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Diskussion des Einflusses von Aufenthaltsort und Schutzkleidung .1 Ergebnisse der Positionsvergleiche

DGW < 500 mSv DGW < 150 mSv

4 Material und Methoden

6.3 Diskussion der Messungen mit Thermolumineszenzdosimetern

6.3.3 Diskussion des Einflusses von Aufenthaltsort und Schutzkleidung .1 Ergebnisse der Positionsvergleiche

In der equinen Radiographie ist die räumliche Verteilung der anwesenden Personen der funktionellen Notwendigkeit geschuldet. Weil das Pferd festgehalten werden musste, stand der Tierhalter am Pferdekopf (Positionen 1, frontal, zu etwa 45 %, 2 i und 2 k, ipsi- oder contra- latero-frontal, jeweils zu etwa 15% (vgl. Abb. 5), seltener in anderem räumlichen Bezug zum untersuchten Pferd.

Die gemessenen Äquivalentdosen bei den radiographischen Untersuchungen der Zehenspitzen an Vorder- und Hintergliedmaßen der Pferde waren im Mittel- und

Me-Diskussion

dianwert von sehr geringen Beträgen. In diesem Messwertbereich liegt der statisti-sche Fehler bei etwa 10 %. Unterschiede auf Grund der Aufenthaltsposition sind nicht zu belegen.

Im Vergleich der Tierhalterexpositionen zwischen den Radiographien der Vorder-gliedmaßenspitze und den Radiographien der HinterVorder-gliedmaßenspitze, die mit ver-gleichbaren Belichtungsparametern erfolgten, wurde im Wesentlichen der mögliche Einfluss des vergrößerten Abstandes zur Streustrahlenquelle geprüft. Da bei den Radiographien der Vordergliedmaßenspitze auch an den ungeschützten Körperteilen (Abb. 16) nur geringe Expositionen ermittelt wurden, ist eine Differenzierung der Ex-positionen nach Vorder- und Hinterbeinspitzenradiographie nicht möglich.

Auch die Kassettenhalter sind sowohl an den Vorder- wie an den Hintergliedmaßen-spitzen nur gering exponiert worden. Es besteht im Vergleich zu den Tierhaltern ein anderer Zusammenhang zum Abstand vom Streustrahlenfeld. Nach Beobachtungen in der Klinik haben die Kassettenhalter an den Hintergliedmaßen einen geringeren Abstand zum untersuchten Objekt, und damit zur Streustrahlenquelle gehalten. Vor allem haben sie sich zur Positionierung der Röntgenkassette mit dem Kopf näher zum Pferdefuß gebeugt. Als Begründung ist die unterschiedliche Berührungstoleranz an Vorder- und Hinterbein der Pferde anzuführen. Mit diesem Verhaltensmuster las-sen sich die an den Hinterbeinen höheren Äquivalentdolas-sen an den Augenlinlas-sen er-klären.

Bei einigen radiographischen Untersuchungen, wie der nach OXSPRING und der tangentialen Strahlbeinuntersuchung erfolgte die Positionierung der helfenden Per-sonen so genau auf eine Position, dass ein Vergleich einzelner Positionierungen aus den erhobenen Daten nicht möglich ist.

Obwohl die Gesamtzahl der untersuchten Kassettenhalter (n = 23) bei radiographi-schen Untersuchungen an Hinterfußwurzelgelenken hoch ist und verschiedene Posi-tionen häufig vertreten waren (vgl. Kapitel 9.3), ist auch hier der Vergleich einzelner Positionierungen miteinander nicht möglich, da sie die einzelnen Standardaufnah-men am Hinterfußwurzelgelenk (Tarsus 0°, Tarsus 45°, Tarsus 90°, Tarsus 135°, Tarsus Skyline) beinhalten. Diese unterscheiden sich durch die Nutzstrahlenrichtung und somit auch in der Positionierung der Röntgenkassette. Unter dem Aspekt der

Diskussion

Positionierung der Kassettenhalter sind nur identische Standardaufnahmen mitein-ander vergleichbar.

Während der radiographischen Aufnahmen am Becken sind in dem vorhandenen Datenmaterial keine Hinweise auf eine Positionsabhängigkeit der Exposition bei den helfenden Personen zu finden.

Die überwiegend frontale Positionierung der Tierhalter während radiographischer Untersuchungen am Kopf lässt keinen aussagekräftigen Vergleich mit den nur selten eingenommenen sonstigen Positionen der Tierhalter zu. Beim Vergleich der Kasset-tenhalterpositionen waren zusätzlich die Standardaufnahmen zu berücksichtigen (vgl. Kapitel 5.2.4). Damit wurden die Stichprobengrößen für Aussagen zu klein.

Die Standardaufnahmen Hals I, Hals II und Hals III erforderten unterschiedliche Auf-enthaltspositionen des Kassettenhalters. Relativ zum jeweiligen Untersuchungsge-biet waren die Kassettenhalter auf ihre Aufenthaltsposition weitgehend festgelegt.

Die Linsendosen der Kassettenhalter zeigten in Abhängigkeit von der Standardauf-nahme keine signifikanten Unterschiede.

Die Aufenthaltspositionen der Tierhalter variierten zwischen den Standardaufnahmen Hals I bis Hals III kaum. Allerdings veränderte sich der Abstand zwischen Tierhalter und Streustrahlenquelle. Die Expositionen an Augenlinse und Oberarm der Tierhalter waren bei den Standardaufnahmen Hals I in den Medianwerten deutlich höher als die anderen (s. Abb. 36).

Eine Positionsabhängigkeit der Exposition der Tierhalter bei Thoraxradiographien, wie VÖSTER sie dargestellt hat, kann mit den hier ermittelten Äquivalentdosen für die Augenlinse und den Unterschenkel bestätigt werden. Im Vergleich zu den Positi-onen 1, 2 k und 3 k ergeben sich an den PositiPositi-onen 4 k, 5 k und 6 k (vgl. Kapitel 4.5.2.2) tendenziell höhere Dosen an den Augenlinsen. Die Dosisdifferenz ist bei ei-ner Irrtumswahrscheinlichkeit von 5 % jedoch nicht signifikant. An den übrigen Mess-orten wurden die röhrennahen (Position 2 i) Tierhalter nicht stärker exponiert, als die frontal am Pferdekopf positionierten (Position 1).

Diskussion

6.3.3.2 Diskussion der Ergebnisse in Abhängigkeit vom Tragen der Schutz-kleidung

Der Vergleich zwischen Expositionen der Messorte, die entweder von Strahlen-schutzkleidung bedeckt oder nicht bedeckt sind, lässt sich auf Grund der Stichpro-bengröße an den Dosiswerten der Schilddrüse führen. Die in Kapitel 5 dargestellten Ergebnisse zeigen eindrucksvoll, dass das Anlegen und korrekte Tragen eines Schilddrüsenbleischutzes bei Standardaufnahmen des Kopfes die Exposition signifi-kant reduziert (vgl. Kapitel 5.2.4).

Auch die Schilddrüsenexpositionen der Kassettenhalter bei Thoraxradiographien zeigten eine deutliche Abhängigkeit vom Tragen eines Schilddrüsenschutzes. An den Tierhaltern bei Thoraxuntersuchungen wird die Notwendigkeit des korrekten Sitzes deutlich, da trotz Schilddrüsenschutz Äquivalentdosen von bis zu 5,5 µSv gemessen wurden (vgl. Abb. 39 und Tab. 58).

Dass das korrekte Tragen eines Schilddrüsenschutzes aus Sicht des Strahlenschut-zes sinnvoll ist, lässt sich auch mit folgendem Untersuchungsergebnis begründen:

Bei deutlichen Augenlinsendosen waren an den unbedeckten Schilddrüsen überwie-gend auch deutliche Äquivalentdosen nachweisbar, wogegen trotz deutlicher Augen-linsendosen an geschützten Schilddrüsen keine oder selten nur sehr kleine Dosen messbar waren. Auf Grund dieser Untersuchungsergebnisse ist das korrekte Anle-gen des Schilddrüsenschutzes bei allen Radiographien notwendig.

In der Röntgenpraxis der Klinik wurden im Untersuchungszeitraum vorhandene Schutzbrillen nicht routinemäßig benutzt. Daher ist ein Vergleich zwischen Augenlin-senexpositionen mit und ohne Schutzbrillen auf der Basis eigener Messergebnisse nicht möglich.

6.3.4 Diskussion der Einflussfaktoren Erfahrungs- Ausbildungs- und