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Entwicklung des Schuldendienstes ohne Eigenbetriebe (ohne Umschuldungen und außerordentliche Tilgung)

11,5 11,4

11,0

14,0 12,0

10,5

16,4 13,7

17,7

15,7

18,5

14,4 15,0 19,2

13,5 16,8 16,4 15,9

16,6 16,3

16,3

17,1

28,0

16,7 17,1 16,5

26,7

5 10 15 20 25 30

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008

Jahr

Mio. €

Zinsen (Kassenkredite) Zinsen (langfr. Kredite) Tilgung

Bei den Jahren 2007 und 2008 handelt es sich in beiden Tabellen um PLAN-Werte. Es ist davon auszugehen, dass die IST-Werte deutlich niedriger liegen werden.

3 Ergebnis- und Finanzplanung

Gemeinden mit doppelter Buchführung sind gem. § 114h HGO verpflichtet, ihrer Haushaltswirt-schaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen. Sie umfasst die Ergebnis- und Finanzpläne sowie die Aufstellung eines Investitionsprogramms.

Die Ergebnis- und Finanzplanung sollte sich auf die Jahre 2007 bis 2011 beziehen. Im Unterschied zum früheren Finanzplan wird die Ergebnis- und Finanzplanung nicht gesondert aufgeführt, son-dern ist Bestandteil der jeweiligen Teilhaushalte sowie der Gesamthaushalte.

3.1 Investitionsprogramm

Das Investitionsprogramm enthält die für den Planungszeitraum vorgesehenen Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen, gegliedert in Jahresraten. Es ist in Listenform nach dem Ge-samtfinanzhaushalt abgedruckt.

4 Wirtschaftspläne „Kasseler Entwässerungsbetrieb“ und „Die Stadt-reiniger Kassel“

4.1 Wirtschaftsplan „Kasseler Entwässerungsbetrieb“

Die Einnahmen im Wirtschaftsjahr 2005 betrugen rd. 42,1 Mio. €. Nach Abzug der Ausgaben verblieb ein kaufmännischer Jahresüberschuss von rd. 6,9 Mio. €. Unter Berücksichtigung der Til-gungszahlungen ergab sich ein Verlust in Höhe von rd. 4,1 Mio. €. Dieser Verlust wird auf neue Rechnung vorgetragen und ab 2008 abgedeckt

Die Einnahmen im Wirtschaftsjahr 2006 in Höhe von rd. 41,4 Mio. € reichten nicht aus, die

Ausga-ben in voller Höhe zu decken. Der Eigenbetrieb erzielte zwar einen kaufmännischen

Jahresüber-schuss von rd. 5,98 Mio. €. Unter Berücksichtigung der Tilgungszahlungen ergibt sich ein Verlust

in Höhe von rd. 7,1 Mio. €. Dieser Verlust wird auf neue Rechnung vorgetragen und ab 2008 ab-gedeckt.

Im Wirtschaftsplan 2007 sind Einnahmen in Höhe von rd. 39,5 Mio. € veranschlagt. Nach Abzug der Ausgaben wird ein kaufmännischer Jahresüberschuss von rd. 1,3 Mio. € erwartet. Unter Be-rücksichtigung der Tilgungszahlungen entsteht ein Überschuss in Höhe von rd. 0,3 Mio. €.

Im Wirtschaftsplan 2008 sind Einnahmen in Höhe von rd. 38,5 Mio. € veranschlagt. Der kaufmän-nische Jahresverlust wird voraussichtlich rd. 0,37 Mio. € betragen. Unter Berücksichtigung der ge-ringeren Tilgungszahlungen im Verhältnis zu den Abschreibungen ist ein Überschuss in Höhe von rd. 3,6 Mio. € veranschlagt.

Der Verlustvortrag beträgt Ende 2006 13,5 Mio. €. Dieser Vortrag soll zusammen mit den Verlus-ten 2004 und 2005 in den nächsVerlus-ten vier Jahren ausgeglichen werden. Hierzu ist es erforderlich, die Gebühren für Schmutzwasser um 8,37 % auf 2,46 € pro m³ und die Gebühren für Oberflä-chenwasser um 5,41 % auf 0,78 € pro m² zu erhöhen.

Die Wirtschaftslage des Eigenbetriebes „Kasseler Entwässerungsbetrieb“ bewegt sich in geordne-ten Verhältnissen. Wirtschaftliche Risiken sind nicht vorhanden.

4.2 Wirtschaftsplan „Die Stadtreiniger Kassel“

Die Einnahmen im Wirtschaftsjahr 2005 betrugen rd. 38,7 Mio. €. Nach Abzug der Ausgaben verblieb ein Jahresverlust in Höhe von 0,70 Mio. €. Dieser Verlust wurde aus der Gebührenaus-gleichsrücklage abgedeckt.

Die Einnahmen im Wirtschaftsjahr 2006 in Höhe von rd. 41,09 Mio. € reichten nicht aus, die Aus-gaben in voller Höhe zu decken. Der Eigenbetrieb erzielte einen Verlust in Höhe von rd. 0,60 Mio.

€. Dieser Verlust wurde der Gebührenausgleichsrücklage entnommen.

Im Wirtschaftsplan 2007 sind Einnahmen in Höhe von ca. 39,1 Mio. € veranschlagt. Nach Abzug der Ausgaben wird ein Verlust in Höhe von rd. 2,61 Mio. € erwartet. Dieser Verlust soll durch Ein-sparungen und aus der Gebührenausgleichsrücklage gedeckt werden.

Im Wirtschaftsplan 2008 sind Einnahmen in Höhe von 38,6 Mio. € veranschlagt. Nach Abzug der Ausgaben wird ein Verlust ist in Höhe von 3,76 Mio. € veranschlagt. Dieser Verlust soll durch Ein-sparungen und aus der Gebührenausgleichsrücklage gedeckt werden.

Die Entwicklung in den Jahren 2005 bis 2008 wurde bei der Gebührenbedarfsberechnung berück-sichtigt. Die vorhandene Gebührenausgleichsrücklage soll aufgebraucht werden.

Die Wirtschaftslage des Eigenbetriebes „Die Stadtreiniger“ bewegt sich innerhalb der geplanten Bandbreite. Wirtschaftliche Risiken sind nicht vorhanden.

Die Wirtschaftspläne 2008 wurden am 10.12.2007 von der Stadtverordnetenversammlung be-schlossen.

5 Wirtschaftspläne und neueste Jahresabschlüsse der Sondervermö-gen für die SonderrechnunSondervermö-gen geführt werden

Hierfür ist noch die Beschlussfassung der verantwortlichen Gremien erforderlich.

6 Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der Eigengesellschaften

Die Wirtschaftspläne der Eigengesellschaften, an denen die Stadt Kassel mit mehr als 50%

betei-ligt ist, sind dem Haushaltsplan als Anlage gemäß § 1 Abs. 4 Ziffer 10 GemHVO-Doppik

beizufü-gen. Nach Absprache mit dem Regierungspräsidium Kassel kann hierauf jedoch verzichtet

wer-den, da die neusten Jahresabschlüsse der Eigengesellschaften in Form eines

Beteiligungsberich-tes der Stadtverordnetenversammlung gesondert vorgelegt werden.

7 Rückblick auf die Haushaltsjahre 2006 und 2007

7.1 Haushaltsjahr 2006 7.1.1 Veranschlagung

Der genehmigte Haushaltsplan wies im Ergebnishaushalt einen Fehlbedarf von rd. 15,3 Mio. € und im Finanzhaushalt einen Zahlungsmittelbedarf von rd. 25,9 Mio. € aus. Dieser war bedingt durch einen weiteren Rückgang der Schlüsselzuweisungen, das anhaltende Schrumpfen des Aufkom-mens bei den Gemeindeanteilen an der EinkomAufkom-mensteuer sowie steigende Ausgaben in der Kin-der- und Jugendpolitik.

Verbunden mit umfangreichen Auflagen erteilte die Aufsichtsbehörde am 01.06.2006 ihre Geneh-migung für den Haushaltsplan 2006.

7.1.2 Rechnungsergebnis

Im Jahresabschluss 2006 konnte vor allem durch eine höhere Einnahme der Gewerbesteuer in Höhe von rd. 20 Mio. € der jahresbezogene Fehlbetrag von 27,1 Mio. € auf 3,19 Mio. € vermindert werden.

7.1.3 Kassenlage

Die Höhe der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden durften, betrug nach der Haushaltssatzung 600,0 Mio. €.

Die obere Grenze der im Laufe des Jahres 2006 aufgenommenen äußeren Kassenkredite lag am 28.02.2006 bei 403,76 Mio. €.

Zum 31.12.2006 betrug die Gesamthöhe der Kassenkredite 389,73 €.

7.2 Haushaltsjahr 2007 7.2.1 Veranschlagung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kassel hat am 11.12.2006 die Haushaltssatzung für den Haushalt des Jahres 2007 beschlossen. Dieser weist einen jahresbezogenen Fehlbedarf im Ergebnisplan von rd. 9,6 Mio. € und einen Zahlungsmittelbedarf im Finanzhaushalt von rd. 12,1 Mio. € aus.

Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde für die genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssat-zung erfolgte unter Auflagen am 11.05.2007.

7.2.2 Rechnungsergebnis

Da das Haushaltsjahr 2007 noch nicht abgeschlossen ist, liegt kein Rechnungsergebnis vor. Das Rechnungsergebnis wird dann zeitgleich mit der Schlussbilanz 2007 vorgelegt.

8 Schlussbemerkung

Gemäß § 92 Abs. 4 HGO hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Haushalt 2008

gleichzei-tig ein Haushaltssicherungskonzept zu verabschieden. Dieses beinhaltet eine Vielzahl an

umfang-reichen und tiefgreifenden Konsolidierungsmaßnahmen, die einer weiterer Verschlechterung der

städtischen Finanzsituation entgegen wirken sollen. Aufgrund der bestehenden Abhängigkeit der

Kommunen von bundes- und landesrechtlichen Entscheidungen ist jedoch eine dauerhafte

Haus-haltskonsolidierung der Stadt Kassel auch in Zukunft nicht allein aus eigener Kraft möglich.

Weiterhin müssen positive Effekte aus der vom Land zu betreibenden Reform des Kommunalen Finanzausgleichs ausgehen. In Verbindung mit Hilfen zur Entschuldung ist das Land aufgefordert, die Stadt Kassel dauerhaft in die Lage zu versetzen, ihren Versorgungsauftrag für die Bürgerinnen und Bürger angemessen und eigenverantwortlich erfüllen zu können.

Kassel, den 10.12.2007

Dr. Barthel

Stadtkämmerer