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Bilanz / Vermögensrechnung

- Darstellung des Vermögens, der Schulden und des Eigenkapitales in einer kommunalen Bi-lanz.

2.1.2 Aufbau des Haushaltes allgemein

Der Haushalt gliedert sich in einen Gesamtergebnishaushalt und einen Gesamtfinanzhaushalt.

Diese werden wiederum in so genannte Teilhaushalte (Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalte)

un-tergliedert. Eine tabellarische Übersicht der Teilhaushalte mit den entsprechenden Kostenstellen ist dem Haushaltsplan beigefügt.

Die Kostenstellen fließen in Teilhaushalte ein, und ein Amt setzt sich aus einem oder mehreren Teilhaushalten zusammen. Die Teilhaushalte werden wiederum dezernatsweise dargestellt. Die Teilhaushalte aller Dezernate werden im Gesamtergebnisplan dargestellt.

Für die bisherigen Sammelnachweise wurden vorübergehend gesonderte Kostenstellen eingerich-tet, die derzeit den Planansatz auf Ämterebene wiedergeben. Die Planung der Sammelnachweise auf Hauptkostenstellen muss nach Vorliegen des ersten doppischen Jahresabschlusses geprüft werden.

Mit dem Haushalt 2006 wurden Budgets eingeführt. Ein Budget umfasst einen vorgebenen Finanzrahmen, der einer Organisationseinheit zur selbständigen und eigenverantwortlichen Mittelbewirtschaftung zugeordnet ist. § 4 Abs. 1 GemHVO-Doppik bezieht den Budgetbegriff auf die Teilhaushalte. Diese können sich - wie bei der Stadt Kassel geschehen - in ihrer Bezeichnung bzw. Gliederung an der örtlichen Verwaltungsorganisation orientieren.

Abweichend von den Vorgaben der GemHVO-Doppik verwendet die Stadt den Budgetbegriff für die ehemaligen Deckungskreise und Sammelnachweise und lehnt sich stärker an die vom neuen EDV-Programm vorgesehene Definition des Budgets an.

2.1.3 Besondere Aspekte des Haushaltes 2008

Bei der Darstellung des Haushaltsplans 2008 sind folgende Aspekte zu beachten: Nicht alle be-planten Vorkostenstellen konnten einem entsprechenden Teilhaushalt zugeordnet werden. Dies hat zur Folge, dass manche Beträge nur auf der Amtsebene erscheinen. Darüber hinaus haben sich durch Erfahrungen, die im täglichen Buchungsgeschäft gesammelt wurden, zum Teil Ver-schiebungen der Ansätze zwischen den einzelnen Teilhaushaushalten im Vergleich zum Vorjahr ergeben.

Im Bereich der Personalausgaben wurde für die Versorgungsbezüge, die Beihilfen sowie die Aus-bildungs- und Anwärterbezüge ein separater Teilergebnisplan 806 mit der Bezeichnung „Sonstige Personalausgaben“ eingerichtet. Folglich erscheinen die entsprechenden Ansätze der Jahre 2008 bis 2011 und das Rechnungsergebnis 2006 nicht mehr in den Teilergebnisplänen der Fachämter, sondern in dem neu eingerichteten Teilergebnisplan 806.

Eine Umstellung der Planung der ehemaligen Sammelnachweise Energie und Reinigung von Vor-kostenstellen auf HauptVor-kostenstellen war dem Amt Gebäudewirtschaft nicht möglich.

Die grundlegenden Veränderungen, die durch die Einführung der Gebäudewirtschaft vollzogen werden, bedürfen der Neuordnung und Umstrukturierung.

Die zentrale Bearbeitung und Bewirtschaftung der Mieten und Mieteinnahmen durch die Gebäu-dewirtschaft konnte durch die noch vorhandenen Schnittpunkte mit den bislang zuständigen Fachämtern noch nicht vollständig übernommen bzw. abgewickelt werden.

Dies hat dazu geführt, dass in Ausnahmefällen Korrekturbuchungen durch die Kämmerei erforder-lich waren, die jedoch aufgrund der Vielzahl der zu beplanenden Kostenstellen nicht auf Hauptkos-tenstellen erfolgen konnten, sondern hilfsweise auf Allgemeine bzw. BereichskosHauptkos-tenstellen erfolg-ten.

2.2 Entwicklung des Gesamtergebnishaushalts mit den wichtigsten Ertrags- und Aufwendungsbereichen

Der Gesamtergebnishaushalt beinhaltet die Erträge und Aufwendungen des laufenden Haushalts-jahres sowie der Folgejahre (mittelfristige Ergebnisplanung). Durch die Planung der Erträge und Aufwendungen errechnet sich das Jahresergebnis.

Nicht berücksichtigt sind die Aufwendungen aus der Bildung von Rückstellungen. Sie werden

grundsätzlich erst mit den Jahresabschlussarbeiten aufgelöst bzw. gebildet. Sie sind damit

Be-standteil der Eröffnungsbilanz bzw. des Jahresabschlusses. Gleiches gilt für die zu bildenden Ge-winnrücklagen.

Rücklagen im doppischen Sinn entsprechen dabei nicht den bisher aus tatsächlichen Finanzmit-teln bestehenden Rücklagen der Kameralistik.

Gewinnrücklagen speisen sich immer nur aus der Ergebnisrechnung, so dass sie erst im Rahmen des Jahresabschlusses gebildet werden können.

Die im Haushaltsplan dargestellten Abschreibungen beziehen sich auf den Bereich des Hochbaus, das bewegliche Vermögen sowie auf Straßen und Infrastrukturmaßnahmen. Eine Bewertung des Infrastrukturvermögens hat stattgefunden.

2.2.1 Steuern, Umlagen und Zuweisungen

Wesentliche Eckpfeiler der städtischen Finanzen sind die Einnahmen aus der Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie den Schlüsselzuweisungen. Die Einschät-zung der zukünftigen Entwicklung dieser Positionen ist wegen der engen Verknüpfung mit der ge-samtwirtschaftlichen Entwicklung, aber auch aufgrund der häufigen und in ihren Auswirkungen nicht immer zuverlässig einschätzbaren Änderungen des Steuerrechts, mit erheblichen Unsicher-heiten behaftet. Dies zeigt sich besonders an zum Teil deutlichen Korrekturen der zweimal jährlich unter Federführung des Bundesfinanzministeriums durchgeführten Steuerschätzungen.

Hinzu kommt, dass flächendeckend eintretende Rückgänge des Steueraufkommens sich bei steu-erschwachen Städten wie Kassel verstärkt niederschlagen, während positive Entwicklungen ihre Auswirkungen häufig nur mit zeitlicher Verzögerung zeigen. Aufgrund der Abhängigkeiten des kommunalen Finanzausgleichs vom Aufkommen der Gemeinschaftssteuern und der strukturellen Ausgestaltung des Finanzausgleichs werden die einzelstädtischen Steuerverluste über die Aus-gleichssysteme jedoch nicht in vollem Umfang kompensiert.

Als Beispiel sei hier der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer genannt. Das Aufkommen aus der veranlagten Einkommensteuer war aufgrund von Steuersenkungen und schwacher wirtschaft-licher Entwicklung seit 2000 rückläufig. Erstmals in 2005 wurde das Ergebnis des Vorjahres wieder geringfügig übertroffen. Aufgrund der Fortschreibung der Einkommensteuerstatistik wird im 3-Jahresrhythmus der Verteilerschlüssel angepasst; das führte in der Vergangenheit regelmäßig zu Verlusten der größeren Städte bei Gewinnen des Umlandes. Um dies zu kompensieren, werden in der Regel gleichzeitig die Höchstbeträge für die Bemessung des Steueraufkommens angehoben.

Eine Ausnahme bilden auch hier die steuerschwachen Städte, die durch diese Operation weitere Einbußen hinzunehmen haben. Im Rahmen der Anpassung 2006 wurden für die westdeutschen Länder die Höchstbeträge allerdings unverändert gelassen, während die der neuen Bundesländer angehoben wurden. Auf diese Weise kommen im Bundesgebiet nunmehr erstmals einheitliche Beträge zur Anwendung.

Die Einschätzung für 2008 geht davon aus, dass eine anhaltend positive wirtschaftliche Entwick-lung zu einer weiteren Verbesserung des Steueraufkommens führt. Die Planung sieht deshalb ei-nen deutlichen Anstieg des Aufkommens aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um rd. 7,0 % gegenüber 2007 vor.

Schwer einschätzbar bleibt hingegen die Entwicklung der Gewerbesteuer, da Deutschland zum 1.

Januar 2008 ein neues Unternehmenssteuerrecht bekommt. Mit dieser Reform beabsichtigt die Große Koalition aus Union und SPD, den Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb für Investoren attraktiver zu machen. Gleichzeitig sollen Gewinne, die in Deutschland entstehen, wie-der stärker hier versteuert und die Basis für die Besteuerung wie-der Unternehmen verbreitert werden.

Der Hessische Städtetag bewertet das neue Recht positiv, weil es die Gewerbesteuer auf Dauer fortschreibt. Zudem ist die Maßgabe, wenigstens das Nettoaufkommen an der Gewerbesteuer in den Kassen der Städte und Gemeinden möglichst aufkommensneutral zu gestalten, ein wichtiger Punkt des neuen Gesetzes. Dies geschieht durch die Absenkung des Vervielfältigers der Gewer-besteuerumlage, und zwar

im Jahr 2008 um 8 Punkte,

im Jahr 2009 um 6 Punkte und

ab dem Jahr 2010 dauerhaft um 3 Punkte.

Gleichwohl sind die Kommunen nicht ganz zufrieden, weil in den ersten Jahren nach Inkrafttreten der Reform mit Einnahmeausfällen in einer Größenordnung von bundesweit zwei Mrd. Euro zu rechnen ist:

1

Kapitalgesellschaften zahlen neben der Körperschaftssteuer auch Gewerbesteuer, deren Höhe von Kommune zu Kommune unterschiedlich ist. Zusammengerechnet liegt die durch-schnittliche Steuerbelastung für die großen Unternehmen bei fast 39 Prozent. Durch die Koaliti-onsbeschlüsse soll der Satz nun auf unter 30 Prozent sinken - wobei noch offen ist, wie die Sen-kung auf Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer verteilt wird. Dabei wird sich Hessen als beson-ders gewerbesteuerkräftiges Land überdurchschnittlich mit den eintretenden Verlusten auseinan-dersetzen müssen.

Die lokalen Folgen für die Stadt Kassel sind derzeit noch nicht abschätzbar. Mit einem hohen Aus-fall der Gewerbesteuer muss jedoch auch hier in den ersten Jahren gerechnet werden.

Die folgende Darstellung zeigt die Entwicklung der Steuereinnahmen in Kassel insgesam t:

S teuerart 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008

G runds teuern A + B 32,1 32,4 32,7 33,3 33,4 34,0 34,6

16,1% 17,4% 17,1% 15,8% 14,2% 14,6% 14,8%

G em eindeanteil an der 63,6 58,0 52,2 51,3 53,5 53,9 59,8

E ink om m ens teuer 31,9% 31,2% 27,3% 24,4% 22,7% 23,1% 25,6%

G em eindeanteil an der 11,4 11,3 11,4 11,6 12,1 13,3 13,9

Um s atz s teuer 5,7% 6,1% 5,9% 5,5% 5,1% 5,7% 6,0%

G ewerbes teuer 89,7 82,2 92,9 112,1 136,5 130,0 124,0

45,0% 44,2% 48,6% 53,3% 57,9% 55,7% 53,0%

s ons tige S teuern 2,6 2,2 2,1 2,1 0,4 2,1 1,7

1,3% 1,2% 1,1% 1,0% 0,2% 0,9% 0,7%

davon

S pielapparate- 2,1 1,8 1,6 1,6 -0,1 1,6 1,2

s teuer pp. 1,1% 0,9% 0,9% 0,8% 0,0% 0,7% 0,5%

Hundes teuer 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5

0,3% 0,2% 0,2% 0,2% 0,2% 0,2% 0,2%

B ruttos teuereinnahm e 199,5 186,1 191,3 210,3 235,9 233,3 233,9

100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0%

Ne tto ste u e re in n a h m e 176,4 164,4 169,8 189,4 215,7 211,7 215,6

(G ewerbes teuerum lage 88,5% 88,3% 88,8% 90,1% 91,4% 90,8% 92,2%

abgez ogen)

En tw icklu n g d e r S te u e re in n a h m e n in M io . € u n d %-An te ile n d e r Bru tto ste u e re in n a h m e n

1 Vgl. HStT 06/2007, S.144.

Entw icklung der Steuereinnahm en