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BLICK AUF DIE WEITERE ENTWICKLUNG DER FINANZEN

Laufende und neue Baumaßnahmen

4. BLICK AUF DIE WEITERE ENTWICKLUNG DER FINANZEN

Im Jahr 2009 konnte erneut ein Überschuss mit rd. 2,4 Mio. € erzielt werden, der ausschließ-lich aus Mehreinnahmen und Einsparungen im Vermögenshaushalt resultierte. Im Verwal-tungshaushalt zeichnete sich bereits zum damaligen Zeitpunkt eine Unterfinanzierung ab.

Insbesondere die Grunderwerbsteuer und die Schlüsselzuweisungen entwickelten sich in Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise stark rückläufig. Gleichzeitig stiegen auf der Ausga-benseite die Leistungen im Bereich des Arbeitslosengelds II, der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe merklich an. Im Ergebnis ergab sich eine Zuführungsrate an den Vermögens-haushalt, die um 4,3 Mio. € unter dem Planansatz lag. Die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben begann sich wieder zu öffnen.

Das laufende Jahr entwickelt sich bisher auf der Einnahmenseite stabil. Besonders die Grunderwerbsteuer profitiert von den Turbulenzen auf den Finanzmärkten, die vermehrt zu Investitionen in Sachwerte führt. Daneben sind auch einmalige Grunderwerbsvorgänge im Zuge von Standortentscheidungen kreisansässiger Unternehmen für den guten Verlauf in 2010 verantwortlich. Auf der Ausgabenseite schlagen sich die negativen Basiseffekte aus dem Jahr 2009 verstärkt nieder. Höhere Zuschussbedarfe sind beim Arbeitslosengeld II (4,6 Mio. €) und bei der Eingliederungshilfe (3,6 Mio. €) zu erwarten. Derzeit ist es eindeutig die Ausgabenseite, die Anlass zur Sorge bereitet, während sich die Einnahmenseite verläss-lich und berechenbar entwickelt. Per Saldo kann aus heutiger Sicht nicht von einem ausge-glichenen Haushalt ausgegangen werden.

Im Haushaltsjahr 2011 setzen sich die negativen Basiseffekte aus dem Sozialetat fort. Hinzu kommt, dass jetzt auch die Einnahmenseite - infolge der Finanzausgleichssystematik mit zweijähriger Verzögerung - deutlich zurückgeht. Dies war zwar vorhersehbar, jedoch nicht in diesem Ausmaß. Neben der Steuerkraftsumme der Städte und Gemeinden, die gegenüber 2010 um 11 % zurückgeht, reduzieren sich die Schlüsselzuweisungen landesweit um etwa 6,5 %. Dadurch fehlen gegenüber 2010 auf einen Schlag 5,5 Mio. €. In dieser außergewöhn-lichen Situation, die besonders auch die Städte und Gemeinden im Landkreis trifft, wollen wir ein Zeichen der Solidarität setzen. Wir haben uns deshalb in Anlehnung an den von CDU, Freie Wähler und SPD geäußerten Wunsch, die Kreisumlage auf 35,5 %-Punkte festzuset-zen, zu einem außergewöhnlichen Schritt entschlossen: Durch die Absenkung der Mindest-zuführung und die Anrechnung aller verfügbaren Ersatzdeckungsmittel haben wir den un-vermeidbaren Anstieg des Kreisumlagehebesatzes zusätzlich reduziert. Dafür nehmen wir vorübergehend eine höhere Verschuldung als ursprünglich vorgesehen, in Kauf. Die Maß-nahmen im Handlungskonzept, die zusätzlichen Einsparungen, die sich aus den internen Budgetverhandlungen ergeben haben, die Erhöhung der globalen Minderausgabe bei den Personalkosten und schließlich der letztmalig mögliche Einsatz eines Überschusses führen im Ergebnis dazu, dass zum Haushaltsausgleich ein Kreisumlagehebesatz von 35,5 %-Punkten erreicht werden kann. Die Städte und Gemeinden werden dadurch insgesamt um 5,3 Mio. € im Jahr 2011 entlastet. Die Verschuldung des Landkreises steigt dafür gegenüber der letztjährigen Prognose um 4,7 Mio. € an. Damit legen wir einen ausgewogenen Etatent-wurf vor, der sowohl die Interessen der Städte und Gemeinden als auch die notwendige Fort-setzung der Haushaltskonsolidierung beim Landkreis berücksichtigt. Auch wenn die Ver-schuldung kurzfristig ausgeweitet wird, haben wir durch strukturelle Maßnahmen die Ausga-ben im Verwaltungshaushalt auf ein Minimum zurückgefahren. Der konsequente Schulden-abbau in den letzten drei Jahren hat den Spielraum für eine vorübergehende Ausweitung der Kreditfinanzierung ermöglicht. Das historisch niedrige Zinsniveau stützt diese Vorgehenswei-se. Wir setzen im Rahmen der bisher gepflegten verlässlichen Partnerschaft mit den Städten und Gemeinden auf deren Bereitschaft, den Landkreis mit zusätzlichen Beiträgen zu

unter-stützen, wenn sich ihre eigene finanzielle Situation wieder gebessert hat. Wir verstehen uns als eine kommunale Solidargemeinschaft, die sich im gegenseitigen Geben und Nehmen die notwendige „Luft zum Atmen“ lässt. Die dafür notwendige Basis haben wir durch eine seit vie-len Jahren praktizierte transparente und vor allem wirtschaftliche Haushaltsführung gelegt, die insbesondere in der regelmäßigen und schon zur Tradition gewordenen Fortschreibung unserer Handlungskonzepte fraktionsübergreifend Anerkennung findet.

Das Land hat in seinem Haushaltserlass Orientierungsdaten für die Finanzplanung 2012 bis 2014 herausgegeben. Danach ist damit zu rechnen, dass landesweit die Steuerkraftsumme im Basisjahr 2010 nochmals um 3 % zurückgehen wird. Wir haben im August eine aktuelle Erhebung bei allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden durchgeführt. Nach diesen Da-ten würde die Steuerkraftsumme im Landkreis sogar um bis zu 11 % - Punkte sinken. Eine Erklärung, warum gerade im Landkreis Ludwigsburg diese Werte so schlecht ausfallen, ist der Umstand, dass sich offenbar die Gewerbesteuereinnahmen in Städten und Gemeinden mit traditionell gutem Aufkommen noch immer rückläufig bzw. unter dem langjährigen Mittel bewegen. Dies entspricht den bekannten „time-lags“, wonach die wirtschaftliche Erholung erst mit ein bis zwei Jahren Zeitverzögerung auf die kommunalen Kassen durchschlägt.

Durch die Finanzausgleichssystematik, die automatisch einen zweijährigen Versatz mit sich bringt, wird der Landkreis somit im Jahr 2012 noch stärker als 2011 vom Krisenjahr 2009 bzw. von den Startschwierigkeiten des „Anlaufjahres“ 2010 getroffen. Für die Kreisumlage bedeutet dies aus heutiger Sicht, dass - wenn keine wesentlichen Verbesserungen mehr ge-genüber der jetzt vorgelegten Finanzplanung eintreten - ab dem Jahr 2012 die 40 %-Marke erreicht wird. Rechnerisch wäre dieser Prozentsatz für den Haushaltsausgleich 2012 und auch für die Folgejahre als Untergrenze notwendig.

Nach der mittelfristigen Finanzplanung 2012 bis 2014 kann an die in der Vergangenheit er-zielten Erfolge hinsichtlich eines stetigen Schuldenabbaus vorerst nicht mehr angeknüpft werden. Während auf der Grundlage der letzten Finanzplanung eine Nettonullverschuldung dargestellt werden konnte, beruht die aktualisierte Haushaltskonzeption im Zeitraum 2010 bis 2014 auf einer Nettoneuverschuldung von rund 17,4 Mio. €. Diese Darlehensaufnahmen sind sowohl zum Haushaltsausgleich als auch zur Begrenzung des Kreisumlageanstiegs auf 40

%-Punkte aus heutiger Sicht notwendig. Für diese Kalkulation haben wir ab dem Jahr 2012 die Orientierungs- und Prognosedaten des Landes im Haushaltserlass 2010 zu Grunde ge-legt, die in Bezug auf die Steuerkraftentwicklung deutlich günstiger ausfallen, als die von uns durchgeführte eigene Erhebung. Für die Finanzplanungsjahre 2013 und 2014 haben wir ebenfalls eine günstigere Steuerkraftsummenentwicklung als im Haushaltserlass angegeben, unterstellt.

Im Blick auf die besonderen Herausforderungen für die kommenden Jahre halten wir an der Fortschreibung unseres bewährten Handlungskonzeptes fest. Nur eine gemeinsam von Kreistag und Kreisverwaltung getragene Vorgehensweise stellt die richtige Strategie dar, um einen ausgewogenen und fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Städte und Gemein-den und einer an Nachhaltigkeit orientierten Haushalts- und Finanzwirtschaft des Landkrei-ses zu finden. DieLandkrei-ses gemeinsame Vorgehen hat sich sehr bewährt und wesentlich dazu bei-getragen, dass wir in den vergangenen acht Jahren den niedrigsten Kreisumlagehebesatz unter den vergleichbaren Landkreisen hatten und dies wohl auch im kommenden Jahr so sein wird.

Ludwigsburg, im Oktober 2010

Albert Walter Finanzdezernent

des Landkreises Ludwigsburg

F I N A N Z P L A N U N G

d e s

L A N D K R E I S E S L U D W I G S B U R G

für den Planungszeitraum 2010 bis 2014 nach § 85 GemO i.V. mit § 24 GemHVO

1. Einnahmen und Ausgaben nach Arten 2. Investitionen und Investitionsförderungs-

maßnahmen nach Aufgabenbereichen

Einnahmen des Verwaltungshaushalts

Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen

041 Schlüsselzuweisungen vom Land 31.946.000 28.371.000 27.401.000 30.569.000 31.794.000 05,06 Sonstige allgemeine Zuweisungen 48.395.700 50.261.200 51.353.700 51.559.700 51.750.700 07 _______________________________________________________________Allgemeine Umlagen 193.790.000 188.777.000 206.325.000 212.706.000 216.960.000 0 Steuern,allgemeine Zuweisungen und 274.131.700 267.409.200 285.079.700 294.834.700 300.504.700

Umlagen zusammen (Hauptgruppe 0)

Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

10,11,12 Gebühren und ähnliche Entgelte 37.371.400 36.065.200 36.773.800 37.486.500 38.509.400 13,14,15 Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten, 3.518.700 3.344.800 3.375.800 3.382.300 3.174.700

16 Erstattungen

160-163 vom Bund, Land, von Gemeinden, 13.815.100 14.734.300 14.651.200 14.208.500 14.262.300 Gemeindeverb., Zweckverbänden u. dgl.

164-168 von übrigen Bereichen 888.100 3.278.500 3.321.900 3.269.300 3.328.000

169 Innere Verrechnungen 31.523.000 31.435.100 32.063.800 32.705.100 33.359.200

17 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke

170,172-178 von übrigen Bereichen 3.858.300 4.277.400 4.328.200 4.390.300 4.454.200

171 vom Land 19.432.600 17.957.000 18.034.500 17.631.600 17.784.900

191 Leistungsbeteiligung des Bundes 10.970.000 13.655.000 13.655.000 13.655.000 13.655.000 für Unterkunft und Heizung

_______________________________________________________________

1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 121.377.200 124.747.300 126.204.200 126.728.600 128.527.700 zusammen (Hauptgruppe 1)

20-26 Sonstige Finanzeinnahmen (ohne 27, 28) 21.424.300 24.193.700 24.822.500 22.657.200 21.107.100 27 Kalkulatorische Einnahmen 11.946.400 11.695.800 11.478.300 11.237.300 10.819.800

280 Allg. Zuführung vom Vermögenshaushalt 6.543.400 3.081.200 0 0 0

281 _______________________________________________________________Entnahmen aus Sonderrücklagen 4.690.000 5.946.600 6.895.400 5.795.700 4.130.800 0-2 Einnahmen des Verwaltungshaushalts 440.113.000 437.073.800 454.480.100 461.253.500 465.090.100

zusammen (Hauptgruppe 0-2)

Einnahmen des Vermögenshaushalts

300 Allg.Zuführung vom Verwaltungshaushalt 27.487.500 4.886.100 11.296.900 12.523.100 13.033.400

301 Zuführungen zu Sonderrücklagen 969.800 928.100 763.300 595.800 464.800

310 Entnahme aus der Allg.Rücklage 6.543.400 3.081.200 0 0 0

311 Entnahme aus der Sonderrücklage 4.690.000 5.946.600 6.895.400 5.795.700 4.130.800 32,33,34 Rückflüsse Darlehen, Kapitaleinlagen, 1.510.400 1.390.700 923.400 915.400 968.300

bewegliches Vermögen

35 Beiträge und ähnliche Entgelte 118.500 68.500 28.500 28.500 528.500

36 Zuweisungen u. Zuschüsse f.Investitionen

360,361 von Bund, Land 3.559.900 822.000 233.000 508.000 1.658.000

362,363 von Gemeinden, Gem.verb., Zweckverbänden 253.200 253.200 39.200 39.200 39.200 und dgl.

37 Einnahmen aus Krediten u.Inneren Darlehen

374, 377-378 von sonstigen Bereichen 0 17.785.000 18.570.000 16.910.000 14.460.000 379 _______________________________________________________________Innere Darlehen 3.966.400 2.098.100 763.300 595.800 464.800 3 Einnahmen des Vermögenshaushalts 49.099.100 37.259.500 39.513.000 37.911.500 35.747.800

(Hauptgruppe 3, ohne Gruppe 39)