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3 Ergebnisse nach Indikatorengruppen (ZSW, DIW)

3.1 Nutzung Erneuerbarer Energien

3.1.1 Anstrengungen (Input-Indikatoren)

3.1.1.1 Energiepolitische Programmatik und Ziele für Erneuerbare

Mit dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung vom August 2007 (IEKP 2007) liegt ein umfangreiches Maßnahmenpaket vor, um die Ziele hinsichtlich Erneu-erbarer Energien und der Energieeffizienz zu erreichen. Die gesetzlichen Rahmenbedingun-gen und Förderprogramme auf Bundesebene (z. B. Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG;

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, KWKG; Marktanreizprogramm, MAP) stellen wesentliche Voraussetzungen dar, um die Ziele zu erreichen. Darüber hinaus stehen die Länder in der Verantwortung, Zielsetzungen des Bundes aufzugreifen und unter Berücksichtigung

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sche Zielsetzungen und Rahmenbedingungen in den Landesenergieprogrammen bzw. Klima-schutzprogrammen aufzunehmen. Dies soll der Indikator Energieprogrammatik messen. Dazu werden die Energie- und Klimaschutzkonzepte der Bundesländer hinsichtlich dreier Kriterien untersucht: a) Aktualität (ab 2005 veröffentlicht), Ausführlichkeit, relevanter Umfang, b) Berücksichtigung der Energieeffizienz einschließlich der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und c) Berücksichtigung Erneuerbarer Energien. Es wurden Punkte von null bis fünf vergeben.

Bei diesem Indikator liegt Württemberg mit dem „Energiekonzept Baden-Württemberg 2020“ (2007) an der Spitze, gefolgt von Brandenburg mit der „Energiestrategie 2020 des Landes Brandenburg“ (2008) (Abbildung 1). Beide Länder verfügen über aktuelle Energiekonzepte, die detailliert die künftige Energieversorgung bis 2020 beschreiben und die sowohl die Energieeffizienz betrachten als auch ausführlich die landesspezifische Entwick-lung der Erneuerbaren Energien einschließlich Zielsetzungen und HandEntwick-lungsfelder aufzeigen.

Einzig Baden-Württemberg weist jedoch die angestrebte Strom- und Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien, sowie deren Anteile am Primärenergieverbrauch, in jeweils eigenen Kapiteln vollständig technologiespezifisch quantitativ aus.

Abbildung 1:

Indikator 1A-1: Energiepolitische Programmatik

Energiepolitische Programmatik

1,00 0,65

0,50

0,80 0,40

0,35

0,60 0,25

0,00

0,40 0,50 0,40 0,30

0,60 0,40

Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorp.

Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein

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Die geringste Punktzahl erreicht bei diesem Indikator Niedersachsen, danach folgt Mecklen-burg-Vorpommern. Niedersachsen verfügt über kein aktuelles Landesenergie- oder schutzkonzept. Auch die Homepage des zuständigen Ministeriums für Umwelt und Klima-schutz enthält nur allgemeine Thesen, Informationen über die Ziele des Bundes und der EU sowie allgemeine Informationen zu Erneuerbaren Energien. Mecklenburg-Vorpommern skiz-ziert in den „Leitlinien Energieland 2020“ im Rahmen des Energie- und CO2-Berichts (2008) Grundzüge seiner Energiepolitik einschließlich Erneuerbarer Energien und Effizienz, was mit einem ausführlichen Programm aber nicht zu vergleichen ist. Eine Weiterentwicklung und Konkretisierung der Leitlinien unter Einbeziehung des bereits bestehenden „Aktionsplans Klimaschutz“ (Bericht zum Klimaschutzkonzept Mecklenburg-Vorpommern 1997 und Akti-onsplan Klimaschutz Mecklenburg-Vorpommern 2005), in dem die Erneuerbaren Energien generell sowie einzelne Technologien erwähnt werden, ist angekündigt.

Mit dem nächsten Indikator werden die Ziele der Bundesländer für Erneuerbare Energien beurteilt. Im Rahmen des Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP 2007) hat die Bundesregierung beschlossen, bis 2020 den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromerzeu-gung auf 25 bis 30 %, den Anteil an der WärmeversorStromerzeu-gung auf 14 % und den Anteil der Bio-kraftstoffe auf 17 % (energetisch) am Kraftstoffverbrauch zu erhöhen sowie den Anteil der Stromproduktion aus Kraft-Wärme-Kopplung auf 25 % zu verdoppeln. In dem in diesem Jahr novellierten EEG wird als Ziel eine Erhöhung des Anteils der Stromerzeugung aus Erneuerba-ren Energien auf 30 % bis 2020 festgelegt. Gemäß den Zielen auf europäischer Ebene soll Deutschland den Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch (EEV) auf 18 % steigern. Der Beitrag der Erneuerbaren Energien zum Endenergieverbrauch betrug in Deutschland 7,5 % in 2006 und der Beitrag der Erneuerbaren Energien am Primärenergie-verbrauch (PEV) 5,6 % in 2006 (BMU 2008). Die Ziele der Bundesländer zur Nutzung der Erneuerbaren Energien werden mittels dreier Kriterien bewertet: Ambitioniertheit, Zweck-breite und TechnologieZweck-breite. Bei der Ambitioniertheit wird grundsätzlich zuerst das Landes-ziel bewertet, das am umfassendsten formuliert ist (i.d.R. Anteil EE am PEV oder an der Stromerzeugung). Dieses Ziel wird in Bezug zu dem Ist-Stand gesetzt. Die entstehende Diffe-renz in Prozentpunkten wird nun mangels Verfügbarkeit vollständiger aktueller Potenzial-angaben mit der entsprechenden prozentualen Differenz (Ziel minus Ist-Stand) des Bundes verglichen. Auf diese Weise lässt sich beurteilen, ob das landesspezifische Ziel das Bundes-ziel übertrifft oder hinter diesem zurückbleibt. Bei Übereinstimmung erhält man 75 % der

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möglichen Punkte, bei Unterschreiten anteilig entsprechend weniger. Bei einer Steigerung um vier Prozentpunkte gegenüber dem Beitrag des Bundes beim PEV wird die volle Punktzahl vergeben, analog im Strombereich bei einer Zunahme um 30 %. Zweckbreite und Technolo-giebreite fließen jeweils hälftig in die Bewertung dieses Indikators ein. Mit der Zweckbreite wird bewertet, ob für Strom und Wärme eigene quantitative Ziele existieren. Kraftstoffe wer-den in der Regel nicht aufgeführt, da auf bestehende Bundes- und EU-Ziele verwiesen wird.

Liegen für Strom und Wärme quantitative Ziele vor, erhält das betreffende Bundesland volle Punktzahl. Die Bewertung der Technologiebreite sagt aus, ob die verschiedenen Sparten wie Wind, Wasserkraft, Bioenergie, Photovoltaik, Geothermie für die Stromerzeugung aus Erneu-erbaren Energien sowie Bioenergie, Solarthermie und Geothermie für die regenerative Wär-meerzeugung jeweils quantifiziert ausgewiesen werden und ob diese in einem Ausbaupfad zur Zielerreichung integriert sind. Werden diese Kriterien sowohl für den Strombereich als auch für den Wärmesektor erfüllt, ergibt sich die maximale Punktzahl. Insgesamt resultiert aus der Bewertung der drei Faktoren Ambitioniertheit, Zweckbreite und Technologiebereite (im Ver-hältnis 1:0,5:0,5) der Inputindikator Ziele für Erneuerbare Energien.

Abbildung 2:

Indikator 1A-2: Ziele für Erneuerbare Energien

Ziele für Erneuerbare Energien

0,95 0,55

0,23

1,00 0,15

0,00

0,74 0,00

0,25

0,40 0,35 0,12

0,55

0,99 Baden-Württemberg

Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorp.

Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt

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Bei diesem Indikator führt Brandenburg dicht gefolgt von Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg (Abbildung 2). Brandenburg hat sich in der „Energiestrategie 2020 des Landes Brandenburg“ (2008) das Ziel gesetzt, den Anteil der Erneuerbaren Energien am Primärener-gieverbrauch bis 2020 auf 20 % (=120 PJ) auszubauen. Dies entspricht einer Zunahme um rund 14 % gegenüber 2004. Die Entwicklung der Erneuerbaren Energien am Primärenergie-verbrauch wird mit quantitativen Angaben für Biomasse, Solar, Wind und sonstige Erneuer-bare Energien ausgewiesen, allerdings ohne zwischen den Beiträgen für Strom und Wärme zu differenzieren. Die geringste Punktzahl erreichen bei diesem Indikator Vorpommern und Hamburg. In den „Leitlinien Energieland 2020“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Energie- und CO2-Bericht 2008) werden keine quantitativen Zielsetzungen formuliert. Hamburg hat sich in seinem aktuellen Klimaschutzkonzept „Klimaschutz Ham-burg 2007 – 2012“ (2007) ein CO2-Minderungsziel gesetzt, aber kein quantitatives Ziel für Erneuerbare Energien.