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Betriebliche Leistungs- und Anpassungsfähigkeit

3 Ausformulierung der strategischen Prioritätsachsen

3.1 Prioritätsachse 1: Wachstum fördern - Innovationen und Wissen voranbringen

3.1.3 Betriebliche Leistungs- und Anpassungsfähigkeit

Mit den in diesem Förderbereich eingesetzten Förderinstrumenten sollen die bremischen Unternehmen in ihrer Anpassungsfähigkeit an immer kürzer werdende Innovationszyklen unterstützt und ihre Leistungsfähigkeit für die Durchsetzung von Innovationen am Markt ge-steigert werden. Dazu setzt der Förderbereich an zwei Punkten an: zum einen sollen die mit dem demographischen Wandel verbundenen Herausforderungen (z.B. höhere Erwerbsbetei-ligung von älteren Beschäftigten, steigende Erwerbstätigkeit von Frauen) als Chancen ver-standen und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen genutzt werden.

Zum anderen sollen Unternehmen und Belegschaften generell für die Notwendigkeit des technologischen Wandels, des ständigen Überprüfens der Produktionsstrukturen sensibili-siert und in die Lage versetzt werden, diesen Wandel aktiv zu gestalten. Über diese Verbes-serung der betrieblichen Leistungs- und Anpassungsfähigkeit soll eine höhere Wettbewerbs-fähigkeit der Unternehmen erreicht werden, die wiederum zur Sicherung und Neuschaffung von Arbeitsplätzen führt.

Bremen hat sich zum Ziel gesetzt, jungen Hochqualifizierten ein umfassendes Beratungs-angebot zu unterbreiten, damit sie am Standort Bremen eine Tätigkeit aufnehmen und mit dem im Studium erworbenen Wissen in Bremen Arbeitsplätze schaffen und sichern können.

Im Rahmen des EFRE-Programms wird ein Programm zur Förderung von Unternehmens-gründungen durch Hochschulabsolventen und Young Professionals durchgeführt. Es soll dazu beitragen, innovative Gründungsideen möglichst frühzeitig zu identifizieren und anzustoßen und somit die Zahl und Qualität der Existenzgründungen aus den bremischen Hochschulen heraus signifikant zu erhöhen. Zielgruppe dieses Programms sind Studierende, Doktoranden, wissenschaftliche Mitarbeiter, Absolventen und „Young Professionals“, die nach ihrem Abschluss bereits erste Berufserfahrung gesammelt haben. Bausteine der Förde-rung sind ein Ideenwettbewerb, Trainingsmaßnahmen und Networking.

Mit Blick auf die steigende Erwerbspersonenzahl von Frauen bleibt es eine wichtige Aufgabe der EFRE-Förderung, an der Schnittstelle von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik Frauen dabei zu unterstützen, ihre Potentiale verstärkt in das regionale Wirtschaftsleben einzubrin-gen und sich im Erwerbsprozess zu positionieren. Hier wird der EFRE ergänzend zum Euro-päischen Sozialfonds (ESF) tätig, der sich auf diesem Feld nicht engagieren wird. Angestrebt wird ein differenziertes Beratungsangebot zur Förderung der unternehmerischen Initia-tive und der Erwerbsbeteiligung von Frauen u.a. mit Bezug zu den ausgewiesenen Inno-vationsfeldern auf dem Wege der Arbeitsmarktintegration, Aufstiegsförderung und der

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kung des Unternehmergeistes von Frauen (z.B. Existenzgründungsberatung (Vorfeldbera-tung), Karriereberatung, Orientierungs- und Weiterbildungsberatung, Beratung für Frauen in Führungspositionen).

Als weiterer Baustein werden Unternehmensübergaben als Chance verstanden, veraltete Produktions- und Denkmuster durch innovative Arbeitsprozesse zu ersetzen. Daher wird das EFRE-Programm Mittel zur Verfügung stellen, um Unternehmensübergaben bzw.

-übernahmen so zu gestalten, dass es den Bedürfnissen des Unternehmens gerecht wird. Im Zentrum soll dabei ein abgestimmtes Portfolio von Maßnahmen stehen (z.B. Informations-veranstaltungen, Beratungsförderung, Unternehmensnachfolgebörse), welches auf eine er-folgreiche Gestaltung von Unternehmensnachfolgen abzielt. Im Falle von technologischen, finanziellen oder organisatorischen Problemen, insbesondere im Zusammenhang mit Maß-nahmen zur Einführung neuer Technologien werden spezielle Beratungsangebote zur Unter-nehmensfortführung angeboten.

Eine Förderung der Teilnahme an internationalen Leitmessen und Ausstellungen in Kombination mit einer Förderung zur Steigerung des Auslandsengagements von KMU soll Impulse für die noch unzureichenden überregionalen Absatzaktivitäten der KMU bieten.

Über diese Anreize sollen überregionale Kooperationen initiiert und der Zugang zu internati-onalen Märkten erleichtert werden.

Weiterhin werden kleine und mittelständische Unternehmen als lernende Unternehmen bei der Einführung neuer Informationstechniken und Medien (z.B. eLearning, blended learn-ing) unterstützt. Ziel ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Erleichte-rung und Beschleunigung von Wissensvermittlung in die Betriebe mittels internetgestützten Know-how-Transfers. Hierzu erfolgen Wettbewerbsaufrufe mit der Ausrichtung beispielswse auf Beratung und Coaching der Betriebe, Entwicklung von in der betrieblichen Praxis ei-nes KMU nachgefragten und handhabbaren Angeboten (eLearning-Module), Vermittlung von Selbstlernkompetenzen.

Als weiteres Element zur Steigerung der betrieblichen Leistungs- und Anpassungsfähigkeit von KMU sollen in Form von themenbezogenen Verbundprojekten unter Einbeziehung z.B.

von wissenschaftlichen Einrichtungen und Bildungsdienstleistern per Wettbewerbsaufrufe Best-Practice-Beispiele für eine vorbildhafte neue Unternehmenskultur und Arbeitsge-staltung erarbeitet werden. Betriebsbezogene Strategien zur Sicherung und Weiterent-wicklung der Prozess- und Produktqualität zielen dabei auf eine verbesserte Wettbewerbs-fähigkeit der Unternehmen und auf eine verbesserte BeschäftigungsWettbewerbs-fähigkeit der Belegschaf-ten.

81 3.1.4 Betriebliche Investitionsförderung

Die betriebliche Investitionsförderung stellt einen wichtigen Baustein insbesondere im Zusammenhang mit der Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen im Land Bremen dar.

Ziel der Förderung ist die Neuschaffung bzw. Sicherung von wettbewerbsfähigen Dauerar-beitsplätzen, die Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur sowie die Stärkung und Weiterent-wicklung von kleinen und mittleren Unternehmen. In Bremerhaven richtet sich die Förderung darüber hinaus auch an Großunternehmen im Rahmen der beihilferechtlich erlaubten För-derhöchstsätze nach Artikel 87 III c (EG-Vertrag)32. Dabei setzen die Wirkungen der gewerb-lichen Investitionsförderung u.a. unmittelbar an der im Land Bremen festzustellenden unzu-reichenden Investitionstätigkeit in Ausrüstungen an.

Das Land Bremen besitzt mit dem Förderprogramm LIP (Landesinvestitionsförderprogramm) 2007 ein attraktives Förderinstrumentarium, um Neuansiedlungen zu fördern und den Be-stand von bereits ansässigen Unternehmen zu sichern. Ein besonderes Augenmerk der be-trieblichen Investitionsförderung im Land Bremen liegt angesichts der unterdurchschnittlichen Investitionstätigkeit des Dienstleistungssektors auf der Förderung von unternehmensbezo-genen und technologieorientierten Dienstleistungen. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe

„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) können Investitionsvorhaben geför-dert werden, durch welche die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft ge-stärkt sowie neue Arbeitsplätze geschaffen bzw. vorhandene gesichert werden. Dabei wer-den Investitionen von Unternehmen mit überwiegend überregionalem Absatz gefördert.

Aus regionalpolitischer Sicht ist der damit verbundene Primäreffekt der Kern der be-trieblichen Investitionsförderung, da mit ihm überregionale Einkommensströme auf den Standort Bremen/Bremerhaven gelenkt und regionale Einkommen erhöht werden können.

Aus europäischer Sicht ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU ein zentrales Anliegen, um die Lissabon-Ziele zu erreichen. Die betriebliche Investitionsförderung ist dabei ein wichtiger Ansatzpunkt, stärkt sie doch die Wettbewerbsfähigkeit der KMU vor Ort und die Regionen, die dadurch erst in die Lage versetzt werden, ihrerseits einen Beitrag zur Steige-rung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft insgesamt zu leisten.

Über die Investitionsförderung durch GA und LIP hinaus sollen mit diesem Förderbereich auch Projekte gefördert werden, die Betriebe dazu motivieren, umweltentlastende Technolo-gien einzuführen und Energie effizienter einzusetzen bzw. energiesparender zu wirtschaften und so einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Marktteilnehmern zu erreichen. Insbe-sondere für Vorhaben zur sparsamen und rationellen Energienutzung und -umwandlung so-wie für eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien werden Förderangebote ausgestaltet.

32 Die Ausweisung der Stadt Bremerhaven als Regionalfördergebiet nach Art. 87 III c EG-Vertrag wurde gem.

Ziffer 30c Regionalleitlinien (2007 bis 2013) im Rahmen der deutschen Fördergebietsabgrenzung angemeldet.

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3.2 Prioritätsachse 2: Städtische Lebens- und Wirtschaftsräume