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Entwicklung und Stand des Stiftungsvermögens

2 Die Entwicklung der Anna-Magull-Stiftung und ihres Stiftungsvermögens

2.4 Entwicklung und Stand des Stiftungsvermögens

Die Kombination von der Absolventenfeier im Wintersemester und einem Akademischen Festakt zu einem Stiftungsjubiläum wird zur Tradition. Zum 25-jährigen Bestehen der Stiftung am 17. Dezember 2010 werden fünf Förderpreise16 zu je 500,- Euro für die besten Studienabschluss-Arbeiten, das heißt für Bachelor- und Masterarbeiten, vergeben. Einen Sonderpreis in Höhe von 1.000,- Euro stiftet die Oldenburgische Landesbank für die beste Doktorarbeit.

vertrag ab. Vom Krankenhaus und vom Landkreis werden in vermehrtem Maße Rechnungen für Instandsetzungsarbeiten am Gebäude vorgelegt. Zum Beispiel am 30.07.1985 über 887,75 DM für eine Reparatur an der Hei-zungsanlage19, am 01.08.1985 über 1.689,74 DM wegen eines schadhaften Garagendaches20, am 04.03.1986 über 1.128,77 DM wiederum wegen einer Heizungsreparatur21. Die Universität schaltet das Staatshochbauamt Olden-burg-Nord für eine Begutachtung des Gebäudes ein. Nach einer Begehung des Hauses werden die Renovierungskosten auf insgesamt 175.000 DM ge-schätzt22.

Schon seit dem Jahre 1984 bringt die Universität in der Deister-Weser-Zei-tung Hameln23 Verkaufsanzeigen unter, die vergeblich bleiben. Sie schaltet einen Makler ein, der nach vielen Fehlversuchen schließlich einen Kauf-interessenten findet. Wie arbeitsaufwendig die Hausverwaltung mit der stän-digen Begleichung von Rechnungen, mit der Einholung von Gebäudegut-achten und mit den zähflüssigen Verkaufsverhandlungen ist, zeigt sehr anschaulich und zusammenfassend das Schreiben des Kanzlers der Univer-sität Oldenburg vom 12. August 1985 an den Niedersächsischen Minister für Wissenschaft und Kunst, in welchem um eine möglichst schnelle Zu-stimmung zum Verkauf des Gebäudes ersucht wird:

„Wie Ihnen bekannt ist, gehört zu dem Nachlass ‚Anna Magull‘ auch das bebaute Grundstück Wilhelmstraße 6 in Hameln.

Ich hielt es schon bei Übernahme des Nachlasses nicht für sinnvoll, das Eigentum am Grundstück längerfristig aufrechtzuerhalten, weil damit doch ein relativ hoher Verwaltungsaufwand verbunden ist, der höchstwahrscheinlich nicht im angemessenen Verhältnis mehr zum Ertrag aus dem Grundstück steht. Meine Vorstellung war daher und ist auch noch, das Grundstück zu verkaufen und den Erlös in festverzins-lichen Wertpapieren anzulegen. Auf diesem Hintergrund habe ich unmittelbar nach Übernahme des Grundstücks

Verkaufsverhandlun-19 Schreiben des Kreiskrankenhauses vom 30.07.Verkaufsverhandlun-1985 an die Universität Oldenburg.

20 Laut eines entsprechenden Aktenvermerks.

21 Schreiben des Landkreises vom 04.03.1986 an die Universität Oldenburg.

22 Schreiben des Staatshochbauamts Oldenburg-Nord an die Universität Oldenburg vom 08.08.1985.

23 Aktenvermerk von Herrn Ring vom 29.03.1984

gen mit dem seinerzeit noch am Kauf interessierten Landkreis Hameln-Pyrmont, der seit vielen Jahren Mieter des Grundstücks ist, und dem im Mietvertrag ein Vorkaufsrecht eingeräumt worden ist, geführt. Das zur Ermittlung des Verkehrswertes in Auftrag gegebene Gutachten (siehe beiliegende Kopie) ergab einen Wert von 490.000.- DM. Der Landkreis Hameln-Pyrmont hielt diesen Preis für das über 100 Jahre alte Gebäude für unangemessen, nicht zuletzt deshalb, weil der Gutachter für die Ermittlung des Verkehrswertes lediglich den Ertragswert mit der Begründung herangezogen hat, daß die Marktlage unberücksichtigt bleiben könne, weil ein potentieller Käufer mit Vor-kaufsrecht, der davon Gebrauch zu machen beabsichtigt, vorhanden

sei.

Der Landkreis Hameln-Pyrmont nahm deshalb zunächst Abstand da-von, das Grundstück zu kaufen. Auf Grund anderweitiger Planung ist er heute nicht mehr am Kauf des Gebäudes interessiert.

Meine Bemühungen, das Gebäude zu einem dem ermittelten Ver-kehrswert auch nur annähernd gleich hohen Preis zu verkaufen, schei-terten bis heute. Verkaufsanzeigen in der örtlichen Presse ergaben lediglich Angebote, die den Betrag von 300.000,- DM nicht erreichten.

Ich habe daraufhin im Sommer des vergangenen Jahres einen in Hameln ansässigen Immobilienhändler mit dem Verkauf des Gebäu-des beauftragt. Seit einem Monat liegt mir ein Vermittlungsangebot vor, wonach ich das Gebäude zu einem Betrag zwischen 310.000,- und 320.000,- DM verkaufen könnte. Ich bin geneigt, das Gebäude zu diesem Preis zu verkaufen, weil ich davon ausgehe, daß sich der Immobilienmarkt auch mittelfristig nicht so entwickeln wird, daß in absehbarer Zeit ein höherer Verkaufspreis wird erzielt werden können.

Im übrigen sprechen auch Wirtschaftlichkeitsüberlegungen für den Verkauf des Grundstücks. Bei einem Mietpreis von z.Z. 5,75 DM/qm (siehe in Kopie beiliegende Preisrechtliche Prüfung durch die Bezirks-regierung Hannover vom 05.06.1984) wird für 404 qm Wohnfläche eine jährliche Mieteinnahme in Höhe von 27.860,- DM erzielt. Dieser Betrag vermindert sich mindestens um jährliche Versicherungsprä-mien in Höhe von 1.153,- DM, um Kosten für kleinere Reparaturen und Instandsetzungen von jährlich ca. 2.000,- DM, um Verwalter- bzw. Hausmeisterkosten, die nach dem Auszug des Landkreises

Hameln-Pyrmont entstehen werden, in Höhe von ca. 3.000,- DM jähr-lich und um die jährjähr-liche Grundsteuer in Höhe von ca. 1.000,- DM, so daß die Netto-Mieteinnahme ca. 20.700,- DM betragen wird. Dieser Betrag läßt sich auch mit der Anlage des Verkaufserlöses in festver-zinslichen Wertpapieren erzielen.

Für den Verkauf des Gebäudes spricht auch, daß es bei der derzeitigen Lage auf dem Wohnungsmarkt kaum möglich sein wird, das Gebäude nach Auszug des Landkreises Hameln-Pyrmont zum jetzigen Miet-preis und dann auch noch alle Flächen zeitlich ununterbrochen zu vermieten.

Hinzu kommt, daß die Verwertungsmöglichkeit des Gebäudes auf gewerbliche Zwecke begrenzt ist. Um es für Wohnzwecke verwenden zu können, müssten sehr umfangreiche Umbauarbeiten vorgenommen werden.

Selbst die weitere Vermietung zu gewerblichen Zwecken setzt größere Renovierungsarbeiten voraus, wie ich anläßlich einer Begehung mit einem Mitarbeiter des Staatshochbauamtes Oldenburg-Nord feststel-len konnte. So ist damit zu rechnen, daß die Heizungsanlage mitsamt den Installationen wird ausgetauscht werden müssen. Ebenso werden die Bodenbeläge aufzuarbeiten sein. Eine Kopie der diesbezüglichen Stellungnahme des Staatshochbauamtes Oldenburg-Nord ist beigefügt.

Die darin erwähnten Instandsetzungskosten wären aus dem Barver-mögen des Nachlasses aufzubringen und würden entgangene Zinsge-winne in Höhe von mindestens 10.000,- DM jährlich bedeuten. Die Netto-Mieteinnahme würde sich dadurch auf ca. 10.000,- DM jährlich verringern, so daß der Verkauf des Gebäudes, wenn auch nur zu einem verhältnismäßig niedrigen Preis, geradezu geboten ist. Da der Kaufinteressent ein weiteres Angebot vorliegen hat und sich deshalb kurzfristig entscheiden möchte, wäre ich für Ihre möglichst umge-hende Zustimmung zum Verkauf des Gebäudes ‚Wilhelmstraße 6’ zu einem Preis zwischen 310.000,- DM und 320.000,- DM sehr dank-bar.“

Das Ministerium muss wohl bald darauf seine Zustimmung signalisiert haben. Ebenso befürwortet der Stiftungsvorstand auf seiner 2. Sitzung vom 20.01.1986 den Verkauf der Hameler Immobilie zum Preis von 310.000

DM. Der Landkreis Hameln-Pyrmont interveniert. Der ursprüngliche Schätzwert des Grundstücks von 490.000,- DM erschien ihm unangemes-sen, der jetzt ins Auge gefasste Verkaufspreis dagegen so attraktiv, dass er von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch macht. Mit Wirkung zum 01.05.1986 besiegelt die Universität Oldenburg den Kaufvertrag mit dem Landkreis über das bebaute Grundstück Wilhelmstraße 6 in Hameln am 03.04.1986 zum Preis von 310.000,- DM.

Auf der 3. Sitzung des Stiftungsvorstands vom 09.05.1986 berichtet Herr Schrimpf in Vertretung von Herrn Ring über den Grundstücksverkauf. In der Anlage des entsprechenden Protokolls ist eine zusammenfassende Über-sicht24 über den Verkaufsvorgang und den daraus folgenden Stand des Stif-tungsvermögens beigefügt:

„1. Der Vertrag über den Verkauf des Grundstücks Wilhelmstraße 6 in Hameln an den Landkreis Hameln-Pyrmont ist am 03.04.1986 ge-schlossen worden. Wesentliche Bestandteile des Vertrages sind:

a) Übergang des Kaufgegenstandes im vorhandenen Zustand (ohne Gewährleistung),

b) Übergang der Rechte, Nutzungen und Pflichten auf den Käufer am 01.05.1986,

c) der Kaufpreis beträgt 310.000,- DM und ist innerhalb von 4 Wo-chen nach Eigentumsumschreibung zu zahlen,

d) die Kosten des Vertrages und die Grunderwerbssteuer trägt der Käufer, ebenso die Maklerprovision in Höhe von 12.400,- DM.

2. Das bisher auf jeweils 60 Tage angelegte Barvermögen der Stiftung ist Anfang April 1986 nach Ausschreibung unter 4 Oldenburger Ban-ken bei der OLB, die die günstigsten Konditionen bot, wie folgt mit-telfristig angelegt worden:

300.000,- DM auf 2 Jahre in Pfandbrief mit 5,04 % Rendite, 200.000,- DM auf 3 Jahre in Pfandbrief mit 5,08 % Rendite,

200.000,- DM in Spareinlage mit 4-jähriger Kündigungsfrist bei 5 % Zinsen + 1 % Bonus.

24 Aktennotiz von Herrn Ring vom 12.05.1986 (Dez. 1.2, AZ.: 2/09/16).

3. Es wurde vereinbart, die seit dem 01.01.1985 aufgelaufenen Erträg-nisse aus dem Stiftungsvermögen als Termingeld und den Verkaufs-erlös aus dem Grundbesitz mittelfristig anzulegen.

4. Der Kontostand des Girokontos bei der LzO betrug am 02.05.1986 31.842,- DM.“

Ab dem Jahr 1986 beginnt der Vorstand mit der Vergabe von Fördermitteln.

Deshalb erhöht sich das Grundvermögen nur noch geringfügig durch Zufüh-rungen aus dem Betriebsvermögen. Am 01.10.1988 errechnet sich ein Grundvermögen von 983.500,-- DM25 (502.855,56 Euro). Darauf bezogen fasst der Vorstand auf seiner 8. Sitzung vom 06.12.1988 folgenden Be-schluss zur Änderung des Paragrafen 3 der Satzung, der das Stiftungsver-mögen beschreibt:

„Das Vermögen der ‚Anna-Magull-Stiftung’ besteht aus Wertpapieren im Nennwert von 983.500 DM (Stand 1. Okt. 1988).

Das Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand ungeschmälert zu er-halten. Die Erträgnisse des Stiftungsvermögens und Zuwendungen an die Stiftung sind ausschließlich für die Zwecke nach § 2 zu verwen-den. Soweit diese Mittel nicht für diese Zwecke benötigt werden, kön-nen sie, soweit dies steuerrechtlich zulässig ist, dem Stiftungsvermö-gen zugeführt werden. Die Stiftung ist berechtigt, ihre Erträge teil-weise zweckgebundenen Rücklagen zuzuführen, wenn und so lange dies erforderlich ist, um ihre satzungsgemäßen Zwecke nachhaltig erfüllen zu können.“

Für die 17. Vorstandssitzung vom 15.09.1997 wird die „Substanzerhaltung des Stiftungsvermögens“ auf die Tagesordnung gesetzt. Unter Berücksichti-gung der jährlichen Inflationsraten hat die satzungsgemäße Verwendung der Erträge während der vergangenen zehn Jahre zu einem faktischen Substanz-verlust des Grundvermögens geführt. Dies bewegt den Vorstand dazu, im Jahre 1996 damit zu beginnen, das Grundvermögen aus dem seinerzeit hohen Betriebsmittelbestand heraus aufzustocken.

„Der Vorstand ist sich darüber einig, diese Strategie in den nächsten Jahren fortzusetzen. In diesem Sinne wird Herr Scholz dazu

ermäch-25 Ebenda.

tigt, sowohl im laufenden Geschäftsjahr, als auch im Jahre 1998 die Möglichkeiten für eine weitere Stärkung des Grundvermögens zu ver-folgen. Nächster Anlaß dazu ist das Freiwerden der Sparbriefe der Sparda-Bank“26.

In seinem diesbezüglichen „Vermerk zur Erhaltung des Stiftungskapitals“

vom 22.09.1997 legt Horst Scholz in einer Modellrechnung dar, dass bei einem Grundvermögen zum 31.12.1986 von DM 980.000.- und einer ange-nommenen Inflationsrate von 2 Prozent pro Jahr das Grundvermögen zum 31.12.1996 DM 1.194.600.- hätte betragen müssen. Stattdessen beträgt es schon unter Berücksichtigung der Zuführung der Sparbriefe der Sparda-Bank DM 1.033.728,97. Unter Beachtung des Aspekts, die laufende Liqui-dität nicht zu gefährden, stehen daher die Folgejahre unter dem Postulat der Weiterführung der Maßnahmen zur Substanzerhaltung. Diese berücksichti-gend, wird der jeweilige Ausgaberahmen für die Fördermittel eines Jahres festgelegt.

Das außerordentlich hohe Zinsniveau mit entsprechend hohen Zinserträgen in den Anfangsjahren der Stiftung ermöglicht es dem Vorstand, in großzü-giger Weise Fördermittel zu vergeben, zumal Anträge auf Promotions-stipendien, welche besonders finanzintensiv sind, aus noch darzulegenden Gründen auf sich warten lassen. Wie aus Übersicht 2 ersichtlich, haben seit längerer Zeit die Erträge aufgrund der niedrigen Zinsen eine fallende Ten-denz. Dies beschränkt den Umfang der Fördermöglichkeiten, die sich aus diesem Grund gegenwärtig auf Promotionsstipendien konzentrieren.

Zum 31.12.2009 beträgt das Grundvermögen 580.000.- Euro, plus einer freien Rücklage gemäß Paragraf 58 Abs. 7a AO, so dass es sich insgesamt auf nominell 618.000.- Euro beläuft. Von den Kapitalerträgen von 18.985.- Euro sind die Vermögensverwaltungskosten abzuziehen. Als Fördermittel stehen danach im Jahre 2009 15.903.- Euro zur Verfügung.

26 Protokoll der 17. Vorstandssitzung vom 15.09.1997, Top 3.

Übersicht 2

Kapitalerträge der Anna-Magull-Stiftung

Euro DM

198527 28.469,80 55.682,10

1986 37.984,17 74.290,58 (zum 01.05.1986)

1987 28.604,71 55.945,96

1988 31.140,45 60.905,42

1989 27,130,40 53.062,45

1990 30.972,94 60.577,81

1991 33.701,41 65.914,24

1992 34.678,26 67.824,79

1993 28.569,16 55.876,43

1994 57.798,89 113.044,81

1995 32.215,32 63.007,70

1996 34.605,88 67.683,23

1997 22.961,81 44.909,40

1998 26.125,61 51.097,25

1999 28.535,20 55.810,00

2000 32.163,96 62.907,24

2001 30.966,17 60.564,56

2002 25.576,09 2003 34.771,47 2004 21.664,04 2005 20.483,09 2006 23.057,86 2007 24.056,25 2008 25.283,94 2009 18.985,18 713.399,19

27 Die Daten für 1985 und 1986 sind einer Vermerkvorlage von Herrn Ring vom 02.05.1986 für die 2. Vorstandssitzung entnommen.

2.5 Erfahrungen mit dem Management des Stiftungsvermögens28