch auch einen wirtschaftli- chen Einsatz von Bau- und Planungsmitteln gewährleisten.

Das Handbuch ist mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumord- nung (MLUR) des Landes Brandenburg abgestimmt worden und mit Runderlass des Mi- nisteriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5 – Nr. 10/2000 – Stra- ßenbau – vom 11.01.2000 eingeführt worden.

Der Aktualisierungsbedarf des Handbuches ergab sich durch die Änderungen von Gesetzen und technischen Regelwerken. Die Überarbeitung erfolgte im Auftrag des Lan- desamtes für Bauen, Verkehr und Straßenwesen durch das Planungsbüro Daber & Krie- ger GmbH sowie fortlaufend durch den Landesbetrieb für Straßenwesen.

Die in der Fassung von 1999 enthaltenen Hinweise zur Erarbeitung einer FFH- Verträglichkeitsprüfung entfallen in der aktuellen Fassung, da das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen zwischenzeitlich den Leitfaden zur FFH- Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau und Musterkarten zur einheitlichen dar- stellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im Bundesfernstraßenbau eingeführt hat (BMVBW, ARS 21/2004 vom 20.09.2004).

Die Bewertung des Schadstoffeintrags in den Boden wurde unter Auswertung jüngster Forschungsergebnisse grundlegend überarbeitet.

Die MUSTERFORMBLÄTTER wurden für die Neufassung des Handbuchs aktualisiert, z. T.

ausgetauscht bzw. in ihrer Reihenfolge geändert (vgl. Vorlagen in der Anlage von Teil 2).

Die MUSTERFORMBLÄTTER 5 und 6 weichen von den entsprechenden Mustern der Muster- karten LBP (1998) in einzelnen Punkten ab. Hier wurde der aktuelle Anforderungsstand an Planfeststellungsunterlagen und die in Brandenburg bewährte Praxis berücksichtigt.

Das aktuallisierte Handbuch mit Stand 06/2006 wird als technisches Regelwerk vom Mi- nisterium für Infrastruktur per Erlass eingeführt und unterliegt der fortlaufenden Aktualisie- rung. Der jeweils aktuelle Bearbeitungsstand ist auf der Internetseite des Landesbetriebes für Straßenwesen www.ls.brandenburg.de abrufbar.

Vorbemerkungen

(11)

0 Einführung

0.1 Zielsetzung und Strukturierung Aufbau und Inhalte des Handbuchs

Dieser Leitfaden ist der formalen Erarbeitung der Landschaftspflegerischen Begleit- planung stets zugrunde zu legen. Er enthält beispielhaft (aus konkreten Projekten) ausge- füllte Musterformblätter sowie kursiv gesetzte Mustertexte, die als verbindliche Vorgabe zu übernehmen sind.

Das Handbuch gliedert sich in 2 Teile:

Teil 1: LEITFADEN

Nach einer Einführung in die Thematik (Kap.0) vermittelt der Leitfaden, der sich voll- ständig an der für den LBP zu verwendenden Mustergliederung orientiert, die notwen- digen Arbeitsinhalte zur Erstellung des LBP, die methodischen Grundlagen und we- sentliche Entscheidungsgrundlagen sowie sonstige Vorgaben. Für weitergehende In- formationen und Grundlagen wird auf Teil 2 verwiesen. Ein Querverweis innerhalb des selben Teils des Handbuches erfolgt nur mit der Kapitelangabe, bei Verweisen auf das entsprechende Kapitel im jeweils anderen Teil wird ein Hinweis (Teil 1 oder Teil 2) vorangestellt.

Teil 2: NACHSCHLAGEWERK

Darin werden die im Einzelnen zu berücksichtigenden Anforderungen für die Erar- beitung der Landschaftspflegerischen Begleitplanung tiefergehend erläutert. Dieser Teil enthält Listen (Checklisten etc.) und zusammenfassende Darstellungen zu spe- ziellen Sachverhalten sowie Literaturhinweise.

Auch Teil 2 entspricht der verbindlichen Gliederung des Landschaftspflegerischen Be- gleitplanes.

In den Anlagen sind Kopiervorlagen der Mustergliederung und der Musterformblätter, Angaben zu den AKS Kostengruppen sowie Quellenangaben und ein Abkürzungsver- zeichnis enthalten.

(12)

Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg, Teil 1 - Stand:Juni 2006

Handbuch LBP in Brandenburg

Informationsweg

Teil 1 Leitfaden Teil 2 Nachschlagewerk

0. Einleitung 0. Einleitung

1. Bestandserfassung und Beurtei- lung von Natur- und Landschaft

1. Bestandserfassung und Beurtei- lung von Natur- und Landschaft 2. Konfliktanalyse und Entwurfs-

optimierung

2. Konfliktanalyse und Entwurfs- optimierung

3. Landschaftspflegerische Maßnahmen

3. Landschaftspflegerische Maßnahmen

4. Zusammenfassung und Bilanzierung

4. Zusammenfassung und Bilanzierung

Bearbeitungsweg

Anlagen des LBP:

Maßnahmenverzeichnis, Musterformblätter,

Kostenschätzung, Quellenverzeichnis

Anlagen des LBP:

Mustergliederung,

Formblätter (Kopiervorlagen), AKS Kostengruppen,

Quellen- und Abkürzungs- verzeichnis

Ergebnis = Genehmigungsvorlage/ Planfeststellungsunterlage Abb. 1: Aufbau und Inhalte des Handbuches

Aufgabe des Handbuchs

Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind bei jeder Straßenplanung im Rahmen des Zulassungsverfahrens zu berücksichtigen. Wegen ihrer erheblichen oder nachhaltigen Auswirkungen auf Natur und Landschaft gelten öffentliche Straßenbauvor- haben im Sinne des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) oder des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) als Eingriffe im Sinne des Brandenburgischen Naturschutz- gesetzes (§ 10 BbgNatSchG). Dies gilt insbesondere für „die Errichtung oder wesentliche Änderung von Anlagen, die einem Planfeststellungsverfahren unterliegen, auch wenn nach den Rechtsvorschriften im Einzelfall von dessen Durchführung abgesehen werden kann" (§ 10 Abs. 2 Nr. 1 BbgNatSchG). Zur Beurteilung des Eingriffs hat die zuständige Straßenbaubehörde gemäß § 18 Abs. 2 BbgNatSchG alle erforderlichen Angaben im Fachplan oder in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan zu machen.

Das „Handbuch für die Landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau im Land Brandenburg” soll einen einheitlichen, qualifizierten und effektiven Vollzug der mit dem

Kap. 0.1

(13)

turschutzrecht gestellten Anforderungen - insbesondere der naturschutzrechtlichen Ein- griffsregelung (§§ 10 ff. BbgNatSchG) sowie dem UVPG, Bbg UVPG sicherstellen.

Nähere Ausführungen zur Vorprüfung, Verträglichkeitsprüfung und Ausnahmeprüfung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 11 bzw. § 34 BNatSchG bei Betroffenheit von Gebieten des Euro- päischen Netzes „Natura 2000“ (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäi- sche Vogelschutzgebiete) sind dem „Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bun- desfernstraßenbau – Ausgabe 2004“ des BMVBW (2004) zu entnehmen. Das Handbuch gibt jedoch Hinweise zum Zusammenhang der Fachbeiträge und zur Integration der Er- gebnisse in die landschaftspflegerische Begleitplanung.

Zu den speziellen Anforderungen an die Entwurfsunterlagen bei den gemäß § 3b-e UVPG bzw. § 38 BbgStrG UVP-pflichtigen Vorhaben stellt das Handbuch Querbezüge her. Nä- here Hinweise zu den gemäß § 6 UVPG erforderlichen Unterlagen geben insbesondere die „”Hinweise zu den Unterlagen gemäß § 6 UVPG für Bundesfernstraßen” (BMV 1997), das „Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsstudie in der Straßenplanung – MUVS (FGSV 2001b) und die ergänzende Regelung für Brandenburg vom 20.10.2003, MSWV. Das Schutzgut „Kulturgüter und sonstige Sachgüter“ gemäß § 2 Abs. 1 UVPG wird wegen des engen inhaltlichen Zusammenhangs mit den Anforderungen nach BbgDSchG im Hand- buch vertieft erläutert.

Das Handbuch konkretisiert die maßgeblichen Rechtsvorschriften unter fachlichen und planerischen Gesichtspunkten. Die Anforderungen einschlägiger Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung in der Landschaftspflegeri- schen Begleitplanung und die Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Planung und Zulassung von Bundesfernstraßen und Landes- straßen sind Grundlage der Bearbeitung. Teil 2 enthält im Kapitel 1.2.1 eine Zusammen- stellung der relevanten Vorschriften, Regelwerke u. ä. Soweit zur Durchführung der ein- zelnen Bearbeitungsschritte die Hinzuziehung bestimmter Fachliteratur erforderlich oder zweckmäßig ist, wird darauf gezielt im Teil 1 verwiesen.

Weitere Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung sind den „Vorläufigen Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung“ (HVE) des MLUR (2003 [105]) zu entnehmen. Die HVE ist unter folgender Adresse im Internet abrufbar:

www.mluv.brandenburg.de Anwendungsbereich

Die im Handbuch enthaltenen Hinweise können auch bei solchen Straßenbauvorhaben entsprechend angewendet werden, die i. d. R. nicht in einem Planfeststellungs- oder Plan- genehmigungsverfahren zuzulassen sind, aber ebenfalls mit Eingriffen in Natur und Land- schaft verbunden sind (z. B. Neubau einer Anschlussstelle).

Die jeweiligen Straßenbauvorhaben können sich in Lage und Ausbauart und somit hin- sichtlich ihrer Beeinträchtigungstiefe deutlich unterscheiden, was in der Regel zu einer un- terschiedlichen Bearbeitungstiefe führt. Die Anwendung des Handbuches soll sicher- stellen, dass ein angemessener und hinreichender Aufwand für die Erstellung der Land- schaftspflegerischen Begleitpläne erfolgt.

Dies wird ermöglicht durch die eingearbeitete Musterfall-/Beispielsammlung. Wenn die konkreten örtlichen Gegebenheiten keinen Anlass geben von den Mustern/Beispielen ab- zuweichen, kann sich der jeweilige Bearbeiter die dem Handbuch zugrunde liegenden Erwägungen/Begründungen zu eigen machen und ohne zusätzliche Begründung des Ein- zelfalls auf die Musterlösung zurückgreifen. D. h. die Lösungen im Einzelfall reduzieren sich darauf, die Übereinstimmungen mit der Musterlösung zu ermitteln und anschließend die verbleibenden Abweichungen individuell verbal-argumentativ zu begründen.

Das Handbuch stellt schutzgutbezogen in dem jeweiligen Kapitel (insbesondere zur Be- standsaufnahme, vgl. Teil 2, Kap. 0 ff.) die reduzierte Bearbeitungstiefe bei Vorhaben mit geringerer Beeinträchtigungsintensität dar. Weitere Hinweise werden in Teil 2, Kap. 0.3 gegeben.

Die MUSTERFORMBLÄTTER wurden für die Neufassung des Handbuchs aktualisiert, z. T.

ausgetauscht bzw. in ihrer Reihenfolge geändert (vgl. Vorlagen in der Anlage von Teil 2).

(14)

Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg, Teil 1 - Stand:Juni 2006

Die MUSTERFORMBLÄTTER 5 und 6 weichen von den entsprechenden Mustern der Muster- karten LBP (1998) in einzelnen Punkten ab. Hier wurde der aktuelle Anforderungsstand an Planfeststellungsunterlagen und die in Brandenburg bewährte Praxis berücksichtigt.

Dies betrifft insbesondere die Differenzierung der Maßnahmenanteile (bei Zuordnung zu unterschiedlichen Konflikten und unterschiedlichen Maßnahmentypen als Anteil einer Ge- samtmaßnahme) sowie die Übersichtlichkeit der einzelnen Inhalte.

0.2 Schnittstellen zu vorhergehenden und anschließenden Verfahren

Um eine ausreichende Koordinierung der unterschiedlichen umweltrechtlichen Prüfungs- anforderungen zu erreichen und um Doppelarbeit zu vermeiden, ist bei Schnittstellen mit weiteren Prüfungsanforderungen im Rahmen der Festlegung des Bearbeitungs- und Un- tersuchungsumfangs zu klären, inwieweit damit einhergehende Untersuchungen und An- gaben mit denjenigen zur Landschaftspflegerischen Begleitplanung verbunden oder in diese einbezogen werden können.

Schnittstelle zur Umweltverträglichkeitsstudie/Linienbestimmungsverfahren

Der LBP sollte alle Grundlageninformationen der UVS übernehmen und diese aufgrund des kleineren Bearbeitungsmaßstabes schutzgut- und eingriffsintensitätsbezogen konkre- tisieren sowie auf Aktualität hin prüfen. Ggf. sind Sonderuntersuchungen z. B. zur Fauna (z. B. Amphibien) notwendig. Die UVP-Pflicht ist entsprechend den Vorgaben des UVPG bzw. des BbgUVPG zu ermitteln. Bei Landesstraßen ist dazu das Vorhaben in tabellari- scher Form auf die Einhaltung/Überschreitung der Schwellenwerte nach der Anlage zu

§ 2 Abs. 1, Nr. 20.1 und 20.2 BbgUVPG abzuprüfen. Bei UVP-pflichtigen Straßenbauvor- haben gehört der nach dem Handbuch zu erstellende landschaftspflegerische Planungs- beitrag gleichzeitig zu den gemäß § 6 UVPG zu Natur- und Landschaft bereit zu stellen- den Angaben.

Schnittstelle zum Städtebaulichen Fachbeitrag

Auf der Grundlage des Leitfadens für die Gestaltung von Ortsdurchfahrten in Brandenburg (OD Leitfaden Brandenburg 2001) sollen insbesondere in historischen Ortskernen und in Bündelungs- und Kreuzungsbereichen mit "schwächeren Verkehrsteilnehmern" beim Aus- bau von Ortsdurchfahrten Städtebauliche Fachbeiträge in geeigneten Fällen der Bearbei- tung des technischen Entwurfes sowie des Landschaftspflegerischen Begleitplanes vor- geschaltet werden.

Bei angemessener Bearbeitung des Städtebaulichen Fachbeitrages kann der anschlie- ßende Landschaftspflegerische Begleitplan auf die Bestandserhebung zurückgreifen so- wie in seinen Zielen maßgeblich den Zielen des Städtebaulichen Fachbeitrages entspre- chen, so dass auch an dieser Schnittstelle der Erhebungsaufwand reduziert werden kann.

Gleiches gilt insbesondere für die Darstellung der Kultur- und sonstigen Sachgüter. Hier ist die Bestandsaufnahme im Städtebaulichen Fachbeitrag im Hinblick auf das Planungs- ziel differenzierter und i. d. R. aussagekräftiger, so dass eine Übernahme bestimmter Aussagen erfolgen kann, ohne weitere Erhebungen durchzuführen.

Schnittstelle zum Landschaftspflegerischen Ausführungsplan

Für die baureife Ausführung der in der Landschaftspflegerischen Begleitplanung erarbei- teten und mit der Zulassungsentscheidung rechtsverbindlich festgelegten Maßnahmen ist zumeist eine Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (LAP) zu erarbeiten. Hierzu wird auf die einschlägigen Regelwerke hingewiesen (insbes. RAS-LP 2, FGSV 1993; vgl.

auch [47]).

Die Landschaftspflegerische Ausführungsplanung ist der abschließende Schritt des land- schaftspflegerischen Fachbeitrages im Rahmen der Straßenplanung. Der LBP ersetzt keine Ausführungsplanung oder nimmt sie vorweg. Es muss jedoch bei der Maßnahmen-

Kap. 0.2

(15)

planung und –beschreibung auf die Anforderungen der Ausführungsplanung geachtet werden.

Die rechtliche Absicherung, Durchführung, Pflege, Unterhaltung und Kontrolle der Kom- pensationsmaßnahmen erfolgt unter Beachtung des ARS 3/2003 des BMVBW „Hinweisen zur Umsetzung landschaftspflegerischer Kompensationsmaßnahmen beim Bundesfern- straßenbau“ und den HNL-S 99 des BMVBW „Hinweise zur Berücksichtigung des Natur- schutzes und der Landschaftspflege beim Bundesfernstraßenbau – Ausgabe 1999.

Weitere Hinweise hierzu werden in Kap. 4.5 gegeben.

Schnitstelle zum Kompensationsflächenkataster

Bis zur Neuregelung des BbgNatSchG 2004 wurden die planfestgestellten Kompensationsmaßnah- men zur Erfassung im Eingriffs- und Kompensationsflächenkataster EKIS an das LUA gemeldet.

Bis zur Fertigstellung des Kompensationsflächenkatasters des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg wird diese Verfahrensweise beibehalten, um sicherzustellen, dass alle planfestgestell- ten Kompensationsmaßnahmen erfasst werden, um dann übernommen werden zu können.

0.3 Vorhabentypen

Entsprechend der unterschiedlichen Eingriffs- bzw. Beeinträchtigungsintensität ist der Be- arbeitungsaufwand den verschiedenen Vorhabenstypen anzupassen. Zum Beispiel wird die Darstellung der Biotoptypen in einer im wesentlichen von Siedlungsaktivitäten ge- prägten Ortsdurchfahrt einen deutlich geringeren Teil einnehmen als beim Bau einer Ortsumgehung. Das trifft auch auf weitere Grundlagen zu (vgl. hierzu auch

Tab. 11 ff. in Teil 2, Kap. 0 und 2.3 sowie Tab. 24 in Teil 2, Kap. 3.1.1).

Ähnlich verhält es sich mit den Belangen der Tierwelt wo im Siedlungsbereich i. d. R. da- von ausgegangen werden kann, dass keine zusätzlichen Kartierungen zu bestimmten wertgebenden Tiergruppen erforderlich sein werden (siehe Kap. 0.6).

Weiterhin wird auf die Liste möglicher Vorhabenstypen in Teil 2, Kap. 0.3 verwiesen.

0.4 Prüfung der Eingriffsrelevanz des Vorhabens

Die Anwendung des Handbuchssetzt voraus, dass die Frage, ob es sich bei dem Vorha- ben um einen Eingriff im Sinne von § 10 BbgNatSchG handelt, geklärt ist.

Dabei sind folgende Fälle zu unterscheiden:

Fall 1: Das Straßenbauvorhaben fällt unter die Bestimmung von § 10 Abs. 2 Nr. 1 BbgNatSchG, weil

a) es sich um ein i. d. R. planfeststellungspflichtiges Straßenbauvorhaben i.S.v.

§ 17 FStrG oder § 38 Abs. 1 Satz 1 BbgStrG handelt, auch wenn hier im Einzelfall § 17 Abs. 1a FStrG bzw. § 38 Abs. 2 BbgStrG einschlägig und nur ein Plangenehmigungsverfahren durchzuführen ist,

b) für das Straßenbauvorhaben im Einzelfall aufgrund von § 38 Abs. 1 Satz 2 BbgStrG ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird.

Ein solcher „Eingriff” kann im Ausnahmefall tatsächlich mit keinen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes verbunden sein. Ein Landschaftspflegerischer Begleitplan ist dann nicht aufzustellen. Es genügen i. d. R. entsprechende Feststellungen im Erläuterungs- bericht zu dem Vorhaben, dass erhebliche Beeinträchtigungen nicht eintreten werden.

Daneben können zwei weniger bedeutsame Fälle in Betracht kommen:

(16)

Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg, Teil 1 - Stand:Juni 2006

Fall 2: Das Straßenbauvorhaben fällt nicht unter die Bestimmung von § 10 Abs. 2 Nr. 1 BbgNatSchG, ist aber mit einem anderen in § 10 Abs. 2 BbgNatSchG aufgeführten Eingriff verbunden.

In diesen Fällen handelt es sich ebenfalls um einen Eingriff: Die Eingriffsregelung ist im jeweiligen Zulassungsverfahren anzuwenden. Ggf. bedarf das Vorhaben unmittel- bar der Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde (§ 17 Abs. 3 BbgNatSchG).

Fall 3: Das Straßenbauvorhaben fällt nicht unter die Bestimmungen des § 10 Abs.

2 BbgNatSchG.

In einem solchen Fall ist - auch unter Beteiligung der zuständigen Naturschutzbehörde (§ 17 Abs. 2 Satz 2 BbgNatSchG) - zu prüfen, ob das Vorhaben einen Eingriff i.S.v.

§ 10 Abs. 1 BbgNatSchG darstellt, weil es erhebliche oder nachhaltige Beeinträchti- gungen von Natur und Landschaft hervorrufen kann. Dabei kann diese Frage

a) zu bejahen sein. Dann ist die Eingriffsregelung im jeweiligen Zulassungs- verfahren anzuwenden. Ggf. bedarf das Vorhaben unmittelbar der Genehmi- gung der Unteren Naturschutzbehörde (§ 17 Abs. 3 BbgNatSchG).

b) zu verneinen sein. Dann ist die Eingriffsregelung nicht anzuwenden.

Die Frage kann insbesondere für kleinere Vorhaben, wie dem Ersatzneubau einer Brücke, zu beantworten sein, soweit nicht die Fälle 1 oder 2 eintreten.

0.5 Umweltrelevante Prüfungen 0.5.1 Eingriffsregelung

Bei einem Straßenbauvorhaben, das einen Eingriff darstellt, sind die Anforderungen der Eingriffsregelung zu vollziehen (vgl. dazu auch Teil 2, Kap. 0.5.1). Sie ist mit einer fest- gelegten Abfolge materieller Gebote verbunden (s. Abb. 2).

0.5.2 Prüfung bei Beeinträchtigung von geschützten Teilen von Natur und Land- schaft und geschützten Arten

Für die Zulassung eines Straßenbauvorhabens kann eine besondere Prüfung bzgl. der Erteilung von Befreiungen oder Ausnahmen bzw. von Genehmigungen bei Schutzauswei- sungen und gesetzlich geschützten Teilen von Natur und Landschaft (§§ 19 ff. u. 31 ff.

BbgNatSchG) sowie bzgl. Artenschutzbestimmungen (§ 42 BNatSchG, § 40 BbgNatSchG) notwendig sein (§ 62 BNatSchG, § 19 Abs. 2 u. § 72 BbgNatSchG). In ei- nem Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren werden diese Entscheidungen mit dem Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsbeschluss konzentriert getroffen. An- sonsten trifft die zuständige Naturschutzbehörde eine Entscheidung (§ 62 BNatSchG, § 72 BbgNatSchG).

„Wenn als Folge eines Eingriffs Biotope zerstört werden, die für dort wild lebende Tiere und wild wachsende Pflanzen der streng geschützten Arten nicht ersetzbar sind, ist der Eingriff nur zulässig, wenn er aus zwingenden Gründen des überwiegend öffentlichen In- teresses gerechtfertigt ist.“ (§12, Abs. 3, 2. Satz BbgNatSchG).

Bei Betroffenheit von Gebieten, die dem Netz Natura 2000 angehören bzw. die entspre- chenden Voraussetzungen erfüllen, sind besondere Rechtsfolgen zu beachten. Ein Stra- ßenbauvorhaben, das einen Eingriff im Sinne von § 10 BbgNatSchG darstellt, ist dann als

„Projekt“ im Sinne des § 2a Abs. 1 Abs. 1 Nr. 14 BbgNatSchG zu bezeichnen, wenn es, einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen, geeignet ist, ein Natura 2000-Gebiet erheblich zu beeinträchtigen. In diesem Fall sind die speziellen Prüf- schritte und Anforderungen nach § 26d BbgNatSchG zu beachten. Die Ergebnisse der Verträglichkeits- und ggf. Ausnahmeprüfung sind in die landschaftspflegerische Begleit- planung zu integrieren (s. Abb. 3).

Kap. 0.5

(17)

1. Vermeidungsgebot

„Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen.“ (§ 12 Abs. 1 BbgNatSchG)

nicht (voll- ständig) vermeidbar vollständig

vermeidbar

2. Ausgleichsgebot

„Nicht nur vorübergehende unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorrangig auszugleichen (Ausgleichsmaß- nahmen) ... .“ (§ 12 Abs. 2 BbgNatSchG)

vollständig ausgleichbar nicht (vollständig) ausgleichbar

3. Ersatzgebot

Nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen sind durch Ersatzmaßnahmen zu kom- pensieren (§ 12 Abs. 2 BbgNatSchG)

vollständig

ersetzbar nicht (vollständig)

ersetzbar

4. Abwägung

Alle Anforderungen an Natur und Landschaft sind mit anderen Belangen ab- zuwägen (§ 12 Abs. 3 BbgNatSchG)

Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege gehen im Range nicht vor.

Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege gehen im Range vor.

Eingriff nicht zulässig

5.Ersatzzahlung

"Sind die Beeinträchtigungen nicht oder nicht vollständig ausgleichbar oder in sonstiger Weise kompensierbar und ist der Eingriff nach § 12 Abs. 3 zulässig, so hat der Verursacher Ersatz in Geld zu leisten (Er- satzzahlung)." (§ 15 Abs. 1 BbgNatSchG)

Zulassung(insbes. Planfeststellung) mit Nebenbestimmungen

Abb. 2: Stufenfolge der materiellen Gebote der Eingriffsregelung (in Anlehnung an LAMBRECHT 1998, S. 168, verändert und ergänzt)

0.5.3 Prüfungsanforderungen nach weiteren umweltrelevanten Rechtsvorschriften Straßenbauvorhaben bedürfen unabhängig von den vorgenannten naturschutzrechtlichen Prüfungsanforderungen regelmäßig auch einer Prüfung aufgrund anderer umweltrele- vanter Rechtsvorschriften (s. auch Kap. 2.1). Dazu sind auch gemäß RE-85 entsprechen- de Angaben zu machen (vgl. a. Planfeststellungsrichtlinien 2002 und die ergänzenden Regelungen zur RE-85 für Brandenburg vom 20.10.2003, MSWV). Eine Koordinierung mit den fachlichen Inhalten des LBP ist erforderlich. Es sind Prüfungen insbesondere erfor- derlich bezüglich:

• der Umweltverträglichkeit nach UVPG bzw. BbgUVPG,

• der Einhaltung bodenschutzrechtlicher Anforderungen,

• wasserrechtlicher Entscheidungen,

• der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung der Vorhabensauswirkungen,

• der Genehmigung der Umwandlung von Wald (die hierfür zu machenden Angaben werden in den LBP integriert),

• der Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis.

Hinweise auf zu beachtende Rechtsvorschriften finden sich im Teil 2, Kap. 0.5.3.

(18)

Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg, Teil 1 - Stand:Juni 2006

0.5.4 Straßenentwurfsplanung und Beteiligung der Naturschutzbehörden

Die Landschaftspflegerische Begleitplanung ist der spezifische Planungsbeitrag für die Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der Ebe- ne der Entwurfsplanung in dem i. d. R. mehrstufigen Planungsprozess (Bedarfsplanung - Linienfindung - Entwurfsaufstellung - Ausführungsplanung)(vgl. Teil 2, Kap. 0.5.4).

Dazu sind die zuständigen Naturschutzbehörden möglichst frühzeitig im Rahmen der Entwurfsplanung zu beteiligen (§ 17 Abs. 2 u. § 60 Abs. 1 BbgNatSchG).

Die Entscheidungen über die Erfordernisse der Eingriffsregelung sind von der Zulas- sungsbehörde bei Planfeststellungsverfahren im Benehmen mit der zuständigen Natur- schutzbehörde zu treffen (§ 17 Abs. 1 u. 2 BbgNatSchG), soweit diese nicht selbst zu- ständig ist (§ 17 Abs. 3 Satz 1 BbgNatSchG).

Korrespondierend mit der Mustergliederung (siehe Inhaltsverzeichnis zu Teil 1 und 2) werden folgende Arbeitsschritte unterschieden:

Vorbereitungs- phase

Teil 1, Kap. 0.2: Schnittstellen zu vorhergehenden und an- schließenden Verfahren

Teil 1, Kap. 0.6: Festlegung des Bearbeitungs- und Untersu- chungsumfangs

Erarbeitungs-

phasen Teil 1, Kap. 1: Beschreibung des Vorhabens, Grundlagen, Untersuchungsraum

Teil 1, Kap. 2: Bestandserfassung und -beurteilung von Na- tur und Landschaft

Teil 1, Kap. 3 : Konfliktanalyse und Entwurfsoptimierung Teil 1, Kap. 4: Landschaftspflegerische Maßnahmen Teil 1, Kap. 5: Zusammenfassung und Bilanzierung Teil 1, Anlage: Kostenschätzung

Im Erarbeitungsprozess der Landschaftspflegerischen Begleitplanung sind regelmäßig Rückkoppelungen vorzunehmen. Entwurfsstände sind fortzuschreiben, ggf. können sie erst später abgeschlossen werden (vgl. HVA-F-StB Ziff. 6.41 Mustertexte für Leistungen bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen). Zu wesentlichen Zwischenschritten der Be- arbeitung werden daher ebenfalls Hinweise gegeben. Dies betrifft vor allem die Abstim- mung der Begleitplanung mit der straßentechnischen Entwurfsplanung sowie den Natur- schutzbehörden. Es ergibt sich i. d. R. der in Abb. 3 dargestellte Ablauf, der auch die not- wendigen Schritte für die FFH-Verträglichkeitsprüfung und FFH-Ausnahmeprüfung (vgl.

BMVBW 2004) mit einschließt.

Kap. 0.5.4

(19)

Straßenentwurf (RE) Landschaftspflegerische

Begleitplanung (LBP) Fachbeiträge für die Prü- fung nach § 26d

BbgNatSchG

Ggf. Linienentwurf (Vorzugsvariante)

Erstellung von Kartengrundlagen (ggf. mit eingemessenen Nut-

zungen, Biotopen etc.)

Festlegung des Bearbeitungsumfangs (ggf. Auswertung vorhandener Unterla- gen wie UVS, der Stellungnahmen der

Naturschutzbehörden etc.)

Festlegung des Bearbeitungsumfangs (ggf. Auswertung vorhandener Unterla- gen wie UVS, Fachbeiträge zur Linien- bestimmung, der Stellungnahmen der

Naturschutzbehörden etc.)

Erste Vorentwurfsplanung Lage- und Höhenplan, Querschnitt,

Anbindungen

Bestandsaufnahme von Natur und Landschaft

Bestandsaufnahme in den Natu- ra 2000-Gebieten

Vorläufige Ermittlung der Beein- trächtigungen der Schutzgüter

und –gebiete

Vorläufige Ermittlung der Beeinträchtigungen der Natu-

ra 2000-Gebiete

Überarbeitung / Optimierung des Vorentwurfs unter Berücksichtigung der aus

landschaftspflegerischer Sicht gebotenen Vermeidungs- u.

Verminderungsmaßnahmen

Entwicklung von Maßnahmen zur Optimierung des Vorhabens (Vermeidung u. Verminderung, vor allem

Anpassung des Vorhabens an die Umgebung u. technisch-konstruktive

Maßnahmen)

Entwicklung von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung

Erforderlichenfalls Erarbei- tung eines neuen Vorent- wurfs für eine Planungsalter-

native (Beginn wieder oben)

Erforderlichenfalls Alternativenprü- fung i. S. d. Anforderungen des

§ 26 d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BbgNatSchG

Ermittlung der unvermeidbaren erheblichen oder nachhaltigen

Beeinträchtigungen

Ermittlung der unvermeidbaren erheblichen Beeinträchtigungen

des Gebietes

Abstimmung der Land- schaftspflegerischen Be- gleitplanung (einschl. FFH-

Verträglichkeitsprüfung/

FFH-Ausnahmeprüfung) mit den anderen Entwurfsunter-

lagen

Entwicklung der Landschaftspfle- gerischen Maßnahmen (Schutz-, Gestaltungs-, Ausgleichs- u.

Ersatzmaßnahmen)

Entwicklung der Landschaftspfle- gerischen Maßnahmen (weitere Maßnahmen zur Schadens- begrenzung, Maßnahmen zur Kohärenz-

sicherung)

Fertigstellung der Landschafts-

pflegerischen Begleitplanung FFH-Verträglichkeitsprüfung, FFH-Ausnahmeprüfung Erarbeitung des Entwurfs,

insbes. unter Berücksichtigung der relevanten Ergebnisse von LBP u.

FFH-Verträglichkeitsprüfung/

FFH-Ausnahmeprüfung

RE-Unterlagen mit LBP und FFH-Verträglichkeitsprüfung/FFH-Ausnahmeprüfung

Abb. 3: Ablauf der Landschaftspflegerischen Begleitplanung in der Entwurfsbe- arbeitung mit koordinierter Bearbeitung der Angaben für die Prüfung gemäß § 26d BbgNatSchG

(20)

Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg, Teil 1 - Stand:Juni 2006

0.6 Festlegung des Bearbeitungs- und Untersuchungsumfanges

Zu Beginn der Arbeiten sind für das konkrete Straßenbauvorhaben Bearbeitungs- und Un- tersuchungsumfang sowie -inhalte der Landschaftspflegerischen Begleitplanung fest- zulegen. Diese sind erforderlichenfalls mit dem entsprechenden Bedarf für die Erarbeitung der Angaben für die Prüfung gemäß § 26d BbgNatSchG abzustimmen. Im Einzelnen ist folgendes zu beachten:

• Art und Umfang der notwendigen Angaben bestimmen sich grundsätzlich aufgrund der durch das Straßenbauvorhaben ausgelösten Konflikte für Natur und Landschaft und der dazu erforderlichen Problemlösungen. Tabelle 1 unterscheidet im Sinne einer ers- ten Orientierung typische Konfliktfälle, die i. d. R. mit einem unterschiedlichen Bearbei- tungs- und Untersuchungsumfang verbunden sind.

Tab. 1 Bearbeitungs- und Untersuchungsumfang bei unterschiedlichen Kon- fliktfällen

Vorhabenstypen Freie Strecke Ortsdurchfahrt

Betroffene Situation

Neubau einer Straße

Anbau eines Fahrstrei- fens (ein- seitig oder beidsei- tig)

- grundhafter Ausbau mit Verbreiterung des Quer- schnitts - Anbau eines

Standstreifens

- Bau besonde- rer Anlagen - Neubau einer

Anschluss- stelle

Neubau eines Radwe- ges

- Ersatzneubau einer Brücke - kleinere Bau- maßnahmen - Umbau von An-

schlussstellen, Autobahndrei- ecken u. -kreu- zungen u.a.

Ausbau einer Orts- durchfahrt (unter Beachtung der Nebenanlagen wie Parkplätze, Rad- u.

Gehwege)

Natura 2000-Gebiete

g* g* g* g* g* ⊗* ⊗/g*

besonders bedeut- same oder empfindli- che Bereiche von Natur u. Landschaft oder ge- schützte Teile von Na- tur und Landschaft

g* g (*) g g g (*) ⊗ ⊗/g

durchschnittlich be- deutsame Bereiche außerhalb geschützter Teile von Natur und Landschaft

g g g ⊗ ⊗

wenig bedeutsame oder empfindliche Be- reiche außerhalb ge- schützter Teile von Natur und Landschaft

g ⊗ ⊗ ⊗/

Bearbeitungsumfang: g der Gesamtumfang der Anforderungen ist zu erbringen.

ein reduzierter Umfang der Anforderungen iszu erbringen.

I. d. R. sehr reduzierter Umfang der Anforderungen zu erbringen, begrenzter Umfang textli- cher, tabellarischer oder zeichnerischer Darstellung i. d. R. ausreichend.

* / (*) Mit Sonderuntersuchungen bzw. zusätzlichen Darstellungen, (ggf.).

Kap. 0.6

(21)

• Erörterung und Abstimmung von Bearbeitungs- und Untersuchungsumfang erfolgen i. d. R. im Rahmen eines Besprechungstermins zwischen Straßenbaubehörde, den beauftragten Fachplanern, den zuständigen Naturschutzbehörden und ggf. weiteren zu beteiligenden Behörden und Trägern bzw. der Gemeinde, in deren Gebiet das Straßenbauvorhaben geplant wird (vgl. Teil 2, Kap. 0.7).

• Untersuchungsrahmen und -raum werden i. d. R. nach den grob abgeschätzten Vor- habenswirkungen und den dabei voraussichtlich in Betracht zu ziehenden Beeinträch- tigungen von Natur und Landschaft entsprechend HVA F-StB abgegrenzt (vgl. Kap.

1.3 und Teil 2, Kap. 0.7).

• Es ist zu berücksichtigen, inwieweit für das Straßenbauvorhaben - im betroffenen Raum ggf. auch für andere Vorhaben - bereits geeignete Planungsunterlagen oder Untersuchungen vorliegen (vgl. Kap. 1.2.0).

• Mit zunehmender Konkretisierung der Planung sind der voraussichtliche Untersu- chungsrahmen und die Abgrenzung des Untersuchungsraumes zu überprüfen und ggf. anzupassen (vgl. RdErl. d. MSWV Abt. 5 Nr. 3/1997, Nr. 3) (vgl. Planungsunterla- gen, Kap. 1.2.2).

• Die Untersuchungen und darauf aufbauenden Angaben sind erforderlichenfalls mit anderen für das Vorhaben notwendigen Untersuchungen und Angaben abzustimmen (vgl. Kap. 1.2 u. 1.3).

• Die Klärung, ob es sich bei den zu erbringenden Planungsleistungen und Untersu- chungen um „Besondere Leistungen” handelt, erfolgt nach Maßgabe des HVA F-StB bzw. der HOAI (vgl. Kap. 1.2 u. 1.3).

• Sind für das Straßenbauvorhaben Angaben für die Prüfung nach § 26d BbgNatSchG zu machen, ist der speziell darauf gerichtete Untersuchungsbedarf mit dem ansonsten in der Landschaftspflegerischen Begleitplanung festzulegenden Bearbeitungs- und Untersuchungsumfang inhaltlich und zeitlich präzise abzustimmen, um Doppelarbeit zu vermeiden.

(22)

Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg, Teil 1 - Stand:Juni 2006

1 Einleitung

In der Einleitung sind kurz Anlass und Planungsgeschichte des Vorhabens zu beschrei- ben sowie die Grundlagen und der Untersuchungsraum darzustellen.

1.1 Beschreibung des Vorhabens

Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BbgNatSchG müssen die Angaben zur Eingriffsbeurtei- lung auch eine Darstellung von Ort, Umfang und zeitlichem Ablauf des Eingriffs enthalten.

Diese Angaben werden in den Entwurfsunterlagen für die baulich-technischen Maß- nahmen des Straßenbauvorhabens dargestellt. Im Rahmen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung ist daher i. d. R. nur eine kurze Beschreibung der wesentlichen eingriffsre- levanten Wirkfaktoren des Vorhabens zu erbringen. Ansonsten ist auf die einzelnen An- gaben gemäß RE-85 und den ergänzenden Regelungen zur RE-85 für Brandenburg vom 20.10.2003, MSWV zu verweisen.

Daneben ist entsprechend dem MUSTERFORMBLATT 1 der Flächenbedarf für das Vorhaben und die Art der Überbauung (Versiegelungsbilanz) zusammenfassend darzustellen.

MUSTERFORMBLATT 1: Flächenbedarf des Straßenbauvorhabens (Beispiel) Art des Flächenbedarfs Versiegelungs-

grad (in %)

Flächenbedarf

Fahrbahn 100% 12.400 m²

Nebenanlagen (z. B. Parkplatz, Lärmschutzwand) 100% 350 m² Radweg (wassergebunden) 50% 2.100 m² Bankette (ggf. Mittelstreifen) 50% 970 m²

Böschungen 0% 1.250 m²

Mulden 0% 650 m²

Arbeitstreifen 0% 1.600 m²

Summe nach Versiegelungsgrad

Vollversiegelung 100% 12.750 m²

Teilversiegelung 50% 3.070

Überformung (dauerhaft/vorübergehend) 0% 3.500

Gesamtsumme 19.320 m²

Anmerkung:

Es sind alle dauerhaft und vorübergehend durch das Straßenbauvorhaben beanspruchten Flächen, wie z. B.

Fahrbahn, Bankett, Mulde, Böschung, Brandschutzstreifen, Versickerungsbecken, Baustelleneinrichtungsflä- chen, Arbeitsstreifen etc. aufzuführen.

Erforderlichenfalls sind Versiegelungsgrad und Flächenbedarf in Vorher/Nachher zu differenzieren, wenn die in Anspruch genommenen Flächen (z. T.) bereits (teil-)versiegelt sind. Dann sind in Summe/Gesamtsumme auch die Differenzen darzustellen.

Kap. 1

(23)

Im Planungsprozess ist zwischen den Bearbeitern des Straßenentwurfs und der Land- schaftspflegerischen Begleitplanung sicherzustellen, dass dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag der jeweils aktuelle Planungsstand des Vorhaben mit den maßgeblichen bau- lich-technischen Maßnahmen einschließlich konkreter Angaben zur Baudurchführung (Technologie, Arbeits- und Baustelleneinrichtungsflächen) zugrunde gelegt wird. Teil 2, Kap. 3.1.1 enthält eine Checkliste der bei Straßenbauvorhaben insgesamt in Betracht kommenden eingriffsrelevanten Wirkfaktoren nach Bau, Anlage und Betrieb unterschie- den. Je nach Vorhabenstyp (Teil 2, Kap. 0.3) ergeben sich im Einzelfall die konkreten Wirkfaktoren.

In die textliche Beschreibung zum Vorhaben ist eine Übersichtskarte als Abbildung aufzu- nehmen (siehe Beispiel Abb. 3). Darin sollten neben der Lokalisierung des Vorhabens (z. B. Trassenverlauf, Lage im Netz) und der Abgrenzung(en) für den Untersuchungsraum (einschl. der Lage von Flächen für Kompensationsmaßnahmen außerhalb der betroffenen Umgebung des Vorhabens; ggf. im Einflussbereich des Vorhabens liegende Natura 2000- Gebiete) erforderlichenfalls landschaftsräumliche Abgrenzungen und die Lage prägender Nutzungen (insbes. von Siedlungen) eingetragen werden. Der Maßstab sollte zwischen 1:10.000 und 1:100.000 liegen. Auf Lesbarkeit der Namen relevanter Orte und der Be- zeichnungen klassifizierter Straßen ist zu achten.

1.2 Grundlagen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung

Unter den Grundlagen des LBP sind die relevanten Vorschriften und Planungsgrundlagen aufzuführen.

1.2.1 Vorschriften

Es sind in kurzer Form die maßgeblichen Vorschriften, aufgrund derer die Bearbeitung der Landschaftspflegerischen Begleitplanung erfolgt, darzustellen.

Bei einem Straßenbauvorhaben, für das ein Planfeststellungs- oder Plangenehmigungs- verfahren durchgeführt wird, ist i. d. R. folgender Mustertext zu verwenden:

”Das geplante Straßenbauvorhaben ist gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 1 BbgNatSchG ein Eingriff in Natur und Landschaft. Mit dem vorliegenden Landschaftspflege- rischen Begleitplan werden gemäß § 18 Abs. 1 u. 2 BbgNatSchG die erforder- lichen Angaben zur Beurteilung des Eingriffs gemacht, um die Rechtsfolgen gemäß den §§ 12 u. 15 BbgNatSchG im Verfahren bestimmen zu können.

Bei der Bearbeitung des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans sind die im Quellenverzeichnis aufgeführten Vorschriften beachtet bzw. be- rücksichtigt worden”.

In dem anzufertigenden Quellenverzeichnis sind die konkret angewandten Vorschriften aufzuführen. Teil 2, Kap. 1.2.1 enthält hierzu eine Zusammenstellung der insgesamt maßgeblichen Vorschriften.

In anderen Fällen, insbesondere den in Kap. 0.4 aufgeführten Fällen 2 und 3 oder wenn eine Planfeststellung durch einen Bebauungsplan ersetzt wird, sind ausgehend vom Mus- tertext entsprechend angepasste Ausführungen zu machen.

Dies gilt auch für solche Fälle, in denen die Erarbeitung der Landschaftspflegerischen Be- gleitplanung mit der Erarbeitung von Unterlagen zu den in Kap. 0.5.3 genannten Prüfun- gen verbunden werden soll und insofern eine integrierte Darstellung erfolgen soll (z. B. als Landschaftspflegerischer Begleitplan mit integrierten Angaben zur UVP).

(24)

Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg, Teil 1 - Stand:Juni 2006

1.2.2 Planungsgrundlagen

In diesem Kapitel sind die weiteren maßgeblichen fachplanerischen Grundlagen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung für den Eingriffsort und die Bereiche der ge- planten Kompensationsmaßnahmen zu nennen.

Zu den Planungsgrundlagen gehören insbesondere:

• die örtliche bzw. regionale Landschaftsplanung,

• vorhandene oder geplante Schutzausweisungen (§ 19 ff. BbgNatSchG) bzw. gesetz- lich geschützte Teile von Natur und Landschaft (§ 31 ff. BbgNatSchG) sowie Natura 2000-Gebiete,

• spezielle naturschutzrelevante Planungen oder Programme (z. B. Pflege- und Ent- wicklungsplanungen etc.),

• Bauleitplanung, Regionalplanung.

Soweit auf die zu nennenden Grundlagen in nachfolgenden Kapiteln, insbesondere bei der Bestandserfassung, der Konfliktanalyse und der Planung der landschaftspflegerischen Maßnahmen vertieft einzugehen ist, genügt in diesem Kapitel eine Auflistung der rele- vanten Grundlagen. I. d. R. ist folgender Mustertext zu verwenden:

Die vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplanung für das im Kapitel 1.1 beschriebene Straßenbauvorhaben ist auf der Grundlage der Anforderungen gemäß dem Handbuch für die Landschaftspflegerische Begleitplanung bei Straßenbauvorhaben im Land Brandenburg (MIR, Stand 7/2006) erarbeitet worden. Bei der Bearbeitung wurden des Weiteren folgende örtliche und ü- berörtliche Planungen und Untersuchungen berücksichtigt.

Wenn für das Straßenbauvorhaben aus einem vorausgegangenen Raumordnungs- oder Linienbestimmungsverfahren bereits relevante planerische Ergebnisse bzw. Vorgaben für die Landschaftspflegerische Begleitplanung vorliegen (insbes. aufgrund einer UVS), sind diese zusammenfassend darzustellen bzw. aufzulisten. Ergebnisse vorausgegangener FFH-Fachbeiträge werden in Kap. 1.2.3 dargestellt.

Entsprechendes gilt, wenn die Landschaftspflegerische Begleitplanung mit einer der o. g.

Untersuchungen bzw. Angaben für andere umweltrelevante Planungen (siehe Kap. 0.5.3) zusammenfassend bearbeitet wird.

1.2.3 Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen Natura 2000

An dieser Stelle sind die Ergebnisse von Untersuchungen zur Verträglichkeit des Vorha- bens mit den Erhaltungszielen Natura 2000 in kurzer Form zusammenfassend darzulegen unter Verweis auf vorliegende Fachbeiträge bzw. entsprechende Unterlagenteile. Dies gilt ebenso für Natura 2000 bezogene Prüfungen, die auf der vorausgegangenen Planungs- ebene der Linienfindung stattgefunden haben, z. B:

• FFH-Vorprüfung gemäß § 2a Abs. 1 Nr. 14 BbgNatSchG,

• FFH-Verträglichkeitsprüfung gemäß § 26d Abs. 1 BbgNatSchG,

• FFH-Ausnahmeprüfung gemäß § 26d Abs. 3-5 BbgNatSchG.

Sofern eine FFH-Verträglichkeitsprüfung, ggf. mit anschließender Ausnahmeprüfung, durchgeführt wurde, braucht auf die Aussagen einer FFH-Vorprüfung nicht mehr einge- gangen zu werden.

Kap. 1.2.2

(25)

Die in einer FFH-Verträglichkeitsprüfung und FFH-Ausnahmeprüfung vorgesehenen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und Kohärenzsicherung Natura 2000 sollen in diesem Rahmen auch tabellarisch in Anlehnung an Musterformblatt 3 aufgelistet werden unter dem Tabellentitel „Zusammenfassende Übersicht der Maßnahmen zur Schadens- begrenzung und zur Kohärenzsicherung Natura 2000“.

Die zur Verträglichkeit des Vorhabens erforderlichen Maßnahmen werden zudem an an- derer Stelle in die Musterformblätter 3, 3A, 3B, 3C aufgenommen, um den räumlichen, zeitlichen und funktionalen Zusammenhang zu den aus den Rechtsfolgen der Eingriffsre- gelung resultierenden Maßnahmen deutlich werden zu lassen (s. Kap. 4.2, 4.3.3, 4.4). In diesem Fall werden die Tabellentitel entsprechend abgeändert („ ... einschließlich Maß- nahmen zur Schadensbegrenzung/Kohärenzsicherung Natura 2000“).

Die in den Fachbeiträgen Natura 2000 vorgesehenen Maßnahmen müssen bei der Erstel- lung diverser Entwurfsunterlagen nach RE-85 und den ergänzenden Regelungen zur RE- 85 für Brandenburg vom 20.10.2003, MSWV beachtet und in integrierte planerische Lö- sungen einbezogen werden (s. auch Abb. 3).

Die nachstehende Konzeption zur Integration in Teile des landschaftspflegerischen Be- gleitplans (Ergebnisdarstellung von Konfliktanalyse und Maßnahmenplanung) ist zum besseren Verständnis im Zusammenhang darzustellen. Die Vorgehensweise ist eng an- gelehnt an den „Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau“

(BMVBW 2004, S. 15 f.). Einer anstehenden Überarbeitung der Musterkarten LBP (BMVBW 1998) soll bewusst nicht vorgegriffen werden, so dass weitere Umsetzungsde- tails zunächst dem Einzelfall überlassen bleiben.

Integration in Unterlage 12.1:

• betroffene bzw. im Untersuchungsraum gelegene Natura 2000-Gebiete,

• bautechnische Maßnahmen zur Schadensbegrenzung (Übernahme aus dem stra- ßentechnischen Entwurf),

• in der Legende Querverweis auf die Kartendarstellung von Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele Natura 2000 in der FFH-Verträglichkeitsprüfung.

Integration in Unterlage 12.2:

• bautechnische Maßnahmen zur Schadensbegrenzung (Bestandteil des zugrunde liegenden straßentechnischen Lageplans); Maßnahmen zur Schadensbegrenzung, die keine bautechn. Maßnahmen sind (z.B. Immissionsschutzpflanzungen); Veror- tung (Kürzel „M“, Nummerierung mit eindeutiger Zuordnung zu Darstellungen der FFH-VP) und Kurzerläuterung in Textkästen,

• Maßnahmen zur Kohärenzsicherung; Verortung (Kürzel „KS“, Nummerierung mit eindeutiger Zuordnung zu Darstellungen der FFH-Ausnahmeprüfung) und Kurzer- läuterung in Textkästen.

Integration in das Maßnahmenverzeichnis:

• gesonderte Maßnahmenblätter in Anlehnung an Musterformblatt 5 für die Maßnah- men zur Schadensbegrenzung (einschließlich bautechnische Maßnahmen) und Maßnahmen zur Kohärenzsicherung; kombinierte, multifunktional wirksame Maß- nahmen sind grundsätzlich möglich, z.B. „KS/A“, wobei das Kürzel KS i. d. R. voran- gestellt wird.

Die vorgesehenen Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen Natura 2000 sind darüber hinaus bei der Erstellung insbesondere folgender Entwurfsunterlagen gemäß RE-85 und den er- gänzenden Regelungen zur RE-85 für Brandenburg vom 20.10.2003, MSWV zu beach- ten:

• Bautechnische Maßnahmen zur Schadensbegrenzung (Bauwerke und sonstige konstruktiven Elemente wie z. B. Brückenbauwerke, Kleintierdurchlässe, Entwässe-

(26)

Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg, Teil 1 - Stand:Juni 2006

rungsanlagen, Immissionsschutzanlagen sowie Ausschlussflächen für Baustellen- einrichtung und Baustraßen) werden in Unterlage 7 dargestellt. Es erfolgt eine Kennzeichnung in grau unterlegtem Bauwerkskasten bzw. Textkasten (letzterer für Maßnahmen, die keine Bauwerke nach straßenbautechnischer Definition darstellen) mit dem Hinweis „Maßnahme zur Schadensbegrenzung im Sinne § 26d BbgNatSchG“. Die vorgesehenen Maßnahmen werden in der technischen Beschrei- bung des Erläuterungsberichts zur Baumaßnahme dargelegt (i. d. R. Kap. 4 der Un- terlage 1 nach RE-85 und den ergänzenden Regelungen zur RE-85 für Brandenburg vom 20.10.2003, MSWV. Ingenieurbauwerke werden in das Bauwerksverzeichnis (Unterlage 10.1) aufgenommen.

• Bei der Erstellung des Grunderwerbsplans (Unterlage 14.1) sind insbesondere die Maßnahmen zur Kohärenzsicherung zu berücksichtigen.

1.3 Untersuchungsraum

Der Untersuchungsraum ist in Bezug auf folgende Merkmale kurz zu beschreiben:

• Abgrenzung (gegebenenfalls von Teil-Untersuchungsräumen),

• wesentliche landschaftsräumliche und nutzungsbezogene Charakteristika.

Dabei ist auf die zu erstellende Übersichtskarte (s. Kap. 1.1) Bezug zu nehmen.

Bei der Darstellung der Abgrenzung ist nachvollziehbar zu erläutern, aufgrund welcher Kriterien der Untersuchungsraum abgegrenzt wurde.

Soweit im Planungsprozess eine Anpassung der Untersuchungsraumabgrenzung vorge- nommen wurde, ist auch dies kurz zu erläutern.

Die Beschreibung des Untersuchungsraumes hat sich auf die wesentlichen Charakteris- tika zu beschränken. Dabei ist auf die jeweils betroffene naturräumliche Region Bezug zu nehmen (s. Teil 2, Abb. 18). Es sind die wesentlichen landschaftsprägenden Merkmale zu beschreiben, z. B. die geomorphologischen Bedingungen, das Relief, die Nutzungen und markanten Raum- oder Biotopstrukturen und Einzelelemente.

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Abb. 4: Abgrenzung des Untersuchungsraum (unmaßstäbliches Beispiel)

Abbildung

Abb. 2:  Stufenfolge der materiellen Gebote der Eingriffsregelung            (in Anlehnung an L AMBRECHT  1998, S
Abb. 3:  Ablauf der Landschaftspflegerischen Begleitplanung in der Entwurfsbe- Entwurfsbe-arbeitung mit koordinierter BeEntwurfsbe-arbeitung der Angaben für die Prüfung  gemäß § 26d BbgNatSchG
Tab. 1  Bearbeitungs- und Untersuchungsumfang bei unterschiedlichen Kon- Kon-fliktfällen
Abb. 4:   Abgrenzung des Untersuchungsraum (unmaßstäbliches Beispiel)
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