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DIE SCHWERPUNKTE AUS DEM AUFGABENKATALOG 1 Personalkosten

Laufende und neue Baumaßnahmen

3. DIE SCHWERPUNKTE AUS DEM AUFGABENKATALOG 1 Personalkosten

Die Personalkosten 2011 belaufen sich auf rund 63 Mio. €, davon entfallen einmalig 0,9 Mio. € auf Personalkosten für die Durchführung des Mikrozensus im Jahr 2011. Sie werden dem Landkreis wieder ersetzt. Im Bereich der ARGE steigen die Personalkosten um rund 0,5 Mio. €, die zu 87,4 % ersetzt werden. Weitere 12 Mio. € entfallen auf die im Rahmen der Verwal-tungsreform 2005 neu hinzugekommenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für Bedienstete, die nicht in den Dienst des Landkreises übergetreten sind, müssen rund 0,3 Mio. € Personal-kosten an das Land zurückerstattet werden. Dieser Betrag ist bei den Sachausgaben veran-schlagt und hat sich gegenüber dem Vorjahr um rund 40.000 € reduziert.

Im Zuge der verschärften Sparmaßnahmen wurde die globale Minderausgabe um 0,5 Mio. € auf 1,35 Mio. € einmalig erhöht. Die um den Mikrozensus und die ARGE bereinigte Personalkos-tensteigerung 2011 beträgt unter Berücksichtigung der höheren globalen Minderausgabe 1,55 %. Zur Erreichung dieses ehrgeizigen Ziels müssen auch 2011 einzelfallbezogene Sparmaßnahmen laufend umgesetzt werden.

Folgende Veränderungen sind im Haushaltsansatz berücksichtigt:

Kalkulierte lineare Besoldungserhöhung bei den Beamten in Höhe von 2,0 %. Steigerung der Umlage an den Kommunalen Versorgungsverband um einen weiteren Prozentpunkt. Fest-stehende lineare Tarifsteigerungen bei den Beschäftigten in Höhe von effektiv 0,81 % sowie eine Einmalzahlung von 240 € je Vollzeitbeschäftigtem. Erhöhung der Beiträge zur gesetzli-chen Arbeitslosenversicherung mit 0,1 % Arbeitgeberanteil und zur Krankenversicherung mit 0,3 % Arbeitgeberanteil. Daneben sind Aufwendungen aufgrund struktureller Veränderungen, wie z. B. Stufensteigerungen oder Aufwendungen für leistungsbezogene Entgeltbestandteile des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) berücksichtigt.

Der Landkreis Ludwigsburg hat 2010 14 Auszubildende eingestellt. Zusammen mit den be-reits in Ausbildung befindlichen jungen Menschen beschäftigt der Landkreis 32 Auszubilden-de. Bei der Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH haben zum neuen Ausbildungsjahr 65 Auszubildende neu angefangen. Insgesamt stehen 295 junge Menschen bei den Kliniken in Ausbildung.

3.2 Sozial- und Jugendhilfeaufwand

Der Aufwand für Sozialhilfeleistungen steigt um 0,3 Mio. € gegenüber 2010. Der Grund für den moderaten Anstieg liegt darin, dass die Leistungen in der Krankenhilfe für Personen oh-ne gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungsschutz aktuell weiter rückläufig sind.

Steigerungen sind lediglich im Bereich der Hilfe zur Pflege und der Hilfe zum Lebensunterhalt zu erwarten. Der Zuschussbedarf in diesem Bereich liegt damit insgesamt bei 11,6 Mio. €.

In der Kinder- und Jugendhilfe wird weiterhin das Ziel „ambulant vor stationär“ verfolgt. Hier haben wir, verglichen mit der landesweiten Entwicklung noch Ausbau- und Steigerungspoten-tial. Deshalb wird in diesem Bereich mit einer stärkeren Fallzahlenentwicklung gerechnet. Im Bereich der Inobhutnahmen beträgt die Steigerungsrate im Vergleichszeitraum von nur ei-nem Jahr 62 %. Ursache dafür ist die Tatsache, dass wir in der Vergangenheit zunächst am-bulante Leistungen bewilligt haben, um die Familien selbst vermehrt in die Pflicht zu nehmen und ein Auseinanderreißen von Eltern und Kindern zu vermeiden. Die genauere Analyse der aktuellen Inobhutnahmen zeigt jedoch, dass es sich dabei überwiegend um bisher ambulant behandelte Fälle handelt. Der Strategie „ambulant vor stationär“ sind somit Grenzen gesetzt.

Eine anschließende Heimerziehung lässt sich in vielen Fällen letztendlich doch nicht verhin-dern. Dennoch können wir auf diese Weise die Kostensteigerungen wenigstens abflachen.

Schließlich ist auch auf der Ausgabenseite der Kostendruck durch die laufenden Entgeltver-handlungen größer geworden. Nach dem aktuellen Stand der VerEntgeltver-handlungen wird für die Einrichtungen, die ihren Sitz im Landkreis haben, mit einer Erhöhung der Entgelte zwischen 3,4 und 5,8 % gerechnet. Auch landesweit wird sich hier kein grundlegend anderes Bild er-geben. Im Ergebnis der soeben beschriebenen Entwicklungen wird der Zuschussbedarf für die Kinder- und Jugendhilfe im Haushaltsentwurf 2011 mit 30,9 Mio. € veranschlagt. Das sind 1,6 Mio. € mehr als im Jahr 2010.

3.3 Eingliederungs- und Blindenhilfe

Im Zuge der Verwaltungsreform wurden die Landeswohlfahrtsverbände Baden und Württem-berg-Hohenzollern aufgelöst. Das Kerngeschäft wurde auf die Stadt- und Landkreise über-tragen.

Der Landkreis Ludwigsburg ist seit dem 01.01.2005 für die folgenden Einzelfallhilfen zustän-dig:

Eingliederungshilfe für Behinderte in Form ambulanter, teilstationärer, stationärer und sonstiger Maßnahmen und Hilfestellungen,

Hilfe zur Pflege für unter 65-Jährige,

Blindenhilfe und die Aufgaben nach dem Landesblindenhilfegesetz,

Kriegsopferfürsorge (Hilfe in besonderen Lebenslagen)

Nach wie vor machen uns hier Fallzahlensteigerungen in der Größenordnung von 3 bis 4 % zu schaffen. Zum Einen beobachten wir derzeit eine steigende Fallzunahme von Menschen mit seelischer Behinderung. Zum anderen führt die im Zuge der UN - Menschenrechtskon-vention verstärkt in Anspruch genommene Inklusion dazu, dass sich besonders für behinder-te Schulkinder in der Regelbeschulung zusätzliche Fallzahlensbehinder-teigerungen ergeben. Außer-dem hat sich im Zuge der Wirtschaftskrise die Situation am Arbeitsmarkt nachteilig für Men-schen mit Behinderung entwickelt. Es gibt immer weniger Arbeitsplätze für MenMen-schen mit ver-ringertem Leistungsvermögen mit der Folge, dass die Werkstätten für Behinderte einen grö-ßeren Zulauf haben. Generell sind die Fallzahlen in der Eingliederungshilfe nur bedingt steu-erbar, denn bei Vorliegen einer Behinderung besteht ein Rechtsanspruch auf Eingliede-rungshilfen.

Seit der Einrichtung des Fachdienstes „EMiL“ im Jahr 2006 können wir die passgenaue Aus-gestaltung der Hilfeleistungen im Einzelfall steuern. Dadurch wird insgesamt eine wirtschaftli-che und kostenseitig angemessene Hilfegewährung, orientiert an den tatsächliwirtschaftli-chen Bedürf-nissen der Betroffenen, gewährleistet. Die im Sozialausschuss vorgestellten Projekte „Flexib-le Hilfen“ und das f„Flexib-lexib„Flexib-le ambulante Wohnprogramm des Psychosozia„Flexib-len Netzwerks unter-stützten diesen ambulanten Ansatz. Unterm Strich dürfen wir jedoch im Zusammenwirken dieser Maßnahmen nicht mit Kostensenkungen rechnen. Sie werden aber einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass die Kosten mittelfristig geringer ansteigen werden.

Unter Berücksichtigung von insgesamt steigenden Fallzahlen und höheren Pflegesätzen ha-ben wir die Nettoausgaha-ben in der Eingliederungshilfe 2011 mit 49,4 Mio. € veranschlagt, das sind 4,9 Mio. € mehr als in 2010. Hinzu kommen die Blindenhilfe sowie die Hilfe für Men-schen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, für die 4,1 Mio. € vorgesehen sind. Die Hilfe zur Pflege für unter 65-Jährige ist mit 3,4 Mio. € veranschlagt. Damit werden insgesamt 57 Mio. € benötigt, 5,3 Mio. € mehr als im Vorjahr. Der Bereich ist damit nach wie vor der größte Einzelposten im Sozialetat.

3.4 Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtlinge, Sonstige Ausländer

Im Bereich der Asylbewerber werden seit April 2004 alle Erstattungsleistungen vom Land in einer Pauschale zusammengefasst. Im Haushaltsjahr 2010 liegt sie bei 10.228 € für jeden Asylbewerber, bezogen auf einen Unterbringungszeitraum von 20 Monaten. Mit der Pauscha-lierung der Ausgabenerstattung erfolgte eine Abkehr vom bisherigen Mischsystem aus Spitz-abrechnung und Pauschalierung hin zu einer reinen Aufwandserstattung nach Pauschalen.

Bei den Bürgerkriegsflüchtlingen hat sich das Land Ende 2001 ganz aus der Finanzver-antwortung zurückgezogen. Die Kosten sind vollständig vom Landkreis zu tragen. Der Zu-schussbedarf beläuft sich voraussichtlich auf 5.000 €.

Für den Bereich der Sonstigen Ausländer (abgelehnte Asylbewerber) wird mit 550 Perso-nen im Hilfebezug und einem Zuschussbedarf von 2,8 Mio. € gerechnet, der damit um 0,2 Mio. € gegenüber dem Vorjahr steigt. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Grund-leistungen zum Lebensunterhalt sowie Krankheitskosten. Außerdem erhalten arbeitslose ab-gelehnte Asylbewerber seit der Einführung des Arbeitslosengelds II von der Bundesagentur keine Arbeitslosenhilfe mehr, sondern Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

3.5 Nahverkehr ÖPNV

Auf der Basis der Grundsatzentscheidung des Kreistags vom Oktober 1992 stellt die Förde-rung des öffentlichen Personennahverkehrs in Kooperation mit allen Kommunen einen Auf-gabenschwerpunkt unserer Kreispolitik dar. Dabei steht das Ziel im Vordergrund, den Anreiz

zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch attraktive und kundenorientierte Maßnahmen stetig zu steigern.

Im Rahmen der Einführung der tariflichen Vollintegration und des 15-Minuten-Takts auf den S-Bahnstrecken zu den Hauptverkehrszeiten wurde im Jahr 1992 zusammen mit den Land-kreisen Böblingen, Esslingen und dem Rems-Murr-Kreis sowie der Landeshauptstadt Stutt-gart der Zweckverband Nahverkehr Region StuttStutt-gart, NRS, gebildet. Dieser Zweckverband wurde dann per Gesetz zum 01.01.1996 auf den neu gebildeten Verband Region Stuttgart (VRS) übergeleitet.

Da auch die Finanzierungsregelungen übergeleitet wurden, refinanziert der VRS seine Aus-gaben per Umlagenerhebung bei den Verbundlandkreisen und der Landeshauptstadt. Der Landkreis hat darauf keinen Einfluss mehr, denn er ist nicht mehr Vertragspartner. Steigende Investitionen für S-Bahn-Maßnahmen (z.B. S 60 Renningen - Böblingen, S 40 Ringschluss Marbach - Backnang), sowie die seit 2010 anfallenden Infrastrukturkosten für das Vorhaben Stuttgart 21 schlagen sich in der Verkehrsumlage nieder. Nach dem vom VRS vorgelegten Haushaltsentwurf 2011 betragen die Umlagen im Verwaltungshaushalt 11,4 Mio. € (Vorjahr 12 Mio. €) und im Vermögenshaushalt 3,5 Mio. € (Vorjahr 3,9 Mio. €). Somit verringern sich die Umlagen an den VRS gegenüber dem Vorjahr per Saldo um rund 1 Mio. €.

Der Verbund- und Verkehrslastenausgleich mit der Landeshauptstadt Stuttgart schlägt mit 10,4 Mio. € (+ 0,2 Mio. €) zu Buche.

Insgesamt zahlen wir somit an den VRS und die Landeshauptstadt 25,3 Mio. €.

Gestützt auf die Grundsatzentscheidung des Kreistags aus dem Jahr 1992 wurden für 5 Ver-kehrsräume im Landkreis die Buskonzepte Vaihingen (Beginn 1990), Bietigheim/Neckartal (seit 1993), Strohgäu (seit 1994), Bottwartal (seit 1996) und Südöstliches Kreisgebiet (seit 1999) entwickelt und umgesetzt. Im Juni 2001 wurden diese erfolgreichen Verbesserungs-maßnahmen um zwei weitere Projekte ergänzt: Den Direktbus zwischen Ludwigsburg und Waiblingen und den Kreisnachtbus. Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2009 wurden die Linien des Kreisnachtbusnetzes um eine weitere (dritte) Abfahrtszeit erweitert. Daneben ist seit dem Frühjahr 2010 der „Stromer“, der Rad- und Wanderbus des Landkreises Lud-wigsburg, der durch das Kirbachtal führt und den Erlebnispark Tripsdrill mit dem Naturpark Stromberg - Heuchelberg verbindet, im Einsatz. Für die Finanzierung dieser Maßnahmen sowie für die vorgesehene Weiterentwicklung des ÖPNV, wie beispielsweise die geplante Fortschreibung der Buskonzepte Bietigheim-Neckartal und Bottwartal stehen im Haushalts-entwurf 2011 Mittel in Höhe von netto 1,26 Mio. € bereit.

Der Haushalt 2011 enthält darüber hinaus wie bisher 432.000 € an zweckgebundenen Zu-weisungen des Landes. Diese Mittel stehen für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des ÖPNV in der Fläche und für andere Projekte, wie z.B. die Förderung von Behindertenfahrten zur Verfügung.

Im Frühjahr 2010 erfolgte die Gründung des Zweckverbands Strohgäubahn. Mitglieder des Zweckverbands sind neben dem Landkreis Ludwigsburg die Kommunen Ditzingen, Korntal-Münchingen, Hemmingen und Schwieberdingen. Die Zahlungsbeziehungen zwischen dem Landkreis und dem Zweckverband werden seit dem Haushaltsjahr 2010 im Unterabschnitt 7921 separat dargestellt. Veranschlagt sind im Haushaltsentwurf 2011 eine Betriebskosten-umlage mit 950.000 € und eine ZinsBetriebskosten-umlage mit 160.000 €.

Daneben werden derzeit noch folgende Schienenprojekte vom Landkreis gefördert:

Für den S-Bahn Ringschluss Marbach - Backnang (S 40) wird nach dem vereinbarten Fi-nanzierungsplan im Jahr 2011 letztmalig ein Investitionskostenanteil von 184.300 € bereitge-stellt. Ebenfalls letztmalig fällt im Jahr 2011 der Kreisanteil für das Wagenmaterial der Schie-nenstrecke Bietigheim - Pforzheim mit netto 136.300 € an.

Für Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit der Schienenstrecke Waiblingen - Remseck - Ludwigsburg - Möglingen - Markgröningen - Schwieberdingen sind im

Haushaltsentwurf 2011 insgesamt 160.000 € bereit gestellt. Der Landkreisanteil beläuft sich auf 40.000 €.

Schülerbeförderung

Zum 01.01.1983 wurde die Abwicklung der Schülerbeförderung auf die Landkreise übertra-gen. Aufgrund mehrmaliger Kürzungen der Landeszuschüsse um landesweit insgesamt 76,7 Mio. € kann die Schülerbeförderung seit Jahren nicht mehr kostendeckend durchgeführt werden. Das Defizit hat im Haushaltsjahr 2009 rd. 2,37 Mio. € betragen. Diese Mittel muss der Landkreis aus dem allgemeinen Haushalt beisteuern.

Durch die konsequente Ausschöpfung von Einsparmöglichkeiten und die regelmäßige Aus-schreibung von Vertragsverkehren kann die jährliche Erhöhung des Zuschussbedarfs - vor allem bei den Sonderbeförderungen - in Grenzen gehalten werden. Dennoch steigt das Defi-zit. Für 2011 rechnen wir mit einem Fehlbetrag von rund 2,58 Mio. €.

3.6 Schulen

Durch das vom Bund im Jahr 2009 aufgelegte Konjunkturpaket II wurden im Jahr 2010 in einem ersten Bauabschnitt Investitionen in den Schulen des Landkreises im Volumen von rd.

3,7 Mio. € angestoßen. Der Schwerpunkt lag dabei eindeutig auf energetischen Sanierungs- und Verbesserungsmaßnahmen, mit denen vor allem die CO²-Emissionen deutlich reduziert werden können. Diese Maßnahmen werden im kommenden Haushaltsjahr fertig gestellt. Mit-telfristig werden sich weitere Bauabschnitte zur Verbesserung der Energieeffizienz anschlie-ßen, insbesondere die Außenfassaden in den Beruflichen Schulzentren Ludwigsburg/Korn-westheim, Bietigheim-Bissingen und der Carl-SchaefSchule müssen energetisch weiter er-tüchtigt werden. Das Investitionsprogramm berücksichtigt entsprechende Beträge.

Für Um-, Ausbau und Anpassungsmaßnahmen in den Beruflichen Schulen sind im Jahr 2011 insgesamt rd. 1,4 Mio. € vorgesehen.

Der mit Beschluss des Kreistags vom 18.07.2008 begonnene Umbau des naturwissen-schaftlichen Unterrichtsbereichs im Beruflichen Schulzentrum Bietigheim-Bissingen konnte in diesem Jahr fertig gestellt werden. Im Beruflichen Schulzentrum Ludwigburg/Kornwestheim wird er im kommenden Jahr abgeschlossen. Außerdem wird im Jahr 2011 auch mit dem Um-bau des naturwissenschaftlichen Bereichs in der Carl-Schaefer-Schule begonnen.

Mittelfristig zeichnet sich im Sonderschulbereich in Ludwigsburg Handlungsbedarf in Sachen Schulraumbedarf ab. Die Umsetzungsmöglichkeiten für einen voraussichtlichen Erweite-rungsbedarf müssen jedoch zunächst noch geprüft und mit dem Regierungspräsidium hin-sichtlich der Förderung abgeklärt werden. Für die kommenden Jahre zeichnet sich hier eine Generalsanierung des Hallenbades (einschließlich Technik und der sanitären Anlagen) ab.

3.7 Abfallwirtschaft

Nach der im Jahr 2010 notwendig gewordenen Erhöhung der Abfallgebühren können die Gebühren im kommenden Jahr stabil bleiben. Dies wird unter anderem durch die positive Entwicklung im Jahr 2010 und dem Einsatz von Gebührenüberschüssen aus Vorjahren er-reicht. Die Einnahmen aus Abfallgebühren liegen somit bei 29,5 Mio. €. Der Zuweisungsbe-darf aus Gebühren an die AVL steigt absolut zwar an. Da aber erstmals die tauschähnlichen Umsätze aus der Einsammlung von Wertstoffen Berücksichtigung finden (Bruttodarstellung), sinkt 2011 der Zuweisungsbedarf um 2,1 Mio. € auf 17,8 Mio. €. Der Hauptgrund liegt in der gegenüber 2010 deutlich verbesserten Erlössituation für Wertstoffe. Außerdem konnte der betriebliche Entsorgungsaufwand bei der AVL aufgrund von Sparmaßnahmen, z.B. Wegfall der Behältermieten, reduziert werden. Für die Restmüllentsorgung über die Firma T-Plus werden im Jahr 2011 voraussichtlich 11,35 Mio. € benötigt (Vorjahr: 11,5 Mio. €). Es wird mit einer konstant bleibenden Abfallmenge gerechnet.

Im Vermögenshaushalt fließen rund 0,8 Mio. € Tilgungsleistungen von der AVL an den Land-kreis zurück. Für Investitionen der AVL stellt der LandLand-kreis im Gegenzug der AVL ein Darle-hen von 0,6 Mio. € zur Verfügung.

In den Bereich der laufenden Nachsorge fallen die geschlossene Deponie „Am Lemberg“ und seit dem 1. Juni 2005 auch der Teil der Deponie „Burghof“, der bis zu diesem Zeitpunkt mit Restmüll verfüllt wurde. Für 2011 wird mit einem Zuweisungsbedarf an die AVL aus der Nachsorgerücklage mit rd. 5,68 Mio. € gerechnet. Daneben fallen verschiedene Nachsorge-kosten im Haushalt des Landkreises an, wie z.B. anteilige Kosten für die Pacht Deponie Burghof, Schadensersatzleistungen an die Stadt Vaihingen oder Abwassergebühren für die Sickerwasserbeseitigung. Für diesen Zweck sind weitere 0,2 Mio. € veranschlagt. Insgesamt sind der Nachsorgerücklage somit 5,95 Mio. € zu entnehmen.

Die Finanzierung der Nachsorgemaßnahmen kann komplett über die beim Landkreis ange-sammelte Nachsorgerücklage getätigt werden. Es ergibt sich kein Zuweisungsbedarf aus den laufenden Gebühren. Die Nachsorgerücklage ist in der notwendigen Höhe entsprechend der prognostizierten Verfüllung der Deponie Burghof vorhanden und wird angemessen verzinst.

Für den von der AVL privatwirtschaftlich betriebenen Teil der Deponie Burghof (Kesselparzel-le und Hohlweg) werden Rückstellungen für die feh(Kesselparzel-lende Nachsorge unmittelbar im Rech-nungswerk der AVL gebildet.

Im Unterabschnitt 7220 werden die nicht gebührenfähigen Kosten veranschlagt. Ein geringes Restmüllvolumen der ehemaligen Rückbaufläche kann voraussichtlich erst im Jahr 2013 ver-füllt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist nicht mehr mit Erlösen zu rechnen. Deshalb sind im nicht gebührenfähigen Bereich nur noch anteilige Kosten der GmbH, wie z.B. Aufwendungen für Wirtschaftsprüfer, Jahresabschluss und Aufsichtsrat veranschlagt. In der Summe führt dies zu einem Zuweisungsbedarf von 48.600 € an die AVL.

Im UA 7230 können nur noch Einnahmen von der AVL aus Erstattungen für privatwirtschaft-lich genutztes Anlagevermögen veranschlagt werden. Eine Ausschüttung von Überschüssen aus privatwirtschaftlicher Tätigkeit ist nicht geplant, da auf Basis der Planzahlen kein Gewinn erzielt wird.

3.8 Straßenbauprogramm

Wie in den Jahren zuvor, lagen auch im Jahr 2010 die Aufgabenschwerpunkte bei der Sanie-rung von Kreisstraßen. Durch den langen und strengen Winter 2009/2010 mussten wesent-lich mehr kleinflächige Fahrbahnbeläge erneuert und Schlaglöcher geflickt werden als sonst üblich. Für den Winterdienst haben sich die Aufwendungen sogar mehr als verdoppelt als im Jahr davor.

Im Zuge von Sanierungen wird - wo immer es möglich ist - auch die Verkehrssicherheit er-höht. Dies geschieht durch die Verbreiterung der Fahrbahn entsprechend den einschlägigen Richtlinien. Jüngstes Beispiel ist der erfolgte Ausbau der K 1621 von Besigheim-Ottmarsheim zur Kreisgrenze. Ebenfalls abgeschlossen ist der Neubau der Enzbrücke im Zuge der K 1649 bei Vaihingen/Enz-Roßwag. Kurz vor der Fertigstellung steht die neue Entwässerung der K 1631 bei Erligheim. Der Neubau des Radweges entlang der K 1638 zwischen Sersheim und Sachsenheim-Hohenhaslach wird noch im Jahr 2010 begonnen. Mit dem Ausbau der K 1682 bei Vaihingen-Horrheim mit Kreisverkehr wurde bereits angefangen. Diese Maßnah-me wird vom Land bezuschusst.

Die größte Baumaßnahme im Jahr 2011 wird der Ausbau der K 1684 zwischen Markgrönin-gen-Unterriexingen und Bietigheim-Bissingen-Untermberg sein. In unmittelbarer Nähe dieser Maßnahme wird auch die Lücke im Enztalradweg geschlossen, indem zwei Brücken über die Enz gebaut werden und damit die seitherige Radwegführung auf der Straße entbehrlich wird.

Auch mit dieser Maßnahme wird sich die Verkehrssicherheit weiter erhöhen. Der Baubeginn für den Ausbau der K 1632 zwischen der Landesstraße 1106 und der Kreisgrenze bei Trips-drill ist ebenfalls für das kommende Jahr geplant. Er hängt jedoch von der Bewilligung der beantragten Landeszuschüsse ab.

Zusammen mit den notwendigen Grunderwerben beläuft sich das Investitionsvolumen im Kreisstraßenbau auf 1 Mio. €. Hinzu kommen noch die Maßnahmen für Verkehrsverbesse-rungen mit 1,35 Mio. € und die Zuweisungen für Radwege an andere Baulastträger mit 0,1 Mio. €, so dass insgesamt 2,5 Mio. € für die Verbesserung der Straßeninfrastruktur bereit gestellt werden. Nach Abzug der Landeszuschüsse und der Kostenanteile von Städten und Gemeinden verbleibt eine Nettobelastung des Landkreises von rund 1,9 Mio. € (Vorjahr 2,7 Mio. €). Damit wurde der Haushaltsansatz im Zuge der Sparmaßnahmen um etwa ein Drittel gekürzt.

Im Verwaltungshaushalt wurde angesichts des kontinuierlichen Unterhaltungsbedarfs für das Straßennetz und für die zahlreichen Brückenbauwerke von Kürzungen Abstand genommen.

Im Interesse der Verkehrssicherheit werden erneut 800.000 € bereit gestellt. Mit den Ausga-ben für den Straßenunterhalt und durch das Kreisstraßenprogramm leistet der Landkreis mit zusammengerechnet 3,3 Mio. € einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Bauwirtschaft und verbessert gleichzeitig die Straßeninfrastruktur.

Im Zuge der Verwaltungsreform 2005 wurde dem Landkreis die Personal- und Organisati-onsverantwortung für die drei Straßenmeistereien Ludwigsburg, Vaihingen-Enz und Besig-heim übertragen. Das Land beabsichtigt den Verkauf der Straßenmeisterei in BesigBesig-heim- Besigheim-Ottmarsheim. Die Straßenmeisterei in Vaihingen-Enz muss wegen der geplanten Ortsumfah-rung des Stadtteils Enzweihingen mittelfristig aufgegeben bzw. umgebaut werden. Eine Standortuntersuchung hat ergeben, dass die wirtschaftlichste Lösung der Kauf der Straßen-meisterei Besigheim-Ottmarsheim ist, denn die Aufgaben im Straßenbetriebsdienst können am Besten erfüllt werden, wenn alle drei Straßenmeistereien wie bisher bestehen bleiben.

3.9 Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH

Seit dem 01.01.1994 bilden das Klinikum Ludwigsburg, die Krankenhäuser Bietigheim, Mar-bach und Vaihingen sowie seit dem 01.04.1994 die Klinik für Geriatrische Rehabilitation die Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH (Kliniken gGmbH).

Zum 01.01.2005 haben die Gesellschafter, der Landkreis Ludwigsburg und die Stadt Bietig-heim-Bissingen, zusammen mit dem Enzkreis die Regionale Kliniken Holding Neckar-Schwarzwald GmbH (Kliniken Holding) gegründet. In diese Kliniken Holding wurden zum 01.01.2005 51 % der Klinken gGmbH und 51 % der Enzkreis-Kliniken gGmbH (Enzkreis-Kliniken) eingebracht.

Der Landkreis Ludwigsburg und die Kliniken gGmbH haben sich Ende 2006 erfolgreich um den Erwerb der Orthopädischen Klinik Markgröningen inkl. deren Tochtergesellschaft Orte-ma, zusammen OKM, beworben. Der Erwerb wurde zum 01.07.2007 vollzogen. Die Einglie-derung der OKM vervollständigt das Leistungsangebot des Klinikenverbundes innerhalb der Kliniken Holding und ermöglicht entsprechend dem Gesellschaftszweck eine sinnvolle Ab-stimmung der medizinischen Gesundheitsleistungen in der Region.

Im Verlauf des Jahres 2008 haben sich die kommunalpolitischen Gremien des Klinikverbun-des dafür ausgesprochen, die Krankenhäuser Bruchsal und Bretten zum 01.01.2009 in die strategische Partnerschaft aufzunehmen. Die Gesellschaftervertreter haben sich dabei für die gesellschaftsrechtliche Verflechtung nach dem bisherigen Holding-Modell des Klinikverbun-des entschieden. Der Landkreis Karlsruhe hat daher die „Kliniken Klinikverbun-des Landkreises Karlsruhe gGmbH (KLK)“ gegründet und seine Krankenhäuser in diese Gesellschaft übertragen. Die KLK sind wie die Enzkreis-Kliniken und die Kliniken gGmbH zu 51 % in die Regionale Klini-ken Holding eingebracht.

Die Zusammenschlüsse haben bereits zu positiven Effekten geführt. Sie werden auch wei-terhin auf allen Seiten Vorteile bringen. Die einheitliche Geschäftsführung steht dabei für eine einheitliche Steuerung und Zielorientierung.

Die einheitlichen Ziele des Klinikenverbundes sind, die Krankenhausgesellschaften den Marktgegebenheiten flexibel anzupassen, Know-how zu bündeln, Synergien zu heben und betriebliche Optimierungen zum Vorteil der Patienten umzusetzen. Im Geschäftsjahr 2009 wurden nun auch die Führungskräfte der Verwaltungseinheiten, die holdingweit verantwort-lich eingesetzt werden, arbeitsrechtverantwort-lich bei der Holding angestellt.

Mit der Gründung der Kliniken gGmbH trägt der Landkreis Ludwigsburg nach dem Be-schluss vom 29.04.1994 Zins und Tilgung für Altdarlehen und neue Baumaßnahmen, die ge-sondert im Unternehmensplan dargestellt werden müssen. Zum Ausgleich des anfallenden Kapitaldienstes für diese Maßnahmen leistet der Landkreis eine Zahlung, deren Höhe sich aus dem jährlichen Darlehenspiegel ergibt. Für diese Baumaßnahmen galt bis 2007 die Obergrenze von 5 Mio. € und seit 2008 eine Obergrenze von 5,35 Mio. €, nachdem der Kreis-tag am 20.07.2007 beschlossen hatte, dass die nachträglichen Belastungen, die sich aus der Projekterweiterung des Kreiskrankenhauses Ludwigsburg und des damit zusammenhängen-den Vergleichs mit der LBBW Immobilien GmbH (vormals LEG) ergeben hatten, analog der bisherigen Finanzierung der Krankenhausneubauten finanziert werden. Zusätzlich werden Investitionen in größerem Umfang von der Kliniken gGmbH aus eigener Kraft finanziert. Auf-grund der umfangreichen Baumaßnahmen, insbesondere durch die OP-Sanierung beim Kli-nikum Ludwigsburg, wird diese Obergrenze im Finanzplan 2011-2014 erreicht. Im Unterneh-mensplan 2011 sind deshalb keine neuen Maßnahmen mit Landkreismittel veranschlagt.

Die finanzielle Situation der Krankenhäuser ist weiter angespannt. Eine nachhaltige Ursache liegt im Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) vom September 2008. Damals wur-de von wur-der Gesetzgebung angekündigt, dass zur Abwur-deckung wur-der Tarifkostenentwicklung ein 50%-iger Ausgleich den Krankenhäusern zukommt. Zusätzlich konnte angenommen werden, dass die Erlösbudgets jeweils in Höhe der so genannten Veränderungsrate steigen. Auf bei-den Annahmen basierte die Strategie für die Unternehmensplanung 2010, die im Herbst 2009 aufgestellt wurde.

Beide Annahmen wurden nicht im geplanten Maße erfüllt. Insbesondere bei den Häusern der Grund- und Regelversorgung haben zusätzlich der verminderte Landesbasisfallwert und der so genannten Katalogeffekt die finanzielle Lage verschärft. Ausgerechnet diese Einrichtun-gen, die nur begrenzt derartige Effekte durch Mengensteigerungen auffangen können, erhal-ten für die gleichen Leistungen ein geringeres und damit meist nicht koserhal-tendeckendes Ent-gelt. Dies zeigt sich auch im laufenden Geschäftsjahr 2010.

Das jüngst auf den Weg gebrachte „Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Fi-nanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung GKV-FiFi-nanzierungsgesetz (GKV-FinG)“

führt dazu, dass in den Jahren 2011 und 2012 mit stagnierenden Landesbasisfallwerten (Preiskomponente der Krankenhausleistungen) gerechnet werden muss. Dies resultiert u.a.

aus der Halbierung der Veränderungsrate. Von der Gesetzgebung wird unterstellt, dass die verbleibende Hälfte den Krankenhausbudgets hinzugerechnet werden kann. Die absehbare Entwicklung der Bewertungsrelationen und der Landesbasisfallwerte zeigt aber, dass auch diese kalkulatorisch verbleibende Veränderungsrate durch gegenläufige Effekte aufgezehrt wird. Die Unternehmensplanung geht also davon aus, dass die Erlösbudgets, bei gleich blei-bendem Leistungsspektrum, stagnieren und die Kostenentwicklungen nicht refinanziert wer-den.

Die Kliniken beabsichtigen deshalb, ihr Leistungsspektrum weiter auszubauen. Für das Plan-jahr 2011 bedeutet dies, dass zusätzlich erwirtschaftete Erlöse nur mit 70 % (Mehrmengen-abschlag nach GKV-FinG) veranschlagt werden können, was die Deckungsbeiträge belastet.

Bisher konnten Mehrleistungen zu 100 % angesetzt werden.

Auf der Kostenseite wird angestrebt, Sachkostensteigerungen durch weitere Synergien im Verbund zu decken. Bei den Personalkosten ist zu beachten, dass zum Herbst 2011 der Ärz-tetarif und 2012 der Angestelltentarif neu verhandelt werden. Hierfür wurde eine Planungsra-te angesetzt. PrivaPlanungsra-te Klinikbetreiber bewegen sich hier überwiegend außerhalb der Tarifge-bundenheit. Die Vorausschau 2012 bis 2014 geht davon aus, dass sich die Situation für die Krankenhäuser nicht verbessern wird. Aktuell sind keine politischen Aktivitäten erkennbar, die eine ausreichende mittelfristige Finanzierung der – insbesondere kleineren – Kranken-häuser sichern. Zusätzlich werden den KrankenKranken-häusern durch die Novellierung des Arznei-mittelgesetztes und durch die Neuregelungen des Herstellerrabattes, der real auf die Kran-kenhäuser abgewälzt wird, wertvolle Deckungsbeiträge entzogen, die bisher im Patientenbe-reich reinvestiert werden konnten.

Im Planungshorizont zeigen sich bei den Häusern Marbach und Vaihingen die Finanzie-rungslücken des Krankenhausentgeltssystems deutlich. Durch die Absenkung von Bewer-tungsrelationen und stagnierenden bzw. rückläufigen Landesbasisfallwerten können die Leis-tungen in diesem Versorgungsbereich nicht kostendeckend erbracht werden. Im gesamten