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Investitionsmaßnahmen

Im Dokument Haushaltsplan ... der Stadt Chemnitz: (Seite 102-108)

Entwicklung des Personalaufwandes (in Mio. €)

4. Investitionsmaßnahmen

gänzt um die Zuwendungsquote. Hier werden die allgemeinen Zuwendungen, wie z. B. die allge-meinen Schlüsselzuweisungen, und die spezifischen Zuwendungen, z. B. für Instandhaltungs-maßnahmen oder Straßenlastenausgleich, zu den Gesamterträgen ins Verhältnis gesetzt. Die Zu-wendungsquote geht seit dem Jahr 2011 ständig zurück. Einerseits erkennt man hier die Schwan-kungen bei den Schlüsselzuweisungen mit Tendenz zur steten Reduzierung. Andererseits können durch die Probleme mit dem Haushaltsausgleich immer weniger förderfähige Instandhaltungs-maßnahmen durchgeführt werden.

Setzt man beide Ertragsarten (Nettosteuern und Zuwendungen) ins Verhältnis zu den Gesamter-trägen, reduziert sich diese Quote kontinuierlich von 74,3 % im Jahr 2011 auf 71,3 % zum Haus-haltsplan 2014. Trotz der steigenden Steuererträge konnte der Anteil der allgemeinen Deckungs-mittel somit nicht erhöht werden. Dies wird jedoch auch durch die wachsende Bedeutung der nicht zahlungswirksamen doppischen Größen, wie die Auflösung der passiven Sonderposten aus inves-tiven Zuwendungen, beeinflusst, die mit fortgeschrittener Vermögenserfassung einen immer grö-ßeren Anteil in den geplanten Erträgen einnehmen.

Bei Betrachtung der Aufwendungen verdeutlicht vor allem die Zinslastquote die Anstrengungen der Stadt zur Haushaltskonsolidierung. Einhergehend mit der sukzessiven Entschuldung nimmt der Anteil der Zinsaufwendungen an den Gesamtaufwendungen ab. Begünstigt wird diese Quote zusätzlich durch das derzeitige niedrige Zinsniveau, das bei Umschuldungen und Neukreditauf-nahmen gute Konditionen gewährleistet.

Die leicht rückläufige Personalaufwandsquote ist im Wesentlichen auf die steigenden Gesamtauf-wendungen zurück zu führen. Dem Personalabbau stehen MehraufGesamtauf-wendungen aus den Tarifstei-gerungen gegenüber.

Die gute Entwicklung des Cash flow (Zahlungsmittelsaldo) aus laufender Verwaltungstätigkeit setzt sich im Jahr 2014 fort. Der Wert ist jedoch erst dann als vorbehaltlos positiv einzuschätzen, wenn er die Höhe der Kredittilgung erreicht und es zu einer Erwirtschaftung der Abschreibungen kommt.

4.1.1 Investive Schlüsselzuweisungen

Die investiven Schlüsselzuweisungen wurden im FAG 2013/2014 erhöht. Der Anteil der investiven Schlüsselzuweisungen an der Gesamtschlüsselmasse beträgt im Jahr 2013 bei den kreisfreien Städten 10,96 % und im Jahr 2014 ist ein Anteil von 13,74 % vorgesehen. Im Jahr 2012 waren es noch 3,48 %. Damit stehen den sächsischen Kommunen im Jahr 2014 im Vergleich zum Vorvor-jahr deutlich mehr investive Mittel zur Verfügung, was jedoch angesichts der Probleme im Ergeb-nishaushalt beim Erhalt des bereits vorhandenen Vermögens mit Zurückhaltung zu sehen ist.

Die Prognosen der Entwicklung der Finanzausgleichsmasse sind im Finanzplanungszeitraum rückläufig, somit werden auch die investiven Mittel tendenziell nach unten gehen.

Die Entwicklung der investiven Zuweisungen wird nachfolgend dargestellt.

Die kreisfreien Städte erhalten zum Ausbau ihrer Bildungsinfrastruktur Mittel für den Schulhaus-bau. Der Städte- und Gemeindetag hat sich bei den Verhandlungen zum Finanzausgleich der Jah-re 2013 und 2014 für ein Schulhausbauprogramm eingesetzt. Die Städte DJah-resden, Leipzig und Chemnitz erhalten jährlich einen Betrag von 40 Mio. €. Die Mittel werden nach Einwohnern auf die drei Städte verteilt. Die Stadt Chemnitz hat in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 jeweils 8 Mio. € veranschlagt. Das Verfahren erfolgt in Anlehnung an das Konjunkturprogramm – KP II. Die Städte erhalten ein Stadtbudget und können Maßnahmelisten aufstellen, die von der SAB bewilligt wur-den. Mit Vorliegen der Bewilligungsbescheide werden die Fördermittel in den Produktuntergruppen im Bereich Schulen dargestellt.

Des Weiteren stehen im Fachförderbereich der schulischen Infrastruktur für Neubewilligungen im Jahr 2014 rd. 105 Mio. € des Freistaates in Form von Verpflichtungsermächtigungen für die Folge-jahre zur Verfügung (55 Mio. € fällig im Jahr 2015 und 50 Mio. € fällig im Jahr 2016). Die Einstel-lung der von der Förderbank avisierten Fördermittel in Höhe von insgesamt 15 Mio. € wurde im Haushaltsplan realisiert.

schätzt werden, welche Möglichkeiten sich in den Jahren 2015 und 2016 konkret ergeben.

Nach dem Gesetz über die Gewährung einer Investitionspauschale für die Infrastrukturelle Grund-versorgung an die kreisfreien Städte und Landkreise im Jahr 2014 erhält die Stadt Chemnitz 1,2 Mio. € zur Deckung des Investitionsbedarfs. Die Höhe der Zuweisung bemisst sich nach dem Anteil der Einwohner der jeweiligen kreisfreien Stadt an der Gesamteinwohnerzahl.

4.1.2 Sonstige Investitionszuwendungen

Wenn die Stadt Chemnitz Fördermittel erhält, erfolgt dies meist bezogen auf eine konkrete Maß-nahme. Um diese Maßnahme zusammen mit den dazugehörigen Deckungsmitteln darzustellen, folgt der Zuschuss dem Charakter der Maßnahme. Dies bedeutet, dass Fördermittel für eine Un-terhaltungsmaßnahme als Ertrag im Ergebnishaushalt eingeordnet werden. Fördermittel für ein Vorhaben mit investivem Charakter sind als investive Einzahlung im Finanzhaushalt abzubilden und werden anschließend als passiver Sonderposten in der Vermögensrechnung geführt.

Der hohe Wert der Investitionszuwendungen im Haushaltsjahr 2012 ist im Wesentlichen durch die Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet Innenstadt begründet, speziell für den Umbau des Kaufhauses Schocken zum Landesarchäologiemuseum.

In den Jahren 2013 und 2014 sind die Sonderfördermittel Schulhausbau im Plan enthalten. Dieses Sonderprogramm soll in den Jahren 2015 und 2016 in geringerem Umfang fortgesetzt werden.

Zuwendungen plant die Stadt des Weiteren im Finanzplanzeitraum vor allem im Bereich Städte-bau, Gemeindestraßen (Autobahnanschlussstelle West Richtung Rabenstein), Bundesstraßen (Zschopauer Straße B 174 und Brücke Zschopauer Straße über die Gleise DB AG), der Entwick-lung von Gewerbegebieten (Verlängerung Fraunhoferstraße) und für Hochwasserschutzmaßnah-men (HochwasserschutzmaßnahHochwasserschutzmaßnah-men Würschnitz und Hochwasserrückhaltebecken Wiesengrund).

4.1.3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagevermögen und weitere investive Einzahlungen

Neben den investiven Schlüsselzuweisungen dienen noch weitere Einzahlungen zur Finanzierung von Investitionen. Solche Einzahlungen werden z. B. aus Vermögensveräußerungen erzielt. Der Ansatz enthält Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen sowie aus Verkäufen von beweglichem Anlagevermögen, insbesondere von Altfahrzeugen.

In den weiteren investiven Einzahlungen sind beispielsweise Baukostenzuschüsse Dritter und Ausgleichsbeträge für Sanierungsgebiete enthalten.

4.2 Investive Auszahlungen

Die Zusammensetzung der investiven Auszahlungen des Finanzhaushaltes zeigt folgende Tabelle.

Für das Jahr 2012 sind aufgrund des offenen Jahresabschlusses die Planwerte eingetragen.

in T€

Konten Plan

2012

Plan 2013

Plan 2014

Fi-Plan 2015

Fi-Plan 2016

Fi-Plan 2017 Baumaßnahmen 785 46.465 72.448 78.000 40.460 32.717 23.715 Investitionsförderungsmaßnahmen 781 7.500 2.332 1.663 1.340 1.397 458 Erwerb von Sachanlagevermögen 782, 783 6.403 4.921 6.289 5.276 5.789 6.104

Sonstiges 0 6 0 0 0 0

Gesamt 60.368 79.707 85.952 47.077 39.904 30.277

Unter doppischen Gesichtspunkten sind nur die Baumaßnahmen als Investition zu führen, die mit einer Veränderung des vorhandenen Sach- und Finanzanlagevermögens einhergehen.

Für das Planjahr 2014 zeichnen sich folgende Investitionsschwerpunkte ab:

Bereich Auszahlungen in T€

Schulen 34.537

Soziales und Jugend (darunter für Kindertagesstätten) 3.599 (2.144)

Sport (darunter CFC-Stadion) 18.087 (15.000)

Gemeinde-, Kreis-, Staats- und Bundesstraßen und Brücken zuzüg-lich Wasserbau

16.247

Öff. Grün/Landschaftsbau 569

Städtebauliche Maßnahmen 1.744

Gewerbegebiete/Wirtschaftsförderung 972 Die wertintensivste Hochbaumaßnahme im Bereich Schulen ist der erforderliche Neubau des Sonderpädagogischen Förderzentrums Chemnitzer Körperbehindertenschule/Heinrich-Schütz-Straße.

Die Baumaßnahmen aus dem Schulhausbauprogramm 2013/2014 werden planmäßig fortgesetzt.

Für das Schulhausbauprogramm 2015/2016 werden Haushaltsmittel vor allem für folgende Maß-nahmen eingesetzt:

- E.-G.-Flemming-Grundschule (komplexe Rekonstruktion)

- Rosa-Luxemburg-Grundschule (Komplettsanierung Mehrzweckraum/Aula in der ehem.

Sporthalle der K.-Liebknecht-Grundschule, einschließlich der Umkleide- und Sanitärberei-che)

- Grundschule Borna (komplexe Sanierung Bauteile A1 – A5 des SPFZ-Körperbehindertenschule und Sporthalle)

- Internat am Sportgymnasium (Komplettsanierung)

- Josephinenoberschule (Sanierung des Objektes für die Erweiterung der Oberschule) - Abendoberschule/Abendgymnasium (Trockenlegung, Dach- und Fassadensanierung,

Sani-täranlagen)

- Sprachheilschule „Ernst Busch“ (Trockenlegung, Dach- und Fassadensanierung, Sanitär-anlagen)

- Berufliches Schulzentrum für Technik III (Dach- und Fassadensanierung, Sanitäranlagen, Haustechnik Haus K10, J20)

Für den Bau von Brandschutzmaßnahmen wurden Haushaltsmittel für die Grundschule Euba in Höhe von 350 T€, für die Grundschule Klaffenbach von 400 T€ im Jahr 2014 sowie für die Grund-schulen Kleinolbersdorf-Altenhain und Mittelbach Planungsmittel von je 150 T€ für das Finanzplan-jahr 2015 eingestellt. Als weitere Baumaßnahme erfolgt der Umbau des Dachgeschosses in Höhe von 150 T€ in der Grundschule Euba.

Im Bereich kommunaler Kindertagesstätten erfolgt die Weiterführung folgender Maßnahmen: Kita Neukirchner Straße 7 Komplettsanierung, Kita Alfred-Neubert-Straße 55/57 Sanierung Dach, Fas-sade, Fenster und Heizung. Für das Objekt Max-Müller-Straße 11/13 werden weitere Vorberei-tungsarbeiten zur Auslagerung geplant. Für die Kita Schulstraße wurden Mittel in 2014 für einen teilweisen Innenausbau für die Kita Schulstraße 35 für die Erneuerung der Heizung, der Elektrik und der Grundleitungen sowie die Nachrüstung von Brandschutz eingeplant.

Berücksichtigt wurde weiterhin die Kita Walter-Ranft-Straße 72 mit Planungsleistungen ab dem Finanzplanjahr 2015 für eine Generalsanierung, die Bauausführung ist für das Folgejahr vorgese-hen. Für die Kita Robert-Siewert-Straße 70 sind Planungsleistungen für das Jahr 2015 für den

Jahre 2016/2017 beabsichtigt.

Im Bereich der Kindertagesstätten freier Träger sind für das Jahr 2014 785 T€ für Baumaßnahmen geplant. Unter anderem werden für die energetische Außenhautsanierung der Kita Kirchweg 8 finanzielle Mittel in Höhe von 420 T€ bereitgestellt. Für die Kita Henriettenstraße 10 als Fortfüh-rungsmaßnahme werden 290 T€ für den Ersatzneubau des Eingangsbereiches mit integrierter Ausgabeküche und Räume für eine Gruppeneinheit veranschlagt. Aufgrund des Änderungsantra-ges der SPD-Fraktion zur Vorlage B-238/2013 – Grundsatzentscheid nach DA 6001 für Baumaß-nahmen mit Planungsbeginn 2014 – konnte der Mehrbedarf für diese Maßnahme in Höhe von 60 T€ berücksichtigt werden.

Für 2015 werden weitere 1.598 T€ für die Kindertagesstätten freier Träger bereitgestellt. Durch den Änderungsantrag der SPD-Fraktion (siehe oben) wurden weitere 823 T€ für die Kindertages-stätten umverteilt. Schwerpunkt bildet die Komplettsanierung der Kita W.-Firl-Str. 2 mit 775 T€. Im Jahr 2016 werden als Weiterführungsmaßnahme 1.150 T€ eingeplant. Für das Jahr 2015 stehen 150 T€ und für 2017 220 T€ für die energetische Außenhautsanierung für die Kita L.-Ebersberger Str. 2 zur Verfügung.

Im Sportbereich werden von den 18.582 T€ in 2014 allein für den Umbau des Stadions an der Gel-lertstraße 15.000 T€ und für die Komplettsanierung technische Gebäudeausstattung des Stadtba-des ca. 2.415 T€ benötigt. Weitere Mittel sind geplant für die Komplettsanierung der Sachsenhalle, die Planung des Neubaus einer Kunstturnhalle im Sportforum sowie für die Errichtung einer La-germöglichkeit von Sportgeräten auf dem Gelände der Richard-Hartmann-Halle. Im Finanzplanjahr 2015 wurden weitere 2.250 T€ für die Komplettsanierung technische Gebäudeausstattung des Stadtbades veranschlagt.Weiterhin wurden Mittel in Höhe von 250 T€ für 2014 sowie 150 T€ für das Finanzplanjahr 2015 und 200 T€ für das Finanzplanjahr 2016 durch die Änderungsanträge der Fraktionen für die Sanierung der Vereinssportstätten eingestellt. Eine konkrete Untersetzung der mit den Änderungsanträgen der Fraktionen eingereichten Mittel erfolgt im Laufe der Haushalts-durchführung.

Für das öffentliche Grün und Landschaftsbau werden investive Mittel von 569 T€ eingesetzt. We-sentlichste Baumaßnahmen sind die öffentlichen und Freizeitanlagen, wie z. B. der Spiel-platz am Wasserschloss Klaffenbach. Durch die Änderungsanträge der Fraktionen konnten für 2014 80 T€ und für 2015 und 2016 jeweils 50 T€ mehr zur Verfügung gestellt werden. Für Spiel- und Freizeitanlagen stehen damit für 2014 insgesamt 240 T€, 2015 150 T€, 2016 300 T€ und 2017 200 T€ im investiven Bereich zur Verfügung. Weitere 189 T€ sind im Jahr 2014 für Erneue-rungen von Grünanlagen vorgesehen.

Im Sanierungsgebiet Innenstadt werden für den Neubau einer öffentlichen Grünanlage (Moritz-park) Auszahlungen in Höhe von 160 T€ geplant. Im Fördergebiet SOP Brühl Boulevard sind für die Gestaltung der Verkehrsräume Quartiersmitte, Schulhof und Vorbereiche Auszahlungen in Höhe von 150 T€ veranschlagt. Im Stadtumbaugebiet Chemnitz sind in verschiedenen Handlungs-räumen Mittel in Höhe von insgesamt 820 T€ für verschiedene Maßnahmen vorgesehen,

z. B. für die Gestaltung und Neubau des Spielbereiches und der Wegeflächen des Luisenplatzes sowie für die Aufwertung und Umgestaltung des südlichen Bereichs der Zietenstraße zwischen Augustusburger und Fürstenstraße in Höhe von 160 T€. Für die Umgestaltung des Dr.-Wilhelm-Külz-Platzes sind Auszahlungen in Höhe von 222 T€ geplant.

Für die Sanierung der Schwimmhalle Gablenz wurden 533,3 T€ veranschlagt. Es sind die Erneue-rung der Lüftung inkl. Brandschutz sowie die ErneueErneue-rung der Elektrotechnik vorgesehen. Die Baumaßnahme erstreckt sich über mehrere Finanzplanjahre.

Die Investitionstätigkeit im Bereich der Gemeinde-, Kreis-, Staats- und Bundesstraßen umfasst Fortführungsmaßnahmen, Neubeginne und vorbereitende Planungen. Fortgeführt werden der Ausbau der Zschopauer Straße (B 174), der Bau der Brücke Markersdorfer Straße über die Gleise

(2. BA), der Ausbau der Markersdorfer Straße zwischen Dittersdorfer Straße und Max-Müller-Straße sowie die Errichtung der Verkehrsmanagementzentrale der Region Chemnitz. Nach erfolg-ten Planungen ist gem. B-262/2013 (Baubeschlüsse für Straßen-und Tiefbaumaßnahmen) im Jahr 2014 der Beginn der Realisierung insbesondere folgender Vorhaben vorgesehen:

- Chemnitztalradweg BA 4.1

- Autobahnanschlussstelle West Richtung Rabenstein

- Abbiegespuren Leipziger Straße

- Ausbau Knoten Wolgograder Allee/Chemnitzer Straße

- Ersatzneubau Brücke Haardt über den Pleißenbach

- Eibenberger Straße 1. BA (in koordinierter Bauweise mit dem ESC)

Des Weiteren sind gem. B-238/2013 (Grundsatzentscheid für Baumaßnahmen) Mittel für Pla-nungsleistungen als Grundlage für einen Baubeginn ab dem Jahr 2015 für die Maßnahmen Chemnitzer Modell Stufe 2, Brücke Inselsteig, Durchlass Stelzendorfer Straße, Hofer Straße (wei-terer BA) und Wilhelm-Busch-Straße (2. BA) in koordinierter Bauweise mit dem ESC, Knoten Süd-verbund/Neefestraße, Neefestraße (Einfädelspur Neefepark stadtwärts) sowie Brücke Zschopauer Straße über die Gleise der DB AG veranschlagt.

Im Verantwortungsbereich des Tiefbauamtes sind bezüglich der Verbesserung des Hochwasser-schutzes die weiterführenden Planungen für die Maßnahmen Hochwasserrückhaltebecken Wiesengrund, Hochwasserschutz Draisdorf und Hochwasserschutzkonzept Würschnitz vorgesehen. Für den Hochwasserschutz Draisdorf sind darüber hinaus die Erneuerung bzw.

Vergrößerung der Bachdurchlässe als vorgezogene Teilmaßnahme für das Jahr 2014 gem.

Baubeschluss B-262/2013 eingeplant. Die Verrohrung des Schwarzbaches im Bereich des Bachweges wird im Jahr 2014 fortgesetzt. Gem. Grundsatzentscheid B-238/2013 sind

Planungsmittel für die Öffnung und den Neubau der Verrohrung des Eubaer Baches vorgesehen.

Auf dem Gebiet der Wirtschaftsförderung ist in den Jahren 2014 ff. die Verlängerung der Fraun-hoferstraße als Grundlage für die Erschließung des Gewerbegebietes TechnoPark sowie die Er-schließung des Gewerbegebietes Rottluff vorgesehen. Darüber hinaus werden in den Jahren 2014 bis 2017 Mittel für die Vorbereitung weiterer Gewerbeansiedlungen, insbesondere Grunderwerb, veranschlagt.

0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 40.000

Plan 2014 Fi.‐Plan 2015 Fi.‐Plan 2016 Fi.‐Plan 2017

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