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Entwicklung bundesweit

Im Dokument Kommunaler Finanzreport 2021 (Seite 134-137)

Kommunaler Finanzreport 2021 | E

2. Entwicklung bundesweit

ABBILDUNG 1 Kommunale Steuereinnahmen in 2020 (inkl. Stadtstaaten), in Mrd. Euro

Quelle: Eigene Berechnungen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Fachserie 14 Reihe 4) Einkommensteuer

(kommunaler Anteil) 41,5 Mrd. Euro

Gewerbesteuer (netto) 41,2 Mrd. Euro

Grundsteuer (A + B) 14,7 Mrd. Euro

Umsatzsteuer (kommunaler Anteil)

9,0 Mrd. Euro Sonstige

7 Gewerbesteuer

Zunächst wird der enorme Einbruch der Gewerbesteuer im zweiten Quartal 2020 deutlich. Während das erste Quartal 2020 noch auf einem vergleichbaren Niveau wie das Vor-jahresquartale lag, schlagen die Effekte der Coronakrise im zweiten Quartal 2020 durch. Die quartalsmäßigen Einnah-men (brutto) sanken hier auf einen Tiefststand von 8,8 Mil-liarden Euro. Ein vergleichbares niedriges Aufkommen gab es zuletzt im dritten Quartal 2010 im Zuge der großen Fi-nanzkrise. Verglichen mit dem absoluten Höchststand im zweiten Quartal 2019 von 14,9 Milliarden Euro handelt es sich hier um eine Reduktion um 41 Prozent. Es fällt aller-dings auch auf, dass bereits das erste Quartal 2020 unter dem Wert der beiden Vorjahre lag. Die Konjunktur hatte sich bereits leicht abgekühlt.

Ursächlich für den abrupten Rückgang der Gewerbesteuer-einnahmen im zweiten Quartal 2020 war die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, Kürzungen der vierteljähr-lichen Gewerbesteuerabschlagszahlungen durch die Unter-nehmen unbürokratisch anzuerkennen. Diese unter Unter- nehmens-freundliche Politik verschaffte betroffenen Unternehmen in einer Zeit großer Unsicherheit zusätzliche Liquidität, führte aber zu frühzeitigen Einbrüchen der Gewerbesteuer. Das zwei-te Quartal war geprägt durch den erszwei-ten Lockdown, hohe Un-sicherheit und sehr pessimistische Konjunkturprognosen.5

5 Ifo München (2020). „ifo Geschäftsklimaindex bricht ein (März 2020)“. Pressemeldung. 25. 3.2020; Sachverständigenrat zur Be-gutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR für Wirt-schaft) (2020). Die gesamtwirtschaftliche Lage angesichts der Coro-napandemie. Sondergutachten vom 30. März 2020. Wiesbaden.

Abbildung 2 zeigt die Entwicklung der Gewerbesteuereinnah-men (brutto) im Zeitverlauf 2006 bis 2020 (inkl. Stadtstaa-ten). Sichtbar werden insbesondere die enormen Einbrüche in der Finanzkrise 2009/2010 und infolge der Coronapande-mie 2020. In der Finanzkrise sanken die Einnahmen aus der Gewerbesteuer von 2008 zu 2009 um 8,6 Milliarden Euro (21 Prozent). Im Jahr der Coronakrise fiel der Einbruch nominell sogar etwas größer aus. Hier gingen die Einnahmen um 10,1 Milliarden Euro zurück (18 Prozent). In den Flächenländern lag der Rückgang bei 7,7 Milliarden Euro, prozentual wurden damit Einbußen von –15,3 Prozent realisiert.

Die Abbildung zeigt zudem, dass die Erholung der Gewerbe-steuereinnahmen im Nachgang der Finanzkrise einige Jahre in Anspruch nahm. Erst 2012 konnte das Einnahme-niveau vom Vorkrisenjahr 2008 wieder erreicht werden. In der Folge stiegen die Gewerbesteuereinnahmen dann aller-dings deutlich. Sie lagen auf dem Höchststand 2018 fast 15 Milliarden Euro über dem Stand von 2008 (plus 36 Prozent).

Diese Entwicklung spiegelt die positive gesamtwirtschaft-liche Entwicklung wider, die Deutschland in der vergange-nen Dekade erlebte.

Abbildung 3 vertieft diese Zeitreihe ab dem Jahr 2016 an-hand der jeweiligen Quartalsergebnisse. Die obere Linie verdeutlicht die Gewerbesteuereinnahmen brutto, bei der unteren Linie wird die Gewerbesteuer abzüglich der Gewer-besteuerumlage dargestellt (netto).

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ABBILDUNG 2 Zeitreihe der Gewerbesteuereinnahmen (brutto) (inkl. Staatstaaten), in Mrd. Euro

Quelle: Eigene Berechnungen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Fachserie 14 Reihe 4)

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Gewerbesteuer

Die Abbildung quantifiziert auch den Effekt der Einsparung.

Wendet man den 2019 geltenden Umlagesatz auf die Brut-toeinnahmen in 2020 an, ergibt sich eine (hypothetische) um 2,79 Milliarden Euro höhere Gewerbesteuerumlage. Der enorme Rückgang bei den Bruttoeinnahmen wird für die Gemeinden demnach durch die schon vor der Coronakrise feststehende Veränderung der Gewerbesteuerumlage abge-federt. Während der Einbruch der Bruttoeinnahmen der Ge-werbesteuer in den Flächenländern bei 17,8 Prozent lag, lag der Rückgang bei den Nettoeinnahmen nur bei 11,7 Prozent.

Während die Veränderung bei der Gewerbesteuerumla-ge den Einbruch für die Gemeinden etwas abfedern konnte, aber zeitlich zufällig erfolgte und öffentlich kaum beachtet wurde, gilt dies für eine andere politische Maßnahme nicht:

Mit dem Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder beschlossen Bund und Länder in 2020 einen pauschalen Ausgleich rückläufiger Gewerbesteuer-mindereinnahmen (Textbox 1).6

6 Siehe Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder, 14. Oktober, Bundesgesetzblatt 2020 Teil I Nr. 45.

Im Verlauf des Jahres 2020 entwickelten sich die Gewer-besteuereinnahmen positiver als zunächst befürchtet. Im vierten Quartal wurden 12,8 Milliarden Euro vereinnahmt.

Dieser Wert lag nur etwa 1 Milliarde Euro unter dem Wert des Vorjahresquartals, was einen Einnahmeverlust von nur noch 7 Prozent zum Vorjahresquartal entspricht. Dass sich die Gewerbesteuer in den letzten Monaten des Krisenjahres stabilisieren konnte, muss vor allem der spürbaren Erho-lung im Exportsektor der deutschen Industrie zugeschrie-ben werden.

Der zweite Aspekt ist die Entwicklung der Gewerbesteuer netto abzüglich der Gewerbesteuerumlage. Hier werden die Veränderungen ab 2020 sehr deutlich sichtbar (Textbox 1).

Den finanziellen Effekt der geringeren Umlage zeigt Abbil-dung 4. In den Flächenländern lag die Gewerbesteuer (brut-to) in 2019 bei 50,34 Milliarden Euro. Davon wurden über die Gewerbesteuerumlage 7,71 Milliarden an Bund und Län-der abgeführt (15,3 Prozent). In 2020 lagen die Gewerbe-steuereinnahmen in den Flächenländern bei 41,39 Milliar-den Euro. Davon wurMilliar-den allerdings nur noch 3,74 MilliarMilliar-den Euro an Bund und Länder über die Gewerbesteuerumlage abgeführt, ein Anteil von etwa 9 Prozent.

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ABBILDUNG 3 Entwicklung der Gewerbesteuer brutto und netto, in Mrd. Euro, quartalsweise

Anmerkungen: Bei der Gewerbesteuer netto (untere Kurve) wurden nicht die tatsächlichen Zahlungsflüsse im jewei­

ligen Quartal dargestellt. Vielmehr handelt es sich um den Anteil an den Bruttoeinnahmen, der in der Jahresendab­

rechnung den Gemeinden netto verbleibt. Die tatsächlichen Zahlungsflüsse weisen deutliche Quartalsunterschiede auf. Im ersten Quartal erfolgt nur eine Spitzabrechnung des Vorjahres, in zweiten und dritten Quartal jeweils eine Abschlagszahlung und im vierten Quartal eine Abrechnung fürs laufende Jahr.

Quelle: Eigene Berechnungen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Fachserie 14 Reihe 5.2)

9 Gewerbesteuer

Landesanteil betrug von 1995 bis 2019 29 Punkte.9Er entfiel ab dem Jahr 2020, was zu einer deutlichen Absenkung der Gewer­

besteuerumlage in Westdeutschland führt (Tabelle 1).

Ein Beispiel verdeutlicht die oben genannten Zahlen. Gemeinde A in einem westdeutschen Land vereinnahmt bei einem Hebe­

satz von 380 annahmegemäß 2 Millionen Euro Gewerbesteuer­

einnahmen (brutto). Diese Gemeinde musste in 2019 eine Um­

lage in Höhe von 336.842 Euro (16,84 Prozent) zahlen.

Umlage = (2.000.000 Euro)⁄380 ∙ 64 = 336.842 Euro

Von dieser Summe gehen 260.526 Euro an das Land und 76.316 Euro an den Bund. In 2020 verringert sich durch den Wegfall des Zuschlags von 29 Punkten die Gewerbesteuerumlage. In 2020 zahlt diese Gemeinde nur mehr eine Umlage von 184.211 Euro (9,21 Prozent).

Umlage = (2.000.000 Euro)⁄380 ∙ 35 = 184.210 Euro

Der Anteil an den Bund bleibt unverändert mit 76.316 Euro. Das Land bekommt in diesem Jahr 107.895 Euro. Der Wegfall des Zuschlags auf die Gewerbesteuerumlage der westdeutschen Länder verändert die Verteilung somit erheblich. Diese Ände­

rung trifft per Definition nur die westdeutschen Gemeinden, da die ostdeutschen Gemeinden diesen Zuschlag auf den Landesan­

teil nie tragen mussten.

9 Bis Ende 2018 gab es zusätzlich auch einen Umlageanteil, bei dem die Kom munen an den Kosten des „Fonds Deutsche Einheit“ beteiligt wur­

den. Dieser Umlagesatz variierte über die Jahre und lag zuletzt in 2018 bei 4,3 Prozent. Da dieser in 2019 bereits nicht mehr abgeführt wurde, wird die Analyse bezogen auf diesen Umlageanteil nicht weiter vertieft.

Im Dokument Kommunaler Finanzreport 2021 (Seite 134-137)