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1. Einleitung

1.3 Die Posttraumatische Belastungsstörung in den Klassifikationssystemen

1.3 Die „Posttraumatische Belastungsstörung“ in den Klassifikationssystemen DSM und ICD

Das DSM (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders) wurde von der „American Psychiatric Assoziation" (APA) entwickelt und erschien erstmals als DSM-I 1952, wo die Diagnosekategorie „gross stress reaction" (schwere Belastungsreaktion) aufgenommen wurde.

In erster Linie bezog sich diese Diagnose auf Kriegsheimkehrer oder Menschen, die große Naturkatastrophen miterlebt hatten und somit starken psychischen Belastungen ausgesetzt waren. Es wurde aber auch anerkannt, dass Menschen ohne psychische Auffälligkeiten nach extremen Situationen ebenfalls entsprechende Symptome zeigten. Allerdings wurden die Störungen als vorübergehende Persönlichkeitsstörungen eingestuft, es wurden keine

Symptome benannt und anhaltende psychische Veränderungen wurden auf intrapsychische Konflikte, nicht auf die äußere Belastung, zurückgeführt.

Sowohl im DSM-II (1968) als auch im ICD-8 (International Classification of Diseases, 1965) wurde die Diagnose zugunsten der „transient situational disturbance" bzw. der

„vorübergehenden kurzfristigen Auffälligkeit, die mit situativen Belastungen in Zusammenhang steht," wieder aufgegeben (Bronisch, 1997), obwohl sie durch Zurückkehrende aus dem Koreakrieg und Konzentrationslagerhäftlingen wiederholt bestätigt wurde.

Das erste Mal trat die Posttraumatische Belastungsstörung im DSM-III (1980) mit festgelegten Kriterien auf, 1992 erschien sie dann auch im ICD-10.

Im DSM-III wurde das Krankheitsbild als Posttraumatische Belastungsreaktion bezeichnet.

Hier wurden vier Kriterien beschrieben, die erfüllt sein mußten, um die Diagnose zu stellen.

Jedoch schon 1987 gab die APA ein erweitertes Manual, das DSM-III-R heraus, in dem sie die Diagnosekriterien für die Posttraumatische Belastungsstörung, wie sie jetzt genannt wurde, ergänzte. Die einzelnen diagnostischen Kriterien sind im DSM-III-R sehr viel genauer definiert, basieren aber auf den Kriterien des DSM-III und unterscheiden sich inhaltlich nicht wesentlich voneinander.

Die heute aktuellen Diagnosesysteme sind das ICD-10 (1992) und das DSM-IV (1993).

Während die Posttraumatische Belastungsstörung im ICD-10 unter die Belastungs- und Anpassungsstörungen fällt, wird sie im DSM-IV den Angststörungen zugeschrieben.

Inhaltlich bestehen auch hier keine wesentlichen Unterschiede, wie man aus den folgenden Tabellen (1 u.2) entnehmen kann.

Tab. 1

Diagnostische Kriterien der „Posttraumatischen Belastungsstörung“ (F43.1) nach ICD-10 (Dilling, H.;2000):

1) Sie entsteht, als eine verzögerte oder protrahierte Reaktion auf ein belastendes Ereignis oder eine Situation außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigen Ausmaßes (kurz oder lang anhaltend), die bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung auslösen würde. Hierzu gehört eine durch Naturereignisse oder von Menschen verursachte Katastrophe, eine Kampfhandlung, ein schwerer Unfall oder Zeuge eines

gewaltsamen Todes anderer oder selbst Opfer von Folterung, Terrorismus oder anderen Verbrechen zu sein. [...]

2) Typische Merkmale: wiederholtes Erleben des Traumas in sich aufdrängenden Erinnerungen oder in Träumen, vor dem Hintergrund eines andauernden Gefühls von betäubt sein und emotionaler Stumpfheit, Gleichgültigkeit gegenüber anderen Menschen, Teilnahmslosigkeit der Umgebung gegenüber, sowie Vermeidung von Aktivitäten und Situationen, die Erinnerungen an das Trauma wachrufen können. [...]

3) Gewöhnlich tritt ein Zustand vegetativer Übererregtheit mit Vigilanzsteigerung, einer übermäßigen Schreckhaftigkeit und Schlaflosigkeit auf. Angst und Depression sind häufig mit den genannten Symptomen und Merkmalen assoziiert und Suizidgedanken sind nicht selten. [...]

4) Die Störung folgt dem Trauma mit einer Latenz, die Wochen bis Monate dauern kann (doch selten mehr als 6 Monate nach dem Trauma). Der Verlauf ist wechselhaft, in der Mehrzahl der Fälle kann jedoch eine Heilung erwartet werden. Bei wenigen Patienten nimmt die Störung über viele Jahre einen chronischen Verlauf und geht dann in eine dauernde Persönlichkeitsstörung über.

Tab. 2

Diagnostische Kriterien für 309.81 (F43.1) – Posttraumatische Belastungsstörung nach DSM-IV

A) Die Person wurde mit einem traumatischen Ereignis konfrontiert, bei dem die beiden folgenden Kriterien vorhanden waren:

1) Die Person erlebte, beobachtete oder war mit einem oder mehreren Ereignissen konfrontiert, die tatsächlichen oder drohenden Tod oder ernsthafte Verletzungen oder eine Gefahr der körperlichen Unversehrtheit der eigenen Person oder anderer Personen beinhalten.

2) Die Reaktion der Person umfasste intensive Furcht, Hilflosigkeit oder Entsetzen. Bei Kindern kann sich dies auch durch aufgelöstes oder agitiertes Verhalten äußern.

B) Das traumatische Ereignis wird beharrlich auf mind. eine der folgenden Weisen wiedererlebt:

1) Wiederkehrende und eindringliche belastende Erinnerungen an das Ereignis, die Bilder, Gedanken und Wahrnehmungen umfassen können [...]

2) Wiederkehrende, belastende Träume von dem Ereignis [...]

3) Handeln oder Fühlen, als ob das traumatische Ereignis wiederkehrt (beinhaltet das Gefühl, das Ereignis wiederzuerleben, Illusionen, Halluzinationen und dissoziative Flashback-Episoden, einschließlich solcher, die beim Aufwachen oder bei Intoxikationen auftreten) [...]

4) Intensive psychische Belastung bei der Konfrontation mit internalen oder externalen Hinweisreizen, die einen Aspekt des traumatischen Ereignisses symbolisieren oder an Aspekte desselben erinnern

5) Körperliche Reaktionen bei der Konfrontation mit internalen oder externalen Hinweisreizen, die einen Aspekt des traumatischen Ereignisses symbolisieren oder an Aspekte desselben erinnern.

C) Anhaltende Vermeidung von Reizen, die mit dem Trauma verbunden sind, oder eine Abflachung der allg. Reagibilität (vor dem Trauma nicht vorhanden). Mindestens drei der folgenden Symptome liegen vor:

1) Bewusstes Vermeiden von Gedanken, Gefühlen, Gesprächen, die mit dem Trauma in Verbindung stehen

2) Bewusstes Vermeiden von Aktivitäten, Orten oder Menschen, die Erinnerungen an das Trauma hervorrufen

3) Unfähigkeit, einen wichtigen Aspekt des Traumas zu erinnern

4) Deutlich vermindertes Interesse oder verminderte Teilnahme an wichtigen Aktivitäten 5) Gefühl der Losgelöstheit oder Entfremdung von anderen

6) Eingeschränkte Bandbreite des Affekts (z.B. Unfähigkeit, zärtliche Gefühle zu empfinden)

7) Gefühl der eingeschränkten Zukunft [...]

D) Anhaltende Symptome erhöhten Arousals (vor dem Trauma nicht vorhanden). Mindestens zwei der folgenden Symptome liegen vor:

1) Schwierigkeiten ein- oder durchzuschlafen 2) Reizbarkeit oder Wutausbrüche

3) Konzentrationsschwierigkeiten

4) Übermäßige Wachsamkeit (Hypervigilanz) 5) Übertriebene Schreckreaktion

E) Das Störungsbild (Symptome unter B, C und D) dauert länger als einen Monat

F) Das Störungsbild verursacht in klinisch bedeutsamer weise Leiden oder Beeinträchtigung in sozialen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen

Von einer akuten PTSD spricht man, wenn die Symptome weniger als drei Monate andauern.

Chronisch wird die Posttraumatische Belastungsstörung bei Anhalten der Symptome über drei Monate hinaus. Bei einer PTSD mit verzögertem Beginn liegt das Auftreten der Symptome mindestens sechs Monate nach dem Belastungsfaktor.