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6  Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen

6.1  Bisherige Maßnahmen

Im Ostalbkreis werden durch den Landschaftserhaltungsverband seit vielen Jahren Pflege-maßnahmen veranlasst und der Vertragsnaturschutz organisiert, teils unterstützt durch die Forstverwaltung bzw. die Untere Naturschutzbehörde. Ein Schwerpunkt ist der Erhalt und die Entwicklung von Schafweiden, also von Wacholderheiden und Kalk-Magerrasen. Hier konnte sogar durch Entbuschungsmaßnahmen und das Zurückdrängen von Waldrändern verloren gegangene Weidefläche und auch FFH-Lebensraum zurückgewonnen werden. Entspre-chendes gilt für den Landkreis Heidenheim, wo die Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durch die Untere Naturschutzverwaltung in großem Umfang veranlasst und koordiniert wur-den. Die Maßnahmen wurden bzw. werden jeweils bei Bedarf durch das Referat 56 des Re-gierungspräsidiums unterstützt.

Bei fast allen durchgeführten Erstpflegemaßnahmen sind umfangreiche Nachpflegemaß-nahmen erforderlich. Die Schafweiden werden teilweise in vergrasten Bereichen und Berei-chen mit Gehölzaustrieb gemulcht (nie flächig); nicht selten wird der Gehölzwiederaustrieb auch mit dem Freischneider geschnitten. Verbliebene Stubben gefällter Bäume wurden bzw.

werden teils mit dem Forstmulcher entfernt, um die Folgenutzung zu erleichtern. In Ausnah-mefällen wird der Gehölzwiederaustrieb durch Ziegen-Koppelhaltung eingedämmt. Im Jahr 2011 wurden im Landkreis Heidenheim nach den zur Verfügung gestellten Unterlagen der Naturschutzbehörde im Bereich des FFH-Gebiets in Schafweiden auf über 19 ha Erst- und Nachpflegemaßnahmen durchgeführt, im Jahr 2012 waren auf etwa 12 ha Fläche entspre-chende Maßnahmen vorgesehen.

Vertragsnaturschutz

Nach Unterlagen des Landschaftserhaltungsverbands Ostalbkreis stehen innerhalb des

Magerrasen und bei etwa 1 ha um Flachland-Mähwiesen. Über 2,6 ha der Vertragsflächen, die bisher keinem Lebensraumtyp im Sinne der FFH-Richtlinie entsprechen, schlägt dieser MaP als Wacholderheiden-Entwicklungsflächen vor. Jeweils weniger als 1 ha nehmen Ent-wicklungsflächen zur Flachland-Mähwiese oder zum Kalk-Magerrasen ein.

Nach den zur Verfügung gestellten Unterlagen der Unteren Naturschutzbehörde stehen im Landkreis Heidenheim innerhalb des FFH-Gebiets rund 98 ha mit der Nattheimer Schäferei Wiedenmann unter Vertrag, es handelt sich dabei überwiegend um Wacholderheiden und Kalk-Magerrasen. Zusätzlich stehen im FFH-Gebiet im Landkreis Heidenheim ca. 3,3 ha Magere-Flachland-Mähwiesen unter LPR-Vertrag.

Darüber hinaus wird die extensive Bewirtschaftung von Wiesen über das MEKA-Programm gefördert.

Maßnahmen an Stillgewässern

Entlandungsmaßnahmen von Stillgewässern wurden innerhalb des FFH-Gebiets in den letz-ten Jahren offenbar nur vereinzelt durchgeführt. Stark ausgebaggert wurde ein von der Waldbiotopkartierung als „Tümpel am Birnbäumle S Itzelberg“ erfasstes, seinerzeit, d.h.

1995, rund 70 m² Gewässer auf der Hochfläche der Siebenfußhalde. Soweit zum Erfas-sungszeitpunkt im Mai 2012 erkennbar, ging dabei die Verlandungsvegetation weitgehend verloren. Anzumerken bleibt, dass bei solchen Maßnahmen die Verlandungsvegetation so-weit geschont werden sollte, dass die Lebensgemeinschaft nicht insgesamt zerstört wird.

Maßnahmen im Rahmen des Artenschutzprogramms und weitere Maßnahmen zugunsten gefährdeter Arten

In beiden Landkreisen werden im Rahmen des Artenschutzprogramms des Landes Baden-Württemberg zugunsten stark gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Arten, daneben auch von regional äußerst seltenen Arten, Maßnahmen durchgeführt. Hierzu stehen die im Auftrag des Regierungspräsidium, Ref. 56, arbeitenden „Umsetzer“ mit den Unteren Natur-schutzbehörden, den Forstbehörden bzw. dem Landschaftserhaltungsverband des Ostalb-kreises in Kontakt und werden bei Bedarf entsprechend unterstützt.

Folgende Arten bzw. Populationen werden derzeit im Rahmen des Artenschutzprogramms innerhalb des FFH-Gebiets betreut: Wald-Anemone (Anemone sylvestris, RL2, 1 Population, die Planersteller wurden über das Vorkommen einer weiteren Population unterrichtet), Alpen-Gänsekresse (Arabis alpina, RL2, 2 Populationen), Färber-Meister (Asperula tinctoria, RL 2, 1 Population, zwei weitere kleine Vorkommen bekannt), Echte Mondraute (Botrychium luna-ria, RL2, 1 Population), Alpen-Pippau (Crepis alpestris, RL3, 2 Populationen), Zarte Miere (Minuartia hybrida, RL3, 1 Population), Weiße Sommerwurz (Orobanche alba, RL2, 1 Popu-lation), Spatzenzunge (Thymelaea passerina, RL2, 2 Populationen, weiteres Vorkommen bekannt), Dunkelstirniges Flechtenbärchen (Eilema lutarella, RLV, 1 Population, Anhang IV der FFH-Richtlinie), Schwarzfleckiger Ameisenbläuling (Maculinea arion, RL2, 1 Population, den Planerstellern ist eine weitere Population bekannt), Kleiner Erdröhren-Sackträger (Rebe-lia bavarica, RL3, 1 Population), Ulmen-Zipfelfalter (Satyrium w-album, RLV, 1 Population), Gestreifter Grasbär (Spiris striata, RL2, 1 Population), Glänzende Sandbiene (Andrena poli-ta, RL2, 1 Population), Grubenhummel (Bombus subterraneus, RL2, 1 Population), Blatt-schneider-Bienenart (Megachile pyrenaea, RL1, 1 Population), Rotes Schneckenhausbien-chen (Osmia andrenoides, RL2, 1 Population), Fels-Natternkopf-Biene (Osmia anthocopoi-des, RL2, 1 Population), zwei weitere Mauerbienenarten (Osmia inermis, RL1 und Osmina viridana, R0, je 1 Population), Frühe Ziest-Schlürfbiene (Rophites algirus, RL2, 1 Populati-on), Schwarzfleckiger Heide-Grashüpfer (Stenobothrus nigromaculatus, RL1, 1 Population).

Im Jahr 2013 kommen voraussichtlich zwei bis drei weitere Populationen hinzu. Es handelt sich Vorkommen stark gefährdeter Pflanzenarten im Bereich kleinflächiger Kalk-Magerrasen

Betreut werden im Rahmen des Artenschutzprogramms seit etwa zwei Jahren auch die Po-pulationen des Uhus, des Wanderfalken und der Dohle.

Lokal wurden im Auftrag des Kreisökologen des Landkreises Heidenheim bereits Maßnah-men zum Schutz des ebenfalls ziemlich seltenen Kicher-Tragants (Astragalus cicer; RL3) durchgeführt.

Ausgleichsmaßnahmen wurden am Stollen „Süßes Löchle“ durchgeführt, wo die Bewette-rung verbessert worden ist, um die Eignung des Stollens als Winterquartier für Fledermäuse, u.a. das Große Mausohr, zu ermöglichen. Zugunsten des Großen Mausohrs wurde auch vor einigen Jahren das Tor des Hessenlochs erneuert. Das ursprüngliche Tor konnte überstie-gen werden - es kam in der Folge zu Beeinträchtigunüberstie-gen.

Im Wald wurden einige Felsbereiche wieder freigestellt. An einem der Felsen hat sich da-nach die Dohle wieder angesiedelt, die hier früher eine Brutkolonie hatte und die hier über mehrere Jahrzehnte verschwunden war. Vor einigen Jahren wurde im Bereich des Märzen-buckels bei Oberkochen der Waldrand lokal zurückgedrängt und ein Biotopverbund zwischen zwei innerhalb des Waldes gelegenen Kalk-Magerrasen hergestellt.

Neophytenbekämpfung

In der Vergangenheit wurden immer wieder lokal Neophyten zurückgedrängt, so am Kreuz-bühl der Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum).

Ökokonto

Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ökokonto oder sonstige Biotopverbundsmaß-nahmen sind den Planerstellern nicht bekannt.

Maßnahmen zugunsten von Wald-Lebensraumtypen

Die Vorkommen der Wald-Lebensraumtypen wurden in der Vergangenheit durch folgende Maßnahmen in ihrer ökologischen Wertigkeit geschützt:

 Naturnahe Waldbewirtschaftung mit den waldbaulichen Grundsätzen stand-ortgemäßer Baumartenwahl, dem Vorrang von Naturverjüngungsverfahren, der Vermeidung von Pflanzenschutzmittel-Einsatz und der Integration von Na-turschutzbelangen (Totholz, Habitatbäume). Dieses Konzept wird im Staats-wald verbindlich umgesetzt und im Kommunal- und PrivatStaats-wald im Rahmen der Beratung und Betreuung durch die Untere Forstbehörde empfohlen. Förder-richtlinien wie die „Richtlinie Nachhaltige Waldwirtschaft“ und „Umweltzulage Wald“ unterstützen dieses Konzept des Landesbetriebes FORSTBW.

 Gesetzlicher Schutz nach §30a LWaldG und §30 BNatSchG geschützter Bio-tope (WaldbioBio-tope) und Integration von Ergebnissen der Waldbiotopkartierung in die Forsteinrichtung des öffentlichen Waldes.

 Schutz der natürlichen und vom Menschen nicht gesteuerten Waldentwicklung im Bannwald Siebter Fuß (§ 32 LWaldG).

 Schutz der standortstypischen und naturnahen Waldökosysteme im Sinne der FFH-Richtlinie in den Schonwäldern Kocherursprung und Glashütte (§ 32 LWaldG). Beide sind weit überwiegend als Waldrefugien aus der Bewirtschaf-tung genommen.

 Seit 2010 verbindliche Umsetzung des Alt- und Totholzkonzeptes innerhalb der Staatswaldflächen im Landesbetrieb FORSTBW.