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Auswertung sozioökonomischer Unterschiede anhand des EVI

Exkurs 5: WIRKUNGSWEISE DES EVI:

4.2.4 Auswertung sozioökonomischer Unterschiede anhand des EVI

Wie bereits in Abschnitt 4.2.2.1 angedeutet, dient die Berechnung des EVI nicht nur allgemein der Ermöglichung einer simultanen Analyse von Einkommen und Vermögen, sondern bietet sich speziell für die Abschätzung der im Alter zu er-wartenden Wohlstandsposition an. Die Betrachtung des EVI bezüglich diverser sozioökonomischer Kriterien gibt jedoch keinen Anlass zur „Entwarnung" hin-sichtlich der bereits aufgezeigten Benachteiligungen.

Werden alle Frauen der Stichprobe betrachtet, weisen sie sowohl eine geringere relative Vermögens- als auch Einkommensposition auf - das mittlere Vermögen der Männer übersteigt das der Frauen um 40 %, bei den Einkommen beläuft sich der Unterschied auf nur 10 %. Die weiblichen Singles verfügen hingegen im Mittel sogar über ein (um 8 %) höheres Vermögen als die männlichen, ihre Ein-kommensposition fällt jedoch schlechter aus - männliche Singles verdienen im Schnitt 20 % mehr. (Vgl. auch Abschnitt 4.2.3.4) Durch die Kombination von Einkommen und Vermögen zum EVI werden die schlechtere relative Einkom-mensposition der alleinstehenden Frauen und die schlechtere relative

Vermö-gensposition der Frauen allgemein leicht abgemildert. Zumindest teilweise kön-nen hier geringere Einkommen durch höhere Vermögen (oder umgekehrt) kom-pensiert werden.38

Die ausgesprochen auffällige Benachteiligung von Alleinerziehenden bleibt auch bei der integrierten Betrachtung von Einkommen und Vermögen bestehen. Al-leinerziehende verfügen im Mittel über ein um 40 % geringeres Einkommen und ein um 80 % niedrigeres Vermögen als der Durchschnitt. Die Betrachtung des V/ statt des Vermögens ergibt eine relative Verbesserung vor allem für die Sing-les und die Alleinerziehenden, wobei letztere immer noch eine erschreckend schlechte relative Position aufweisen. Bezüglich des EVI liegt die Benachteili-gung immer noch bei 45 %, wie zu erwarten zwischen der von Einkommen und Vermögen. In Ermangelung einer hinreichenden Sparfähigkeit ist es den Allei-nerziehenden nicht möglich, ein Vermögen aufzubauen, welches ihr geringes Einkommen zu einem zukünftigen Zeitpunkt auszugleichen vermag. Kinderlose Paare weisen bezüglich sämtlicher betrachteter Indikatoren (Einkommen, Ver-mögen und EVI) einen Vorteil in Höhe von mindestens 10 % auf.

Eine differenzierende Analyse der verschiedenen Berufsgruppen zeigt, dass das durchschnittliche Vermögen der Selbstständigen fast fünfmal so hoch ist wie das der Arbeitslosen, beim Einkommen ist dieser Faktor gerade halb so hoch. Infol-ge der Eliminierung des Alterseffekts verschlechtern fast alle übriInfol-gen Berufs-gruppen ihre individuelle Vermögensposition zugunsten der Selbstständigen.

Die Unterstellung, dass die überdurchschnittlichen Vermögen der Nichterwerbs-tätigen auf deren ebenfalls überdurchschnittliches Alter zurückzuführen sind, wird dadurch bekräftigt, dass der VI dieser Gruppe unterdurchschnittlich aus-fällt. Durch die Berücksichtigung der Vermögen im EVI verschlechtern Beamte, Arbeiter und Angestellte ihre relative Einkommensposition leicht (um 6 bis 8 Prozentpunkte) und zwar allesamt zugunsten der Selbstständigen (die 13 Prozentpunkte gewinnen). Dies ist auf deren höheres durchschnittliches Vermögen infolge der Notwendigkeit einer privaten Altersvorsorge

zurückzu-38 Diese Beobachtung ist nicht so trivial, wie sie sich zunächst anhört - zwar stellt der EVJ eine Kombination aus Einkommen und Vermögen dar, so dass aus einer sowohl niedrigen Einkommens- als auch Vermögensposition auch ein geringer EVI resultieren sollte. Dieser Zusammenhang gilt jedoch zum einen nur auf individueller Ebene, in der Durchschnittsbe-trachtung, die hier über verschiedene sozioökonomische Gruppen vorgenommen wird, sind durchaus abweichende Beobachtungen vorstellbar. Zum anderen werden erst mit dem EVI die altersbedingten Unterschiede eliminiert, so dass eine nur aufgrund eines fortgeschrittenen Alters überdurchschnittliche Vermögensposition in der annualisierten Betrachtung mögli-cherweise nicht mehr überdurchschnittlich ausfällt.

führen. Gleichwohl zeigt eine weitergehende Untersuchung des Vermögens der Selbstständigen, dass das bislang akkumulierte Vermögen in über der Hälfte der Fälle nicht für eine angemessene Alterssicherung ausreicht, wobei ältere Selbst-ständige tendenziell besser abgesichert sind und insbesondere die Solo-Selbstständigen deutliche Defizite hinsichtlich ihrer Altersvorsorge aufweisen.

(Vgl. auch S. 104-107)

Vorige Berechnungen wurden anhand des EVI durchgeführt. Die im Folgenden beschriebene Vorgehensweise soll einen Ersatz der Korrektur der Einkommen und Vermögen der Selbstständigen, wie sie bspw. von Hauser et al. (2008) vor-genommen wurde, darstellen, da diese eine Reihe von Annahmen erfordert und davon ausgegangen werden kann, dass die getroffenen Annahmen die Ergebnis-se treiben. Statt von den Einkommen der Selbstständigen einen gewisErgebnis-sen Betrag für Altersvorsorgezwecke abzuziehen und ihre individuellen Vermögen um hy-pothetische Alterssicherungsvermögen zu kürzen39, wird in der vorliegenden Analyse insofern zweistufig vorgegangen, als bei der Interpretation der über-durchschnittlichen Vermögen der Selbstständigen stets auf deren Sonderrolle hingewiesen wird und ergänzend die vorigen Berechnungen bzgl. des Absiche-rungsniveaus der Selbstständigen vorgenommen werden.

Als benchmark wurde eine jährliche Ersparnis in Höhe von 2.200 Euro ab dem 20. Lebensjahr, eine jährliche Rente in Höhe von 12.000 Euro ab dem 63. Lebensjahr sowie der Erwerb einer selbst genutzten Immobilie im Wert von 100.000 Euro, welche nicht verrentet, sondern vererbt wird, angenommen. Ans-telle einer Lebensstandard sichernden Altersvorsorge wird hier nur das Errei-chen eines gewissen Mindestsicherungsniveaus bezweckt. Der theoretische Wert des EVI (bzw. drei Viertel dieses Werts), der mit dem Alter ansteigt und sich daher für alle Altersjahre unterscheidet, wurde dann mit dem tatsächlichen EVI verglichen, wobei neben der gesamten Gruppe separat die über 30- und die über SO-Jährigen betrachtet wurden, da angenommen werden kann, dass die unter 30-Jährigen möglicherweise noch nicht mit der Altersvorsorge begonnen haben und die diesbezüglichen Möglichkeiten der über SO-Jährigen stark eingeschränkt sind. Aus demselben Grund wurde zur Kontrolle eine Berechnung unter Aus-schluss der über 63-Jährigen durchgeführt sowie eine Variante, die die Personen

39 Hauser et al. (2008) wählen 14,65 % sowie bei den sozialversicherungspflichtig Be-schäftigten zusätzliche 4 % für die ergänzende Riester-Vorsorge, die den beiden Gruppen eine Bruttoersatzrate in Höhe von 48 % des letzten Bruttoeinkommens vor Ruhestandsbeginn er-möglichen sollen.

mit einem Vermögen von Null außer Acht lässt, analysiert. In beiden Fällen än-dern sich die Ergebnisse nicht wesentlich.