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Auftragserteilung

Im Dokument Haushaltsplan ... der Stadt Chemnitz: (Seite 137-146)

Ausgewählte Baumaßnahmen nach Bereichen

8 Auftragserteilung

8.1 Aufträge zu Lasten des laufenden Haushaltsjahres

Ausschreibungen und Auslösung von Aufträgen dürfen erst dann vorgenommen werden, wenn die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen und die Haushaltsmittel zur Ver-fügung stehen (siehe DA 2006). Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen sind insbesonde-re gegeben, wenn die benötigten Mittel im Haushaltsplan bzw. in einem Nachtragshaus-haltsplan im entsprechenden Produktsachkonto veranschlagt sind und die Haushalts- bzw.

Nachtragssatzung erlassen ist. Der Erlass beinhaltet neben dem Beschluss im Stadtrat auch die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde sowie die öffentliche Bekanntmachung einschließlich der Niederlegung. Die Notwendigkeit von Freigaben ist zu prüfen. Soweit auf-grund fehlender Veranschlagung die Inanspruchnahme von Deckungsvermerken oder über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind, müssen die entsprechenden Anträge ebenfalls vor einer Mittelbindung gestellt werden. Die Vergabe der Aufträge darf erst nach Genehmigung der Anträge, nur in der notwendigen Höhe und zum benötigten Zeitpunkt vorgenommen werden.

8.2 Aufträge zu Lasten kommender Haushaltsjahre

8.2.1 Im Rahmen des Ergebnishaushaltes dürfen Aufträge als Vorgriff und zu Lasten von Aufwandsansätzen des folgenden Haushaltsjahres in Höhe von maximal 20 % der Haushaltsansätze des laufenden Haushaltsjahres erteilt werden, wenn es

a) zur Gewährleistung eines reibungslosen Verwaltungsablaufs oder b) zur Vermeidung eines finanziellen Nachteils

dringend erforderlich ist.

In Ausnahmefällen, die eine höhere Inanspruchnahme als Vorgriff auf das Folgejahr er-forderlich machen, ist eine Einzelfallentscheidung herbeizuführen. Dazu ist ein schriftli-cher Antrag an den Stadtkämmerer zu richten.

8.2.2 Im Rahmen des Finanzhaushaltes - Teil Investitionen - dürfen Verpflichtungen zur Leis-tung von Auszahlungen in zukünftigen Jahren (Verträge, Aufträge, Bestellungen) nur eingegangen werden, wenn im Haushaltsplan des laufenden Jahres eine Verpflich-tungsermächtigung gemäß § 81 SächsGemO enthalten ist und diese Verpflichtungs-ermächtigung freigegeben wurde.

Verpflichtungsermächtigungen dürfen überplanmäßig oder außerplanmäßig eingegan-gen werden, wenn ein drineingegan-gender Bedarf besteht und der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten wird.

Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Ansatz im Finanzplan.

Das Amt, welches eine über- bzw. außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung be-antragt, muss einen Deckungsvorschlag beibringen.

9 Kreditähnliche Rechtsgeschäfte

Die Begründung einer Zahlungsverpflichtung, die wirtschaftlich gemäß § 82 Abs. 5 Sächs-GemO einer Kreditverpflichtung gleichkommt, bedarf einem Stadtratsbeschluss sowie der Einzelgenehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, wenn es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt.

Solche genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte sind u. a.

- Vorfinanzierungsverträge für Investitionsauszahlungen mit Bau- oder Generalauftrag-nehmern bzw. anderen Dritten,

- Leasingverträge bzw. Mietkaufverträge sowie - Mietverträge mit einer Laufzeit von über 20 Jahren.

Grundsätzlich darf durch ein kreditähnliches Rechtsgeschäft die erteilte Gesamtgenehmi-gung zur Kreditaufnahme nicht umgangen und damit die Verschuldung der Stadt Chemnitz ausgeweitet werden. Darüber hinaus sind die Regelungen der VwVKommInvest vom 4. Juli 2005 zu beachten.

Durch das Fachamt ist ein Nachweis zur Wirtschaftlichkeit des kreditähnlichen Rechtsge-schäfts zu erbringen und dem Stadtkämmerer zur Prüfung vorzulegen. Die Vertragsprüfung gilt auch für Geschäfte der laufenden Verwaltung.

Ein Vertragsabschluss ist erst nach Vorliegen der o. g. Voraussetzungen zulässig.

Amt 15

(11111, 11112, 11123, 11163, 25230)

PR (11125)

Presse-, Öffentlichkeitsarbeit (11124)

Amt 14 (11140)

Amt 66

(54110, 54210, 54310, 54410, 54510, 54520, 54530, 54540, 54550, 54610, 54710, 54910, 55210, 57120, 57130, 75210,

75410, 75520) Amt 33

(12212, 12222)

Amt 36 (56110, 75610)

Amt 23 (11133, 61220)

Amt 32

(11135, 12211, 12221, 57320) SE 17

(11136, 54620, 57140, 57310, 71110, 72110, 72540, 73610

einschl. Bewirtschaftung bebauter Grundstücke [ohne

Eigenbewirtschafter]

Unterbudgets - Gebäudebewirt. Schulen

- Gebäudebewirtsch.

kommunale Kitas - Gebäudebewirtsch.

Einrichtungen Jugendarbeit - Gebäudebewirtsch. kulturell

genutzte Gebäude - Gebäudebewirtsch.

Verwaltungsgebäude - Gebäudebewirtsch.

Vermarktungsgebäude - Gebäudebewirtsch. sonstige

Gebäude)

Amt 61

(11137, 25240, 29110, 51110, 51120, 52210, 56120, 57340,

75110)

Amt 62 (51210)

Amt 63 (52110, 52310) Amt 40

(21110, 21510, 21530, 21710, 21730, 21810, 22120, 22130, 22140, 22150, 22160, 22170, 22180, 23110, 24110, 24310,

31530, 72120 ohne Gebäudebewirtsch.

Schulen)

D 5 D 6

OB

SE 41 (25210, 26310, 27110,

27210, 28110, 72550 ohne Gebäudebewirtsch.

kulturell genutzte Gebäude) Amt 10

(11121, 11126, 11161, 11165)

Amt 39 (12213, 53710)

D 1 D 3

Amt 48 (25320, 72532)

SE 49 (25220, 72510) Amt 30

(11122, 11164)

Amt 50

(31540, 33110, 34310, 35150, 35161, 35170, 35180, 73110, Unterbudget Sozialhilfe mit 31110, 31120, 31131, 31132, 31140, 31150, 31170, 31180, 31210, 31220, 31230, 31260, 31270, 31310, 34510, 34520, Unterbudget Sozialumlage mit

35140) Amt 18

(11162, 12110, 12120)

Amt 20 (11131, Unterbudget Unternehmen mit 26110,

41110, 42120 ohne Fördermittel, 52220, 53110, 53210, 53310, 53510, 53720, 54810, 57110, 57330, 57350)

Amt 67

(25310, 54120, 55110, 55120, 55130, 55310, 55510, 75510)

D 6 D 5

D 3

Sonderbudget Amt 21 (61110, 61230)

Amt 51

(34110, 36110, 36210, 36310, 36350, 36360, 36510, 36520,

36610, 36750, ohne Gebäudebewirtsch.

kommunale Kitas Unterbudget Jugendhilfe mit 36110, 36320, 36330, 36340,

36350, 73620)

Amt 52

(42110,42130, 42410, 42421, 42422, 74210;

Fördermittel zu 42120) Amt 37

(12610, 12710, 12810, 71210)

D 1

Amt 21 (11132, 61230, 61240)

Sonderbudget Amt 20

(61120, 61210, 61310,76110)

Amt 53 (41210, 41410)

Budgetstruktur der Stadtverwaltung Chemnitz (2)

OB

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen

Art der Rücklagen

Stand zum 1. Januar des

Vorjahres

voraussichtlicher Stand zum 1. Januar des Haushaltsjahres

voraussichtlicher Stand zum 31. Dezember des

Haushaltsjahres

1 2 3 4

Rücklage aus Überschüssen des

ordentlichen Ergebnisses 0 0 0

Rücklage aus Überschüssen des

Sonderergebnisses 0 0 0

Rücklage aus nicht ertragswirksam

aufzulösenden Zuwendungen 0 0 0

zweckgebundene und sonstige

Rücklagen 19.407 14.025 2.934

darunter:

Investive Schulbaumaßnahmen 19.301 13.932 2.841

Gesamtsumme 19.407 14.025 2.934

TEUR

Art der Rückstellungen 1. Januar des Vorjahres

Stand zum 1. Januar des Haushaltsjahres

Stand zum 31. Dezember des

Haushaltsjahres

Nr. 1 2 3 4

1 Rückstellungen für Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen von

Altersteilzeit 4.421 2.040 864

2 Rückstellungen für Rekultivierung und

Nachsorge von Deponien 7.430 7.609 7.690

3 Rückstellung für Sanierung von Altlasten und

sonstige Umweltschutzmaßnahmen 1.422 1.301 1.025

4 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus der steuerkraftabhängigen Umlage nach

§ 25a SächsFAG 0 0 0

5 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

auf Grund von Steuerschuldverhältnissen 2 2 2

6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichts- und Verwaltungs-verfahren sowie aus Bürgschaften, Gewähr-verträgen und wirtschaftlich gleichkommenden

Rechtsgeschäften 57.687 64.657 64.657

6.1 - Rückstellungen für Restitutionsansprüche ** 47.190 54.160 54.160 7 Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen

für Instandhaltung im Haushaltsjahr 4.508 ***

8 Rückstellungen für sonstige vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen zur Gegenleistung gegenüber Dritten, die im laufenden Haushalts-jahr wirtschaftlich begründet wurden und die der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind,

sofern sie erheblich sind 1.113 978 967

8.1 - Rückstellungen für nicht ausgezahltes

Leistungsentgelt Jobcenter 146 9 0

8.2 - Rückstellungen für nicht ausgezahltes

Leistungsentgelt Verwaltung 0 2 0

9 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und aus laufenden

Verfahren 0 0 0

10 Sonstige Rückstellungen 0 0 0

Gesamtsumme 76.583 76.587 75.205

** Gemäß Information des Liegenschaftsamtes sind der Stadt Chemnitz im Jahr 2013 vermögens-rechtliche Anträge im Umfang von 6.970 T€ bekannt geworden. Die Anträge sind beim

Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen anhängig. Das Antragsvolumen und der Umfang pro Grundstück, mit dem die Stadt in Anspruch genommen werden könnte, wird erst im Rahmen der Anhörung im Verfahren bekannt. Möglich ist hierbei die Rückübertragung von Gesamt- oder Teilflächen, die Ablehnung der Rückübertragung mit der Folge einer Entschädigungs-zahlung zu Lasten der Stadt oder eine komplette Ablehnung der Anträge.

*** Diese Rückstellungen werden mit dem Jahresabschluss 2013 ermittelt.

Da der voraussichtliche Stand der Rückstellungen (Nr. 5, 6, 8 bis 10) per 01.01.2014 und per 31.12.2014 nicht eingeschätzt werden kann, wurde der Stand zum 01.01.2013 gemäß aktuellem Arbeitsstand

zum Jahresabschluss herangezogen und fortgeschrieben.

TEUR

gleichkommenden Rechtsgeschäfte

Art der Verbindlichkeiten

Stand zu Beginn des Vorjahres

voraussichtlicher Stand zu Beginn des

Haushaltsjahres

voraussichtlicher Stand zum Ende des

Haushaltsjahres

Umschuldungen im Haushaltsjahr

EUR EUR EUR EUR

1. Anleihen 0 0 0 0

2. Verbindlichkeiten

aus Kreditaufnahmen 260.376.663 235.890.834 262.806.702 17.530.000 3. Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen

Rechtsgeschäften und Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich

gleichkommen 96.888 96.888 96.888 0

Summe der Verbindlichkeiten nach

Nummern 1 bis 3 260.473.551 235.987.722 262.903.590 17.530.000 4. Verpflichtungen aus Bürgschaften,

Gewährverträgen und diesen wirtschaftlich gleichkommenden

Rechtsgeschäften 0 0 0 0

Erläuterung zu Punkt 2:

Der voraussichtliche Stand zum Ende des Haushaltsjahres 2014 beinhaltet die noch nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung des Jahres 2013.

01.01. - 31.07.2014

in EURO

Vorjahr 2013 in EURO

1 2 3 4 5 6

Gesamtbetrag der Mittel

nach § 35a SächsGemO 272.119 464.168 429.906*

1 Fraktion Bündnis

90/Die Grünen 32.201 54.686 53.982

1.1 30.000 48.100 47.996 Personalkosten

1.2

1.100 1.706 1.749

Sachkosten ohne Öffentlichkeitsarbeit 1.3

1.101 4.880 4.237

Sachkosten für Öffentlichkeitsarbeit 2 CDU-Ratsfraktion 56.348 98.702 80.078

2.1 48.500 81.000 75.029 Personalkosten

2.2

6.498 15.000 4.369

Sachkosten ohne Öffentlichkeitsarbeit 2.3

1.350 2.702 680

Sachkosten für Öffentlichkeitsarbeit

3 Fraktion FDP 41.726 70.692 66.196

3.1 37.800 63.010 63.474 Personalkosten

3.2

2.250 4.525 2.257

Sachkosten ohne Öffentlichkeitsarbeit 3.3

1.676 3.157 465

Sachkosten für Öffentlichkeitsarbeit 4 Fraktion DIE LINKE 56.012 94.701 87.012

4.1 45.500 82.500 80.103 Personalkosten

4.2

4.512 6.701 5.153

Sachkosten ohne Öffentlichkeitsarbeit 4.3

6.000 5.500 1.756

Sachkosten für Öffentlichkeitsarbeit 5 Ratsfraktion PRO

CHEMNITZ 29.820 50.686 49.616

5.1 4.104 6.249 6.248 Personalkosten

5.2

22.000 39.000 40.935

Sachkosten ohne Öffentlichkeitsarbeit 5.3

3.716 5.437 2.433

Sachkosten für Öffentlichkeitsarbeit

6 SPD-Fraktion 56.012 94.701 93.022

6.1 50.000 85.000 84.073 Personalkosten

6.2

4.312 3.000 2.301

Sachkosten ohne Öffentlichkeitsarbeit 6.3

1.700 6.701 6.648

Sachkosten für Öffentlichkeitsarbeit

* Die Jahresrechnung 2012 berücksichtigt die auf die Sachkosten verhängte haushaltswirtschaftliche Sperre in Höhe von 6 %.

Nr. Fraktion

Im Haushalt enthalten

Ergebnis aus Jahresabschluss

2012 in EURO

Erläuterungen

1. Halbjahr

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