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D - Mittelanforderung - Bau - MABau -

Bauunterhaltung AABau - 1A -

Muster 8 D - Mittelanforderung - Bau - MABau -

- 8 D / 03 -

1

17. Aust.-Lfg. (2003)

Muster 8 D - Mittelanforderung - Bau - MABau -

Bauunterhaltung

MABau

Mittelanforderung - Bau -

Epl. Kap. Tit. 519 01 Haushaltsjahr 20

Vorlagetermin: 1.12.20

(hausverwaltende Dienststelle)

An

(Bundesober- bzw. Bundesmittelbehörde)

in

Für die bei den Baubegehungen ermittelten Arbeiten werden an Ausgabemitteln im Hj 20... benötigt:

1. für = *)

(hausverwaltende Dienststelle)

2. für = **)

(Baudurchführende Ebene der Bauverwg.)

3. ***) = **)

4.***) = **)

zus.: = €

Um getrennte Bereitstellung der Ausgabemittel wird gebeten.

(Ort) (Datum)

I. A.

(Unterschrift) (Amtsbezeichnung)

*) Summe der umseitigen Spalten 7 bis 8.

**) Summe der umseitigen Spalten 5 bis 6.

***) Bei mehreren BdE der Bauverwg. entsprechend getrennt.

0,00

M8D 1/2

Seite

Von dem in Spalte 4 angegebenen Betrag entfallen auf BdE *)

Dringlichkeitsstufe

Hausverwaltende Dienststelle Dringlichkeitsstufe Lfd.

Nr.

Bezeichnung der Liegenschaften mit Ortsangabe

A =

bundeseigen B =

gemietet oder gepachtet

Geschätzte Gesamtkosten der BU-Arbeiten

je Liegenschaft

€ A

B

A

B

1 2 3 4 5 6 7 8

*) Bei mehreren Baudruchführenden Ebenen der Bauverwaltung (BdE) sind die Angaben nach deren Geschäftsbereichen getrennt anzugeben!

2

17. Aust.-Lfg. (2003) Muster 8 D- 8 D / 03 -

0,00

0,00

M8D 2/2

Muster 11 - 11 / 03 -

1

17. Aust.-Lfg. (2003)

Muster 11 - Vereinfachter Nachweis bei Kostenüberschreitungen infolge von Lohn- oder Stoffpreissteigerungen nach RBBau E 5.2 Abs. 4

1. Bezeichnung der Baumaßnahme Vereinfachter Nachweis bei Kosten- überschreitungen infolge von Lohn- oder Stoffpreissteigerungen nach RBBau E 5.2 Abs.4

Nachtrag zur Kostenberechnung- zur Entwurfsunterlage - Bau -

2. Bauunterlage Aufstellungs- datum Entwurfsunterlage -

- Bau -

1. bis Nachtrag (bisherige Nachträge) zur Entwurfsunterlage - Bau - Betrag

Nachtrag zur Entwurfsunterlage - Bau - Aufschlüsselung (nach Absatz 3)

Gesamtbetrag 3. Aufschlüsselung der Mehrkosten

Abschnitte der Fachaufsicht führenden Ebene

Baufachlicher Genehmigungs- und Feststellungsvermerk der Obersten Technischen Instanz

*) Art und Umfang der Bauleistungen bleiben unverändert.

**) Vgl. Muster 6, 3. Seite.

0,00

M11 1/4

Muster 11 - 11 / 03 -

2

17. Aust.-Lfg. (2003)

2. Seite

4. Erläuterung: *)

(z. B. Angaben des Prozentsatzes tariflicher Lohnerhöhungen oder von Stoffpreissteigerungen und ihrer Auswirkungen auf die einzelnen Bauleistungen)

5. Hinweis auf zusätzliche Einsparungsmöglichkeiten *)

*) Ggf. Nachweis auf besonderer Anlage, z. B. Vereinfachung der Baumaßnahme.

M11 2/4

3. Seite

Mehrkostenberechnung nach amtlichen Baupreisindizes des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden *) Bezeichnung der Baumaßnahme / Ort / Straße:

Bauwerksart: **)

Übertrag aus Spalte 10 (Bei Nachträgen die

Reste der noch nicht festgelegten Beträge (in Spalte 2, nächste Zeile übertragen)

*) Bei Anwendung der Indextabellen eines Statist. Landesamtes ist ein Abdruck der Tabelle beizufügen.

**) Zum Beispiel: Wohngebäude, Bürogebäude, gewerbliche Betriebsgebäude (ggf. vergleichbare Bauwerksart).

***) Preisindizes des Statistischen Bundesamtes.

18. Aust.-Lfg. (2005)

163

Muster 11-11 / 05

-M11 3/4

4. Seite

Mehrkostenberechnung nach amtlichen Baupreisindizes des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden *) Bezeichnung der Baumaßnahme / Ort / Straße:

Bauwerksart: **)

Übertrag aus Spalte 10 (Bei Nachträgen die

Reste der noch nicht festgelegten Beträge (in Spalte 2, nächste Zeile übertragen)

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Jan. 1999 1. Auftrag Juli 2001

30.06.2001

*) Bei Anwendung der Indextabellen eines Statist. Landesamtes ist ein Abdruck der Tabelle beizufügen.

**) Zum Beispiel: Wohngebäude, Bürogebäude, gewerbliche Betriebsgebäude (ggf. vergleichbare Bauwerksart).

***) Preisindizes des Statistischen Bundesamtes.

164

18. Aust.-Lfg. (2005) Muster 11 - 11 / 05

-M11 4/4

Muster 12 - 12 / 03 -

1

17. Aust.-Lfg. (2003)

Muster 12 - Stellenplan

(Dienstelle)

a) Im Stellenplan sind sämtliche planmäßige und außerplanmäßige Beamte, beamtete Hilfskräfte, Angestellte und Arbeiter aufzunehmen.

b) Falls davon dauernd Personal zu anderen Dienststellen abgeordnet wird, ist dieses mit Erläuterung von der Personalstärke abzusetzen.

c) Für längere Zeit oder dauernd im geplanten Neubau usw. mit unterzubringendes fremdes Personal kann in Ausnahmefällen mit Angabe der Dienststelle und entsprechender Begründung, weshalb Räume mit vorgesehen sind, der Personalstärke hinzugerechnet werden.

0,00

0,00

M12 1/1

Muster 13 - 13 / 09 -

167

19. Aust.-Lfg. (2009)

Muster 13 - Raumbedarfsplan

1. Seite

Raumbedarfsplanung

1. Beabsichtigte Bezeichnung der Baumaßnahme *)

2. Ort

3. geplante Unterbringung **) in

3.1 vorhandenen Gebäuden 3.2 Neubauten

3.3 Umbauten 3.4. Erweiterungsbauten 4. Bedarfsträger: ***)

5. Bauverwaltung: ****)

Anmerkungen

1. Bei Um- und Erweiterungsbauten ist neben dem Muster 13, Seiten 2 bzw. 2a auch das Muster 13, Seite 3 - Flächengegenüberstellung - aufzustellen.

2. Die Höchstflächen für Geschäftszimmer in Verwaltungsgebäuden der Bundesbehörden nach Anl. 1 zu Muster 13 dienen als Anhalt, soweit Beschäftigte in Einzelzimmern oder Gemeinschaftsräumen untergebracht werden. Die Höchstflächen begründen keinen Anspruch der Stelleninhaber auf diese Raumgröße. Die Fest-setzung der Raumflächen im Einzelnen bleibt der Obersten Technischen Instanz bei der Prüfung des Raum-bedarfsplans vorbehalten. Für Großraumbüros können die angegebenen Höchstflächen nicht als Richtwerte dienen. Der Großraumbedarf ist mit Angabe der vorgesehenen Belegung gesondert nachzuweisen.

3. Im Raumbedarfsplan sind die Nutzflächen (DIN 277) anzugeben. Die anderen Räume sind nach der tatsächlich erforderlichen Größe einzusetzen und in Spalte 11 zu begründen. Sonstige Nutzflächen, Technische Funktions- und Verkehrsflächen sind nur dann anzugeben, wenn für diese Grundflächenarten außergewöhnliche Flächen-anforderungen begründet sind. Für die Raumgrößen von Behördenkantinen dienen die in Anl. 4 angegebenen Richtwerte als Anhalt.

4. Soweit für Lohnempfänger usw. besondere Räume zu schaffen sind, soll sich der Raumbedarf in Grenzen von 3,5 m² je Person halten. Der Nachweis ist nebenbei zu erbringen. Beschäftigte, die keinen festen Arbeitsplatz benötigen, z. B. ständig im Außendienst tätig sind, sind gesondert aufzuführen.

5. Dienstwohnungen für Leiter von Behörden sind nur dann aufzunehmen, wenn sie im Haushaltsplan vor-gesehen werden sollen.

6. Dienstwohnungen (für Hausmeister usw.) können dann aufgenommen werden, wenn die Anwesenheit der Dienstposteninhaber auch außerhalb der Dienststunden im dienstlichen Interesse zur Betreuung der Gebäude sicher gestellt sein muss.

7. Die Größe der Dienstwohnungen richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung der "Baufachlichen Bestim-mungen für bundeseigene oder mit Bundesmitteln geförderte Wohnungen".

8. Bei Um- und Erweiterungsbauten sind dem Stellen- und Raumbedarf Benutzungs- und Belegungsplanskizzen der vorhandenen, in Planung oder in Ausführung befindlichen Baulichkeiten möglichst im Maßstab 1:200 sowie ein Lageplan beizufügen.

*) Verschlüsselung nach Bauwerkszuordnungskatalog.

**) Zutreffendes ist anzukreuzen.

***) Verschlüsselung nach Nutzerkatalog.

****)

Verschlüsselung nach Katalog über die Bauverwaltungen.

M13 1/24

Bemerkungen *****) Raum- Nr. ******)

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Übertrag :

Übertrag / Gesamtsumme

*) Raumbezeichnung und Nutzungscodes - NC - nach Nutzungskatalog (Raumnutzungsschlüssel aus DIN 277, Teil 2).

**) KFA = Kostenflächenart nach NC-Katalog.

***) NF = Nutzfläche, TF = Technische Funktionsfläche, VF = Verkehrsfläche, nach DIN 277.

****)

Zuschläge von Sonderflächen, die in Spalte 8 bereits enthalten sind.

*****)

Angabe über besondere bauliche Einrichtungen.

******)

Raumnummern sind im Verlauf der Planung zu ergänzen.

168

19. Aust.-Lfg. (2009) Muster 13 - 13 / 09 -

M13 2/24

Raumbedarfsplan

Bemerkungen *****) Raum- Nr. ******)

*) Raumbezeichnung und Nutzungscodes - NC - nach Nutzungskatalog (Raumnutzungsschlüssel aus DIN 277, Teil 2).

**) KFA = Kostenflächenart nach NC-Katalog.

***) NF = Nutzfläche, TF = Technische Funktionsfläche, VF = Verkehrsfläche, nach DIN 277.

****)

Zuschläge von Sonderflächen, die in Spalte 8 bereits enthalten sind.

*****)

Angabe über besondere bauliche Einrichtungen.

******)

Raumnummern sind im Verlauf der Planung zu ergänzen.

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19. Aust.-Lfg. (2009) Muster 13 13 / 09

-M13 3/24

Raumbedarfsplan - Ergänzung Bauen im Bestand - Flächengegenüberstellung 3. Seite

*) Raum + Gebäudegliederung.

**) Raumbezeichnung und Nutzungscodes - NC - nach Nutzungskatalog (Raumnutzungsschlüssel aus DIN 277, Teil 2).

***) KFA = Kostenflächenart nach NC-Katalog.

****)

NF = Nutzfläche, TF = Funktionsfläche, VF = Verkehrsfläche, nach DIN 277.

170

19. Aust.-Lfg. (2009) Muster 13 - 13 / 09

M13 4/24

Muster 13 - 13 / 03 -

5

17. Aust.-Lfg. (2003)

4. Seite

Begründung für etwaige Raumreserven durch Aufsteller:

Aufgestellt:

, den

(Dienststelle)

(Unterschrift / Amtsbezeichnung)

Raum für Prüfvermerke:

M13 5/24

Muster 13 - 13 / 03 -

6

17. Aust.-Lfg. (2003)

5. Seite