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In Bezug auf die Häufigkeitsverteilung der DNR-Order wurde festgestellt, dass vor allem bei älteren Patienten weiblichen Geschlechtes, Patienten mit bestehendem Krebsleiden und den-jenigen mit einem stärkeren Bedürfnis nach Hilfestellung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens die Wahrscheinlichkeit des Verzichts auf eine kardiopulmonale Reanimation hoch ist. Jedoch besitzt lediglich die Hälfte dieser Patienten einen DNR-Order (Covinsky et al.

2000). Einer retrospektiven Kohortenstudie zufolge verfügt ein hoher Anteil der sich in sta-tionärer Behandlung befindenden Patienten über DNR-Order, wobei der Prozentsatz bei Patienten internistischer Fachdisziplinen höher ist als derjenige von Patienten, die sich in chirurgischer Behandlung befinden (Morrell et al. 2008).

Ebenso zeigte eine Interventionsstudie, im Rahmen derer neue DNR-Formulare in einem Krankenhaus in Deutschland eingesetzt wurden, dass im Anschluss an die Einführung des Bogens der mutmaßliche Patientenwille vermehrter als Begründung für die Entscheidung zum Verzicht auf Wiederbelebung angegeben und somit die fehlende medizinische Indika-tion als zweithäufigste Ursache für den Entschluss vermerkt wurde (Schmidt et al. 2015).

Diese Tatsache kann als eine erhöhte Beteiligung des Patienten und dessen Angehörigen am Entscheidungsprozess gewertet werden (Schmidt et al. 2015). In diesem Zusammenhang sollte jedoch angemerkt werden, dass diese im Großteil der Fälle wenige Tage vor dem Tod des Patienten und durch dessen Angehörige verfasst werden (Morrell et al. 2008). Es ist hier demnach nicht von einer überdachten, nach intensiver Auseinandersetzung mit den Wün-schen am Lebensende getroffenen Entscheidung des Patienten auszugehen. Eine andere Stu-die verzeichnete hingegen eine von 17 % auf 48 % gestiegene Beteiligung des Patienten am Entscheidungsprozess bezüglich des Verzichts auf lebenserhaltende Maßnahmen (Junod Perron et al. 2002). Ebenfalls ließ sich im Rahmen dieser Studie festhalten, dass laut Ein-schätzung der Ärzteschaft ein Anteil von 75 % der über einen DNR-Order verfügenden Patienten als einwilligungsfähig einzustufen sei (Junod Perron et al. 2002).

Eine im Jahre 1997 durchgeführte Studie, die das Outcome nach im Krankenhaus erfolgter kardiopulmonaler Reanimation in einem Zeitraum von vier Jahren untersuchte, zeigte, dass in 32 % der Fälle eine erfolgreiche Reanimation zu verzeichnen war (Marik et al. 1997). Eine Entlassung aus dem Krankenhaus erfolgte bei einem Anteil von 13 % der Patienten nach kardiopulmonaler Reanimation. Bei einer Befragung von Patienten > 70 Jahren verschiedener Stationen innerhalb eines Krankenhauses waren jedoch 81 % der Befragungsgruppe der An-sicht, dass ihre Chancen, eine Reanimation zu überleben und im Anschluss das Krankenhaus wieder verlassen zu können, bei 50 % und mehr lägen (Adams et al. 2006). 23 % der Patien-ten rechnePatien-ten hierbei sogar mit einer Wahrscheinlichkeit von über 90 %. Hier liegt bei den Befragten eine eklatante Fehleinschätzung der Erfolgsrate kardiopulmonaler Reanimationen vor. Den Patienten fehlt ausreichend durch medizinisches Personal zur Verfügung gestelltes Informationsmaterial, um fundierte Entscheidungen bezüglich des Einsatzes lebenserhalten-der Maßnahmen treffen zu können (Yuen et al. 2011). Ohne diesbezüglich über einen aus-reichenden Kenntnisstand zu verfügen, ist das Treffen einer Entscheidung in Bezug auf den Einsatz wiederbelebender Maßnahmen einschließlich der kardiopulmonalen Reanimation im Sinne des Selbstbestimmungsrechts des Patienten nur schwerlich realisierbar. Dementspre-chend werde das ursprüngliche Ziel des DNR-Orders, die Patientenautonomie zu wahren und eine nicht sinnvolle, aussichtslose medizinische Behandlung zu vermeiden, nicht erfüllt (Becker et al. 2004).

Die Desinformiertheit der Patienten ist möglicherweise unter anderem darauf zurückzufüh-ren, dass Ärzte sich weniger zutrauen, mit ihren Patienten über den eventuellen Einsatz eines DNR-Orders zu diskutieren als die Durchführung bestimmter medizinischer Maßnahmen anzuordnen (Sulmasy et al. 2008). Um den Ärzten einen sichereren und vertrauteren Umgang mit dem sensiblen Themenbereich der DNR-Order zu verschaffen, wurden hierzu ärztliche

Weiterbildungsmaßnahmen etabliert (Shorr et al. 2000). In Bezug auf das Ziel einer verbes-serten und häufiger geführten Diskussion zwischen Arzt und Patient über Entscheidungen am Lebensende und einer folgenden Festlegung bezüglich des Einsatzes lebenserhaltender Maßnahmen in Form eines DNR-Orders ist jedoch keine wesentliche Besserung zu verzeich-nen (Shorr et al. 2000). Im Rahmen einer Studie in einem Schweizer Krankenhaus ist im Anschluss an Schulungsmaßnahmen zum Umgang mit DNR-Ordern hingegen eine deutli-che Steigerung des korrekten Verständnisses in Bezug auf DNR-Order von einem Anteil von 31 % auf 93 % innerhalb der Ärzteschaft erzielt worden (Junod Perron et al. 2002).

Generell ist festzustellen, dass die Häufigkeit einer Empfehlung des Arztes, einen DNR-Order zu verfassen, signifikant mit den Jahren seiner Berufserfahrung steigt (Kelly et al.

2002).

Des Weiteren wurde untersucht, inwiefern sich das Vorliegen eines DNR-Orders auf die im Rahmen der folgenden medizinischen Behandlung durchgeführten Maßnahmen auswirkt. Es zeigte sich, dass auf den Stationen mit vorliegenden ausgefüllten DNR-Ordern zum Verzicht auf Wiederbelebung nicht nur auf die damit verbundenen Maßnahmen, sondern im Ver-gleich zu anderen Stationen ohne DNR-Order auch auf nicht im Bogen aufgeführte Behand-lungen wie beispielsweise das Verabreichen von Bluttransfusionen oder die Abnahme von Blutkulturen verzichtet wurde (Beach et al. 2002). Der DNR-Order wird demnach als inof-fizielles Signal zur Beendigung des Treffens klinischer Entscheidungen gesehen (Cohn et al.

2013).

Neben einem eindeutigen Verstehen und Umsetzen des DNR-Orders erweist es sich ebenso als bedeutend, den richtigen Zeitpunkt zum Verfassen einer derartigen Anordnung zu wäh-len (Zahuranec et al. 2007). In diesem Zusammenhang wurde bei Patienten mit intracereb-raler Hämorrhagie, bei denen der DNR-Order innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Blutung verfasst wurde, eine sowohl über einen kurzen als auch über einen langen Zeitraum hinweg höhere Mortalität als bei Patienten mit zum späteren Zeitpunkt ausgefüllten DNR-Ordern verzeichnet (Zahuranec et al. 2007). Eine im Jahr 2015 in Deutschland durchgeführte Studie, die ebenfalls die Effekte der DNR-Order auf die Behandlung des Patienten unter-suchte, konstatierte hingegen eine konstant bleibende Sterblichkeitsrate der stationären Pati-enten (Schmidt et al. 2015). Es ist demnach davon auszugehen, dass die medizinische Ver-sorgung des Patienten am Lebensende durch das Verfassen eines DNR-Orders nur bezüglich der darin angegebenen Maßnahmen eingeschränkt (Schmidt et al. 2015) und nicht auf andere medizinische und pflegerische Tätigkeiten ausgedehnt wird. Das Vorliegen eines DNR-Or-ders zum Verzicht auf Wiederbelebung geht mit einem verminderten Einsatz kardiopulmo-naler Reanimation sowie einer gesteigerten Nutzungshäufigkeit des Angebotes palliativer und hospizlicher Versorgung einher (Beach et al. 2002). Ebenfalls lässt sich vermerken, dass die Integration der DNR-Anordnung in den Klinikalltag deutscher Krankenhäuser zu einer deutlich verbesserten Dokumentation des DNR-Status des Patienten führt (Schmidt et al.

2015).

2.10 Die „Dokumentation einer Entscheidung über den Verzicht auf