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Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung

Im Dokument Haushaltsplan ... der Stadt Chemnitz: (Seite 74-91)

1.1 Wesentliche Ziele und Strategien der Stadt Chemnitz

Die wichtigste Aufgabe der Verwaltung gemeinsam mit dem Stadtrat ist es, über den Haushalt und die mittelfristige Finanzplanung intensiv zu beraten und zu entscheiden. Damit werden die Wei-chen gestellt – was kann und was will sich die Stadt leisten. Denn mit den Erträgen und Aufwen-dungen im Haushalt bilden sich unsere Gestaltungsziele für Chemnitz ab.

Dabei sollen die seit Jahren nachdrücklich gemeinsam verfolgten Ziele festgehalten werden:

Chemnitz als moderne, anziehende Industriestadt weiterzuentwickeln.

Und dazu gehören nach wie vor

 die Investitionen in Schulen und Kitas,

 die Stärkung der Innenstadt,

 dass Chemnitz eine soziale, familienfreundliche Stadt bleibt,

 dass wir weiter in unsere Wirtschaftskraft und Infrastruktur investieren,

 dass der beispiellose Prozess des Stadtumbaus und des demografischen Wandels gelingt und

 dass zentrale Lebensbereiche wie Kunst, Kultur und Sport Chemnitz zu einem kreativen und aktiven Lebensort machen.

Die Rahmenbedingungen für das Aufstellen von kommunalen Haushalten sind in den vergange-nen Jahren nicht einfacher geworden.

Erstmalig wurde der Stadtrat bereits frühzeitig in die Beratung zur Haushaltsplanaufstellung mit einbezogen – schon mit dem Aufstellungserlass. Das Thema Schlüsselprodukte wurde vertieft und in der Folge weiter qualifiziert.

Auch die Investitionen des Planungszeitraumes wurden in Beratungs- und Beschlussvorlagen ge-meinsam mit dem Stadtrat erörtert und durch diesen beschlossen. Schwerpunkt bildet dabei die Akquirierung von Fördermitteln, um die Reduzierung der zur Verfügung stehenden Eigenmittel soweit wie möglich abzufedern. Beispielhaft sei hier die erneute Auflage des Schulhausbaupro-gramms für die Jahre 2015/2016 genannt, die es der Stadt ermöglicht, wiederum fast 40 Mio. € in die Sanierung der Schullandschaft zu investieren.

Unsere Haushaltspolitik muss auf die Zukunft ausgerichtet sein. Wir wollen und werden die schwierige Balance aus Investition, Stabilität und Konsolidierung schaffen.

1.2 Allgemeine Aussagen zur Haushaltswirtschaft der Vorjahre Haushaltsjahr 2012

Seit dem Haushaltsjahr 2011 findet in der Stadt Chemnitz das doppische Rechnungswesen An-wendung. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 wurde örtlich geprüft und am 18.12.2013 unter der Beschlussnummer B-278/2013 festgestellt. Es schließen sich die überörtliche Prüfung der Er-öffnungsbilanz sowie die Erstellung des Jahresabschlusses 2011 an.

Bei der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2011 gelang der doppische Haushaltsausgleich nicht. Aus diesem Grund wurde auf Grundlage der Übergangsregelung nach § 131 SächsGemO auf die Möglichkeit einer kameralen Vergleichsrechnung zurückgegriffen, um unter

Herausrechnung der neuen doppischen nicht zahlungswirksamen Größen (z. B. Abschreibungen) einen Überblick zu gewinnen, wie die Haushaltssituation kameral ausgefallen wäre. Dabei zeigte sich, dass nach Berücksichtigung der Höhe der Kredittilgung auch der kamerale Haushalts-ausgleich im Jahr 2011 ff. nicht hergestellt werden konnte.

den Beschlüssen Nr. B-339/2010 vom 24.11.2010 und 26.01.2011 ein Konsolidierungspotential von 45.505 T€ im Jahr 2015 erschlossen. Unter Heranziehung der Konsolidierungsbeiträge aus dem EKKo war es möglich, den Haushaltsausgleich im Finanzplanjahr 2015 nach kameraler Be-wertung nahezu herzustellen.

Basis für die Haushaltsplanung 2012 war der Finanzplan aus dem Jahr 2011. Abweichend zur bisherigen Finanzplanung waren z. B. Änderungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im Sozi-albereich zu beachten.

Hinsichtlich der zu veranschlagenden Investitionen wurden die Ausführungen der Landesdirektion Sachsen im Genehmigungsbescheid zur Haushaltssatzung 2011 berücksichtigt. In Anbetracht der Situation im Ergebnishaushalt sollten Kreditaufnahmen künftig nur noch für Maßnahmen der infra-strukturellen Grundversorgung erfolgen. Hierzu zählen insbesondere Schulbaumaßnahmen, Maß-nahmen des Brand- und Katastrophenschutzes sowie BaumaßMaß-nahmen an Kindertagesstätten.

Bei der Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2012 im Stadtrat fanden einige Fraktionsvorschläge mehrheitlich Zustimmung, so dass u. a. noch Änderungen für Zuschüsse an Vereine für die Unterhaltung von Sportstätten eingearbeitet und die Mittel aus der investiven Zweckzuweisung mit Maßnahmen aus dem Schul- und Kindertagesstättenbereich untersetzt wur-den.

Der Haushaltsplan 2012 mit dem Finanzplan bis zum Jahr 2015 zeigte folgende Ergebnisse:

in T€

Jahr 2012 2013 2014 2015 Summe

Erträge (ordentlich und außerordentlich)

545.815 540.061 547.933 542.404 2.176.214 Aufwendungen

(or-dentlich und außeror-dentlich)

586.227 583.864 585.555 576.702 2.332.347

Gesamtergebnis -40.411 -43.803 -37.621 -34.298 -156.133

Nach der kameralen Vergleichsrechnung waren folgende Werte zu verzeichnen:

in T€

Jahr 2012 2013 2014 2015

Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltung

-7.368 1.571 9.472 13.583

Kredittilgung 20.978 22.030 23.175 24.348

Ergebnis -28.346 -20.460 -13.704 -10.764

Aufgrund dessen, dass für das Jahr 2015, trotz der Einarbeitung des EKKo I, der kamerale Haus-haltsausgleich verfehlt wurde, hat die Stadt Chemnitz das EKKo fortgeschrieben. Maßgeblich hier-für war zunächst das Ergebnis der kameralen Vergleichsrechnung 2015.

Mit dem Bescheid zur Genehmigung der Haushaltssatzung 2012 vom 07.06.2012 unterstrich die Landesdirektion Sachsen nochmals die Notwendigkeit der weiteren Konsolidierung und stellte die Haushaltsgenehmigung unter die aufschiebende Bedingung, dass die Fortschreibung des EKKo bis spätestens 31.07.2012 in ausreichender Höhe zu beschließen ist.

Mit Beschluss des Stadtrates Nr.B-144/2012 am 02.07.2012 und Beschluss Nr. B-206/2012 am 18.07.2012 wurde die Fortschreibung des EKKo bestätigt.

Wegen der defizitären Haushalts- und Finanzlage und dem nicht vollständig zu erreichenden mit dem EKKo beschlossenen Konsolidierungspotential wurde am 03.04.2012 eine haushaltswirt-schaftliche Sperre gemäß § 30 SächsKomHVO-Doppik ausgesprochen.

Haushaltsdurchführung 2012, Mittel einzusparen und den ausgewiesenen Fehlbetrag (doppisch) in Höhe von 40,4 Mio. € zu reduzieren.

Um einen Überblick über den Stand des Haushaltsvollzuges zu erhalten, wurden per 30.06.2012 und per 30.09.2012 das Finanz- und EKKo-Controlling durchgeführt. Das Controlling zeigte auf, dass die vorhandenen Haushaltsansätze insgesamt eingehalten werden.

Im Jahr 2012 wurde ein Nachtragshaushalt erstellt zur Abbildung der Übernahme der Bauherren-tätigkeit für den Umbau des CFC-Stadions an der Gellertstraße. Der Nachtrag beinhaltete eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 25 Mio. €, damit die Stadt unmittelbar nach Erlass der Nachtragssatzung Verpflichtungen eingehen konnte. Die entsprechenden Auszahlungen wurden in die Finanzplanung eingearbeitet und über zusätzliche Einzahlungen aus Kreditaufnahmen ge-deckt.

Der Stadtrat beschloss die Nachtragssatzung mit Beschluss Nr. B-274/2012 am 14.11.2012. Mit Bescheid vom 03.12.2012 bestätigte die Landesdirektion Sachsen die Gesetzmäßigkeit der Nach-tragssatzung gemäß § 131 Abs. 6 SächsGemO und genehmigte den erhöhten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen.

Analog dem Jahr 2011 steht für das Jahr 2012 noch der Jahresabschluss aus. In den Teilergeb-nis- und -finanzhaushalten zum Haushaltsplan 2014 enthält die Spalte Ergebnis 2012 daher nur einen Arbeitsstand. Aufgrund noch nicht durchgeführter Buchungen, bspw. der Abschreibungen und der Steuerungsumlage, wird das Ergebnis momentan nur unvollständig ausgewiesen.

Ungeachtet dessen kann aus finanzieller Sicht eingeschätzt werden, dass sich der Kassenbestand im Vergleich 31.12.2010/31.12.2011 und 31.12.2012 leicht erhöht hat. Dies zeugt davon, dass die ursprünglich erwarteten Reduzierungen des Kassenbestandes nicht eingetreten sind und somit die Jahresabschlüsse eine Verbesserung gegenüber den planmäßigen Ergebnissen erwarten lassen.

Haushaltsjahr 2013

Nachdem sich bereits die Haushaltsplanung für die Jahre 2012 bis 2015 schwierig gestaltete, war unter dem Einfluss der Tariferhöhungen bei den Personalkosten absehbar, dass die Stadt Chem-nitz erhebliche Anstrengungen leisten muss, um die bisher erreichten Ergebnisse zur Haushalts-konsolidierung beizubehalten.

Die verbesserte Einnahmesituation des Freistaates Sachsen führte einerseits zu höheren Zuwei-sungen an die Kommunen und andererseits wurde das Finanzkraftverhältnis zwischen dem kreis-freien und dem kreisangehörigen Raum zu Lasten der kreiskreis-freien Städte angepasst. Dies hatte zur Folge, dass ein Teil der zusätzlichen Schlüsselzuweisungen am kreisfreien Raum „vorbeifließt“.

Neben Festlegungen zur Entwicklung ausgewählter Haushaltsansätze wurde die Fortschreibung des Entwicklungs- und Konsolidierungskonzeptes (EKKo II) in die Haushaltsplanung 2013 ff. ein-gearbeitet. Im Ergebnis dessen gelang im Planentwurf 2013 der kamerale Haushaltsausgleich im Finanzplanzeitraum.

Wesentliche Änderungen zum Planentwurf nahm die Verwaltung im Ergebnishaushalt im Budget Sozialhilfe vor, insbesondere in den Bereichen der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-gesetz (Mehraufwand aus Regelbedarfserhöhung sowie steigenden Aufnahmezahlen), der Erträge und Aufwendungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Erhöhung) sowie der Leistungen für Unterkunft und Heizung (Ertrags- und Aufwandsreduzierung).

Im Ergebnishaushalt und im investiven Bereich wurden zusätzliche Fördermittel für Baumaßnah-men und Ausstattungen der Kindertageseinrichtungen eingeordnet.

gramm 2013/2014 sowie die Übernahme der Bauherrenfunktion für das CFC-Stadion an der Gel-lertstraße Eingang in die Planung.

Außerdem beinhaltet der Haushaltsplan die sich aus der Änderung der VwV Kommunale Haus-haltssystematik (KomHSys) vom 31.07.2012 notwendigen Anpassungen der Konten.

Im Rahmen der Diskussion des Haushaltsplanes 2013 im Stadtrat am 19.12.2012 wurden über eine Reduzierung der Personalkosten und eine Erhöhung des Ansatzes für allgemeine Schlüssel-zuweisungen, u. a. Mehraufwendungen für Honorare bei der Musikschule, für Kulturförderung, für Förderung von Jugendprojekten, für eine zusätzliche Stelle zur „Koordination früher Hilfen“ bei den Hilfen zur Erziehung und bei der Sportförderung, beschlossen.

Der Plan weist in den Jahren 2013 bis 2016 im doppischen Ergebnis folgende Beträge aus:

in T€

Jahr 2013 2014 2015 2016 Summe

Erträge (ordentlich und außerordentlich)

574.897 580.786 574.413 575.432 2.305.529 Aufwendungen

(or-dentlich und außeror-dentlich)

600.819 603.090 588.942 588.290 2.381.141

Gesamtergebnis -25.922 -22.304 -14.529 -12.858 -75.612

Nach der kameralen Vergleichsrechnung ergeben sich folgende Werte:

in T€

Jahr 2013 2014 2015 2016

Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltung

12.194 21.561 24.632 25.586

Kredittilgung 21.425 23.119 24.629 25.581

Ergebnis -9.231 -1.558 4 4

Die Haushaltssatzung 2013 wurde durch die Landesdirektion Sachsen mit Bescheid vom 27.03.2013 unter einer Auflage genehmigt. Die Auflage zielt im Wesentlichen darauf ab, die mit der Haushalts- und Finanzplanung bis zum Jahr 2016 erreichten Ergebnisse für diesen Zeitraum dauerhaft zu sichern. Bei Bedarf ist das EKKo fortzuschreiben. Der Vollzug der Auflage wird nach Aussage der Landesdirektion Sachsen maßgebliche Grundlage für die rechtsaufsichtliche Beurtei-lung der Folgehaushalte sein.

Der Haushaltsvollzug im Jahr 2013 wurde u. a. mit dem Finanzcontrolling per 30.06.2013 über-wacht. Insbesondere durch erwartete Mehrerträge bei allgemeinen Schlüsselzuweisungen und Steuern sowie Minderaufwendungen bei den Personalkosten wird auch für das Jahr 2013 mit ei-nem gegenüber der Haushaltsplanung verbesserten Ergebnis gerechnet.

Allerdings zeigt das EKKo-Controlling per 30.06.2013 bereits die kritische Entwicklung für die Folgejahre auf. Gemäß dem Controllingstand wird das EKKo-Ziel im Jahr 2015 verfehlt.

1.3 Rahmenbedingungen für die aktuelle Planung

Durch ständig steigende Bewirtschaftungskosten, den erhöhten Zuschussbedarf für den Eigenbe-trieb Das TIETZ und die Städtischen Theater Chemnitz gGmbH sowie Reduzierungen bei den Er-trägen aus der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft zeigte sich bereits zum Zeitpunkt des Aufstellungserlasses für die Haushaltsplanung der Jahre 2014 bis 2017, dass das Ziel der Einhaltung der Ergebnisse aus der Finanzplanung zum Haushaltsplan 2013 äußerst anspruchsvoll ist.

im Vergleich des kreisfreien mit dem kreisangehörigen Raum, Mindererträge bei den Schlüsselzu-weisungen zu erwarten sind.

Der Aufstellungserlass zur Haushaltsplanung erging am 17.04.2013 und wurde in den Ausschüs-sen des Stadtrates mit der Beratungsvorlage BR-008/2013 im Mai und Juni 2013 vorgestellt. Nach Abschluss der dezentralen Planung am 31.05.2013 erfolgte die Zusammenfassung der Ergebnis-se. Danach wurden diese in einer Klausurberatung der Oberbürgermeisterin und Bürgermeister diskutiert und weitere Festlegungen getroffen, die in der Folge differenziert umgesetzt wurden.

Trotz erheblicher Anstrengungen konnten weder der doppische noch der kamerale Haushaltsaus-gleich im Finanzplanzeitraum erreicht werden.

Der Planentwurf wies in den Jahren 2014 bis 2017 im doppischen Ergebnis folgende Beträge aus:

in T€

Jahr 2014 2015 2016 2017 Summe

Erträge (ordentlich und außerordentlich)

579.403 585.218 584.494 583.651 2.332.767 Aufwendungen

(or-dentlich und außeror-dentlich)

604.335 603.546 602.988 603.663 2.414.534

Gesamtergebnis -24.932 -18.328 -18.494 -20.012 -81.766

Nach der kameralen Vergleichsrechnung ergeben sich folgende Werte:

in T€

Jahr 2014 2015 2016 2017

Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltung

11.782 17.127 16.079 16.338

Kredittilgung 23.447 24.470 25.326 25.675

Ergebnis -11.665 -7.343 -9.247 -9.337

Der Planentwurf wurde zum Stand 06.09.2013 erstellt.

Bei der Erarbeitung der Änderungen der Verwaltung zum Planentwurf 2014 im IV. Quartal 2013 konnte auf aktuelle Erkenntnisse aus dem Haushaltsverlauf 2013 zurückgegriffen werden. Insbe-sondere die positive Entwicklung bei den Steuererträgen diente als Basis für die Anpassung der Haushaltsplanung. Aber auch im Sozialbereich mussten zahlreiche Veränderungen berücksichtigt werden, wie z. B. bei den durch höhere Aufnahmezahlen steigenden Leistungen für Asylbewerber.

Zudem lagen aus den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene neue Informationen zu den Kommunalfinanzen vor. Für die Stadt Chemnitz wird hier die Ausgestaltung der beabsichtigten Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe von wesentlicher Bedeutung sein.

Im Bereich der Baumaßnahmen wurden die Baubeschlüsse des Stadtrates vom 16.10.2013 in der Haushaltsplanung berücksichtigt.

Am 18.12.2013 beschloss der Stadtrat unter der Beschlussnummer B-280/2013 das Verwaltungs- und Strukturkonzept der Stadt Chemnitz. Das Konzept wurde im Auftrag des Stadtrates erstellt und beinhaltet eine Vielzahl von Strukturanpassungen, die in eine Einsparung von Personalauf-wendungen münden sollen. Darüber hinaus sollen weitere Prüfungen zu verschiedenen Hand-lungsoptionen erfolgen, um nachhaltige Konsolidierungseffekte zu erzielen.

Im Zusammenwirken all dieser Maßnahmen ist es gelungen, den Haushaltsplan 2014 im Finanz-planzeitraum 2015 bis 2017 nach kameraler Vergleichsrechnung auszugleichen.

Durch beschlossene Änderungsanträge der Fraktionen erfolgen u. a. Mittelbereitstellungen im Er-gebnishaushalt für die Kulturförderung, für Schulsozialarbeit und die Sanierung der Chemnitzer

ansonsten Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, werden in den Jahren 2014 bis 2017 jährlich 108 T€ bereitgestellt. Die Finanzierung der Anträge wird im Wesent-lichen über eine Erhöhung der Erträge aus dem Sonderlastenausgleich Hartz IV sowie aus der Reduzierung der geplanten Zinsen für Kassenkredite und der geplanten Personalaufwendungen vorgenommen.

Im investiven Bereich fanden die Anträge zur Sanierung von vier Grundschulen (Euba, Klaffen-bach, Mittelbach und Kleinolbersdorf-Altenhain), für das Sonderprogramm Vereinssportstätten sowie für mehrere Anträge zur Erhöhung der Sanierungsmittel für Spielplätze eine Mehrheit. Ge-deckt werden diese zusätzlichen Maßnahmen über die Investitionspauschale des Freistaates Sachsen sowie über die erwarteten Einzahlungen aus einem Grundstücksverkauf im Gewerbege-biet Leipziger Straße. Bis zum Eingang der Zahlungen aus dem Grundstücksverkauf bleiben die damit finanzierten Maßnahmen gesperrt.

Der Haushaltsplan 2014 schließt nunmehr mit folgenden Ergebnissen ab:

in T€

Jahr 2014 2015 2016 2017 Summe

Erträge (ordentlich und

außerordentlich) 585.591 593.409 592.824 592.071 2.363.895 Aufwendungen

(or-dentlich und

außeror-dentlich) 603.655 602.048 602.393 603.113 2.411.208

Gesamtergebnis -18.064 -8.638 -9.569 -11.042 -47.313

Nach der kameralen Vergleichsrechnung ergeben sich folgende Werte:

in T€

Jahr 2014 2015 2016 2017

Zahlungsmittelsaldo aus

laufender Verwaltung 17.068 25.379 25.078 25.420

Kredittilgung 23.416 25.379 25.078 25.420

Ergebnis -6.348 0 0 0

Der Ergebnishaushalt ist derzeit weder im ordentlichen Ergebnis noch im Gesamtergebnis ausge-glichen.

2.1 Ergebnishaushalt – Erträge

Die Zusammensetzung der ordentlichen Erträge des Ergebnishaushaltes zeigt folgende Tabelle.

Die Abweichung zum Gesamtergebnishaushalt ist der Einbeziehung der inneren Verrechnung in nachfolgender Übersicht geschuldet. Für das Jahr 2012 sind aufgrund des offenen Jahresab-schlusses die Planwerte eingetragen.

in T€

Konten Plan

2012

Plan 2013

Plan 2014

Fi-Plan 2015

Fi-Plan 2016

Fi-Plan 2017 Steuern 301 - 304 188.807 202.611 216.238 220.735 224.431 228.231 Allgemeine Schlüssel-

zuweisungen

3111 152.800 160.322 153.000 152.300 148.000 137.000 Allg. Schlüsselzuweis.

Vorsorgemodell FAG

31315 8.384 0 0 0 2.141 10.962

Sonst. allgemeine Zuweisungen

313 ohne 31315

13.876 13.792 13.473 13.055 12.786 12.513 Leistungsbeteiligung

Bund/Land Hartz IV

305, 319 40.020 39.472 39.706 38.811 38.914 38.914

Transfererträge 32 2.768 2.732 3.498 3.498 3.498 3.498

Gebühren u. ä. Entgelte 331 - 336 28.203 28.078 28.449 28.802 27.873 27.780 Verkauf, Mieten,

Pachten u. Ä.

341 - 346 9.681 10.474 10.657 10.972 10.968 10.970 Erstattungen 348 21.846 24.678 30.908 32.777 32.809 33.086 Zuweis. u. Zuschüsse 314 43.472 46.016 42.985 44.360 43.714 42.290 Konzessionsabgabe 351 12.305 12.485 11.455 11.710 11.710 11.710 Weitere Erträge 356, 36 15.649 15.032 13.732 13.732 13.731 13.709 Innere Verrechnung 38 24.213 28.370 23.235 23.288 23.418 23.509 Auflösung von

Sonderposten

3161, 337

5.336 16.707 19.620 20.261 20.622 20.605 Auflösung/Herabsetzung

von Rückstellungen

358 1.258 1.868 759 716 249 215

Sonstige ordentl. Erträge 1.410 630 1.110 1.681 1.378 588

Gesamt 570.028 603.267 608.825 616.698 616.242 615.580

Leistungsbeteiligung Bund/Land Hartz IV

7%

bühren u. ä. Entgelte 5%

Transfererträge

1% Sonst. Allgemeine

Zuweisungen 2%

Allgemeine Schlüssel-zuweisungen

25%

Verkauf, Mieten, Pachten u. Ä.

2%

Erstattungen 5%

Zuweis. u. Zuschüsse 7%

Konzessionsabgabe

2% Weitere Erträge 2%

Innere Verrechnung 4%

Auflösung von Sonderposten

3%

Steuern 36%

2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben

Sowohl die November-Steuerschätzung 2013 als auch die regionalisierte Bewertung prognostizie-ren stabile Zuwächse des Steueraufkommens. Die spezifischen örtlichen Gegebenheiten bestäti-gen diesen positiven Trend.

Nachstehende Übersicht zeigt die Veranschlagung der Erträge aus Steuern und ähnlichen Abga-ben.

in T€

Plan 2012 Plan 2013 Plan 2014 Fi-Plan 2015

Fi-Plan 2016

Fi-Plan 2017

Grundsteuer A 163 159 159 159 159 159

Grundsteuer B 34.122 36.592 36.592 36.592 36.592 36.592

Gewerbesteuer 93.810 100.500 109.000 111.200 112.700 114.200 Gemeindeanteil

Einkommensteuer

44.200 48.000 52.813 54.800 56.800 58.800 Gemeindeanteil

Umsatzsteuer

14.670 15.500 15.600 15.904 16.100 16.400

Vergnügungsteuer 950 1.000 1.200 1.200 1.200 1.200

Hundesteuer 792 765 780 785 785 785

Zweitwohnungsteuer 100 95 95 95 95 95

Gesamt 188.807 202.611 216.238 220.735 224.431 228.231 Die Grundsteuer A beinhaltet die Besteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen.

Da keine Änderungen zu erwarten sind, wurde der Ansatz analog des Vorjahres beibehalten.

Die moderate Entwicklung hinsichtlich des Neubaus bzw. der Rekonstruktion von Gebäuden kom-pensiert auch weiterhin die Auswirkungen auf die Grundsteuer durch Abriss bzw. Rückbau, sodass die Grundsteuer B in gleicher Höhe wie 2013 geplant wird. Die Steigerung bei der Grundsteuer B gegenüber dem Jahr 2012 resultiert aus der im Rahmen von EKKo durch den Stadtrat am 26.01.2011 beschlossenen Hebesatzerhöhung ab 2013 von 540 auf 580 v. H. (Maßnahme Fi-Wi/12).

Die Entwicklung der Gewerbesteuer gestaltet sich weiterhin positiv, sodass eine Fortschreibung der Wachstumsraten für 2014 angenommen werden kann. Es wird von einer optimistischen Plan-größe ausgegangen, die eine Steigerung gegenüber dem Planansatz 2013 von 8,5 % vorsieht.

stark vertretene mittelständische Wirtschaft gestützt.

Die positive Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wird fortgesetzt. Die Einkommensteuer wird insbesondere durch die Entwicklung der Brutto-Lohn und Gehaltssumme (Lohnsteueraufkommen) sowie der Unternehmens- und Vermögenseinkommen (veranlagte Ein-kommensteuer) geprägt. Bei der Planung wurden Steuerrechtsänderungen berücksichtigt. Dabei handelt es sich vorrangig um das Gesetz zum Abbau der kalten Progression, das eine Anhebung der Grundfreibeträge beim Einkommenstarif zum Gegenstand hatte. Des Weiteren wurden die Orientierungsdaten des SMF unter Beachtung des geschätzten Landesaufkommens bei der Pla-nung beachtet.

Das Umsatzsteueraufkommen wird voraussichtlich in den nächsten Jahren weiterhin verhältnis-mäßig stabil wachsen. Der Ansatz des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer wurde gegenüber 2013 leicht erhöht.

Das Vergnügungsteueraufkommen hat sich weiterhin moderat entwickelt. Ab 2014 wird deshalb die Plangröße auf 1,2 Mio. € erhöht.

Die EKKo-Maßnahme 21/06 – Hundebestandsaufnahme – führt dazu, dass der Planansatz bei der Hundesteuer gegenüber 2013 wieder angehoben werden kann.

Zur Wirkung der Zweitwohnungsteuer lässt sich einschätzen, dass die Zielstellung der Einfüh-rung dieser Steuer erreicht wurde, indem sich Personen mit bisheriger Nebenwohnung für einen Hauptwohnsitz in Chemnitz entschieden haben, was letztendlich zu höheren Schlüsselzuweisun-gen geführt hat. Der Ansatz wurde im Vergleich zu 2013 beibehalten.

2.1.2 Schlüsselzuweisungen und sonstige allgemeine Zuweisungen

Dem Finanzausgleich im Freistaat Sachsen kommt eine besondere Bedeutung zu. Um die vielfäl-tigen Aufgaben im kommunalen Bereich bewälvielfäl-tigen zu können, benövielfäl-tigen die Kommunen die Zu-weisungen des Freistaates Sachsen, da die Fülle von Aufgaben mit eigenen Steuererträgen nicht vollständig finanziert werden kann. Die Finanzzuweisungen des Freistaates sind für die Kommu-nen eine wichtige Ertragsquelle. Das Sächsische Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) beinhaltet seit dem Jahr 1996 den Gleichmäßigkeitsgrundsatz (GMG I). Danach sollen sich die Gesamtein-nahmen der Kommunen gleichmäßig zu denen des Freistaates entwickeln. Im Jahr 1998 wurde ein weiterer Gleichmäßigkeitsgrundsatz (GMG II) eingeführt, der die gleichmäßige Entwicklung der Finanzkraft der drei Säulen (Landkreise, kreisangehörige Gemeinden und kreisfreie Städte) ge-währleisten soll. Der Aufgabenbestand, die dafür notwendigen Ausgaben sowie die verfügbaren originären Einnahmen sowohl des Freistaates als auch der Kommunen unterliegen einer von vie-len Faktoren abhängigen Dynamik, die Anpassungsbedarf auch im kommunavie-len Finanzausgleich erfordert.

Die FAG-Verhandlungen für die Jahre 2013/2014 standen unter dem Aspekt der Finanzkraftver-schiebung zwischen dem kreisfreien Raum und dem kreisangehörigen Raum. Die Gremien einig-ten sich auf eine Umschichtung von Finanzmitteln zugunseinig-ten des kreisangehörigen Raumes, wenn die Investitionsbedürfnisse der kreisfreien Städte im Schulhausbau Berücksichtigung finden. Im Ausgleichsjahr 2013 wurden 22,5 Mio. € vom kreisfreien in den kreisangehörigen Raum umge-schichtet. Im Haushaltsjahr 2014 wurde eine Umschichtung von 15,9 Mio. € zugunsten des kreis-angehörigen Raumes vorgenommen. Die kreisfreien Städte erhalten ein pauschales, paritätisch finanziertes Schulhausprogramm mit einem jährlichen Volumen von jeweils 40 Mio. €. Das heißt, den Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz werden die Mittel nach den Einwohnern zur Verfü-gung gestellt. Der Plan 2013 sowie der Plan für das Jahr 2014 enthalten diesbezüglich Mittel für die Stadt Chemnitz in Höhe von jeweils 8,0 Mio. €.

Die Schlüsselmasse gesamt (allgemein und investiv) beträgt 2.481,3 Mio. €. Davon erhalten die kreisfreien Städte 879,8 Mio. € allgemeine Schlüsselzuweisungen und 140,1 Mio. € investive Schlüsselzuweisungen. Für die Stadt Chemnitz werden allgemeine Schlüsselzuweisungen in Höhe von 153,0 Mio. € prognostiziert. Die Planung berücksichtigt dabei die Steuerkraftentwicklung der kreisfreien Städte. Dies führt neben der o. g. Änderung der Schlüsselmassenaufteilung zur Redu-zierung gegenüber dem bisherigen Finanzplanansatz für das Jahr 2014. Die Planung für die Jahre 2015 bis 2017 geht von einer sukzessiven Reduzierung der Schlüsselzuweisungen auf Basis der abschmelzenden Solidarpaktmittel aus. Gleichzeitig wird damit die Prämisse des Freistaates Sachsen zu einer konstanten Entwicklung der Gesamtdeckungsmittel aus (sinkenden) Schlüssel-zuweisungen und (steigenden) Steuererträgen umgesetzt.

Das SächsFAG sieht die Bildung eines kommunalen Vorsorgevermögens vor. Diesem werden im Jahr 2013 Mittel in Höhe von 44,6 Mio. € und im Jahr 2014 Mittel in Höhe von 307,3 Mio. € zuge-führt. Der Anteil jeder Kommune an den Vorsorgebeträgen ermittelt sich aus ihrem Anteil an der Schlüsselmasse des jeweiligen Jahres der Bildung. Insgesamt wird für die Stadt Chemnitz ein Vorsorgevermögen von 26,0 Mio. € prognostiziert. Die Mittel werden in den Jahren 2013 und 2014 nicht ergebniswirksam erfasst, sondern sind als Sonderposten bis zur ihrer Auflösung darzustellen und wirken sich in den Jahren 2013 und 2014 nur liquiditätsseitig aus. Die Auflösung des Sonder-postens soll ab dem Jahr 2015, in Abhängigkeit von der Entwicklung der allgemeinen Deckungs-mittel, erfolgen. Er soll jedoch bis spätestens zum 31.12.2019 aufgelöst werden. Eine Verwendung des Vorsorgevermögens für andere Zwecke ist lt. SächsFAG unzulässig.

Zurzeit bestehen noch keine gesetzlichen Vorgaben zur Auflösung des Vorsorgevermögens. In Anbetracht der aktuellen Haushaltslage sowie des beträchtlichen Rückganges der allgemeinen Schlüsselzuweisungen vom Ansatz 2013 zu den Finanzplanansätzen erfolgte durch die Stadt Chemnitz eine eigene Schätzung zu den möglichen Erträgen in den Jahren 2016 und 2017 für die Auflösung des Vorsorgevermögens. Die Einordnung der Erträge nach dieser Schätzung führt da-zu, dass die rückläufige Tendenz der Schlüsselzuweisungen insgesamt zwar beibehalten wird, aber nicht mehr so stark ausfällt.

Sollten die gesetzlichen Vorgaben von der eigenen Schätzung abweichen, hat dies entsprechende Auswirkungen auf das doppische Ergebnis. Für die kamerale Vergleichsrechnung ist diese Positi-on im Finanzplan nicht relevant.

Die Entwicklung der allgemeinen Deckungsmittel aus Steuererträgen, Mehrbelastungsausgleich sowie den allgemeinen Schlüsselzuweisungen stellt sich derzeit wie folgt dar.

Nach Art. 85 SächsVerf und § 2 Abs. 3 SächsGemO können den kommunalen Gebietskörper-schaften Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung auferlegt werden. Die Kommunen nehmen diese Aufgabe als untere staatliche Verwaltungsbehörde wahr. Beispiele für wichtige Weisungs-aufgaben befinden sich auf den Gebieten der Bauaufsicht, der Wasserwirtschaft, des Melde- und Personenstandswesens, des Naturschutzes und des Katastrophenschutzes. Als Ausgleich erhal-ten die Kommunen nach § 16 Abs. 1 FAG einen Zuweisungsbetrag je Einwohner. Für die kreis-freien Städte beträgt dieser im Jahr 2014 je Einwohner 34,97 €. Gemäß § 16 Abs. 2 S. 1 FAG wird im Abstand von zwei Jahren überprüft, ob aufgrund von Veränderungen im Bestand übertragener Aufgaben die Ausgleichsbeträge anzupassen sind.

Nach dem Gesetz zur Regelung des Mehrbelastungsausgleiches für die Verwaltungs- und Funkti-onalreform 2008 (Sächsisches Mehrbelastungsausgleichsgesetz 2008 – SächsMBAG 2008) erhal-ten die Landkreise und kreisfreien Städte zum Ausgleich der durch das Gesetz zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz – SächsVwNG) über-tragenen Aufgaben pauschale steuerkraftunabhängige allgemeine Zuweisungen.

Der Zuweisungsbetrag im Jahr 2014 beträgt insgesamt 160,0 Mio. €. Dieser wird gemäß

SächsMBAG mit 2,95 % auf die Stadt Chemnitz verteilt. Die kreisfreien Städte erhalten zusätzlich zu dem normierten Mehrbelastungsausgleich als weiteren Ausgleich für übertragene Aufgaben der Vermessungsverwaltung ab dem Jahr 2013 jährlich eine pauschale steuerkraftunabhängige

allgemeine Zuweisung von 0,2 Mio. €. Im Haushaltsplan 2014 sind hierfür insgesamt Mittel in Höhe von 4,9 Mio. € eingestellt.

Seit dem Jahr 2011 werden die Zuweisungsbeträge abgeschmolzen. Das nachfolgende Diagramm zeigt die Entwicklung der Zuweisungen bis zum Jahr 2018. Der prozentuale Anteil der Stadt

Chemnitz bleibt dabei unverändert.

Im Dokument Haushaltsplan ... der Stadt Chemnitz: (Seite 74-91)