II. Verpflichtungen 1) DRK Kreisverband
10. Sofern der Ergebnisplan im Haushaltsjahr oder in einem der drei nachfolgenden Jahre nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung nicht ausgeglichen ist oder die Ergebnisrücklage im neuesten jahresabschluss
• Eigenbetrieb Stadtwerke Fehmarn
In das Folgejahr übertragen Fort-
geschriebener Planansatz
……Ist…….
Nicht mehr benötigte
Ermächtigungen* ….Gesamt….
aus Planungen der Vorjahre³
nachrichtlich:
Investitionsvolumen geplanter kreditähnlicher Rechtsgeschäfte² Haus-
halts- jahre
in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR
2010 600 519
2011 1.201 537
2012 1.640 --- --- --- ---
HH-jahr 2013
1.780 --- --- --- ---
2014 1.130 --- --- --- ---
2015 1.780 --- --- --- ---
2016 1.780 --- --- --- ---
9. Entwicklung des Anstiegs der bereinigten Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Haushaltsjahr, in den beiden vorangegangenen Haushaltsjahren sowie in den drei nachfolgenden Jahren im Vergleich mit den Empfehlungen des jährl. Haushaltserlasses des Innenministeriums
Haushaltsjahr
Ist vorl. Ist Plan
Bezeichnung 2011
TEUR
2012 TEUR
2013 TEUR
2014 TEUR
2015 TEUR
2016 TEUR
77 1 Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 17.197 17.477 18.526 18.673 18.854 19.106 7341 2 abzgl. Gewerbesteuerumlage 1.270 1.812 1.295 1.295 1.295 1.295 7371 3 abzgl. Allgemeine Umlage an das Land
- Finanzausgleichsumlage an das Land - 0 0 0 0 0 0
7372 4 abzgl. Allgemeine Umlage an Gemeinden und Gemeindeverbände - Kreis-, Amts-, Zusatz-,
Finanzausgleichsumlage an Kreis - 3.458 3.816 4.084 4.300 4.400 4.500 5 bereinigte Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 12.469 11.849 13.147 13.078 13.159 13.311 6 Veränderung Vorjahr (in %) -- - 4,97 + 10,95 - 0,52 + 0,62 + 1,16 7
Empfehlung (in %)
im Haushaltserlass veröffentlichte Orientierungsdaten bis 1,5 bis 1,5 bis 1,0 bis 1,0 bis 1,0 bis 1,0
* In dem Planungszeitraum 2013 bis 2016 werden die Orientierungsdaten insgesamt eingehalten. Die hohe Steigerung vom Jahr 2012 zum Jahr 2013 resultiert aus dem Vergleich von Ist-Daten (2012) mit Planzahlen (2013)
10. Sofern der Ergebnisplan im Haushaltsjahr oder in einem der drei nachfolgenden Jahre nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung nicht ausgeglichen ist oder die Ergebnisrücklage im neuesten jahresabschluss weniger als 10 % der Allgemeinen Rücklage beträgt, eine Übersicht
a) über die im Haushaltsjahr umgesetzten wesentlichen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung mit ihren finanziellen Auswirkungen im Haushaltsjahr und in dem folgenden Haushaltsjahr
in den Haushaltsjahren 2010, 2011 und 2012 beschlossene bzw. umgesetzte Maßnahmen
voraussichltiche finanzielle Auswirkungen Erhöhung Hebesätze Grundsteuer A und B auf jeweils 350 % Mehrerträge jährlich 142 TEUR
Erhöhung Hebesatz Gewerbesteuer auf 360 Mehrerträge jährlich 125 TEUR Erhöhung Steuersatz Hundesteuer um jeweils 25 €/Hund Mehrerträge jährlich 19 TEUR Erhöhung Steuersatz Vergnügungssteuer auf 8,5 % Mehrerträge jährlich 4 TEUR Festsetzung Finanzrahmen Brandschutz
(Aufwendungen für ehrenamtl. Tätigkeiten, Bewirtsdhaftung, Reparatur, Versicherungen, Feuerlöschteiche, Hydranten, Ersatzbeschaffungen außer Gebäude und Fahrzeuge – abzügl. Einnahmen) auf Unterdeckung 350 TEUR
Bei Aufteilung 290 TEUR Ergebnis und 60 TEUR Investitionen eine Reduzierung der Aufwendungen um ca. 40 TEUR zum Plan 2010
Festsetzung Finanzrahmen Erwachsenenbildung/Kultur (ohne Bücherei und VHS) auf Unterdeckung 15 TEUR
Reduzierung der Aufwendungen um 2.600 € zum Plan 2010 bzw. um 900 € zum Ist 2009
Festsetzung Finanzrahmen Jugendbetreueung (ohne Spielplätze; beinhaltet Ganztagsbetreuung, Jugendpflege inkl. der Bewirtschaftungskosten für das Jugendhaus, Schulsozialarbeit) auf Unterdeckung 209 TEUR
Reduzierung der Aufwendungen um 6.200 € zum Plan 2010 – bezogen auf Ist-Ergebnisse der Vorjahre liegt eine wesentliche Erhöhung der Aufwendungen vor.
Festsetzung Finanzrahmen Spielplätze
(Unterhaltung und Investitionen, mit Bauhofleistungen, ohne Abschreibungen) auf 85 TEUR
Bei Aufteilung 75 TEUR Ergebnis und 10 TEUR Investitionen eine Reduzierung der Aufwendungen um ca. 5 TEUR zum Plan 2010 bzw. ca. 20 TEUR zum Ist 2009 – bezogen auf Ist 2008 liegt eine Steigerung von 17 TEUR vor.
Festsetzung Finanzrahmen Straßenbeleuchtung (Betrieb, Wartung, Investitionen) auf 180 TEUR
Bei Aufteilung 130 TEUR Aufwand und 50 TEUR Investitionen eine Reduzierung der Aufwendungen um 10 TEUR zum Ist 2008 / 45 TEUR zum Ist 2009 Festsetzung Finanzrahmen Veranstaltungsräume
(Bewirtschaftung und Unterhaltung abzgl. Erträge) auf Unterdeckung im Produkt 57303 von 110 TEUR
Reduzierung der Aufwendungen um 29 TEUR zur Anmeldung für 2011 und um ca. 16 TEUR zum Plan 2010 – bezogen auf das Ist 2009 ergibt sich keine Reduzierung.
Aufhebung der Gebührenbefreiung für die Nutzung städtischer Objekte
k.A. – abhängig vom Umfang der Nutzung Festsetzung Finanzrahmen Straßenunterhaltung / Straßenbau
auf Unterdeckung von 1,0 Mio. Euro (für die zum
Finanzrahmen bestimmten Aufwendungen/Auszahlungen)
Bei Aufteilung 500 TEUR Ergebnis und 500 TEUR investiver Bereich keine Reduzierung der
Unterhaltungsaufwendungen zum Plan 2010, Erhöhung der Aufwendungen zum Ist 2009 (90 TEUR), Reduzierung der Aufwendungen zum Ist 2008 (- 475 TEUR) und 2007 (- 255 TEUR).
[ohne Betrachtung der Auswirkungen aus dem investiven Bereich]
Festsetzung Finanzrahmen Bauhof (Sachaufwendungen) auf 170 TEUR
Erhöhung der Aufwendungen (zu Ur-Plan 2010) bzw. Reduzierung der Aufwendungen um 15 TEUR (Ist 2009) bzw. 8 TEUR (Ist 2008)
Zuschüsse Betriebskosten KiTa U3 und Krippen
Festschreibung des Anteils der Stadt an den ungedeckten Betriebskosten auf 54 %
Reduzierung der jährlichen Aufwendungen um ca.
75 TEUR.
Eigenbetrieb Tourismus-Service Fehmarn soll ohne Verlustausgleich aus stätischem Haushalt auskommen – evtl. anfallender Verlust soll auf Folgejahr vorgetragen werden.
Reduzierung der Aufwendungen um 53 TEUR (Plan 2010) bzw. 8 TEUR (Plan 2011)
Verkauf des Objektes ehem. Realschule Einsparung der laufenden Aufwendungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung sowie der Aufwendungen für den Schuldendienst aus der erforderlichen Sanierung im Falle einer Weiter-nutzung zuzügl. der Einsparungen für den Schuldendienst von Krediten, die durch die Einnahmen aus dem Verkauf erspart bleiben.
Verkauf aller städtischen Mietwohnungen Einsparung der nicht gedeckten laufenden Aufwendungen für Unterhaltung und
Bewirtschaftung sowie der Aufwendungen für den Schuldendienst aus der erfoderlichen Sanierung im Falle einer Weiternutzung zuzügl. der Einsparungen für den Schuldendienst von Krediten, die durch die Einnahmen aus dem Verkauf erspart bleiben.
Verkauf Objekt Klaus-Groth-Schule Einsparung der nicht gedeckten laufenden Aufwendungen für Unterhaltung und
Bewirtschaftung zuzügl. der Einsparungen für den Schuldendienst von Krediten, die durch die Einnahmen aus dem Verkauf erspart bleiben.
Wiederbesetzungssperre bei freiwerdenen Planstellen k.A.
Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Verwaltungsaufgaben hinsichlich möglicher Reduzierungen
Es wurden in Zusammenarbeit mit der KGSt.
strtegische Ziele für die Stadt Fehmarn erarbeitet und von der Stadtvertretung beschlossen. Dadurch kann es u.a. zu einem effizienteren (da
zielorientiert) Handeln der Stadt Fehmarn (Haupt- und Selbstverwaltung) kommen, was
Kosteneinsparungen nach sich ziehen kann.
Entgeltordnung für die Benutzung öffentlicher Objekte inkl. Nutzungsverträge (Haus im Stadtpark, Teestube)
Es liegen noch keine exakten Zahlen vor, aus denen sich die (bereinigten) Effekte aus der Erhöhung der Entgelte herleiten lassen.
b) über die noch nicht umgesetzten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung mit ihren möglichen finanziellen Auswirkungen
noch nicht umgesetzte Maßnahmen voraussichtliche finanzielle Auswirkungen Reduzierung der Anzahl der Spielplätze Aus der von der Verwaltung erstellten Aufstellung könnte
aus der Veräußerung von Spielplätzen ein Überschuss von 1,36 Mio. € erzielt werden.
Einsparung der lfd. Aufwendungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung zuzügl. der Einsparungen für den Schuldendienst von Krediten, die durch die Einnahmen aus dem Verkauf erspart bleiben
Zur weiteren Betrachtung der evtl. noch möglichen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen wird auf die in der Anlage zur Haushaltskonsolidierung beigefügte Hinweise des Innenministeriums zur Ausschöpfung der Ertrags- und
Einzahlungsquellen und Beschränkung der Aufwendungen und Auszahlungen. Die in der Liste des Innenministeriums genannten Maßnahmen wurde von der Kämmerei betrachtet und mit entsprechenden Anmerkungen bezogen auf die Situation der Stadt versehen.
c) über Zuweisungen und Zuschüsse (freiwillige Leistungen) an Vereine und Verbände
Produkt Bezeichnung
Ansatz 2010
Ansatz 2011
Ansatz 2012
Ansatz 2013
12601 Zuschuss für Mitglieder 8.300 8.300 8.300 8.300
21101 Zuschuss Schulsozialarbeit 0 0 8.800
(- 3.500)*
10.000 (- 3.500)*
21102 Zuschuss Ganztagsbetreuung 13.000 14.000 12.800
21102 Zuschuss Schulsozialarbeit 0 0 26.300
(- 10.500)*
54.700 (- 10.500)*
21821 Zuschuss Ganztagsbetreuung 19.500 19.300 20.400
21821 Zuschuss Schulsozialarbeit 83.000 81.100 84.400
(- 30.000)*
120.100 (- 30.000)*
36201 Zuschuss Jugendheim Landkirchen an ev. Kirche 1.800, 1.800 2.000 2.000
36701 Zuschuss Suchtberatungsstelle 13.000 13.000 13.000 14.000
35102 Zuschuss an St.-Jürgen-Stiftung 3.000 3.000 3.000 3.000
42101 Jugendausbildung DLRG
42101 Miete Bootssteg für Jugendausbildung BSV 42101 Zuschuss an Sportvereine -Erwachsene- 42101 Zuschuss an Sportvereine -Jugendliche- 42101 Zuschüsse für Übungsleiter
161.400 155.000 162.600 162.600
Summe 303.000 295.500 341.300
(- 44.000)*
374.700 (-44.000)*
weitere freiwillige Leistungen 11102 Städtepartnerschaft Neringa 11102 Partnerschaft mit Orth an der Donau
12.500 10.000 9.000 9.000
11102 Jubiläum 50 Jahre Vogelfluglinie --- --- --- 12.500
36201 Unterdeckung Ferienpassaktion (Sachaufwand) 2.000 2.000 2.000 2.000
Summe 14.500 12.000 11.000 23.500
weitere Zuweisungen und Zuschüsse 36501 Zuschuss für ev.-luth. Kindergarten 36501 Zuschuss an den Kinderspielkreis
36501 Zuschuss Kinderschutzbund Nachmittagsbetreuung 36501 Zuschuss DRK-Kindergarten
36501 Zuschuss an Kindertagesstätte Petersdorf
36501 Zuschuss an DKSB Kindertagesstätte Landkirchen 36501 Zuschuss an den ev. Kindergarten Petersdorf 36501 Zuschuss Kinderschutzbund zum Kindergarten 36501 Zuschuss Krippengruppen
895.300
--
830.000 848.000 950.400
Summe 895.300 830.000 848.000 950.400
* Anm.: Zuweisungen von anderen Stellen für die Maßnahmen.
Bei den Zuschüssen im Bereich des Produktes 36501 handelt es sich nicht um freiwiliige Leistungen im eigentlichen Sinne. Hierbei handelt es sich um Zuschüsse zu den anderweitig nicht gedeckten Betriebsaufwendungen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten (inkl. Krippen) durch freie Träger auf der Grundlage der rechtlichen Vorgaben (Rechtsanspruch). Somit stellt sich für die Stadt nicht die Frage, ob die Leistung erbracht wird, sondern es kann ledigllich der finanzielle Rahmen bestimmt werden (wie soll die Leistung erbracht werden).
d) über die Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden
Produkt Name / Organisation
Ansatz 2010
Ansatz 2011
Ansatz 2012
Ansatz 2013 11102 Städtebund Schleswig-Holstein
Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen KGSt
Kommunaler Arbeitgeberverband Klima-Bündnis
Arbeitsgemeinschaft für Heimatkunde
12.000 12.000 12.000 12.000
11103 LAG der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten Frauenhaus Ostholstein e.V.
200 200 200 200
11105 Fachverband der Kommunalkassenverwalter Fachverband der Kämmerer in SH e.V.
100 100 100 100
11106 Gewässer- und Landschaftsverband Fehmarn-Wagrien Forstbetriebsgemeinschaft Ostholstein
0 100 100 100
12203 Landesverband der Standesbeamten Schl.-Holstein e.V. 200 200 200 200
12601 Kreisfeuerwehrverband Ostholstein 4.900 4.900 4.900 4.900
21102 Bodo Uhlig - Die Heimat
Arbeitsgemeinschaft für Heimatkunde
DJH
100 100 100 100
27201 Büchereizentrale Schleswig-Holstein e.V. 100 100 100 100
Summe 17.600 17.700 17.700 17.700
e) über Angaben zur Ausschöpfung der Steuer- und sonstigen Einnahmequellen
Die Stadtvertretung hat zum Haushaltsjahr 2011 eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer beschlossen. Ab dem Haushaltsjahr 2011 liegen die Hebesätze für die Grundsteuer A/B jeweils bei 350 %. Für die Gewerbesteuer beträgt der Hebesatz dann 360 %. Damit liegen die Hebesätze der Stadt Fehmarn über dem Durchschnitt der Hebesätze im Kreis Ostholstein. Die Mindesthebesätze für die Beantragung der Fehlbetragszuweisung werden nicht erreicht.
Die Stadt Fehmarn erhebt eine Zweitwohnungssteuer mit einem Steuersatz von 11,5 %. Die Steuersätze für die Spielgerätesteuer und für die Hundesteuer wurden zum Haushaltsjahr 2011 erhöht. Darüber hinaus erhebt die Stadt Fehmarn eine Kur- und eine Fremdenverkehrsabgabe.
Des Weiteren werden Gebühren (u.a. Benutzungsgebühren, Parkgebühren) in dem möglichen Umfang erhoben. Die Kalkulationen für die Gebührensatzungen werden überprüft und falls erforderlich angepasst. Durch die Ausweitung der gebührenpflichtigen Parkplätze im Jahr 2010 konnte der Ansatz im Produkt 54601 um 200 TEUR erhöht werden.
Zur weiteren Erzielung von Einzahlungenwerden Beiträge (Straßenausbaubeiträge) erhoben sowie die Veräußerung von Grundvermögen durchgeführt.
11. Übersicht über die abgeschlossenen und im Haushaltsjahr geplanten kreditähnlichen Rechtsgeschäfte, die