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A Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung

Im Rahmen der Erarbeitung des EFRE-Programms Bremen 2007–2013 wurde für die Stra-tegische Umweltprüfung (SUP) ein Umweltbericht erstellt, der die voraussichtlichen Umwelt-auswirkungen bei der Umsetzung des Programms beschreibt und bewertet.

Die Strategische Umweltprüfung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umwelt-auswirkungen bestimmter Pläne und Programme. In der Strategischen Umweltprüfung wer-den die voraussichtlichen Umweltauswirkungen des EFRE-Programms auf die Schutzgüter der Umwelt ermittelt, beschrieben und bewertet. In einer vorausgehenden Einzelfallprüfung (Screening) wird die SUP-Pflichtigkeit des Programms geprüft. Daran anschließend wird der zu Grunde zu legende Untersuchungsrahmen (Scoping) des Umweltberichts im Rahmen der SUP definiert. Für die Ermittlung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen im Umweltbe-richt wird zunächst die Relevanz übergeordneter Umweltziele ermittelt. Darauf folgt eine Darstellung des Ist-Zustands der Umwelt sowie - als Alternativenprüfung - des Umweltzu-standes bei Nichtdurchführung des Programms. Der Ist-Zustand zeigt die derzeitige Umwelt-situation auf, die Nullvariante hingegen enthält eine Abschätzung der voraussichtlichen Ent-wicklung des Umweltzustands, wenn das EFRE-Programm des Landes Bremen für die För-derperiode 2007–2013 nicht durchgeführt würde.

Aufbauend auf den festgelegten Zielen, den Ergebnissen der Bestandsanalyse und Befra-gungen der Fachreferate wurden die aus dem EFRE-Programm voraussichtlich resultieren-den Umweltauswirkungen von dem Gutachter Rambøll Management GmbH in einer exter-nen Studie beschrieben und bewertet.

Auf die Diskussion von weiteren Alternativen wurde weitgehend verzichtet, da die Maßnah-men des EFRE-Programms sehr allgemein und meist räumlich nicht konkret sind. Anstelle von Alternativen wurden bei der Bewertung der Umweltauswirkungen Maßnahmen aufge-zeigt, die negative Umweltauswirkungen mindern. Dazu gehören die Revitalisierung von Brachen und/oder mindergenutzten Gewerbeflächen, wie sie in den Förderbereichen „Stadt-teilzentren- und Quartiersentwicklung/Revitalisierung von Gewerbestandorten“ und „Entwick-lung von städtischen Wirtschaftsräumen mit besonderen Potentialen“ vorgesehen ist, sowie die Förderung der rationellen Energienutzung und -umwandlung und der Nutzung erneuerba-rer Energien (Förderbereich „Betriebliche Investitionsförderung“).

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Weiterhin wurden im Rahmen des Umweltberichtes Ausführungen zum vorgesehenen Über-wachungssystem getroffen. Dieses soll eine Kontrolle der prognostizierten Auswirkungen und steuernde Eingriffe bei unvorhergesehenen, unerwünschten negativen Umweltauswir-kungen bei der Umsetzung des bremischen EFRE-Programms ermöglichen.

Im Ergebnis der Beurteilung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen rechnet Rambøll Management nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen. Die Förderbereiche werden fol-gendermaßen bewertet:

 drei Förderbereiche mit tendenziell positiven Umweltauswirkungen („Innovative Tech-nologien“, „Stadtteilzentren- und Quartiersentwicklung/Revitalisierung von Gewerbe-standorten“, „Profilierung der Städte Bremen und Bremerhaven“),

 ein Förderbereich mit tendenziell negativen Umweltauswirkungen („Betriebliche In-vestitionsförderung“), deren abschließende Bewertung erst auf Projektebene erfolgen kann.

Insbesondere aus der Neugründung und Erweiterung von Betrieben im Rahmen des Förder-bereiches „Betriebliche Investitionsförderung“ können zwar negative Umweltauswirkungen resultieren, indem Flächen verbraucht werden, die direkte Einflüsse auf die Schutzgüter Bo-den und Landschaft haben. Diese Wirkungen werBo-den jedoch dadurch gemindert, dass ins-besondere vor dem Hintergrund der größenbedingten Flächenrestriktionen ein Schwerpunkt der Förderung von Investitionen an bestehenden Standorten oder auf Betriebsbrachen er-wartbar ist. Positive Umweltauswirkungen sind vor allem durch die Förderung von Investitio-nen in moderne MaschiInvestitio-nen und in den Aufbau neuer Produktionstechnologien zu erwarten, sofern dadurch eine umweltverträglichere und ressourcenschonendere Produktion ermög-licht wird. Eventuelle negative Auswirkungen der betrieblichen Investitionsförderung werden innerhalb des Förderbereiches durch die Förderung der rationellen Energienutzung und -umwandlung sowie der Nutzung erneuerbarer Energien reduziert.

Auch die Konzentration der Aufwertungs- und Entwicklungsstrategie von städtischen Wirt-schaftsräumen (Förderbereich „Entwicklung von städtischen WirtWirt-schaftsräumen mit beson-deren Potentialen“) auf die Revitalisierung von Brachen und/oder mindergenutzten Gewerbe-flächen verdeutlicht den nachhaltigen Ansatz des Programms. Neue Flächenversiegelungen oder -zerschneidungen sind nur in einem als geringfügig einzuschätzendem Maße vorgese-hen. Insgesamt lassen sich durch das Flächenrecycling sowie durch die Altlastensanierung positive Umweltauswirkungen erwarten.

Durch die Förderung von Innovationen im Umwelttechnologiebereich leistet das EFRE-Programm 2007–2013 mittelbare Beiträge zur Verbesserung der Umweltsituation im Land Bremen. Darüber hinaus wurden in der Programmplanung weitere Potentiale und Ansatz-punkte zum Schutz natürlicher Ressourcen herausgearbeitet:

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 Entwicklung und Einsatz von Umwelttechnologien als einer der Schwerpunkte bei den zu fördernden Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten

 Schonung von Naturressourcen durch Optimierung von Produktionsprozessen und Produkten

 Konzentration räumlich wirksamer Förderungen auf bestehende Brachflächen, insbe-sondere durch die Revitalisierung von ehemaligen Gewerbeflächen

 Flussgebietsmanagement für den Fluss Weser zur Vermeidung von Zielkonflikten zwischen der wirtschaftlichen Nutzung der Weser und Naturschutzanforderungen

 Aufbau von Besucherinformationssystemen auch zur umweltschonenden touristi-schen Nutzung von Naturschutzgebieten.

Zusammenfassend kann also festgestellt werden, dass nicht von erheblichen Umweltauswir-kungen ausgegangen werden kann und die Ausrichtung der Förderbereiche des EFRE-Programms geeignet ist, ggf. negative Umweltauswirkungen zu mindern und positive Um-weltauswirkungen zu verstärken. Bei der Umsetzung der Programms wird durch geeignete Managementvorkehrungen sicher gestellt, dass mögliche nachteilige Umweltauswirkungen insbesondere was die Klimafolgen und die Ressourcenbeanspruchung angeht, vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden, so dass möglichst im Ergebnis die Umweltbe-lastungen des OP insgesamt zumindest klima- und ressourcen-neutral sind und positive Ef-fekte verstärkt werden.

Der Umweltbericht wurde für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer öffentlich ausgelegt und konnte zudem von der Website der Verwaltungsbehörde (http://www.efre-bremen.de) abge-rufen werden. Insgesamt erreichte die Verwaltungsbehörde im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit neben redaktionellen Hinweisen eine Rückmeldung mit einer inhaltlichen Stel-lungnahme. Nach Überprüfung der Darstellungen des Umweltberichts unter Berücksichti-gung der übermittelten Stellungnahmen wurde eine textliche Präzisierung bezüglich der Möglichkeiten des EFRE zur Minderung von negativen Umweltwirkungen im Rahmen der betrieblichen Investitionsförderung vorgenommen. Dies führte aber nicht zu einer Änderung in der Bewertung der zu erwartenden Umweltwirkungen bei der Umsetzung des EFRE-Programms und somit auch nicht zu einem Bedarf an einer Programmanpassung.

Die wenigen Stellungnahmen sind auf ein insgesamt gutes Abstimmungsverfahren zurückzu-führen. So wurde das EFRE-Programm mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern schon im Vorfeld der Auslegung des Umweltberichtes diskutiert und ausreichend Gelegenheit zur Ab-gabe von Stellungnahmen geboten. Darunter war auch eine Reaktion des Gesamtverbandes Natur- und Umweltschutz Unterweser e.V., welcher dann zum Umweltbericht keine weiteren Anmerkungen abgegeben hat.

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In einer Dokumentation der SUP wurden gemäß § 14 l UVP-Gesetz (Gesetz über die Um-weltverträglichkeitsprüfung - UVPG - vom 25. Juni 2005) eine zusammenfassende Erklärung über die Einbeziehung von Umwelterwägungen in die Programmerstellung sowie gemäß

§ 14 m UVP-Gesetz Überwachungsmaßnahmen dargelegt. Die Dokumentation der SUP wurde zusammen mit einer Version des eingereichten EFRE-Programms für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer öffentlich ausgelegt und kann zudem von der Website der Verwal-tungsbehörde (http://www.efre-bremen.de) abgerufen werden.