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Die in den Betrieben sehr unterschiedlich gestalteten Arbeitsbereiche für die additive Fertigung sind in Tab. 4.4 näher beschrieben. Die Arbeitsbereiche reichten von kleinen abgegrenzten Räumen ohne Fenster mit zwei Anlagen bis zu Hallen mit 25 und mehr Anlagen.

Betriebe, die sowohl Kunststoff- als auch Metallpulver verarbeiteten, hatten diese Be-reiche stets in getrennten Räumen untergebracht. Eine räumliche Trennung zu weite-ren Bereichen, wie z. B. Fluweite-ren und Nachbearbeitung, war teilweise nur durch nicht deckenhohe Trennwände hergestellt. Die Nachbearbeitung war jedoch in den meisten Fällen baulich komplett von der Produktion getrennt. Vereinzelt befanden sich durch Zwischenwände abgetrennte Büroarbeitsplätze in den Produktionshallen.

Die Dauer der Produktionsprozesse (Bauprozesse) variierte stark in Abhängigkeit vom jeweils herzustellenden Produkt. Grundsätzlich war die Produktionskapazität für einen Betrieb rund um die Uhr ausgelegt. Prä- und Postprozesse, wie das Programmieren und Rüsten der Anlagen bzw. die Entnahme der Erzeugnisse und die Reinigung, er-forderten einen großen Zeitaufwand. Die Auslastung der Anlagen war somit für die Produktion z. T. deutlich geringer als 24 Stunden pro Tag.

Auch in Betrieben mit einer großen Anzahl von Beschäftigten in einem Raum verrich-teten unmittelbar an einer Anlage nur ein bis zwei Beschäftigte mit dem Produktions-prozess verbundene Tätigkeiten. Dabei war ein und derselbe Beschäftigte auch nach-einander an verschiedenen Anlagen aktiv. In der Nachbearbeitung waren teilweise

mehrere Arbeitsplätze vorhanden, so dass bis zu sechs Beschäftigte in einem Raum gleichzeitig tätig waren.

Tab. 4.4 enthält nähere Angaben zur verwendeten persönlichen Schutzausrüstung in den untersuchten Betrieben. Ergänzend zu der in Kapitel 2.4.3 beschriebenen per-sönlichen Schutzausrüstung wurden in Betrieb K während des Infiltrierens mit Löse-mitteln Chemikalienschutzhandschuhe nach DIN EN 374 [12] aus Polychloropren/

Naturlatex sowie Chemikalienschutzschürzen getragen.

In sieben Betrieben verfügten die additiven Fertigungsanlagen mit größerem Bauraum und Einsatz im Metallbereich über Gloveboxen, die Anlagen der Betriebe C und E ent-sprechend nicht. In einigen dieser Betriebe waren separate Teile-Entnahmestationen für metallische Werkstücke vorhanden, die mit Gloveboxen ausgestattet waren. Im Wesentlichen erfolgte das Freilegen der Werkstücke, die Pulverentnahme und die Rei-nigung des Bau- bzw. Entnahmeraumes durch die eingebauten Handschuhe bei ge-schlossener Tür. Je nach Betrieb trugen die Mitarbeiter zusätzlich Einmalhandschuhe bei Benutzung der Handschuhe der Gloveboxen.

Die in den vier untersuchten Betrieben vorgefundenen Laser-Sinteranlagen für Kunst-stoffe verfügten nicht über Gloveboxen. Die Strahlanlagen waren immer mit Glove-boxen ausgestattet.

Bei Störungen der Produktionsanlagen kamen betriebsinterne Regelungen zur An-wendung. Da Störungen in Einzelfällen auch während der Messungen auftraten, wird dies bei der Beurteilung der Messwerte ggf. berücksichtigt.

Tab. 4.4 Übersicht über die untersuchten Betriebe Betrieb Beschäftigte Anzahl der

Anlagen Räumlichkeiten und

Standorte/Anordnung der Anlagen Verwendete PSA

A ca. 20 15 (Metall)

4 (Kunststoff) in einer Halle

Metall- und Kunststoffbereich sowie additive Fertigung und Nachbearbeitung sind voneinan-der durch nicht bis zur Decke reichende Wände getrennt.

Die Anlagen stehen vergleichsweise weit auseinander (Abstand überwiegend > 2 m).

Einmalhandschuhe aus Nitrilkautschuk gemäß DIN EN 374.

Hitzefeste Handschuhe gemäß DIN EN 407.

Gebläsefiltergeräte mit P3-Filtern.

B ca. 15 11 (Metall) 23 (Kunststoff) in zwei Hallen

Metall- und Kunststoffbereich befinden sich in getrennten Räumen. Additive Fertigung und Nachbearbeitung sind in getrennten Räumen untergebracht.

Die Anlagen im Metallbereich stehen überwie-gend > 2 m auseinander. Im Kunststoffbereich stehen die Anlagen etwas näher zusammen.

Handschuhe gemäß DIN EN 388.

Hitzefeste Handschuhe gemäß DIN EN 407.

Kunststoffbereich: Atemschutz Typ FFP3.

Metallbereich: Atemschutz-Halbmasken mit

Metall- und Kunststoffbereich befinden sich in getrennten Räumen. Die Nachbearbeitung er-folgt in demselben oder einem angrenzenden Raum (z. T. offene Tore).

Die Anlagen stehen unterschiedlich nahe zu-sammen: teils kompakt nebeneinander in einem Raum, teils mit größerem Abstand zueinander.

Einmalhandschuhe aus Nitrilkautschuk gemäß DIN EN 374.

Handschuhe gemäß DIN EN 388.

Hitzefeste Handschuhe gemäß DIN EN 407.

Atemschutz Typ FFP3 NR D.

D ca. 6 3 (Metall)

in zwei Räumen

Die additive Fertigung befindet sich in zwei vom übrigen Hallenbereich abgetrennten Räumen.

Fertigung und Nachbearbeitung sind nicht voneinander getrennt.

Die Anlagen stehen kompakt nebeneinander.

Einmalhandschuhe aus Nitrilkautschuk gemäß DIN EN 374.

Kittelpflicht.

Schutzbrillenpflicht.

Atemschutz (Vollgesichts- und Halbmasken) mit P3-Filtern.

E 3 – 5 9 (Metall)

in einem Raum

Additive Fertigung und spanende Nachbear-beitung befinden sich nicht im selben Raum, sondern in verschiedenen Gebäudeteilen.

Die Anlagen sind kompakt nebeneinander und gegenüberstehend aufgebaut.

Einmalhandschuhe aus Nitrilkautschuk gemäß DIN EN 374.

Kittel- und Handschuhpflicht.

Angebot von Halbmasken mit Filtertyp P2.

Tab. 4.4 Übersicht über die untersuchten Betriebe (Fortsetzung) Betrieb Beschäftigte Anzahl der

Anlagen Räumlichkeiten und

Standorte/Anordnung der Anlagen Verwendete PSA

F 2 – 6 12 (Metall)

in einem Raum Additive Fertigung und Nachbearbeitung sind räumlich voneinander getrennt, aber durch offene Tore verbunden.

Großzügige Aufteilung der Anlagen in einer Halle. Die Anlagen stehen weit auseinander (> 2 m).

Einmalhandschuhe aus Nitrilkautschuk gemäß DIN EN 374.

Kittel- und Handschuhpflicht. Einmalanzüge.

Gebläsefiltergeräte mit Haube und Filtertyp TR-3712E.

Angebot von Halbmasken (Nachbearbeitung).

G ca. 10 7 (Metall)

in drei Räumen

Additive Fertigung und Nachbearbeitung sind in verschiedenen Gebäudeteilen untergebracht.

Die Anlagen stehen vergleichsweise nahe bei-einander.

Einmalhandschuhe aus Nitrilkautschuk gemäß DIN EN 374.

Handschuhe gemäß DIN EN 388.

Kittel- und Handschuhpflicht.

Gebläsefiltergeräte mit Filtertyp P3.

Halbmasken mit Filtertyp P1.

H 4 6 (Metall)

in einer Halle Additive Fertigung und Nachbearbeitung sind räumlich voneinander getrennt, aber durch offene Türen verbunden.

Die Anlagen stehen in einer Halle mit einem Abstand von > 2 m auseinander.

Einmalhandschuhe aus Nitrilkautschuk gemäß DIN EN 374.

Einmalanzüge.

Gebläsefiltergeräte mit Filtertyp TH2/TH3PSL.

I ca. 45 33 (Metall)

in drei Hallen Additive Fertigung und Nachbearbeitung sind räumlich voneinander abgetrennt.

Die Anlagen stehen großzügig in den Hallen verteilt. Der Abstand voneinander ist zumeist größer als 2 Meter.

Einmalhandschuhe aus Nitrilkautschuk gemäß DIN EN 374.

Handschuhe gemäß DIN EN 388.

Kittel- und Handschuhpflicht.

Einmalanzug Kat. III, Typ 5/6.

Vollgesichtsmaske mit P3A2-Filtern.

Atemschutz vom Typ FFP2 NR D.

K 2 – 3 4 (Kunststoff)

in einer Halle Raum

Additive Fertigung und Nachbearbeitung sind räumlich voneinander getrennt.

Die Anlagen befinden sich in einer Halle und haben mindestens 2 m Abstand voneinander.

Einmalhandschuhe aus Nitrilkautschuk gem.

DIN EN 374. Chemikalienschutzhandschuhe gemäß DIN EN 388 und DIN EN 374.

Hitzefeste Handschuhe gemäß DIN EN 407.

Chemikalienschutzschürzen.

Atemschutz-Halbmasken.

Atemschutz vom Typ FFP3.