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D. Stand der Pflegeversicherung

X. Entwicklung des Arbeitsmarkts für Pflegekräfte

1. Auswirkungen der Pflegeversicherung auf den Arbeitsmarkt

Seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 sind im Bereich der Langzeitpflege viele neue Arbeitsplätze entstanden.

Bis 1999 konnten allerdings die Auswirkungen der Pflegeversicherung auf dem Arbeitmarkt nicht isoliert betrachtet werden. Zweckmäßigste Datengrundlage für diesen Zeitraum war der Mikro-zensus. Der erfasste Personenkreis umfasste die abhängig Beschäftigten im Sozialwesen im pflegerischen und hauswirtschaftlichen Beruf. In diesem Bereich außerhalb des Krankenhauswe-sens dürfte sich der Einfluss der Pflegeversicherung am ehesten niedergeschlagen haben. Die so abgegrenzte Beschäftigtenzahl erhöhte sich in den ersten Jahren nach Einführung der Pfle-geversicherung bis 1999 um etwa 170.000 Personen.

Mit der Einführung der Einrichtungsstatistik nach § 109 SGB XI können seit 1999 die exakten Veränderungen der Beschäftigtenzahl in zugelassenen Pflegeeinrichtungen erfasst werden. Die Statistiken zeigen, dass sich die Zahl der Beschäftigten auch nach der Einführungsphase der Pflegeversicherung weiterhin kontinuierlich erhöht hat. In den letzten zehn Jahren (letzter Erhe-bungsstichtag Ende 2009) ist die Zahl um rund 265.000 gestiegen. Dabei war der Anstieg im sta-tionären Bereich mit rund 180.000 absolut höher als im ambulanten Bereich mit rund 85.000.

Prozentual gesehen liegt er dagegen im ambulanten Bereich (plus 46 %) etwas höher als im sta-tionären Bereich (plus 41 %). Der Beschäftigungszuwachs der alle zwei Jahre erhobenen Statis-tik lag zwischen 1999 und 2007 jeweils bei 6 % bis 7 %. Zwischen 2007 und 2009 hat sich der Anstieg sogar nochmals auf 10 % beschleunigt.

Übersicht über die Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen

ambulant stationär gesamt Veränderung gegenüber dem Vorzeitraum

absolut in %

1999 183.782 440.940 624.722 --- ---

2001 189.587 475.368 664.935 40.213 6,4

2003 200.897 510.857 711.754 46.819 7,0

2005 214.307 546.397 760.704 48.950 6,9

2007 236.162 573.545 809.707 49.003 6,4

2009 268.891 621.392 890.283 80.576 10,0

(Quelle: Statistisches Bundesamt)

Damit sind im Bereich der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung etwa 435.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstanden. In wieweit durch die Pflegeversicherung auch in anderen Bereichen (z.B. bei Herstellern von Hilfsmitteln u.ä.) Arbeitsplätze geschaffen worden sind, ist statistisch nicht erfassbar. Es ist aber davon auszugehen, dass Sekundäreffekte bestehen.

2. Ausbildungssituation

2.1 Entwicklung der Altenpflegeausbildung

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schü-ler in der Altenpflegeausbildung in den Schuljahren 2006/2007, 2007/2008, 2008/2009 konstant bei rund 42.000 (Die Zahlen aus Hessen, Bremen, Hamburg werden in der Bundesstatistik nicht erfasst). Im Schuljahr 2009/2010 stieg die Zahl der Auszubildenden auf den Spitzenwert von 46.174.

Die mit dem Altenpflegegesetz verbundenen Ziele, die Altenpflegeausbildung auf der Grundlage bundesweit einheitlicher Standards qualifiziert und attraktiv auszugestalten, sind erreicht worden.

Es ist insbesondere gelungen, die Altenpflegeausbildung bundesweit als Erstausbildung zu etab-lieren. Der Anteil der Umschulungen betrug in 2010 noch rund 22 %. An den Altenpflegeschulen wurde der handlungsorientierte Unterricht umgesetzt; das Lernfeldkonzept hat sich im Schulall-tag bewährt. Positive Entwicklungen zeichnen sich weiterhin bezüglich der Umsetzung der Theo-rie-Praxis-Verzahnung durch intensivierte Zusammenarbeit zwischen den Altenpflegeschulen und den Ausbildungsbetrieben ab. Ferner haben viele Pflegeeinrichtungen in den letzten Jahren ihr Engagement im Bereich der Altenpflegeausbildung weiter verstärkt. Dies gilt insbesondere für vollstationäre Einrichtungen. Es zeichnet sich aber ein zunehmendes Interesse ambulanter Dienste an der Schaffung von Ausbildungsplätzen ab. Nach wie vor besteht ein hoher Informati-ons- und Beratungsbedarf der Pflegeeinrichtungen in Bezug auf die rechtlichen und fachlichen Anforderungen an die Ausbildung. Oftmals wird deutlich, dass die Praxisanleiterinnen und Praxi-sanleiter die ihnen zukommende Schlüsselfunktion in der Ausbildung nicht adäquat wahrnehmen können.

Im Berichtszeitraum wurden auf Bundes- und Länderebene vielfältige Initiativen eingeleitet und umgesetzt. Sie sind auf die Gewinnung junger Menschen für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers ausgerichtet, unterstützen die Altenpflegeausbildung und tragen zur Attraktivi-tätssteigerung des Ausbildungsberufs bei.

Hierzu gehören gesetzliche Neuregelungen wie

• die Aufnahme einer Modellklausel in das Altenpflegegesetz zur Erprobung der Übertragung bestimmter ärztlicher Aufgaben auf Pflegefachkräfte,

• die Erweiterung der Zugangsvoraussetzungen zur Altenpflegeausbildung für Schüler/innen um eine andere abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung,

• die Aufnahme der Altenpflegeausbildung in die Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch So-zialgesetzbuch (SGB III) im Rahmen der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instru-mente.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert darüber hinaus eine Vielzahl von Projekten und Maßnahmen, wie etwa:

• das Beratungsprojekt „Servicenetzwerk Altenpflegeausbildung“ zur Förderung der Ausbil-dungskompetenz und Ausbildungsbereitschaft von Pflegeeinrichtungen

(www.altenpflegeausbildung.net);

• die Studie zu Berufsverläufen von Altenpflegerinnen und Altenpflegern;

• die Fachkampagne „Berufsfeld: Moderne Altenpflege“;

• das Projekt „Entwicklung von Qualifizierungsbausteinen im Rahmen der Einstiegsqualifizie-rung für die Altenpflegeausbildung gemäß SGB III“;

• das Projekt „Modell einer gestuften und modularisierten Altenpflegequalifizierung“;

• die Entwicklung eines onlinegestützten Selbstevaluationsinstruments „QEK Altenpflegeaus-bildung“, das Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit eröffnet, Qualität, Ertrag und Kosten ihrer Altenpflegeausbildung zu bewerten;

• die Erarbeitung von Informationsmaterialien zur Altenpflegeausbildung für unterschiedliche Zielgruppen;

• die Erstellung eines Handbuchs „Die praktische Altenpflegeausbildung“ für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.

2.2 Finanzierung der Ausbildungsvergütung in der Altenpflege

Nach dem Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz - AltPfleG) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 12b des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1990) geändert worden ist, hat der Träger der prakti-schen Ausbildung der Schülerin oder dem Schüler eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen (§ 17 Absatz 1 AltPflG). Die Kosten sind in den Pflegesätzen berücksichtigungsfähig (§ 24 AltPflG, § 82a SGB XI). Als problematisch erwies sich, dass eine Reihe von Pflegeeinrichtungen Ausbildungsverträge abschloss, aber keine angemessene Ausbildungsvergütung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zahlte. Die Länder wirken im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Umsetzung des Altenpflegegesetzes gezielt darauf hin, dass die Angemes-senheit der Vergütungssätze gewahrt wird. Auch bedurfte es einer gesetzlichen Klarstellung im Altenpflegegesetz, dass Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG-Leistungen) keinen Vorrang vor der Ausbildungsvergütung haben (§ 17 Absatz 1 AltPflG).

Gemäß § 25 AltPflG können die Länder ein Umlageverfahren zur Finanzierung der Kosten der Ausbildungsvergütung einführen, wenn dies erforderlich ist, um einen Mangel an Ausbildungs-plätzen zu verhindern oder zu beseitigen. Von dieser Möglichkeit haben die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz Gebrauch gemacht. In Nordrhein-Westfalen und im Saarland wird derzeit die Einführung eines Umlageverfahrens vorbereitet.

2.3 Zukünftige Entwicklung der Personal- und Ausbildungssituation in der Altenpfle-ge

Die Altenpflege gehört zu den personalintensivsten Dienstleistungsbranchen in Deutschland. Seit dem Jahr 2007 ist die Anzahl der Beschäftigten in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtun-gen von rund 810.000 auf rund 890.000 im Jahr 2009 gestiePflegeeinrichtun-gen. Dies stellt einen Anstieg von ca.

10 % innerhalb von zwei Jahren dar. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird der Perso-nalbedarf an Fachkräften weiter steigen. Zugleich stehen dem Arbeitsmarkt aber immer weniger junge Erwerbstätige zur Verfügung. Um Rekrutierungsprobleme zu überwinden und die Perso-nalsituation in dem zukunftsträchtigen Berufs- und Beschäftigungsfeld der Altenpflege zu verbes-sern, bedarf es - aufbauend auf vielfältigen Maßnahmen und Initiativen - gemeinsamer Anstren-gungen aller Verantwortungsträger. Die Bundesregierung hat daher eine Ausbildungs- und Quali-fizierungsoffensive Altenpflege gestartet, die gemeinsam von Bund, Ländern und Verbänden ge-tragen werden soll. Ziel der Offensive ist es, möglichst konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Ausbildung und Weiterbildung sowie zur Steigerung der Attraktivität des Berufs- und Beschäfti-gungsfeldes der Altenpflege zu vereinbaren.

Des Weiteren will die Bundesregierung die Pflegeausbildungen (Kranken-, Alten- und Kinder-krankenpflege) modern weiterentwickeln und in einem neuen Berufsgesetz zusammenführen.

Anliegen ist es, einen einheitlichen Pflegeberuf zu schaffen, der den veränderten Versorgungs-strukturen Rechnung trägt, der den aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen besser gerecht wird und der vielfältige berufliche Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet. Dabei sind die Ergebnisse des Modellvorhabens „Pflegeausbildung in Bewegung“ des BMFSFJ eine wichtige Grundlage für die politischen Entscheidungen über Inhalte und Strukturen einer neuen Ausbil-dung. Im März 2010 wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Pflegeberu-fe“ auf Fachebene eingesetzt, die noch in 2011 Eckpunkte für ein neues Berufsgesetz vorlegen soll.

2.4 Förderung von Umschulungsmaßnahmen in der Altenpflege

Die BA hat durch die Förderung der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen in der Altenpflege einen wichtigen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs geleistet. In 2007 und 2008 lag die Zahl der Neueintritte in Umschulungen (Altenpflegerinnen und Altenpfleger und Altenpflegehelfe-rinnen und Altenpflegehelfer) jeweils bei ca. 3.280. Im Jahr 2009 stieg diese Zahl deutlich auf rund 6.750, im Jahr 2010 auf ca. 9.000 Neueintritte an.

Vom 1. Juni 2006 bis zum 31. Dezember 2008 galt für die Altenpflegeausbildung im Rahmen der dreijährigen Umschulungsmaßnahmen folgende Rechtslage in Hinblick auf die Finanzierung des dritten Umschulungsjahres:

- Umschulungsmaßnahmen wurden in den ersten beiden Jahren von der BA gefördert (§ 85 Absatz 2 Satz 3 SGB III). Im dritten Jahr der Maßnahme hatte der Träger der praktischen Ausbildung neben der Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung (§ 17 AltPflG) die sonstigen Leistungen nach § 79 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 SGB II (Fahrkosten, Kosten für

auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kinderbetreuungskosten) zu erstatten (§ 17 Absatz 1a AltPflG).

- Diese sonstigen Leistungen waren - ebenso wie die Ausbildungsvergütung - in der Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen berücksichtigungsfähig (§§ 17 Absatz 1a, 24 AltPfG, § 82a SGB XI).

Für Eintritte in Umschulungsmaßnahmen zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger galt vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2010 eine Sonderregelung (Konjunkturpaket II). Diese sah die Vollfinanzierung der Umschulungsmaßnahme zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger durch die BA vor.