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2. LITERATURÜBERSICHT

2.4 Bedeutung und Zielsetzung des Tiergesundheitsmonitorings

Gemäß der Verordnung (EG) 854/2004 Anh. I, Abschn. II, Kap. I, 1. „Maßnahmen im Anschluss an die Kontrollen“ hat der amtliche Tierarzt die Untersuchungsbefunde aufzuzeichnen und zu bewerten. Wenn eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier ausgeht und die Ursachen hierfür in der Primärerzeugung liegen, so hat dies der amtliche Tierarzt dem, für den Herkunftsbetrieb verantwortlichen, Lebensmittelunternehmer, dem Hoftierarzt und der überwachenden Behörde mitzuteilen. Dies ist auch eine zentrale Forderung der Bundestierärztekammer und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Fleischhygiene, Tierschutz und Verbraucherschutz (KREMER 2013). Darüber hinaus ist in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Lebensmittelhygiene (AVVLmH 2009) Abschn. 4, § 8 die Erfassung der bei der Fleischuntersuchung festgestellten Veränderungen der Eingeweide gefordert. Diese Veränderungen sind in Befundkategorien einzuteilen und an den Landwirt zurück zu melden. Bereits EDELMANN (1944) verwies schon auf die in Deutschland bereits durchgeführte Erhebung von Schlachthofstatistiken und Übermittlung dieser an die Staats- bzw. Landesregierungen.

Ein Tiergesundheitsmonitoring auf dem Schlachthof im Rahmen der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung ist eine umfassende und kontinuierliche Erfassung und Auswertung von Gesundheitsdaten. Die Fleischuntersuchung stellt eine pathologisch/anatomische Diagnose dar, die dem Landwirt wichtige Hinweise vermitteln kann und somit die Möglichkeit zur gezielten Therapie seines Tierbestandes verschafft (NEMAGA 2000). Nur gesunde, gut entwickelte, artgerecht gehaltene und schonend transportierte Tiere liefern durch die Schlachtung qualitativ hochwertiges Fleisch (FEHLHABER und JANETSCHKE 1992). Die Tiergesundheit, eine wichtige Grundlage für die Lebensmittelsicherheit und ein wichtiges Kaufkriterium der Verbraucher, ist nicht direkt messbar (RIEDL 2013). Sie muss anhand von Indikatoren erfasst werden. Diese Indikatoren müssen definiert werden,

um in Form von Zahlen eine Verbesserung ausdrücken zu können und um einen Vergleich möglich zu machen. Schlachtbefunde sind so genannte Indikatoren und Teil der Qualitätssicherung und spiegeln den Zustand des Schlachttieres wider. Sie können Aufschluss geben über Erkrankungen, Management- und Behandlungsfehler und Defizite bei den Schutzimpfungen (MISCHOK 2013b). Nicht nur die Beurteilung bzw. Prüfung eines Haltungssystems, wie in der Schweiz bereits seit Jahren von neu entwickelten Haltungssystemen gesetzlich gefordert wird, sondern auch der tatsächliche Zustand der Tiere am Schlachthof sind tierbezogene Tierschutzkriterien, die als Indikatoren die Beurteilung der Tiergesundheit und des Tierverhaltens ermöglichen (BLAHA 2011). Somit sah BLAHA (2013a) in der Rückmeldung der Schlachtbefunde eine direkte Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierschutzes. Darüber hinaus dient die Rückmeldung der Befunde auch der Kontrolle von Verbesserungsmaßnahmen im Betrieb, der Erkennung von subklinischen Erkrankungen und als Schwachstellenanalyse (ELLERBROEK 2011). Nach Ansicht von SUNDRUM et al. (2011) kann der Landwirt die Schlachtbefunde nutzen, um die Wirkung von Einzelmaßnahmen zu überprüfen und sich mit betriebsspezifischen Maßnahmen einen verbesserten Tiergesundheitsstatus zu erarbeiten. FRIES (2013a) stellte fest, dass die klinische Untersuchung als einfaches Instrument zur direkten Feststellung einer Erkrankung am Schlachttier dient. Die post mortem Untersuchung dagegen bringt Haltungsmängel in Form von Technopathien am Tierkörper und an Organen zu Tage. Auch MINKUS (2003) verwies auf den dringenden Eingang der Informationen aus der kontinuierlichen Schlachtbefunderfassung in die tierärztliche Bestandsbetreuung. Nur so kann vom Bestandstierarzt eine fundierte Aussage zur Gesundheitslage vom Betrieb gemacht, Erkrankungen frühzeitig erkannt und quantitativ erfasst werden.

Zielsetzung des Tiergesundheitsmonitorings ist die Absenkung der Prävalenz von pathologisch/morphologischen Organveränderungen durch geeignete Maßnahmen im Tierbestand nach Rückmeldung der erhobenen Befunde an den Landwirt (KÖFER et al. 2001). Eine Minimierung von Organbefundauffälligkeiten steigert letztendlich die Tiergesundheit, verbessert damit das Tierwohl und den Tierschutz, senkt Behandlungskosten und Tierverluste und sichert dadurch dem Betrieb den Gewinn

durch optimale Ausnutzung des Leistungspotentials der eingestallten Tiere (MISCHOK 2013b). Der Bestands betreuende Tierarzt übernimmt nach PFLUG und MANSFELD (2009) eine Controller-Funktion und ist für die Qualitätssicherung mit verantwortlich. Unter seiner Regie kommt es zu einer Optimierung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tierbestände. Der Tierarzt arbeitet demnach schwerpunktmäßig in der Präventive und leistet dadurch Beiträge zum Tierschutz (Optimierung von Haltung und Fütterung) und gesundheitlichem Verbraucherschutz (Optimierung des Arzneimitteleinsatzes und der Produktqualität).

Stabilität, Kontinuität und Leistungssteigerung und eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und der Industrie mit Rohstoffen tierischer Herkunft hängen entscheidend von der Tiergesundheit ab (SCHWEDLER 1986a, zit.

aus HOY 1987).

Ein weiterer bisher unbeachteter Aspekt ist, dass durch die Befunderfassung nicht nur auf die Schwere der Auffälligkeiten am Schlachttier sondern auch auf den Zeitraum des Bestehens der Problematik Rückschlüsse gezogen werden können (KREMER 2013). Somit kann in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung der Einleitung einer veterinärbehördlichen Verfolgung bei tierschutzwidrigen Transporten bzw. Haltungsbedingungen umso mehr Bedeutung beigemessen werden.

Das Projekt von REIST und BLAHA (2012) zielte darauf ab, in der Schweiz Konzepte zu entwickeln, damit der Schlachthof als Datenquelle für Überwachungs- und Kontrollprogramme in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tierschutz aber auch Tierseuchen und Zoonosen effektiv genutzt werden kann. In dieser Untersuchung erlangt die Beurteilung des tatsächlichen Zustandes der Tiere eine besondere Bedeutung, statt die Tiergesundheit nur über Haltungssystemen zu definieren. Die Erfassung von objektivierbaren, einfach und flächendeckend zu erhebenden tierorientierten Tierschutzkriterien im Schlachtbetrieb entspricht in der Schweiz einer politischen Forderung. Diese dienen zum einen der Evaluierung der Wirkung von Tierschutzmaßnahmen, zum anderen der risikobasierten Planung von amtstierärztlichen Tierschutzkontrollen. Die Wirkungen von Tierschutzmaßnahmen, wie die Ausbildung von Tierhaltern und die Anforderungen an Management und

Haltung, können über tierorientierte Tierschutzkriterien durch die Veterinäre somit überprüft werden. In Deutschland hartnäckig umstritten, ist in der Schweiz zudem die Prüfung der Tierschutztauglichkeit von neu entwickelten Tierhaltungssystemen gesetzlich vorgeschrieben (BLAHA und RICHTER 2011).

HATHAWAY und RICHARDS (1993) beschrieben dagegen die Grenzen der traditionellen Fleischuntersuchung, da sie oftmals unangemessen hinsichtlich der Inzidenz und der Prävalenz bestimmter Tierkrankheiten vereinzelter Tierbestände, geschlachtet in einer bestimmten geographischen Region, ist. Auch MÖBIUS (2002) zeichnete die Grenzen der epidemiologischen Nutzbarkeit der Schlachthofdaten auf.

Ihren Untersuchungen nach ist die Abschätzung der Befallsrate eines Herkunftsbestandes an einer Tierseuche/Tierkrankheit problematisch. Die tatsächlichen Prävalenzen setzen eine Zufallsstichprobe voraus und nicht, wie bei den für die Schlachtung vorher ausgewählten Tieren.

2.5 Voraussetzungen für die Nutzung von Schlachthofdaten

Es gibt unterschiedliche Beweggründe, den Prozess des Schlachtens von Tieren in Form von computergestützten Daten erfassen zu wollen. Nach NITSCH (1996) sollen demnach hauptsächlich der Gewinn maximiert, das Produkt sicherer gemacht und der Herstellungsprozess transparenter gestaltet werden. Der Schlachtprozess ist derzeit in messtechnisch denkbarer Weise eher schlecht erfasst. Die Transparenz und Kontrollierbarkeit des Schlachtprozesses entspricht im Vergleich zu anderen Industriezweigen nicht den technischen Möglichkeiten. Nur vereinzelte Prozessschritte, wie das Wiegen und die Klassifizierung, unterliegen einem Messvorgang bzw. einer Datenerfassung. Grundlage für ein Schlachtbefunddaten-Monitoring ist eine amtlich verfügbare Datenbank (MISCHOK 2013a) und eine einwandfreie Identifikation aller Tiere (SCHUMANN 2009). In die Datenbanken müssen Schnittstellen für die Einrichtungen der Veterinärüberwachung eingerichtet werden, damit die Ergebnisse der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung und die der bakteriologischen bzw. der Rückstandsuntersuchungen eingelesen werden, um somit der Qualitätssicherung dienlich sein können.

Die pathologischen Veränderungen müssen verschlüsselt (PRANGE 2004) und über einen Befunddatenkatalog definiert und dem jeweiligen Mäster/Lieferanten zuzuordnen sein (MEERMEIER 2013). Die Fleischuntersuchungsdaten müssen nach MEERMEIER (2013) leicht erfassbar, in Datenbanken zu integrieren und statistikkonform sein. Sie sollen einen Überblick über die Tiergesundheit geben.

Diese Daten werden von der Fleischwirtschaft, der Behörde, dem Landwirt/Hoftierarzt und schlussendlich auch vom Verbraucher benötigt.

Verschiedene Datenbanken stehen hierfür zur Verfügung und sind meist betriebsspezifisch (MEERMEIER 2013). Die technische Seite der Befunderhebung an computergestützten Terminals ist nach SCHUMANN (2009) auch zu überprüfen.

Dabei sind eine angemessene Anzahl von Terminals und eine entsprechende Bandgeschwindigkeit technische Voraussetzungen, die eine Befundeingabe ermöglichen. Das BfR verweist zudem auf weitere schlachthofspezifische Gegebenheiten wie die Höhe der Podeste, Platzierung der Terminals und das Platzangebot der Untersuchungsstrecke (ANON. 2008). Auch die Grenzen menschlicher Belastungen im Hinblick auf die Erfassung, die Reaktionszeit und die Dokumentation der Organveränderungen müssen für die jeweiligen Untersuchungspositionen berücksichtigt werden. Nach Einschätzung des BfR muss in jedem Fall vermieden werden, dass die Untersuchungen mangels technischer Ausstattung sowie durch Überlastungsdefizite des Untersuchungspersonals mangelhaft sind. Obwohl sich in den Untersuchungen von SCHUMANN (2009) die Terminalsysteme für die Befunderfassung als verlässlich erwiesen haben, kann es doch zu unvorhersehbaren Systemausfällen, wie Tastendefekte und Eingabefehler kommen. Somit sollten Funktionsüberprüfungen des Systems zum Bestandteil der betrieblichen Eigenkontrollen werden. Für den Untersucher am Terminal ist eine bestimmte Vertrautheit im Umgang mit der technischen Erfassung unbedingt notwendig. Die Schlachtbefunde und der Beanstandungsgrad müssen während laufender Schlachtung vom amtlichen Untersuchungspersonal in einen Terminal eingegeben werden. Diese zusätzliche Aufgabe des Untersuchungspersonals muss in das Zeitbudget eingeordnet werden, denn die dafür erforderliche Zusatzzeit ist bei der Arbeitsplanung zu beachten (PRANGE 2004).

Organbefunde, so MISCHOK (2013a), müssen in „Befundblöcke“ eingeteilt werden.

Pro Befundblock werden unterschiedliche Bewertungszahlen in Abhängigkeit von der Risikobelastung vergeben. Je höher die Gesamtpunktzahl ist, umso höher wird die Beratungspriorität eingestuft. Eine Datenkomprimierung zu Blöcken (MEERMEIER 2013) dient der Überschaubar- und besseren Auswertbarkeit und verhindert den Verlust von Daten. Die Daten sind bei klarer Definition miteinander vergleich- und erweiterbar.

2.5.1 Einflüsse auf die Erhebung von Schlachthofdaten

Voraussetzung für das Vertrauen in Schlachtbefunde und damit für die Nutzbarmachung der Schlachthofdaten ist ein hohes Maß an Exaktheit bei der Befundung (SUNDRUM et al. 2011). Seinen Schlussfolgerungen nach, sind die Erfassung und Beurteilung von Befunddaten subjektiv und durch schlachthofindividuelle Befundschlüssel beeinflusst. Die Validität der erhobenen Daten sollte regelmäßig überprüft und die Auswertung an den Schlachthof zurück gemeldet werden, da sie der Qualitätssicherung der Befunderfassung dienlich ist.

Erfahrungen in der Praxis zeigten bislang, dass ein schlachthofübergreifender Vergleich der absoluten Befundergebnisse derzeit noch nicht möglich ist, da die Erhebung noch zu unterschiedlich ist (ANON. 2013a). Auch STEENS (2013) erklärte, dass die Daten unterschiedlicher Schlachthöfe nur schwer miteinander zu vergleichen sind, da die Organbefundung ein Stück weit subjektiv ist und ein Einfluss durch den jeweiligen Untersucher besteht. Neben Unterschieden zwischen verschiedenen Schlachtstätten traten auch Schwankungen innerhalb eines Mastdurchgangs auf. Diese Ergebnisse sind für die Primärerzeuger unerklärlich. Eine stärkere Vereinheitlichung der Befunddatenerfassung innerhalb eines und zwischen verschiedenen Schlachtbetrieben muss ein zukünftiges Ziel sein. Dazu bedarf es sowohl einer entsprechenden Schulung des amtlichen Untersuchungspersonals als auch ein kreisübergreifender Erfahrungsaustausch zwischen den Amts-/ amtlichen Tierärzten (ANON. 2013a). Neben einer guten Ausbildung und kontinuierlichen Fortbildung des amtlichen Untersuchungspersonals sind auch Motivation und

Engagement für eine erfolgreiche Fleischuntersuchung Grundvoraussetzung (MEERMEIER 2013). Die Ergebnisse von SUNDRUM et al. (2011) zeigten, dass amtliche Fachassistenten, die neben einer Schulung durch Seminare und praktischem Training auch eine Evaluierung durchlaufen hatten, deutlich bessere Ergebnisse bei der Befunderfassung zeigten. MEEMKEN (2006) stellte fest, dass jedes noch so gute Bewertungssystem mit den an der Datenerhebung beteiligten Personen steht und fällt. SCHLEICHER et al. (2013) merkten an, dass eine einheitliche Beurteilung der Tiere durch das durchführende amtliche Untersuchungspersonal für ein valides Rückmeldesystem Voraussetzung ist. Was bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit für einen Befund nicht vom Dienst habenden Tierarzt abhängen darf. Denn die Autoren stellten fest, dass eine hohe Variation in der Befundung, verursacht durch die amtlichen Tierärzte, vor allem bei den Hautveränderungen, Blutaspiration und Hepatitiden festgestellt wurde. Hingegen waren Befunde wie Pericarditiden und Pleuritiden valide. In den Untersuchungen von BONDE et al. (2010) wurden zwei Untersuchungsteams, bestehend aus normalen Fleischkontrolleuren und veterinärmedizinischen Wissenschaftlern, hinsichtlich ihrer Untersuchungsergebnisse von Organbefunden an Schlachtschweinen miteinander verglichen. Bei der Häufigkeit von Organveränderungen waren nur unwesentliche Unterschiede zwischen beiden Untersuchungsgruppen festgestellt worden. Jedoch hinsichtlich der Sensitivität der traditionellen Fleischuntersuchung gab es signifikante Unterschiede. Sie wurde bei den Fleischkontrolleuren als zu niedrig festgestellt. Der Grund dafür war, dass die Bedeutung der Rückmeldung der Schlachtbefunde an die Schweineproduzenten signifikant unterschätzt wird. Das Weglassen bzw. eine Doppelerhebung von Schlachtbefunden sowie Vorselektion und Schlachtaufschub beeinflussen nach MÖBIUS (2002) ebenfalls die Fleischhygienestatistik.

2.5.2 Tiergesundheitsmonitoring in der amtlichen und der risikoorientierten (visuellen) Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Bei der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung geht es hauptsächlich um den Schutz der menschlichen Gesundheit. Es handelt sich hierbei um eine Endproduktkontrolle, die mittels Adspektion, Palpation und Inzision über die Genusstauglichkeit zum menschlichen Verzehr entscheidet bzw. bei sichtbaren Mängeln oder dem Verdacht eines Gesundheitsrisikos eine Genussuntauglichkeit bzw. eine Genusstauglichkeit nach Brauchbarmachung nach sich zieht (SCHUMANN 2009). Durch die seit nunmehr über 100 Jahren praktizierte Fleischuntersuchung konnten Erkrankungen, wie Tuberkulose, Brucellose und Milzbrand getilgt werden.

Auch wenn sich der Gesundheitszustand der Schlachttiere inzwischen stark verbessert hat, so sind nach Einschätzungen des BfR die Probleme für den gesundheitlichen Verbraucherschutz bei Schlachtschweinen nicht gelöst (ANON.

2008). So können Zoonoseerreger, wie Salmonellen, Yersinien und Campylobacter, sowie organische Stoffe wie Nitrofen und Dioxin oder Antibiotikarückstände bei der klassischen Schlachttier- und Fleischuntersuchung nicht erkannt werden (SCHMIDT 2008). Sie verlaufen subklinisch und verursachen keine sichtbaren Veränderungen an Tierkörpern und Organen. Bei der derzeit noch überwiegend praktizierten traditionellen Schlachttier- und Fleischuntersuchung basiert der Informationsaustausch zwischen dem landwirtschaftlichen Betrieb und dem Schlachthof weitestgehend auf einer Schlachtanmeldung seitens des Landwirts und einer Mitteilung abrechnungsrelevanter Abzüge, wie z. Bsp. untaugliche Tierkörper, Teilschäden oder verworfene Lebern (MEEMKEN und BLAHA 2008). Eine bestandsbezogene Erfassung der pathologisch/anatomischen Organbefunde ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und wird bevorzugt nur in Qualitätssicherungssystemen, wie das QS-System, durchgeführt. So regte auch MÖBIUS (2002) eine rechtliche Regelung der Rückmeldung der Schlachtdaten an die Primärproduzenten an. Die Landwirte sahen bislang in der Optimierung der Tiergesundheit und der Produktionsleistung und die Amtstierärzte und Schlachthofbetreiber in der Reduzierung von Gefahren durch Lebensmittel tierischer

Herkunft ihre Arbeit (GRUMMER et al. 2010). Diese strikte Trennung soll nach dem neuen europäischen Lebensmittelrecht nicht weiter fortgeführt werden, sondern alle, an der Nutztierproduktion beteiligten, Personen vom Futtermittelhersteller, Landwirt, Amts-/ amtliche Tierärzte bis hin zum Schlachthofbetreiber sollen die gemeinsame Verantwortung für Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz tragen.

Ausgehend von der Basisverordnung VO (EG) 178/2002 ist mit der Einführung des EU-Hygienepakets 2004 und dessen obligatorische Anwendung seit 2006 die amtliche Fleischuntersuchung EU-weit einheitlich geregelt (HILLER 2012).

Die Verordnung (EG) 854/2004 ist einer von 3 Rechtsakten und ermöglicht der zuständigen Behörde, beim Mastschwein vom klassischen Untersuchungsgang abzuweichen und auf Grundlage epidemiologischer und anderer Daten des Herkunftsbetriebs eine visuelle Fleischuntersuchung durchzuführen. Nach BLAHA (2008) werden somit Lieferpartien von Schlachtschweinen in Abhängigkeit des zu erwartenden Lebensmittelsicherheitsrisikos und der zu erwartenden Häufigkeit von Schlachtbefunden unterschiedlich intensiv untersucht. Diese risikoorientierte Schlachttier- und Fleischuntersuchung ist ein System, welches den Gesamtprozess der Fleischproduktion berücksichtigt und sichere Produktionsabläufe in der Tierproduktion und bei der Schlachtung der Tiere gewährleistet (MEEMKEN und BLAHA 2008). Nach BLAHA (2008) ist sie eine Prozesskontrolle und Prozessoptimierung, bei der bei Abweichungen an jeder Stelle der Lebensmittelkette gegengesteuert werden kann. Die Voraussetzung für die Zulassung eines Betriebs zur visuellen Fleischuntersuchung ist, dass die Tiere seit dem Absetzen unter kontrollierten Haltungsbedingungen und in integrierten Produktionssystemen gehalten wurden (GROENEVELD 2011). Die rechtliche Grundlage hierfür ist die Verordnung (EG) Nr. 1244/2007 Anh. II. Die darin enthaltenen Anforderungen, die an die Produktionsbetriebe gestellt werden, unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung durch so genannte QS-Audits. Durch die Einhaltung und Auditierung der Kriterien der o. g. Verordnung konnte zu einer verbesserten Biosicherheit in der Primärproduktion beigetragen werden (HILLER 2012). Die Rückmeldung auffälliger Schlachtbefunde aus der risikoorientierten Fleischuntersuchung an die Primärproduzenten machte den Eintrag pathogener Mikroorganismen und

Rückstände in die Lebensmittelkette geringer. Somit können nach GROENEVELD (2011) Tiere aus Betrieben mit einem höheren Lebensmittelsicherheitsstandard in einem vereinfachten visuellen Untersuchungsgang kontrolliert werden. Das bedeutet, dass die Untersuchungen am Tierkörper und den Organen fast ohne Inzision und Palpation durchgeführt werden. Damit der Amts-/ amtliche Tierarzt die Entscheidung für oder gegen eine visuelle Fleischuntersuchung am Schlachthof treffen kann, müssen relevante Lebensmittelketteninformationen zur Verfügung stehen. Dazu zählen u. a. Schlachtbefunde aus voran gegangenen Schlachtungen von Tieren des gleichen Bestandes, um bestimmte Häufigkeiten zu erkennen. In Folge der Einführung des Hygienepakets 2006 haben einige deutsche Schlachtbetriebe seit 2010 die Genehmigung für die Durchführung der visuellen Schlachttier- und Fleischuntersuchung erhalten (NIENHOF 2011). Diese risikoorientierte Untersuchungsmethode kann nur konsequent umgesetzt werden, wenn Tierarzt, Schlachthof und Landwirt bei der Befunddatenauswertung zukünftig zusammen arbeiten. FRETTLÖH (2012) empfahl, die Entwicklung der risikoorientierten Fleischuntersuchung weiter voran zu treiben. Dabei sollen die Daten der Erzeuger und der Schlachthöfe in einer Internetdatenbank zusammenfließen und allen relevanten Stellen zur Verfügung stehen. Dies bedeutet, dass die verantwortlichen Amts- und amtlichen Tierärzte ihre neue Rolle beim Schutz und der Weiterentwicklung des Verbraucherschutzes erkennen und ebenso die neue Rolle der Schlachthöfe und der Erzeuger als Lebensmittelunternehmer anerkennen, um langfristig Verbraucher- und Tierschutzbelange zu fördern. Monitoring- und Screeningmaßnahmen sollen vor allem dazu dienen, einen definierten Gesundheitsstatus der tierärztlich betreuten Tiere zu attestieren. Die risikoorientierte Weiterentwicklung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung ist nach BÄTZA (2013) ein folgerichtiger Schritt, um ein hohes Maß an Verbraucherschutz sicherzustellen und den Belangen der Tiergesundheit und des Tierschutzes Rechnung zu tragen. MEEMKEN und BLAHA (2008) sahen als oberstes Ziel dieses EU-Gesamtkonzepts eine kontinuierliche Verbesserung der Lebensmittelqualität und Sicherheit. Dabei steht u. a. die Schaffung eines Anreizsystems im Vordergrund, bei dem durch Rückmeldung der krankheitsbedingten Schlachtbefunde in die

Herkunftsbetriebe, die Tiergesundheit und die Lebensmittelsicherheit kontinuierlich verbessert werden soll.

2.6 Organbefundung am Schlachthof

Das EU-Hygienepaket fokussiert die Rückverfolgbarkeit, den Informationsaustausch entlang der Stufen der Lebensmittelkette und die Dokumentationspflicht wichtiger Informationen zur Lebensmittelkette (DEIMEL et al. 2009). Den Autoren nach nutzt das EU-Hygienepaket die Kommunikation zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben und den Schlachtstätten, um den Herstellungsprozess von tierischen Lebensmitteln zu optimieren und eine höhere Produktsicherheit zu erzielen. KÖFER et al. (2000) verwiesen auf die besonderen Anforderungen der Verbraucher an das Qualitätsprodukt Schweinefleisch, wobei die Rückverfolgbarkeit der verschiedenen Stufen der Lebensmittelproduktion durch Leistungserhebungsdaten eine besondere Rolle spielt. Denn durch die Übermittlung der Ergebnisse von pathologisch/anatomischen Organbefunden an den Hoftierarzt und den Erzeugerbetrieb können rechtzeitig Maßnahmen zur Verbesserung der Schweinefleischproduktion eingeleitet werden.

Fleischkontrollen werden häufig verwendet, um die Gesundheit von Tierbeständen zu evaluieren. Die erhaltenen Daten können somit nützlich sein für epidemiologische Studien von Risikofaktoren für bestimmte Läsionen (MARTINEZ et al. 2007).

Das Tiergesundheitsmonitoring durch Organbefundung am Schlachthof ist ein System von sich wiederholenden Beobachtungen und Auswertungen von zufällig ausgewählten Schlachtkörpern, die repräsentativ für eine Nutztierpopulation sind (KÖFER et al. 2001). STEENS (2013) merkte an, dass erst mehrere Schlachtbefunde Tendenzen erkennen lassen, da ein Schlachtcheck nur eine Momentaufnahme darstellt. Nur bei regelmäßiger Durchführung gewinnt der Schlachtcheck an Aussagekraft.

2.6.1 Festgestellte klinische Befunde bei Rindern und Schweinen und ihre Bedeutung

Anlieferung

Nach Einschätzung des bsi – Schwarzenbek ist die Anlieferung der Schlachttiere eine entscheidende Schnittstelle zwischen Transport und Schlachtung und dient sowohl der betriebseigenen Qualitätssicherung als auch der amtlichen Überwachung (ANON. 2013f). Denn Tierschutz während der Anlieferung bzw. des Abladens bedeutet, geschwächte, kranke und verletzte Tiere zu separieren, schonend zu behandeln und in dringenden Notfällen sofort zu schlachten oder zu töten (WENZLAWOWICZ et al. 2006). Auch SCHRUFF (2004) verwies darauf, dass bei der amtlichen Schlachttieruntersuchung die transportverletzten und erkrankten Tiere erfasst und dokumentiert werden sollen.

SCHULZE SCHLEITHOFF (2012) sah im Transport einschließlich des Be- und Entladens die Hauptursache für frische Traumatisierungen. Im Sinne des Tierschutzes und der Fleischhygiene sollte daher der Abladevorgang mehr in den Focus der tierärztlichen Überwachung bei der Schlachttieruntersuchung gerückt werden. So entwickelte FÖRSTER (1996) ein System zur Erfassung des Zustandes von Schlachtschweinen bei Anlieferung am Schlachthof während der amtlichen Schlachttieruntersuchung. Die durch den Rampenmeister und amtlichen Tierarzt erhobenen Befunde werden dabei per Computer erfasst. Alle Belastungsfaktoren und Belastungssymptome, die auf einen fehlerhaften Umgang der Tiere durch den Fahrer des Tiertransporters hinweisen, werden durch ein Punktesystem bewertet. Die

SCHULZE SCHLEITHOFF (2012) sah im Transport einschließlich des Be- und Entladens die Hauptursache für frische Traumatisierungen. Im Sinne des Tierschutzes und der Fleischhygiene sollte daher der Abladevorgang mehr in den Focus der tierärztlichen Überwachung bei der Schlachttieruntersuchung gerückt werden. So entwickelte FÖRSTER (1996) ein System zur Erfassung des Zustandes von Schlachtschweinen bei Anlieferung am Schlachthof während der amtlichen Schlachttieruntersuchung. Die durch den Rampenmeister und amtlichen Tierarzt erhobenen Befunde werden dabei per Computer erfasst. Alle Belastungsfaktoren und Belastungssymptome, die auf einen fehlerhaften Umgang der Tiere durch den Fahrer des Tiertransporters hinweisen, werden durch ein Punktesystem bewertet. Die