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des Einfuhrscheinsystems

Im Dokument BIBLIOGRAPHIC MICROFORM TARGET (Seite 22-25)

haben schon erwähnt, daß alleMaßregeln, die die Regierung ergriff,

um

aus denjenigen Gegenden, die einenGetreideüberflußerzielten, das Getreidein diejenigen Gegenden abzulenken, welche ihrenBedarf durch eigene Erzeugungnichtzu deckenvermochten, nichtdas Ergebnis hatten,deninländischenGetreidepreis

dem

Zollentsprechend über den Weltmarktpreis zu heben, sondern nur dazu führten, in denjenigen Gegenden, in die

man

künstlich deutsches Getreide sehrstark zusammenströmenließ, eine Preisdifferenz zwischen

dem

deutschen und

dem

auslän-dischen Getreide zuungunsten des deutschen Getreides zu erzeugen.

Den

Grund zu dieser Erscheinung habe ich schon im Eingang des ersten Kapitels dargelegt. Er lag darin, daß die Müller aus den dort angeführtenGründen zwecksMischungdeutschen Getreides mitausländischemstets einen großen Prozentsatz fremden Getreideshinzukauften und daß dieserProzentsatz größer war, als der Prozent-satz, denDeutschland benötigt,

um

das Defizit seines Be-darfs an sich zu decken. So mußtealso immerein Ueber-schuß einheimischen Getreides in Deutschland vorhanden

sein, solange durch diedeutscheGetreidehandelspolitik die Ausfuhr deutschen Getreides

gehemmt

wurde. Dieser Ueberschußmußtesichaberdort stauen, wohin

man

durch künstliche

Maßnahmen

deutsches Getreidezusammenströmen

ließ, nämlich in Süddeutschland. Die Folge mußte dann

sein, daßinSüddeutschland auswärtiges Getreide zueinem höheren Preise gehandelt wurde als einheimisches.

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Es würde über den

Rahmen

der Arbeit hinausgehen, im einzelnen zuzeigen, wiedieMaßregeln der Regierung, welche das einheimische Getreide nach Süddeutschland zusammendrängten, hauptsächlich die Staffeltarifeunddie

Hemmung

derAusfuhr einheimischen Getreides durchdie deutsche Getreidehandelspolitik, immer wieder die vor-erwähnte unangenehme Nebenwirkung zeigten. Ichkann michdarauf beschränken, aufdie vortrefflicheDarstellung Maliersinseinen „Studien überdendeutschen Brotgetreide-handel“ hinzuweisen, derdieseFrageausführlich behandelt.

Nach AufhebungderStaffeltarife, die den üeberschuß deutschen GetreideskünstlichinSüddeutschland zusammen-gedrängthatten,unddesIdentitätsnachweises, derdie Aus-fuhr des deutschen Getreides

gehemmt

hatte, hörte das künstliche starke Zusammenströmen deutschen Getreides im SüdenDeutschlandsauf, und eswurde hier nichtmehr, wie in der kurzen Zeit des Bestehens der preußischen Staffeltarife nach

dem

Süden Deutschlands, eine Preis-differenz zwischen

dem

deutschen und

dem

ausländischen Getreide zuungunsten des deutschen Getreides erzeugt.

DasGetreide,welches Deutschland

zumZwecke

derMischung mehreinführte, alsseinemeigentlichenBedarfanfremdem Brotgetreide entsprach, konnte nun nicht mehr den da-durch erzeugtenüeberschußdeutschen Getreidesnach

dem

SüdenDeutschlands abdrängen. Die süddeutsche Landwirt-schaftwar von

dem

kurzeZeitaufihrlastendenDruckealso wiederbefreit,fürSüddeutschland konnte, wie vor derZeit derEinführung der preußischenStaffeltarife,derSchutzzoll auf Getreide in der Differenz zwischen denInlands- und Auslandspreisen wieder voll zur Geltung

kommen.

War

nundiese Wirkung derAufhebung der Staffel-tarife und desIdentitätsnachweises, dieBefreiung der süd-deutschen Landwirtschaft von

dem

kurze Zeit auf ihr lastenden Druck, eine beabsichtigte, so haben sich neben

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ihr nochWirkungen eingestellt, die

man

vorhernicht ins Augegefaßt hatte.

Von

solchen könnenwirdreiGruppen feststellen

1. den Einfluß der Aufhebungdes Identitätsnachweises aufden Verkehr inden Zollniederlagen,

2. den Einfluß auf den Seetransport einheimischen Getreides,

3. den Einfluß auf die internationalen politischen Ver-hältnisse.

Wir gehen zuerstauf denEinfluß ein, den die Auf-hebung desIdentitätsnachweises auf den Verkehr inden Zollniederlagen gehabthat.

Eine Erleichterungführte dieAufhebungdes Identitäts-nachweises für die privaten Getreideniederlagen ohne amtlichen Zollverschluß und ohne amtliche Bewachung herbei. Seit der Aufhebung des Identitätsnachweises ist derInhaber einer solchen privatenGetreideniederlage, dem, wie wir schon früher bemerkten, der Inhabereiner eigenen Kontoniederlage ohneamtlichen Zollverschlußund ohne amtliche Bewachung gleichsteht, berechtigt, anstatt dieDifferenz zwischen

dem

buchmäßigen Bestand und

dem

wirklichen Bestand durch Erlegung des Zolles zu decken, zur Ersetzung dieser Differenz einheimisches Ge-treide in seinLager aufzunehmen, das dann später wie ausländisches behandelt wird.

Während

ferner in den reinen Privatlagern sonst einVeredlungsverfahren, soweit es den Nachweis der Identität erschwert, wegen der besondrenKontrolle, die für dieseLager stattfindet, nicht möglich ist, kann in rein privaten Getreideniederlagen so-wohl die Vermengung wie selbst die Vermahlung ohne weiteres

vorgenommen

werden. Lexis betont in seinem Aufsatz „Identitätsnachweis“ in

dem

Handwörterbuch der Staatswissenschaften inder III.Auflage, den Einfluß, den dieAufhebung des Identitätsnachweises aufdiegemischten

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Privat-Transitlager gehabt habe. Er hebt hervor, daßdie LandwirteunddieHandelskammernimportierender Bezirke siealsunnötig bezeichneten,währenddieHandelskammern exportierender Bezirke dies bestritten, weil siefür diese noch ihre Berechtigung hätten. Das ist unzweifelhaft richtig. Daraus würde sich ergeben, daß diegemischten Privat-Transitlager zwar nicht aufzuheben, aber auf die exportierenden Bezirke zu beschränken seien.

Mit

dem

Einfluß, den die Aufhebung des Identitäts-nachweisesfürGetreide auf den Seetransport einheimischen Getreides gehabthat,beschäftigt sichinsbesondereFriedrich Beckmanninseinem indenVolkswirtschaftlichen Abhand-lungen der Badischen Hochschulen (Neue F'olge Heft1) erschienenen Buche „Einfuhrscheinsysteme“ Seite 64ff.

Er hebt hervor, daß gegen das Einfuhrscheinsystem von seiten derWiesbadener

Kammer

in dervonder Dresdener

Gewerbekammer

imJahre 1908 herausgegebenen

Sammlung

vonGutachten derVorwurf gemacht worden sei, daß der Händler,

um

sich die Vorteileder Einfuhrscheine zusichern, das Getreide nach Hollandverschiffe, an dessen Landes-grenze es dann beim Wiedereintritt in Deutschland von

neuem

verzolltwerden müsse. Hier trete es so recht zu Tage, daß mit den Einfuhrscheinen

zum

Nachteil des konsumierendendeutschenPublikumsdie reineGeldmacherei getrieben werde.

Beckmann

weist mit Recht darauf hin, worauf sich diese sogenannte „Geldmacherei“ be-schränkt.

Wenn

derExporteur das Getreide als nach

dem

Auslandeverschifft bezeichne, so spareer dieKosten, die mit

dem

Nachweis derIdentität bei derEinfuhr,

um

das Getreidezollfrei wieder einführen zu können, verbunden seien. Solche Kosten seien an sichnicht gering, und daß

man

sie sich,

wenn

sie unter den heutigen Verhältnissen vollkommenunnötigseien,zu ersparensuche,seidurchaus verständlich.

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