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Aufwendungen in der Jugendhilfe .1 Erzieherische Hilfen

Finanzrelevante Veränderungen der Stellenpläne

2.2.4 Aufwendungen in der Jugendhilfe .1 Erzieherische Hilfen

In den Vorjahren haben wir bereits darauf verwiesen, dass die Leistungen der Erziehungshilfe in erster Linie die mit individuellen Rechtsansprüchen versehenen Hilfen gem. §§ 27 ff. SGB VIII um-fassen. Diese Hilfen sind zahlenmäßig 2007 weiter gestiegen.

Für die Jugendhilfe ist die Lebensweltorientierung seit dem 8. Jugendbericht der Bundesregierung (1990) eine der zentralen Prämissen. Das hat besonders dann Auswirkungen, wenn sich die Le-benswelten von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien verändern. Das ist auch in Kassel der Fall und führt in einem ständig steigenden Maße zu Konfliktlagen, mit denen die Familien und die Schulen allein nicht fertig werden.

Andererseits hat sich in den letzten Jahren eine veränderte Wahrnehmungskultur in der

Öffentlich-keit und bei den Institutionen entwickelt, die von mehr Zivilcourage gekennzeichnet ist, besonders

da wo es um Kindeswohlgefährdungen geht. Die Zahl der so genannten Gefährdungsmeldungen ist von 69 im Jahr 2004 auf 206 im Jahr 2006 gestiegen. Daraus resultiert u. a. in den Jahren 2006 und 2007 eine weitere Steigerung der Fallzahlen und der Aufwendungen für die Erziehungs-hilfe.

Die Fallzahl betrug im Jahresdurchschnitt 2004 818, sie stieg in 2005 auf 905, in 2006 auf 1.130 und im ersten Halbjahr 2007 auf 1.186.

2 Fallzahlentwicklung der HzE im Jahresvergleich

(Stichtag: jeweils 31.12.)

277

629

279

402

681

285

425

710

459

819

417

488

905

583621

1.186

352 360

547

1.130

565

0 200 400 600 800 1000 1200 1400

ambulant stationär insgesamt

2001 2002 2003 2004 2005 2006 31.05.2007

Einschl. Inobhutnahmen und Verwandtenunterbringungen

ohne Legasthenie- / Dyskalkulieförderung

Positiv ist in diesem Zusammenhang festzustellen, dass die Kostenentwicklung nicht in gleichem Maße diesen Fallzahlsteigerungen folgte. Das ist der konsequenten Weiterverfolgung und Umset-zung der in der Organisationsuntersuchung des Jugendamtes in 2003 formulierten Zielvorgaben und der daraus abgeleiteten Steuerung zu verdanken. Ausdruck finden diese Bemühungen u. a.

darin, dass beim angestrebten Verhältnis der ambulanten und stationären Hilfen im dritten Quartal 2006 eine Verschiebung von 60 % : 40 % erreicht wurde (ambulant geht vor stationär). Das ist insofern von Bedeutung, weil es sich bei den stationären Hilfen (Heimunterbringungen) einzelfall-bezogen um die kostenträchtigsten Aufwendungen für die Erziehungshilfe insgesamt handelt. In diesen beiden Bereichen der jeweiligen Anteile von ambulanten und stationären Hilfen, ereichte das Jugendamt der Stadt Kassel 2006 mit seinen Steuerungsbemühungen jeweils die Spitzenstel-lung im interkommunalen Städtevergleichsring der mittleren deutschen Großstädte. Getrübt wird dieses Bild allerdings durch hohe einzelfallbezogene Aufwendungen bei den stationären Unter-bringungen. Den Gründen und Ursachen für diese Entwicklung wird nachzugehen sein.

Von den am 31.12.2006 fremd untergebrachten 547 Kindern und Jugendlichen (ohne Inobhut-nahmen) befinden sich mehr als die Hälfte (2006: 53%; 2005: 55%) in einer Ersatzfamilie (bei Ver-wandten oder in einer Pflegefamilie) und weniger als die Hälfte (2006: 47%; 2005: 45%) in Heim-erziehung.

Die Gründe, warum der Anteil der in Ersatzfamilien untergebrachten Kinder sinkt, liegen u.a. an einem größeren Anteil auffälliger / geschädigter Kinder, z. B. der steigenden Zahl von Kindern dro-genabhängiger Eltern. Für diese Kinder Pflegefamilien zu finden, ist sehr schwierig. Wurden früher Kinder unter 10 Jahren grundsätzlich in Pflegefamilien untergebracht, gelingt dies häufig nur noch bei unter 7jährigen, einigermaßen “gesunden“ Kindern.

Vor diesem Hintergrund steigen auch in 2008, trotz erfolgreicher Steuerung, die Aufwendungen

gegenüber 2007 für die Erziehungshilfe weiter an.

2.2.4.2 Tagesbetreuung von Kindern

Die Anzahl der Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern in Einrichtungen und in Tagespflege-stellen wird wegen der starken Nachfrage und den Auflagen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes 2008 erweitert. Das ist 2008 mit erhöhten Aufwendungen verbunden.

Das Verhältnis von ca. 60 % Platzbestand bei den freien Trägern und ca. 40 % in städtischer Trä-gerschaft soll beibehalten werden.

Im Jahr 2007 (Stand 01.08.) gibt es in Kassel insgesamt 7.849 belegte Plätze in Kindertagesstät-ten. 4.395 Plätze stellen die freien Träger zur Verfügung. Darin enthalten sind 343 Plätze für unter Dreijährige, 3.090 Kindergartenplätze und 962 Plätze für die Grundschulkinderbetreuung.

In den städtischen Kindertagesstätten stehen zum gleichen Zeitpunkt 3.454 Plätze zur Verfügung, davon 70 Plätze für unter Dreijährige, 2.129 Kindergartenplätze und 1.255 Plätze für die Grund-schulkindbetreuung. Aspekte des demografischen Wandels werden sich hier erst ab 2010 wieder bemerkbar machen.

Am Beispiel der Kinder im Kindergartenalter und den zur Verfügung stehenden Plätzen wird dies deutlich:

Jahr Anzahl Kinder 3 - 6,5 Jahre

vorhandene Ki-ga-Plätze

Versorgungs-quote

belegte Kiga-Plätze

Auslas-tung *)

1990 5.950 3.655 61,4%

1995 6.677 4.708 70,5%

2000 6.369 5.359 84,1% 5.142 (96%)

2001 6.391 5.158 80,7% 5.041 (98%)

2002 6.380 5.303 83,1% 5.195 (98%)

2003 6.358 5.303 83,4% 5.234 (99%)

2004 6.235 5.386 85,1% 5.227 (97%)

2005 6.054 5.322 87,9% 5.193 (98%)

2006 5.857 5.390 92,0% 5.118 (95%)

2007 5.644 5.289 93,7% 5.071 (96%)

2008 5.646 5.219 92,4%

2009 5.729 5.219 91,1%

2010 5.698 5.219 91,6%

*) mittlere Auslastung in 261 Kiga Gruppen, darunter 82 - 25er Gruppen, 24 - 22er Gruppen, 95 integrative Gruppen (Obergrenze 20 Kinder), 6 - sonstige Gruppen (Obergrenze aufgrund räumlicher Situation auf 18 oder 20 Kinder festgelegt), der Kiga Plätze in 54 alterserweiterten (Obergrenze 20 Kinder) und Krabbelgrup-pen (Obergrenze 15 Kinder)

Neben der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz hat die Stadt Kassel un-ter schwierigen Bedingungen die Angebote für eine bedarfsgerechte Tagesbetreuung entwickelt und durch entsprechende Planungen die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Dies gilt in besonderer Weise für die beispielhafte Entwicklung der Grundschulkinderbetreuung in Verbindung mit den Hortangeboten sowie für die Ausbauplanung und die Verbesserung der Personalstandards für die Betreuung der unter Dreijährigen und bei den 25er Gruppen im Kindergarten.

Der Ausbau der Angebote für unter Dreijährige ist im Haushalt 2008 mit weiteren 80 Plätzen

vor-gesehen. Bereits mit Beginn des Kindergartenjahres 2007 / 2008 (1.August) wurden aufgrund der

gestiegenen Nachfrage 80 neue Plätze für unter Dreijährige und 8 neue Gruppen für die

Grund-schulkinderbetreuung eingerichtet.

Es ist beabsichtigt, mit den Trägern von Kindertagesstätten in Kassel ab 2008 eine neue Regelung für die städtischen Betriebskostenzuschüsse zu vereinbaren. Um Anpassungsprozesse besser und sozialverträglich steuern zu können, soll eine Umstellung von Platzkostenzuschüssen auf gruppenbezogene Zuwendungen vertraglich geregelt werden. Auch eine Anpassung der seit 2001 gestiegenen Personalkosten und der erhöhten Aufwendungen für Energie soll darin enthalten sein.

Mit dem gruppenbezogenen Zuschuss soll eine Vereinheitlichung der städtischen Zuwendungen für alle Träger erfolgen.

Die Tagespflege für Kinder durch entsprechendes Personal in Tagespflegestellen gewinnt ange-sichts der Flexibilisierung von Arbeitszeiten und des Betreuungsbedarfs in den Tagesrandzeiten an Bedeutung. Nach der gegenwärtigen Ausbauplanung für die Tagespflege für die unter Dreijäh-rigen sollen bis 2010 in Kassel ca. 300 Plätze (2007 = 262 Plätze) zur Verfügung stehen. Das wäre ca. ein Drittel des von der Universität Kassel in einer Untersuchung 2005 insgesamt für 2010 er-mittelten Bedarfs an Betreuungsplätzen.

Ziel ist es, die familienbezogene Betreuung in den Tagespflegestellen, besonders für die ersten

Lebensjahre zu qualifizieren und zu einem gleichrangigen Förderangebot mit der Tagespflege in

Einrichtungen (Kindertagesstätten) auszubauen.