Kommunaler Finanzreport 2021 | D
4. Ergebnisse der Projektion 14
3.1 Annahmen zur Entwicklung der kommunalen Einzahlungen
Wie in Abschnitt C des Finanzreports gezeigt wurde, bilden die Einnahmen aus Steuern bezogen auf die Gesamtheit der Kommunen in den Flächenländern die mit Abstand größte Einnahmeposition. Im Jahr 2019, d. h. unmittelbar vor dem Beginn der Coronapandemie, machten die Einnahmen aus Steuern mit einem Gesamtaufkommen von mehr als 104 Milliarden Euro im Flächenländerdurchschnitt rund 37 Pro
zent der kommunalen Gesamteinnahmen (bereinigte Ein
nahmen) aus. Das kommunale Steueraufkommen ist im Jahr 2020 infolge der Coronapandemie stark gesunken (–5,4 Prozent bezogen auf das Nettosteueraufkommen bzw. –8,9
3. Entwicklungsannahmen
Die Entwicklung der kommunalen Einnahmen und Ausga
ben hängt im Kern vom weiteren Verlauf der Coronapan
demie ab – insbesondere von der Frage, ob bzw. ab wann mit einer durchgreifenden Entspannung der pandemischen Lage und in der Folge mit einer Aufhebung der Kontaktbe
schränkungsmaßnahmen zu rechnen ist. Der vorliegenden Vorausberechnung liegt die – möglicherweise optimistische – Annahme zugrunde, dass sich die gesundheitliche Lage im Laufe des Jahres 2021 durchgreifend verbessern wird.
Für den Zeitraum ab 2022 werden keine nennenswerten Einschränkungen mehr angenommen. In der Folge sollte sich die wirtschaftliche Entwicklung – damit auch die Ent
wicklung der Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Körperschaften – in 2021 zunächst graduell und ab 2022 deutlich normalisieren.
Soweit die Berechnung – mangels anderweitiger Erkennt
nisse – auch auf eigenen Annahmen hinsichtlich der Ein
nahme und Ausgabenentwicklung beruht, stellt sich die Frage nach ihrer konkreten Ausgestaltung. In Abhängigkeit von den Besonderheiten der jeweiligen Einnahme und Ausgabenpositionen können hierbei sowohl Annahmen in Bezug auf einen bestimmten Entwicklungspfad als auch im Hinblick auf eine bestimmte Entwicklungsrate der Einnah
me bzw. Ausgabenpositionen zugrunde gelegt werden:
• Entwicklungspfade erscheinen dann vorzugswürdig, wenn die Einnahmen oder Ausgaben aufgrund eines besonde
ren Ereignisses nur vorübergehend einen atypischen Ver
lauf nehmen und im Zuge der Normalisierung mit einer Rückkehr zum ursprünglichen Entwicklungspfad ge
rechnet werden kann. Dies dürfte beispielsweise auf die kommunalen Einnahmen aus Verwaltungs und Benut
zungsgebühren zutreffen: Sofern sich die Nachfrage nach gebührenfinanzierten kommunalen Einrichtungen (z. B.
Schwimmbäder) nach dem Ende der Kontaktbeschrän
7 Prognose der Finanzlage
die im Jahr 2020 im Flächenländerdurchschnitt um mehr als 10 Prozent eingebrochen ist und für die im Jahr 2021 gemäß der MaiSteuerschätzung mit einem Anstieg um 11,0 Prozent gerechnet wurde. Für die Jahre 2023 und 2024 wird sogar mit einem Anstieg der kommunalen Gesamtsteuer
einnahmen in Höhe von 6,0 bzw. 5,6 Prozent gerechnet.
Trotz der zwischenzeitlich im Zuge der zweiten und dritten Infektionswelle erforderlich gewordenen Kontaktbeschrän
kungen wurde die Prognose damit gegenüber der Steuer
schätzung vom November 2020 erkennbar nach oben kor
rigiert.5 Für den Gesamtzeitraum 2021 bis 2024 wird für die Gesamtheit der Kommunen in den 13 Flächenländern mit einem Anstieg der Steuereinnahmen (netto) um insgesamt 19,2 Prozent gerechnet; dies entspricht einer durchschnitt
lichen Zunahme um fast 5,2 Prozent pro Jahr.6
Die Entwicklungsraten für die Schlüsselzuweisungen ba
sieren auf den Prognosewerten der Orientierungsdatener
lasse für die mittelfristige Ergebnis und Finanzplanung der Kommunen bzw. – sofern nicht verfügbar– auf den ent
sprechenden Planansätzen in den mittelfristigen Finanz
planungen der Länder. Die sich hieraus ergebenden Zuwei
sungsbeträge in den Jahren 2021 bis 2024 wurden für die Gesamtheit der 13 Flächenländer aggregiert. Auf dieser Grundlage wurden anschließend die jährlichen Entwick
lungsraten für die Schlüsselzuweisungen ermittelt (Tabelle 2). Demzufolge ist davon auszugehen, dass die kommunalen Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen, die im Jahr 2019 be
zogen auf die Gesamtheit der Kommunen in den 13 Flächen
ländern mit 41,1 Milliarden Euro immerhin 14,6 Prozent der bereinigten Gesamteinnahmen ausmachten, im Jahr 2021 stagnieren und 2022 gegenüber den Vorjahresniveaus um 0,5 Prozent zurückgehen werden. Für die Jahre 2023 und 2024 ergeben sich aus den entsprechenden Planansätzen der Länder wieder Zuwächse in Höhe von 2,4 (2023) bzw. 2,8 Prozent (2024).
Ursächlich für den dargestellten Rückgang in den Jahren 2021 und 2022 ist, dass der kommunale Finanzausgleich in den meisten Ländern als Steuerverbund ausgestaltet
5 Gemäß der Steuerschätzung vom November 2020 wurde für die Jahre 2023 und 2024 mit einem Anstieg der kommunalen Gesamtsteuer
einnahmen (netto) um 4,4 bzw. 5,1 Prozent gerechnet.
6 Zum Vergleich: Aus der Steuerschätzung vom November 2020 ergab sich für die Entwicklung der kommunalen Gesamtsteuereinnahmen (netto) für den Zeitraum bis 2024 ein Aufkommensanstieg um 18 Prozent (entspricht rund +4,5 Prozent jährlich). Nach der aktuellen MaiSteuerschätzung liegt das für 2024 erwartete Steueraufkommen der Kommunen in den 13 Flächenländern damit rund 3 Milliarden Euro über dem Wert, der sich aus der letzten Steuerschätzung vom November 2020 ergeben hat.
Prozent bei den Bruttosteuereinnahmen3), wobei der Rück
gang v. a. durch den Einbruch der Gewerbesteuer bewirkt wurde, deren Bruttoaufkommen in 2020 rund 18 Prozent unter dem Vorjahresniveau gelegen hat (bezogen auf das Nettoaufkommen belief sich der Rückgang per Saldo auf 11,7 Prozent).
4
TABELLE 1 Annahmen zur Entwicklung der kommunalen Steuereinzahlungen, in Prozent
Steuerart 2021 2022 2023 2024
Gewerbesteuer netto 11,0 4,2 8,5 7,1
Grundsteuern 0,8 0,8 0,8 0,9
sonstige Gemeindesteuern –6,9 34,8 1,5 1,5 Gemeindeanteil
Einkommensteuer
1,7 4,5 5,9 6,3
Gemeindeanteil Umsatzsteuer –5,3 –10,2 2,5 1,8
Summe (netto) 4,5 3,1 6,0 5,6
Quelle: Eigene Darstellung nach Angaben des Arbeits kreises Steuer schätzung (Ergebnisse der 160. Sitzung vom 10.–12. Mai 2021)4
Tabelle 1 gibt einen nach Steuerarten differenzierten Über
blick über die Entwicklungsraten der kommunalen Steuer
einnahmen, die sich gemäß der – dieser Berechnung zu
grunde liegenden – Steuerschätzung vom Mai 2021 für die Kommunen in den Jahren 2021 bis 2024 ergeben werden.
Nach dem drastischen Rückgang der Steuereinnahmen im Jahr 2020 wird v. a. für 2021 mit einer deutlichen Erholung des kommunalen Steueraufkommens gerechnet (+4,5 Pro
zent). Dies gilt insbesondere für die Gewerbesteuer (netto),
3 Das Nettosteueraufkommen ist bereits um die von den Gemeinden an Bund und Länder abzuführende Gewerbesteuerumlage bereinigt. Der große Unterschied zwischen der Brutto und Nettoaufkommensent
wicklung ist auf eine Veränderung des Gewerbesteuerumlagesatzes in den westdeutschen Ländern zurückzuführen: Bis einschließlich 2019 wurden die Gemeinden der westdeutschen Länder über eine höhere Gewerbesteuerumlage an den Länderlasten aus der einheitsbeding
ten Neugestaltung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs (soge
nannte „Solidar paktfinanzierung“) beteiligt. Mit dem Auslaufen der Solidarpaktfinan zierung ist diese Finanzierungsbeteiligung im Jahr 2020 planmäßig entfallen. Der Vervielfältiger der Gewerbesteuerum
lage beträgt seitdem bundeseinheitlich 35 Punkte. Im Jahr 2019 belief er sich in den westdeutschen Ländern noch auf 64 Punkte. Die Ent
wicklung des Nettosteueraufkommens ist demnach stark durch die Umlagesatzabsenkung verzerrt und vermittelt daher keinen vollstän
digen Eindruck von der kommunalen Steuerentwicklung im Zuge der Coronakrise.
4 Die Entwicklungsrate des Jahres 2021 basiert auf den vom Arbeits
kreis Steuerschätzung für 2021 ermittelten absoluten Aufkommens
werten (umgerechnet auf die Flächenländer) in Verbindung mit den Istaufkommenswerten des Jahres 2020.
8
Prognose der Finanzlage
• Im Hinblick auf die kommunalen Einnahmen aus Zuwei
sungen und Zuschüssen für laufende Zwecke vom Land wird im Zuge der angenommenen Entspannung der ge
sundheitspolitischen Lage mit einer schrittweisen Ver
ringerung der in 2020 sehr hohen Zunahme kalkuliert.
Im Jahr 2024 werden die Zuweisungen annahmegemäß wieder den ursprünglichen Entwicklungspfad der Vorkri
senjahre erreichen.8
• Ähnliches gilt für die Einzahlungsposition der sonstigen allgemeinen Zuweisungen vom Land, die im Jahr 2020 u. a. die hälftig von Bund und Ländern finanzierten Ge
werbesteuerausgleichszuweisungen umfassten, weshalb sich ihr Volumen im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelte. Jenseits der Möglichkeit weiterer unter dieser Position zu erfassender Entlastungsmaß
nahmen von Bund und Ländern erscheint in Bezug auf die sonstigen allgemeinen Zuweisungen vom Land eine schnelle Rückkehr zum früheren Entwicklungspfad plau
sibel (Abbildung 1). Die hierfür erforderlichen jährlichen Wachstumsraten sind in Tabelle 2 dargestellt.
In Bezug auf die kommunalen Einzahlungen aus Steuern und Schlüsselzuweisungen liegen aktuell hingegen keine Erkenntnisse vor, die auf eine kurzfristige Rückkehr zum ursprünglichen – vor dem Beginn der Coronakrise maßgeb
lichen – Entwicklungspfad hindeuten, wie die aus der Steu
erschätzung und den Landeshaushalten abgeleiteten Ent
wicklungsverläufe erkennen lassen. Demnach ist damit zu rechnen, dass sowohl die Steuereinnahmen als auch die Schlüsselzuweisungen in den kommenden Jahren zunächst noch erkennbar hinter dem Niveau zurückbleiben werden, mit dem die Kommunen vor dem Beginn der Coronakrise rechnen durften. Ab 2024 zeichnet sich nach den Ergeb
nissen der jüngsten Steuerschätzung jedoch eine zuneh
mende Konvergenz beider Entwicklungspfade ab. Aufgrund
8 Selbstverständlich ist die Annahme, dass die seitens der Länder ge
währten Zuweisungen für laufende Zwecke bis 2024 wieder zum bis
herigen Wachstumspfad zurückkehren, keineswegs „alternativlos“.
Grundsätzlich wäre unter den gleichen Bedingungen auch eine Ni
veauverschiebung der Zuweisungen nach oben (etwa infolge einer Anpassung der Zuweisungsgewährung an krisenbedingt gestiegene Aufgabenerfordernisse der Kommunen) oder nach unten (z. B. in
folge einer konsolidierungsbedingten Kürzung einzelner Zuweisun
gen) denkbar. Vor dem Hintergrund der bestehenden Entwicklungs
unsicherheiten wird im Rahmen der vorliegenden Projektion jedoch schlicht von einem unveränderten Entwicklungspfad ausgegangen.
Ein Argument hierfür ist, dass ein Teil des in 2020 erfolgten Anstiegs der Zuweisungen für laufende Zwecke auf einmalige krisenbedingte Entlastungsmaßnahmen zurückzuführen ist und damit nach dem Ende der Kontaktbeschränkungen nicht weiter fortwirken wird. So wurden z. B. Erstattungsleistungen, mit denen sich die Länder an den kommunalen Kosten für die Rückzahlung von Elternbeiträgen für Kitas beteiligt haben, unter dieser Einnahmeposition erfasst.
ist, über den das Land seine Kommunen anteilig an dem in einem bestimmten Zeitraum vereinnahmten Steuerauf
kommen beteiligt. Sofern der kommunale Finanzausgleich nicht durch staatliche Maßnahmen gestützt wird, reagieren die Schlüsselzuweisungen daher mit zeitlicher Verzögerung auf negative Entwicklungen des Steuerverbunds. Die in Ta
belle 2 dargestellte Stagnation der Schlüsselzuweisungen im Jahr 2021 stellt daher im Wesentlichen eine „Spätfolge“ des Steuereinbruchs im Jahr 2020 dar.7
In Bezug auf die Entwicklung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) im Zeitraum 2021 bis 2024 wurde auf die Planannahmen des Bundes im Fi
nanzplan 2021 zurückgegriffen. Diese bilden zugleich die Grundlage der Entwicklungsannahmen für die kommunalen KdUAusgaben (siehe hierzu die Entwicklungsannahmen für die KdUAusgaben in Tabelle 2). Demnach nehmen die Einnahmen aus der Bundesbeteiligung an den KdU im Jahr 2021 im Flächenländerdurchschnitt um mehr als 5 Prozent zu. Für die Folgejahre 2022 bis 2024 ergeben sich demzufolge Zuwachsraten zwischen knapp unter einem und 2 Prozent.
Im Hinblick auf die Entwicklung der kommunalen Einnah
men aus „Verwaltungs und Benutzungsgebühren“, aus
„Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke vom Land“ sowie aus „sonstigen allgemeinen Zuweisungen vom Land“ werden folgende Annahmen getroffen:
• Bei den Verwaltungs und Benutzungsgebühren, deren Volumen im Jahr 2020 infolge der Kontaktbeschränkun
gen und der hiermit verbundenen Schließung gebühren
finanzierter Einrichtungen im Flächenländerdurchschnitt um mehr als 7 Prozent eingebrochen ist, wird für 2021 die Annahme einer deutlichen Erholung getroffen. Bis 2024 wird mit einer vollständigen Rückkehr zum Entwick
lungspfad aus der VorCoronaZeit kalkuliert.
7 Der nach derzeitiger Planung drohende Rückgang der Schlüsselzu
weisungen im Jahr 2022 ist u. a. auch ein Folgeeffekt der im Jahr 2021 erfolgten Aufstockung des kommunalen Finanzausgleichs in Nord
rheinWestfalen: Die Finanzausgleichsmasse wurde hier einmalig um fast eine Milliarde Euro aufgestockt. Damit wurde nicht nur ein ansonsten drohender Rückgang der Zuweisungen gegenüber dem Vorjahresniveau vermieden, sondern es wurde zugleich gewährleis
tet, dass die Finanzausgleichsmasse im Jahr 2021 in dem Maße zulegt, wie dies vor dem Beginn der Coronapandemie prognostiziert wurde.
Die Aufstockung erfolgt dabei als „Kreditierung“, d. h. die Mittel sol
len dem Finanzausgleich zu einem bislang noch nicht genannten Zeitpunkt nach 2024 wieder entzogen werden. Vgl. Gemeindefinan
zierungsgesetz NRW 2021.
9 Prognose der Finanzlage
25
Ist 2016–2020 u. Projektion 1. Hj. 2021 Ist 2016–2019 u. Entwicklungspfad v. 2016 bis 2019
Steuern insgesamt (netto)
80
sonstige allg. Zuweisungen v. Land
0
Verwaltungs- u. Benutzungsgebühren
Zuw./Zuschüsse f. lfd. Zwecke v. Land
15
übrige bereinigte Einnahmen 19 Ist 2016–2020 u. Steuerschätzung 11-2020
Ist 2016–2019 u. Steuerschätzung 11-2019
116
ABBILDUNG 1 Entwicklungsannahmen für die Projektion der Einnahmen, in Mrd. Euro
Quelle: Eigene Darstellung auf Basis eigener Berechnungen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes, der Bundesagentur für Arbeit, des Arbeitskreises Steuerschätzung, der mittelfristigen Finanzplanungen der Länder sowie des Finanzplans 2021 des Bundes
10
Prognose der Finanzlage
KdU (Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II) stehen für die Projektion Daten der mittelfristigen Finanz
planung des Bundes für den Zeitraum bis 2024 zur Verfü
gung.9
Konkret basiert die Projektion auf folgenden Annahmen:
• Personalausgaben: Der Projektion liegt die Annahme einer konstanten Entwicklungsrate zugrunde. Die Aus
gaben nehmen demnach bis 2024 jährlich um 3,2 Prozent zu. Verglichen mit den wirtschaftlich und fiskalisch guten Vorjahren verringert sich die Dynamik der Personalaus
gabenentwicklung demzufolge deutlich. Die angenomme
ne Veränderungsrate der kommunalen Personalausgaben entspricht im Übrigen der jahresdurchschnittlichen Ent
wicklung der kommunalen Personalausgaben während der Banken und Wirtschaftskrise in den Jahren 2009 bis 2011. Im Zuge dieser Entwicklung steigt das Volumen der kommunalen Personalausgaben in der Summe der 13 Flä
chenländer von 76 Milliarden Euro im Jahr 2020 auf rund 87 Milliarden Euro in 2024 (+10 Milliarden Euro).10
9 Die Ausgabenentwicklung der KdU wurde dabei aus der Planung des Bundes für die Leistungsbeteiligung an den KdU abgeleitet.
10 Unter der Annahme eines Wachstums entsprechend dem Ent
wicklungspfad der Jahre 2016 bis 2019 (+3,36 Milliarden Euro jähr
lich) ergibt sich bis 2024 eine Zunahme auf 90 Milliarden Euro (+14 Milliarden Euro); dies entspricht einer jahresdurchschnittlichen Ver
änderung um 4,4 Prozent.
der im Jahr 2020 beschlossenen dauerhaften Erhöhung der Bundesbeteiligung an den KdU um 25 Prozentpunkte auf bis zu 74 Prozent der bundesweiten KdUAusgaben werden die kommunalen Einnahmen aus der Bundesbeteiligung an den KdU demgegenüber in den kommenden Jahren deutlich über dem ursprünglichen – vor 2020 erwarteten – Entwick
lungspfad liegen.
Unter Zugrundelegung der in Abbildung 2 dargestellten Entwicklungsverläufe der kommunalen Einnahmen ergeben sich die in Tabelle 2 abgebildeten Annahmen zu den Ent
wicklungsraten für die kommunalen Einnahmen. Diese sind nach Einzahlungspositionen und Jahren differenziert dargestellt.