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7 Zuleitungen und Zusammenführungen

7.2 Einleitungen in den Vorfluter

Grundsätzlich können diese Einleitungen ähnlich konzipiert werden wie diejenigen des Kapitels 7.1. Da der Vorfluter meistens strömenden Abfluß aufweist, reduzieren sich die hydraulischen Probleme erheblich . Immerhin ist auf d ie speziellen Eigenheiten des Vor-fluters angemessen Rücksicht zu nehmen.

See als Vorfluter

Die Einleitung in stehende Gewässer, wie Seen, Stauha ltungen usw. ist meist unproble-mat isch . Man führt den Graben möglichst über dem höchsten Wasserstand in den Vor-fluter. Häufig baut man ein Absturzbauwerk in Form einer Mauer oder Blockrampe, um bei niedrigen Vorfl utwasserständen Ufererosionen zu vermeiden . Eine eigentliche Energievernichtung bei der Einmündung ist in der Regel nicht erforderlich.

Fluß als Vorfluter

Die Einleitung in langsam fließende Gewässer ist, w ie erwähnt, hydrau lisch meist leicht zu bewerkstelligen. Immerhin hat man sich über den Flußcharakter möglichst klare Vorstellungen zu verschaffen. So sollte man die Abflußsituation bei Hochwasser, die Veränderung des Flußbettes zum Beispiel infolge Kiesbankwanderung usw. kennen.

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Auch kann Treibholz des Flusses (sogenanntes Geschwemmsel) hinderlich sein. Es empfiehlt sich deshalb, die Einleitungen sicher gegen Flußhochwasser einzubauen, das heißt, die Gräben über dem Hochwasserspiegel einzuführen. Sind die Einleitungswasser-mengen klein, kann häufig auf ein eigentliches Absturzbauwerk verzichtet werden.

Jedoch sind das Ufer und allenfalls das ufernahe Flußbett gegen Erosion zu schützen.

Solche Bauwerke sind oft kostenintensiv. Bei großen Entwässerungsanlagen vereinigt man deshalb die Gräben öfters vor der Einmündung in den Vorfluter, um möglichst wenige Einleitungsstellen bauen zu müssen.

Bach als Vorfluter

In der Regel haben Bäche strömenden Abfluß, so daß das Vorgehen für die Ausbildung des Einleitungsbauwerkes grundsätzlich dasselbe ist wie bei Flüssen. Klare Vorstellun-gen über den Bachcharakter und die Hochwassersituation bei der Einleitung sind er-forderlich. Das Einleitungsbauwerk wird hochwassersicher und möglichst als Energie-vernichter ausgebildet. Wo eine Energievernichtung unpassend ist, sollte der Anstell-winkel 8 zwischen Entwässerungsgraben und Bachachse klein gehalten werden. Holz-konstruktionen für das Einlaufbauwerk sind wegen der meist raschen Vermorschung des Holzes weniger üblich. Handelt es sich um Kleineinleitungen, so kann häufig auf das Energievernichtungsbauwerk verzichtet werden, nicht aber auf den Uferschutz.

Keinesfalls sollen Kännel in das Durchflußprofil des Baches hineinragen.

Abbildung 7.8

Absturzbauwerk

Blockwurf als Erosionsschutz

-Bach

Einleitung (schematisch) in mittelgroßen Bach mit Energievernichter und einseitigem Uferschutz.

(Die Verlängerung der Kännelsohle trifft den Hochwasserspiegel etwa im Schnittpunkt mit der Ufer-böschung.)

Abbildung 19

Einleitung (schematisch) in mittelgroßen Bach ohne Energievernichter. Der Bereich des Kännel-strahles ist stark geschützt. Ufer und Bachbett, eventuell auch das Gegenufer, sind ebenfalls zu schüt-zen. Die Länge von Blockwurf und Blockteppich richtet sich nach der maximalen Einleitungswasser-menge, der „Größe" des Baches und der Widerstandsfähigkeit des Bachbettes gegen Erosion.

Die kleinen Bäche, bei denen die Einleitungswassermenge im Verhä ltnis zur Bachwasserführung groß ist, sind speziell gut zu schützen. Bei solchen Bächen stellt sich außerdem die Frage der Überbeanspruchung des Bachgerinnes insgesamt, ein Problem, das in Kapitel 7.3 erläutert wird .

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Verbauter Wildbach als Vorfluter

Obwohl verbaute Wildbäche ihren Wildbachcharakter teilweise oder ganz eingebüßt haben, ist dennoch mit extremen Hochwasserspitzen, starker Geschiebeführung und viel Geschwemmsel zu rechnen. Auch sind in beschränktem Umfange Sohlenhebungen und -senkungen infolge Bachablagerungen und -erosionen möglich. Eine Einleitung direkt unterhalb einer Wildbachsperre funktioniert deshalb am sichersten. Mit Rück-stauungen, Verlandungen und Holzproblemen ist dort am wenigsten zu rechnen . Durch solche Einleitungen soll aber keinesfalls die Sperreneinbindung in den Ufern und die Sperrenfundation vernäßt oder gar erodiert werden (Standsicherheit der Sperre). Eine Einleitung oberhalb der Sperre ist dagegen eher problematisch, befindet man sich doch dort im Aufstau- und Verlandungsbereich der Sperre. Bei hochliegenden Ufern spielt dagegen der Ort der Einleitung eine untergeordnetere Rolle. Ein Erosions- oder Kalk-schutz ist für alle Einleitungen vorzusehen (Abb. 7.10) .

Abbildung 7.10

Einleitung (schematisch) unterhalb einer Wildbachsperre ohne und mit Kolkschutz für den Sperren-überfall. Der Kännel ist über dem Hochwasserspiegel außerhalb des Überfallstrahles und im obern Bild bachabwärts der Kolkwanne des Sperrenüberfalles angeordnet (Gefährdung des Blockwurfes).

Unverbaute Wildbäche als Vorfluter

Das Einleiten einer Entwässerung in einen Wildbach ist häufig ein großes Problem.

Wildbäche führen, abgesehen von großen Wasserabflußspitzen, zeitweise äußerst viel Geschiebe und Holz. Sie verändern ihr Bett in Form und Lage erheblich. Je nach Bach-art kann sich infolge extremer Hochwasser die Bachsohle um einen bis mehrere Meter heben oder senken. Es können eigentliche Geschiebeschübe, vermengt mit Holz (ganze Bäume usw.) abfließen. Auch ist mit Bachausbrüchen und in diesem Zusammenhang mit Bachbettverlegungen zu rechnen, dies insbesondere in Kriech- und Rutschgebieten.

Abbildung 1.11

Einleitung eines mittelgroßen bis großen Entwässerungsgrabens in einen Wildbach (schematisch). Die Steinkörbe werden tief fundiert und bachaufwärts tief ins Ufer eingebunden (Gefahr des Wegreißens bei Hochwasser). Der Kännel sollte möglichst wenig ins Bachprofil hineinragen (Hängenbleiben von Holz). Die Schwelle ist sehr gut zu fixieren. Es kann notwendig sein, die Steinkorbmauer beidseits des Kännels um ein Element zu erhöhen, um den Kännel besser zu schützen (nicht eingezeichnet).

Eventuell ist auch die Bachsohle mit Blöcken zu sichern (Erosion durch Kännelstrahl).

Unter solchen Umständen sind Einleitungen häufigen Zerstörungen oder doch Beschä-digungen ausgesetzt. Ohne einen standfesten Uferschutz, oft gepaart mit einer etwas bachabwärts der Einleitung eingebauten Schwelle als Bachbettfixierung beziehungs-weise als Schutz der Längsverbaufundation, ist oft nicht auszukommen (Abb. 7.11).

Reicht der Kriech- oder Rutschhang bis in den Bachbereich, so kann es notwendig sein, den Bach auf eine kurze Strecke zu verbauen.

Falls es sich um Kleineinleitungen handelt, begnügt man sich häufig mit einem Blockwurf oder einem anderweitigen, eventuell behelfsmäßigen Schutz, der nach Be-darf erneuert wird . All diese Maßnahmen verlangen einen periodischen Unterhalt.

Weiter sollte man darauf achten, die Kännel in geeigneter Distanz vom Bachufer mit einem starken Fixpunkt gut zu verankern und zwischen Fixpunkt und Bach die Kännel verschiebbar einzubauen, wobei sie möglichst zugfest am Fixpunkt angehängt werden.

Die angegebenen Einleiterkonstruktionen mögen als Hinweise dienen. Die Vielfalt der Bäche in Charakter, Form und Art sowie ihres Umgeländes ist derart groß, daß es not-wendig ist, den örtlichen Verhältnissen möglichst gut angepaßte Bauwerke zu erstellen . Es lohnt sich deshalb, den Vorfluter hinsichtlich seiner speziellen Eigenheiten sorgfältig zu studieren. - Der Erosionsschutz mit Hilfe von Blockwürfen und Blockteppichen wird viel verwendet. Die Blöcke haben hierbei den in Kapitel 6.4.3 angegebenen Be-anspruchungsbedingungen (Gleichung 6.5 oder 6.6) zu genügen, wobei es sich insbe-sondere für Wildbäche empfiehlt, kräft ige Zuschläge auf den errechneten erforderlichen Blockdurchmesser vorzunehmen. Außerdem sollten für die Blockwurf- bez iehungsweise Teppichränder besonders große Blöcke verwendet werden, wobei diese derart in Bö-schung beziehungsweise Sohle einzulassen sind, daß sie nur wenig herausragen. Unter

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Umständen sind sie mit Stahlseilen, Ketten oder Klammern zusätzlich miteinander zu verbinden. Wegen der am Rand vorhandenen, besonders großen hydraulischen Be-anspruchung könnten sonst die Blöcke herausgerissen und damit der Zerfall des Bö-schungs- oder Sohlenschutzes eingeleitet werden . - Im Falle öffentlicher Gewässer setze man sich aus wasserbaulichen und Zuständigkeitsgründen rechtzeitig mit den für das betreffende Gewässer verantwortlichen Instanzen in Verbindung und suche gemein-sam eine möglichst alle Teile befriedigende Lösung für die Einleitung.