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Der Zurüftungsact im sonn- und fefttiigigen Hauptgottesdienfte

nach der, dem Kirchengesetze von 1832 beigegebenen Agende für die EvangeL-Luther. Gemeinden im Russischen Reiche.

Von

Propst Willigerode

in Doipat.

W i e überhaupt, so hat unsere Agende auch in Bezug auf den Zu-rüstungsact zum Gottesdienste neben den schäßenswerthesten Borzügen empfind-liche Mängel. Je mehr jene uns am Herzen liegen, um so eifrig« weiden wir diese — selbstverständlich in ordnungsmäßigem Wege — zu entfernen suchen müssen. Meines Erachtens bedürfen wir dazu keinerlei Alteration, ja tauin irgend welcher Mutation unserer Agende, sondern nur der AuZ>

gestaltulig derselben. Gehe ich nun daran, im Nachstehenden mit die Hand an die Ausgestaltung unserer,Agende zu legen, so will ich nur Vorschläge machen, die in Berathung gezogen werden mögen, nicht aber Vorlagen, die angenommen werden sollen. Dabei bescheide ich mich von vorn herein, mit meinen Vorschlägen irgend etwas von wisseuschaftlichem Werthe zu geben, und lasse mir daran genügen, vom Pastoralen Standpimcte aus darauf hinzuweisen, was Pastoren und Gemeinden, was der Kirche noth thun möchte, um sich, an der Hand unserer Agende, in ihrem Gottesdienste in Wahrheit auf ihrem allerheiligsten Glauben erbauen zu können. Rufen meine Vorschläge — neue — Verhandlungen über den Ausbau unse«r Agende hervor, und finden sie bei diesen — neuen — Verhandlungen am geeigneten Orte und zur rechten Zeit freundliche Berücksichtigung, so werde ich mich deß herzlich freuen. Fürerst ziehe ich nur den, vom Eingangsliede

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bis zur Salutation reichenden Zuiüstungsact zuin sonn» und festtägigen Hauptgottesdienste in Betracht. Findet meine Arbeit aber Anklang, eben weil mich lediglich das Pastorale Interesse zu derselben treibt, so mache ich mich mit Gottes gnädiger Hilfe späterhin wohl auch a» weitere Stücke unserer Agende. S o viel Ä i GinlMllH, und nnn zur Sache.

Unsere Agende giebt uns zwei Weisen der Zurüstung zum Gottes»

dienste. I n der einen wird die Gemeinde, in der anderen werden die Couiinumcankn zum OMcsdienfte zuzerüstet. Port wird Alles auf die Predigt, hier Alles auf die Abendmahlsfeier bezogen. S o erhalten wir zwei, neben einander paralkl hinlaufende Gottesdienstordnunge», die d « Kirche das Bewußtsein der Einheitlichkeit des Gottesdienste« mindestens ab-schwächen. Wmmn eine andere Vldmmg der Palästen», wenn Comnumi-cantenbcichte und Abendmahlefeier in den Gottesdienst hineintreten, und wieder eine andere, wenn EomulkNMNtenbeichte und Abcndmahlsfeier aus demselben wegfallen, zu einer und derselben Erbauung der Kirche auf ihrem allerheiligste» Glauben? I s t eine innere Nöthigung dazu vorhanden? Ich meine: nicht, wenn nur die Zusammenhänglichkcit der, mit innerer Noth-wendigteit »us einander hervorwachseuden Stücke der gottcsdienstlichen QrK

»ung fest mi Auge behalten, und Gemeinde- und Comüumicanteu - Beichte in das richtige Verhältnis; zu einander gesetzt werden. Sehen wir daher zuerst die Zusammenhänglichkeit der, mit innerer Nothwendigkeit ans einan-der hervorwachsendcn Stücke einan-der gottesdicnstlichen Ordnung, und dann das Verhältniß, in welches Gemeinde- uud Communicanten-Beichte zu einander zu sehe» sein möchten, mit steter Benxksichtigung der, von unserer Agende gegebenen, Parnskeuc an.

Ueberall beginnt der Lhrist seinen Gottesdienst mit stillem Gebete.

S o auch bei uns. I m Gottesdienste der Gemeinde handelt es sich aber nicht sowohl um das Einzel-, als vielmehr um das Gcnieindt>Geb«t, denn nicht als die Einzelnen, sondern als die Gemeinde dienen die Christen ihrem Gatte in der Kirche. W i r müsfm daher verlangen, daß das Gebet M Voneindegebet an den Anfang der Parasteue, wie des Gottesdienstes über-Haupt, hinlicte. Pagegen wird man schwerlich sagen wollen, das stille Hebet der Einzelnen sei ja Gemeindegebet, so fern die Einzelnen sich »icht als Einzelne sondern als Gemeinde in der Kirche befinden. Denn, nbgesehen davoH daß die stillen Gebete der Einzelnen gar verschiedenen Inhaltes sein liinnen, und in der Regel auch sind, ist im Gottesdienste, in dem Alles

Der Zunislungsact im sonn- u. ftfttäglgen Huuptgottesdienste ,c.

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und Jedes in der einen oder anderen Weise in die Erscheinung tritt, und wahrnehmbar wird, man statuire denn stille Messen in Römischer oder Quäckerischer Weise, ein, gar nicht in die Erscheinung tretendes, und schlecht-hin unwahrnehuibarcs Gemcindegebet ein Widerspruch an sich. Haben wir nun in unseren Landgemeinden nach dem stillen Gebete der Einzelnen das, vom Küster-Schulmeister gesprochenen Vaterunser, so könnten wir das als das geforderte Geineindcgcbet gelten lassen, wenn nicht erst der Küster-Schul-Meister — oder der Cantor — in keinerlei Weise Vertreter und M u n d der Gemeinde wäre, dann, da mindestens gar vieler Einzelner stilles Gebet nichts Anderes als das Vaterunser zu seinein Inhalte hat, damit umnittel-bar Vaterunser auf Vaterunser folgte, und zwar in, jedes M a l ganz ver»

schiedenem Sinne, und endlich das Vaterunser des Besondere» ermangelte, das der Inhalt des, zu Anfange des Gottesdienstes stehenden Gemeindege-betes sein muß. I m Gottesdienste der Kirche wird nicht anders gebaut als in der Heilsökomomie Gottes überhaupt gebaut wird. Vom hohen Kirchthurme herab hat Gott das Ahnen des Heils, und das Sehnen, Seuf-zen und Sichängstigen nach demselben in sein Volk hineingerufcn. Dem Glockennife folgend ist sein Volk zu seinem heiligen Tempel gekommen.

.Fleisch geworden, sehnt sich's, und seufzet, und ängstigt sich nach dem heili-gen Geiste. D a s findet seinen adäquaten Ausdruck nicht im Vaterunser, wohl aber in den herrlichen alten Kirchenliebern vom heiligen Geiste, vom Worte Gottes, und vom Gottesdienste, die alle ticfinnigc Gemeindegebete sind.

Wir werden daher verlangen müssen, daß diese kirchlichen Lieder wiederum an den Anfang des Gottesdienstes gesetzt werden, und zwar ohne ökologische Schlußvcrse. Das um so mehr, als wohl Niemand an die Stelle dieser Lieber von der Gemeinde gemeinsam gesprochene Gebete wird sehen wollen. M a g das genieinsame Sprechen der Gemeinde auch noch so schön sein, das gemeinsame Singen derselben ist immerhin schöner, und mag auch hier und da ein wirklich schönes Zusammensprecheu der Gemeinde erzielt worden sein, in der Regel wird das doch nichts Anderes sein, als hier ein monotones Wispeln Ein-zelner, und dort ein disharmonisches Durcheinander Aller. — Wo aber bleibt der Spruch äs tsmPors, der gewöhnlich der Inhalt des Eingangs-liebes der Gemeinde ist, wenn die Gemeinde zu Anfange des Gottesdienstes ein Gebet singt? S o l l Gemeindelied auf Gemeindelied folgen, und zuerst das Gebet der Gemeinde, und dann die Erhörung Gottes geben? Oder soll ein und dasselbe Lied Beides enthalten? Oder soll der Spruch ä«

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tsinpore wegfalle», und das Gebet der, y u » Gemeinde immer erhörlich betenden Gemeinde, als von Gott nicht erhörtes hingestellt weiden, und die Dozologie ganz und gar unvermittelt auf das Gemeindegebet folgen?

Oder soll Denen nachgegeben weiden, die das Dctempore vom Pastor ge-sprachen haben wollen? Ich denke: nur Letzteres hat Sinn und Berechti-gung, man isolire denn, mit unserer Agende, das Eingangslicd der Ge-meinde, und lasse den Gottesdienst erst mit der, dem Innomine gleichge-stellten Dozologie vom Pastor begonnen werden.

Es ist ganz und gar widersinnig, den Gottesdienst mit irgend etwas Anderem als einem, von der Gemeinde gesungenen Gebete anheben zu lassen. Ist aber ein Gemeindegcbet, gesungen worden so ist es wiederum ganz und gar widersinnig, wenn man das, immer erhörlichc und erhörte Gebet der Gemeinde als unerhörliches und unerhörtes hinstellt. Ganz ebenso wie das Gemeindegebct, muß auch die Gotteserhörung z» Anfange des Gottesdienstes da seinund ganz ebenso wie das Gcmeindegcbct, muß auch dieGotteserhörung im Gottesdienste wahrnehmbar werden. Giebt man das zu, und läßt darum nach dem Gemcindegebete die Gotteserhörung in dem Detempore wahrnehm-bar werden, so ist es abermals ganz und gar widersinnig, das durch die Gemeinde vermittelt werden zu lassen, nicht ab« durch den Pastor. Ich weih wohl, daß Luther das Detcmpore der Gemeinde in ihren Gesang hineingegcben hat. Ich weih aber auch, daß Luther das nicht gethan hat, um Widersinnigseit in die Gottesdienstordnung hineinzubringen, sondern um die schönen Detempores aus den Lateinischen Büchern in die Teutschen Her»

zen hineinzubringen. Hätte cr die heilige Schrift, von D r . M a r t i n Luther verteutscht gehabt, wie wir sie haben, hätte er die alten Schätze der Chn»

stenheit in der Kirche gesehen, wie wir sie da sehen, wäre sei» Volk aus dem christlichen Hause durch die christliche Schule in die christliche Kirche hineingewachsen gewesen, wie das unsere — selbstverständlich nur den gläu-vigen Theil desselben angesehen —, und wäre der Gottesdienst zu seiner Zeit, dem Cvaugelio entsprechend, construiit gewesen, wie er es in unserer Zeit ist. er hätte das Detempore nie und nimmer der Gemeinde in ihren Gesang hineingegeben. Die Gemeinde kann nicht zugleich die bittende und die erhörende, die verlangende und die gebende sein, man theile sie denn in zwei Chöre, von denen dann der eine die Gemeinde, der andere aber den Pastor vertreten würde. Das wird man jedoch nimmermehr wollen.

S o gehört denn ganz unbestreitbar das Detempore dem Pastor. Als

Der Zurüstungsact im sonn- u. fefttägigen Hlluptgottesdienfte zc, i«5 Träger des, Gotte in seiner Gemeinde d,enendm Amtes am Worte und Sakramente kann »nd darf n»r er die, von der Gemeinde erbetene Gabe Gottes der Gemeinde vermitteln.

Also Einordnung des Introitenspruchco in oen Gottesdienst? - Ge-wiß, — Nicht von mir, nou dem Gottesdienste selbst wird das verlangt, — Und welcherlei A r t soll der Introitcnspruch sein? S o , wie unser Harnack ihn uns proponirt hat? — Nein, — 3 m Gottesdienste mag nicht anders gebaut werden, als im Reiche Gottes überhaupt gebaut wird, Gott gicbl seine Gabe den Betern immer und überall zunächst in der Form der Ver-heihung. Der Introitcnspruch, das Detempore darf daher auch nichts An-deres sein, denn ein Verheißungswort, ein Prophetensprnch. Den Prophe-tenspruch finden wir allerdings iu den, von unserem Haruack proponirten Introiten auch, aber nicht nur diesen, sondern neben demselben noch An-dercs, das nicht in das Detemporc hineingehört. Es wird hier überhaupt dem Pastor frciestc Hand gelassen werden müssen. Bleiben wir auch bei den altkirchlichen Evangclicnprikopen, so können doch viele dieser Penkopen so gnlndvcischicdcn für die Gemeinde ausgelegt, »nd auf die Gemeinde angewandt werden, daß sich nie und nimmer vorausbcstimmcn und fest»

sehen läßt, was der Pastor im gotlcsdienstlichen Eingänge äs w m p o r « sprechen möge. — Ich bin früherhin allerdings für unbedingte Annahme der Harnackschen Propositionen gewesen, und sage auch jetzt noch, habe ich zwischen diesen Propnsitioncn »nd dem Nichts zu wählen, so wähle ich sie; ich kann aber die erwähnten Propositionen nimmer als an und für sich genügende bezeichnen. Harnack selbst wird's auch nicht thun, so wenig als Luther jetzt vom Delempore sagen könnte, was er vor Jahrhunderten davon sagte. W i r stehen heute nicht mehr da, wo wir 1849 standen, wenn wir auch mit aller unsercr, einen Raum nach dein andern durch-schreitenden Entwickelung immer noch auf demselben Grunde stehen, und nimmer von demselben abtreten wollen.

Die Gemcinde hat um den heiligen Geist, das Wort Gottes, die gnädige Hinwendung de5 Herrn zu seine»! Nolke, mit einem Worte um ihre Erlösung gebetet. Gott hat seine Gemeinde erhört, und ihr i m I n t r o i -tenspruche das Erflehte verheihungsweise gegeben. Wie nun die Gemeinde als solche immer crhörlich betet, so nimmt sie als solche auch immer gläu big auf und an, was ihr Herr ihr darreicht. S o hier dir Verhcihnng, N i e im Gottesdienste aber Alles in die Erscheinung treten, wahrnehmbar

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werden muß, man definire denselben, wie nian immerhin wolle, so auch hier die Annahme der, in der Verheißung ihr dargereichten Gnade Gottes seitens der Gemeinde. Das geschieht in der kleinen Dozologie. Oh»e all ihr Verdienst und Würdigkeit, aus lauterer Gnade hat die Gemeinde, was sie hat. Das bezeugt die Lobpreisung Gottes, des Drcieinigen, Eben so nothwendig wie für die Constatirung der Erholung des Gemeindegcbetes seitens Gottes das Dctempore war, eben so nothwendig ist für die Eon-statirung der Annahme der, von Gott dargereichten Gnadengabe seitens der Gemeinde die kleine Dozologie, der Spruch des, alle Ehre Gotte gebenden Glaubens. — Eine ganz andere Bedeutung giebt unsere Agende der Lob»

preisung, wenn sie neben derselben den Gebrauch des Innomines gestattet.

Die Dozologie hört dadurch schlechtweg auf, Dozologie zu sein, und wird, gleich dem Innoinine Dcclaration, daß Alles im Namen des dreieinigen Gottes geschehen solle, und wiederum Ezhortation, Alles in des Herrn Na>

wen zu thun. Das kann unsere Agende nur thun, nachdem sie den I n » troitenspruch aufgegeben hat, und nachdem das Eingangslied der Gemeinde von ihr als etwas, außerhalb des, erst mit der Dozologie oder dem 3nno-mine anhebenden Gottesdienstes Befindliches hingestellt worden ist.

Wie aber soll's nun mit der Lobpreisung gehalten weiden? Soll sie gesprochen oder gesungen werden? Und von wem? — Unsere Agende läßt fit vom Pastor gesprochen werden. Warum, haben wir im eben Gesagten gesehen. Nach dem, von mir Hervorgehobenen wird i»an erwarten, ich werde die Dozologie der Gemeinde zugewiesen haben wollen. Warum?

Die Doxologie soll darthun, daß Gottes Gnadengabe von der Gemeinde im Glauben aufgenommen worden sei. Die Darreichung der Gnadengabe war aber des Pastors, und nur die Darthuung der gläubigen Aufnahme derselben ist der Gemeinde Sache. Ich gebe daher die Lobpreisung dem Pastor und der Gemeinde. I n dein Spruche äe teiupure hat der Herr sich in Gnaden seiner Gemeinde zugewandt. Der Herr ist in sein Heiligthum hineingetreten.

Durch wen? Durch den Pastor. Zu wem? Z u seiner Gemeinde. Die Gnadenwirtsamkeit Gottes hat durch den Pastor an der Gemeinde begonnen.

Gewürdigt worden ist der Pastor, Gottes Gnadengabe darzureichen, die Gemeinde aber, dieselbe zu empfangen. Beide sind beider Dinge ohne ihr Verdienst gewürdigt worde». S o müssen nun Beide den Herrn preisen.

Bei Beiden muß Glaube vorausgesetzt werden, denn nur der Glaube nimmt Gottti Gaben an, wenn auch Gott seine Gaben dem Ungläubigen eben

Der Zulüftungsact im sonn> u. festtagigen Hauptgottesbienste «. ^ ^ ^

so wie dem Gläubigen darreicht, weil er will, dah allen Menschen geholfen werde. S o müssen nun Neide ihren Glauben bekunden. Der Paftoi »st aber zuerst gewürdigt worden, zu geben, darnach die Gemeinde, zu em-pfangen. So muß nun der Pastor die Lobpreisung anheben, die Gemeinde dieselbe folfführen. Wo aber Pastor und Gemeinde zirfammen hMdeln, da ist, »eil man die Gemeinde, in der Regel mindestens, nicht zu yen«>

gtndem gemeinsamen Sprechen bringen mag, zu fingen. Nur wo der Pastor durchaus nicht singen kann, mag ihm das Sprechen des nfte»

Theiles der kleinen Dozologie gestattet werden, Darnm wäre denn ««ch niel mehr für die hymnologische Ausbildung der Theologen zu thu«, als i» Ott Regel geschieht«),

Gottes Güte ist von Gott offenbart, von der Gemeinde erkannt und angenommen worden, Gottes Güte leitet aber den Gläubigen zur Buße.

So nwh die Gemeinde nun beichten. M < Gemeinde, — nnd der PaftN nicht? — Unstlt Agende läßt Beide beichten. Das kann sie aber nur so, daß sie die, der Beichte nothwendig folgende Absolution in einen bloßen Absolutionswunsch — ich kann nicht anders sagen — Ntlflnchtigt. Ohne dieses Nerflüchligw der Absolution mühte unsere Agende den Pastor nicht mn seine Gemeinde, sondern auch sich selbst absoluire», odcr doch sich selbA

« i t seiner Gemeinde die Absolution verkündigen lassen. Das wäre ab«

ganz ebenso »nstatthnft, wie das obcn in Rede gezogene Confundircn des Gtbctslitdes der Gemeinde und des Introitcnspruches des Pastors. Weil nun tinmnl im Gottesdienste Zwei mit einander handeln, »nd ohne das H a n d l n dieser Zwtic der Gottesdienst aufhört, zu sein, was t i ist. dürfen die Zwei

' ) Seiner Zeit habe ich dafür gesprochen, daß nlttirchliche Lobgesänge H« t«mp<»«

wie z V . das schöne?u«l n»lu» in 2«tl>I«Iiem, die in etlichen Gemeinde» unsere« Land«« v»l dem Eingangsliebe der Gemeinde an den hohen Festen vom Pastor und von der Gemeinde nlternatim gesungen werden, bort aber der Zusammenhänglichkeit mit dem Gottesdienste im «liyenn Sinne de« Worte« schlechtweg enlbthren, an die Skll« der Doxologie in den Gottesdienst hinemt«!eu möchten. Ich kann jetzt nicht mehr dafür sprechen. Sie stammen ohne Zweifel aus der Zeit her, wo da« Detempore vom Pastor und von der Gemeinde weckselgesungen wurden. I n späterer Z«it ist da« Gemeindelieb äo <««pow zwischen sie und die lkine Doxologie hm«mgesch»ben morde», ohne daß man dabei beiückstckligt hat, »ie dem Gott««-dienste dadurch seine Zusammenhünglickkeit, damit aber auch seine Verständlichkeit, und weiter sein« Erbaulichkeit genommen wird. Sie an die Stelle de«, vom Pastor gesprochenen Detem»

pore« ! « t m zu lassen, g«ht, nach allem Gesagten, nimmer. Sie der Hiiche schlechtweg zu nehmen, wird Keinem einfallen, der nur einigermaßen Sinn für da« gotte«dienst!ich Schöne hat. Die rechte Stelle scheinen sie mir im Schlußacte de« Gottesdienste« zu yo»«n. N « wtlben fi« denn in nähere Erwägung zu ziehen sein.

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nimmer in Einen derselben zusammengeschoben werden. Am allerwenigsten darf das da geschehen, wo es sich nm das Hmiptstück, welches im Zurüstimgs-acte zweifellos die Absolution ist, handelt. M a n wird mir dagegen nicht sagen können, der Pastor identifieire sich ja doch mit seiner Gemeinde, wenn er die Beichte seiner Gemeinde spreche, anstatt die Gemeinde ihre Beichte selbst sprechen zu lassen, denn der Pastor vertritt dann die Gemeinde nicht aber sich selbst vor Gott, seht sich als Eines, als die Gemeinde, nicht aber als Zweies, als die Gemeinde und als den Pastor. — Und soll der Pastor denn ohne Beichte, mithin auch ohne Absolution bleiben? — Ich gestehe, daß mir die Beicht- und Absolutionslosigkeit des Pastors oft

eent-«erschwer auf das Herz gefallen ist. Warum sind wir so gar von der Weise des Herrn und seiner Apostel — Moses und Aarons zu geschweige« — abgewichen, »nd haben in jedem Pfarrhause noch einen Vatican, in jedem Pastor noch einen einsamen Papst? Darüber könnte gar viel geredet werden, es gehört aber nicht hierher. Einstweilen müssen die Pastoren sich daran genügen lassen, was da ist, und fest darauf hoffen, daß der, in seiner Gnade überall freie Gott auch hier frei in seiner Gnade, und in seiner Freiheit nur an seinen eigenen Willen, den Licbeswillen gebunden ist.

Gleicherweise müssen sie sich aber hüten, ihre erceptionellc Stellung auf die Gemeinden zu übertragen, und die Gemeinden glauben zu machen — oder richtiger: wähnen zumachen —, es sei wohl tägliche Beichte, aber nicht auch tägliche Absolution, und wohl wahrnehmbare, vermittelte Beichte, aber nicht auch wahrnehmbare, vermittelte Absolution nöthig. Wo der Pastor nicht beichten, und nicht absolvirt werden kann von einem Mitpastor, da handelt er mit seinem Gotte, und sein Gott mit ihm in der Pfarrstube oder in der Sacristei gewißlich ezceptionel ganz ebenso, wie Pastor und Gemeinde, Bater und Sohn in Kirche und Haus mit einander 6« r e ^ u l a handeln.

Darum aber auch, mindestens in alten Zeiten, die vielen Pastoralgebete, und die Fürbitten der Hausgenossen »nd der Gemeindeglieder für den Pastor.

Die Gemeinde beichtet. Zuvor aber fordert der Pastor dieselbe zum Beichten auf. Die in unserer Agende gegebene Exhortation indeß möchte in keinerlei Weise genügen. Abgesehen davon, daß sie den Pastor zugleich mit der Gemeinde auch den Pastor vermahnen läßt, ist sie in einem, allen kirchlichen Tact und Zartsinn unangenehm berührenden, gar zu cancelleiar-tigen Style gehalten, und belehrt die Gemeinden sammt dem Pastor — üb« Dinge, über welche keinerlei Belehrung nöthig ist. So wenig zum

Dei Zulüstungsact im sonn. u. festtägigen Hnuptgottesdienste ic. 1 ^ 9

Beginne der Schule den Schülern ssesagt zu werden braucht, sie seien in der Schule, um zu lernen, eben so wenig braucht der Gemeinde gesagt zu

Beginne der Schule den Schülern ssesagt zu werden braucht, sie seien in der Schule, um zu lernen, eben so wenig braucht der Gemeinde gesagt zu