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Entwicklung des Gesamtergebnisses und der Rücklagen im Finanzplanzeitraum, HSK

Im Dokument Haushaltsplan ... der Stadt Chemnitz: (Seite 99-102)

Entwicklung des Personalaufwandes (in Mio. €)

3. Entwicklung des Gesamtergebnisses und der Rücklagen im Finanzplanzeitraum, HSK

3.1 Gesamtergebnis und Fehlbeträge im Finanzplan, HSK

Im Jahr 2011 konnte ohne Vorbelastungen durch kamerale Fehlbeträge im doppischen Haushalt begonnen werden.

Aus dem Haushaltsplan des Jahres 2011 ergab sich für das laufende Haushaltsjahr ein planmäßi-ges Gesamtergebnis von ca. -38 Mio. €. Gemäß dem aktuellen Buchungsstand ist derzeit von ei-ner Verbesserung dieser Größe auszugehen, allerdings können abschließende Aussagen erst mit Vorliegen des Jahresabschlusses 2011 getroffen werden. Positiv wirkte sich auch die von der Verwaltungsspitze bestätigte strenge Herangehensweise bei der Übertragung nicht ausgeschöpf-ter Haushaltsansätze in das Jahr 2012 aus.

Auch für den Haushaltsplan 2012 ist durch die Haushaltssperre keine Verschlechterung des plan-mäßigen Defizits von 40,4 Mio. € zu erwarten. Die Ansätze des Haushaltsjahres 2012 sind um aus dem Jahr 2011 übertragene Haushaltsermächtigungen fortzuschreiben. Den Erfahrungen der Vorjahre folgend, ist jedoch nicht von einer vollständigen Inanspruchnahme der Ermächtigungen des Jahres 2012 auszugehen.

Gemäß dem Finanzcontrolling per 30.06.2013 gilt auch für das Jahr 2013 die Annahme, dass sich das planmäßige Ergebnis nicht weiter verschlechtern wird. Bei dieser Einschätzung wurden auch die aus dem Jahr 2012 übertragenen Haushaltsermächtigungen berücksichtigt.

Nach den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen müssen der Fehlbetrag des Jahres 2011 gemäß § 25 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik im Haushaltsjahr 2013 sowie der Fehlbetrag des res 2012 im Haushaltsjahr 2014 im Haushaltsplan veranschlagt werden. Da die doppischen Jah-resergebnisse derzeit nicht vorliegen, wird jeweils das planmäßige Ergebnis aufgeführt.

Beim Vortrag des Fehlbetrages kann laut den gesetzlichen Anforderungen (§ 131 Abs. 6 Sächs-GemO) differenziert werden nach zahlungswirksamen Fehlbeträgen und aus nicht zahlungswirk-samen Erträgen und Aufwendungen entstandenen Fehlbeträgen. Letztere dürfen im Jahr der Ent-stehung mit dem Basiskapital verrechnet werden. Auch für diese Berechnung muss wegen fehlen-der Buchungen in den Jahren 2011 und 2012 auf Planzahlen abgestellt werden.

Haushaltsjahr 2011

in T€

Wesentliche nicht zahlungswirksame Positionen:

außerordentliche Erträge 30

außerordentliche Aufwendungen -400

aufgelöste passive Sonderposten 1.768

Abschreibungen und aufgelöste aktive Sonderposten -48.359

Zuführung zu Rückstellungen für Pensionen -3.975

Auflösung von Rückstellungen für Pensionen 289

Aktivierte Eigenleistungen 5

Ergebnis aus wesentlichen nicht zahlungswirksamen Positionen -50.642

Ergebnisvortrag aus zahlungswirksamen Positionen 0

nicht zahlungswirksamen Positionen entsteht. Es könnte demzufolge bei analoger Berechnung zum Jahresabschluss voraussichtlich mit dem Basiskapital verrechnet werden, so dass kein Vor-trag in das Jahr 2013 vorzunehmen ist. Diese Einschätzung wird dadurch untermauert, dass der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im Jahr 2011 nach aktuellem Buchungsstand positiv ist.

Diese interne Nebenrechnung zum Verlustvortrag ist nicht mit der kameralen Vergleichsrechnung gleichzusetzen, da hier die Finanzierung der ordentlichen Kredittilgung nicht mit betrachtet wird.

Haushaltsjahr 2012

in T€

Wesentliche nicht zahlungswirksame Positionen:

außerordentliche Erträge 0

außerordentliche Aufwendungen -400

aufgelöste passive Sonderposten 5.277

Abschreibungen und aufgelöste aktive Sonderposten -52.046

Zuführung zu Rückstellungen für Pensionen -4.080

Auflösung von Rückstellungen für Pensionen 297

Aktivierte Eigenleistungen 5

Ergebnis aus wesentlichen nicht zahlungswirksamen Positionen -50.947

Ergebnisvortrag aus zahlungswirksamen Positionen 0

Die Berechnung 2012 ist analog dem Jahr 2011 zu beurteilen. Im Jahr 2012 beträgt das planmä-ßige Gesamtergebnis -40.411 T€. Auch für dieses Haushaltsjahr deckt sich die Berechnung mit einem nach derzeitigem Buchungsstand positiven Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungs-tätigkeit.

Zur Planung 2014 weist die Finanzplanung im Ergebnishaushalt (ohne innere Verrechnungen) folgende Fehlbeträge aus:

in T€

Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Summe

Erträge (ordentlich und außerordentlich)

574.897 585.591 593.409 592.824 592.071 2.938.792 Aufwendungen

(or-dentlich und außeror-dentlich)

600.819 603.655 602.048 602.393 603.113 3.012.027

Gesamtergebnis -25.922 -18.064 -8.638 -9.569 -11.042 -47.313 Vortrag planmäßiges

Ergebnis 2011/2012

0 0 0 0 0 0

Gesamtergebnis neu -25.922 -18.064 -8.638 -9.569 -11.042 -73.235 Die Stadt wird aufgrund der Schwierigkeiten des Haushaltsausgleiches von der Übergangsvor-schrift des § 131 SächsGemO Gebrauch machen, wonach der Haushaltsausgleich bis zum Haus-haltsjahr 2016 unter kameralen Gesichtspunkten nachgewiesen und in den Jahresabschlüssen ein nicht zahlungswirksamer Fehlbetrag sofort mit dem Basiskapital verrechnet werden kann. Dabei zeigt sich auch für den Planungszeitraum bis zum Jahr 2017, dass die derzeit ausgewiesenen De-fizite vollständig aus nicht zahlungswirksamen Positionen resultieren. Daher wird unterstellt, dass diese im Geltungszeitraum der Übergangsvorschrift bis zum Jahr 2016 sofort mit dem Basiskapital verrechnet werden können. Die Größenordnung der Fehlbeträge insgesamt wird zwangsläufig zu einer sukzessiven Verminderung des städtischen Basiskapitals führen.

Gemäß den Erläuterungen des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) soll die Rechts-aufsichtsbehörde bei der Beurteilung des doppischen Haushaltes nach kameralen Gesichtspunk-ten auf den Gesamtfinanzplan abstellen.

Der Gesamtfinanzplan beinhaltet drei Aspekte:

- den Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit; hier werden die aus den Er-trägen und Aufwendungen folgenden Zahlungen abgebildet und um alle nur zahlungswirk-samen Bestandteile (z. B. Bereinigung um Abschreibungen, Hinzurechnung der Inan-spruchnahmen aus Rückstellungen) ergänzt;

- den Zahlungsmittelsaldo aus investiven Ein- und Auszahlungen sowie

- Zahlungsmittelveränderungen aus Finanzierungstätigkeit und Liquiditätsbestand.

In der nachstehenden Tabelle wird aufgezeigt, wie sich der Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltung und die notwendigen Auszahlungen für Tilgung zueinander verhalten. Der Zahlungs-mittelsaldo aus der Investitionstätigkeit wird zum einen aus der investiven Rücklage Schulbau-maßnahmen und zum anderen durch Kredit ausgeglichen.

in T€

Jahr 2014 2015 2016 2017

Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltung

17.068 25.379 25.078 25.420

Kredittilgung 23.416 25.379 25.078 25.420

Ergebnis -6.348 0 0 0

Der kamerale Haushaltsausgleich kann ab dem Haushaltsjahr 2015 nachgewiesen werden. Die Finanzierung der Aufgaben kann im Finanzplanzeitraum unter Beachtung des vorhandenen Liqui-ditätsbestandes erfolgen. Gemäß der Zweckbindung eines Teils der Mittel muss dieses Geld je-doch bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Die Stadt Chemnitz muss sich weiterhin um einen sparsamen Mitteleinsatz bemühen, damit die Liquiditätsreserve möglichst lang erhalten bleibt und Kassenkredite vermieden werden.

3.3 Abrechnung des Haushaltsstrukturkonzeptes

Das EKKo wurde unter dem Aspekt der Gesetzesänderung zur Verlängerung der Möglichkeit einer kameralen Vergleichsrechnung bis zum 31.12.2016 erarbeitet und sieht gemäß den Stadtratsbe-schlüssen Nr. B-339/2010 und B-005/2011 (EKKo I) sowie B-144/2012 und B-206/2012 (EKKo II) den vollständigen kameralen Haushaltsausgleich in den Jahren 2015/2016 vor.

Das Controlling zur Umsetzung der Maßnahmen per 30.06.2013 mit der Informationsvorlage I-055/2013 zeigte jedoch, dass die beschlossenen Maßnahmen nicht in voller Höhe umsetzbar sind. Mit Hilfe der Konsolidierungseffekte aus dem Verwaltungs- und Strukturkonzept (B-280/2013) und Mehrerträgen, insbesondere bei der Gewerbesteuer, konnte jedoch das nach kameraler Ver-gleichsrechnung drohende Defizit im Finanzplanzeitraum ausgeglichen werden.

3.4 Wertung der Kennzahlen

Als Anlage zum Vorbericht werden für die Stadt Chemnitz ausgewählte Kennzahlen in ihrer Ent-wicklung ab dem ersten doppischen Haushalt im Jahr 2011 dargestellt.

Die Steuerquote soll den Anteil der Steuererträge (netto, d. h. abzüglich Gewerbesteuerumlage) an den Gesamterträgen abbilden. Diese Quote wird demzufolge einerseits von den Steuererträ-gen, andererseits aber auch von der Höhe der Gesamterträge beeinflusst. Die seit dem Jahr 2011 steigende Steuerquote zeigt die positive Steuerentwicklung der Stadt Chemnitz, was sich auch in den absoluten Zahlen widerspiegelt.

gänzt um die Zuwendungsquote. Hier werden die allgemeinen Zuwendungen, wie z. B. die allge-meinen Schlüsselzuweisungen, und die spezifischen Zuwendungen, z. B. für Instandhaltungs-maßnahmen oder Straßenlastenausgleich, zu den Gesamterträgen ins Verhältnis gesetzt. Die Zu-wendungsquote geht seit dem Jahr 2011 ständig zurück. Einerseits erkennt man hier die Schwan-kungen bei den Schlüsselzuweisungen mit Tendenz zur steten Reduzierung. Andererseits können durch die Probleme mit dem Haushaltsausgleich immer weniger förderfähige Instandhaltungs-maßnahmen durchgeführt werden.

Setzt man beide Ertragsarten (Nettosteuern und Zuwendungen) ins Verhältnis zu den Gesamter-trägen, reduziert sich diese Quote kontinuierlich von 74,3 % im Jahr 2011 auf 71,3 % zum Haus-haltsplan 2014. Trotz der steigenden Steuererträge konnte der Anteil der allgemeinen Deckungs-mittel somit nicht erhöht werden. Dies wird jedoch auch durch die wachsende Bedeutung der nicht zahlungswirksamen doppischen Größen, wie die Auflösung der passiven Sonderposten aus inves-tiven Zuwendungen, beeinflusst, die mit fortgeschrittener Vermögenserfassung einen immer grö-ßeren Anteil in den geplanten Erträgen einnehmen.

Bei Betrachtung der Aufwendungen verdeutlicht vor allem die Zinslastquote die Anstrengungen der Stadt zur Haushaltskonsolidierung. Einhergehend mit der sukzessiven Entschuldung nimmt der Anteil der Zinsaufwendungen an den Gesamtaufwendungen ab. Begünstigt wird diese Quote zusätzlich durch das derzeitige niedrige Zinsniveau, das bei Umschuldungen und Neukreditauf-nahmen gute Konditionen gewährleistet.

Die leicht rückläufige Personalaufwandsquote ist im Wesentlichen auf die steigenden Gesamtauf-wendungen zurück zu führen. Dem Personalabbau stehen MehraufGesamtauf-wendungen aus den Tarifstei-gerungen gegenüber.

Die gute Entwicklung des Cash flow (Zahlungsmittelsaldo) aus laufender Verwaltungstätigkeit setzt sich im Jahr 2014 fort. Der Wert ist jedoch erst dann als vorbehaltlos positiv einzuschätzen, wenn er die Höhe der Kredittilgung erreicht und es zu einer Erwirtschaftung der Abschreibungen kommt.

Im Dokument Haushaltsplan ... der Stadt Chemnitz: (Seite 99-102)