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AUSGEWÄHLTE NATURNAHE ELEMENTE

Im Dokument IM SCHULGARTEN (Seite 149-153)

Mobile Elemente

Gegenstände, die nicht fix eingebaut und verankert sind, werden von den oben genannten Ö-NORMEN nicht be- handelt. Mit Steinen, Holzblöcken, Holzstümpfen, Ästen, Strohballen, Heu, Laub und vielen anderen natürlichen Materialien steht Pädagogen und Schulbetreibern somit ein breiter, nicht von Normen reglementierter Bereich offen.

Es obliegt der pädagogischen Kenntnis und der ständigen Beobachtung, optimale Voraussetzungen für Bewegung und Naturerfahrung mit der Vorsorge von Unfällen und mutwilligen Verletzungen bzw. Beschädigungen in Einklang zu bringen.

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Steine sollten kippsicher eingebaut sein und runde Oberflächen aufweisen.

Einzelne Findlinge: Bis zu einer Höhe von 60 cm können Findlinge auf jedem beliebigen Untergrund aufgestellt werden – sogar auf Asphalt, Pflaster oder Beton. Bei höheren Steinen sind stoßdämpfende Materialien zu ver-wenden – bis zu einer Höhe von 1 m Rasen oder Oberboden, bei Höhen über einem Meter Rindenmulch, Holzschnitzel, Sand oder Kies in einer Schichtstärke von 30 cm (bis 2 m Höhe) oder 40 cm (2 bis 3 m Höhe).

Bei einzelnen Findlingen bis zu einer Fallhöhe von 1,5 m ist bis zum nächsten festen Element ein Sicherheitsabstand (Fallraum) von ebenfalls 1,5 m einzuhalten. Bei größeren Fallhöhen ist folgende Formel anzuwenden:

Fallraum = 2/3 freie Fallhöhe + 0,5 m

Kletterfelsen mit zahlreichen Griffen, aber ohne Zwischenplateaus und Standflächen

Kletterfelsen: Am Felsen müssen ausreichend Greifmöglich-keiten vorhanden sein. Die maximal zulässige Fallhöhe be-trägt 3 m – unter Fallhöhe wird die höchste Fußunterstützung verstanden. Der erforderliche Fallschutz im Fallraum ist wie bei den Findlingen zu handhaben. Kletterfelsen sollten keine Zwischenplateaus oder Standflächen aufweisen, auf die man im Absturzfall aufprallen könnte.

Hüpfsteine: Aneinandergereihte Hüpfsteine werden als zusammenhängende Spielstruktur interpretiert und dürfen daher auch näher beisammen liegen, als es die Fallschutz-bestimmung zulassen würde. Üblicherweise wird ein dem Alter der Kinder entsprechendes Schritt- bzw. Sprungmaß gewählt. Wenn eine Höhe von maximal 60 cm nicht über-schritten wird, ist jeder ebene Untergrund zulässig. Aus gesundheitlichen Gründen sollte weichen Untergründen der Vorzug gegeben werden.

Steingruppen und Steinhaufen: Werden mehrere Steine eng nebeneinander gesetzt oder aufeinander geschlichtet, sind die Zwischenräume mit Sand oder Kies auszufüllen, um Fußfangstellen zu vermeiden.

Potenzielle Fußfangstellen zwischen Steinen mit Kies oder Sand verfüllen.

Trockenmauern: Bis zu einer Höhe von 1 m können Trocken-mauern auch zum Klettern benutzt werden, sofern die Steine stabil genug verarbeitet sind. Als Untergrund sollte wenigs-tens Wiese, Rasen oder Oberboden, besser aber Rundkies der Körnung 4 bis 8 mm vorhanden sein.

Höhere Trockenmauern dürfen nur unter Aufsicht zum Klettern genutzt werden. Die Begründung liegt darin, dass die Forderung der Norm, Spalten bzw. Öffnungen zwi-Fixe Elemente aus Stein

Alle fixen Elemente aus Stein sind kippsicher einzubauen und gegebenenfalls zu verankern. Runde Oberflächen sind zu bevorzugen, scharfe Kanten bzw. Spitzen sollten jeden-falls vermieden und ev. abgerundet werden (Radius 3 mm).

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schen 8 und 25 mm (= Fingerfangstellen) zu vermeiden, in der Praxis nicht erfüllbar ist.

Als Alternative für frei benutzbare Klettermauern mit mehr als 1 m Höhe können Verblendmauern aus Naturstein mit Mörtelfugen errichtet werden.

Bekletterbare Steinböschungen: Steinböschungen müssen entweder relativ steil oder relativ flach ausgeführt werden.

Böschungen mit einer Neigung zwischen 20 und 60 ° können als Steinböschung nicht normgerecht ausgeführt werden.

• Steile Ausführung: Mindestens 60 ° geneigt, die Oberflächen der Steine müssen weitgehend parallel zur Böschung liegen.

• Flache Ausführung: In einem Abstand von 150 cm darf der Höhenunterschied auf darunter liegende Steine maximal 60 cm sein, dies entspricht bei grösseren Böschungen einer mittleren Neigung von ca. 20 °.

Steinhöhlen und Kriechtunnel: Steinhöhlen müssen eine lichte Weite und lichte Höhe von mindestens 75 cm auf- weisen und dürfen maximal 2 m lang sein.

Ein zweiseitig offener Kriechtunnel muss bei einer Länge von bis zu 2 m einen Mindestdurchmesser von 50 cm auf-weisen. Bei längeren Tunnels ist ein Mindestdurchmesser von 75 cm erforderlich.

Die Fläche oberhalb eines Tunneleingangs sollte entweder nicht begehbar sein (z.B. Böschung, Abpflanzung mit Dornensträuchern) oder mit einer Absturzsicherung ausgestattet werden.

Fixe Elemente aus Holz

Alle fix eingebauten Elemente aus Holz sind kippsicher zu montieren und gegebenenfalls zu verankern. Die Ober- flächen dürfen keine scharfen Kanten aufweisen. Ver- bindungen mehrerer Holzteile sind formschlüssig herzu-stellen, die Verwendung von Nägeln wird von der Norm abgelehnt. Gegen die Verwendung von Holz in Rinde er- hebt die Norm keinen Einwand.

Hüpfstämme: Bis zu einer Höhe von 60 cm können Hüpfstäm-me in jeden beliebigen Untergrund eingebaut werden – so-gar auf Asphalt, Pflaster oder Beton. Bei höheren Stämmen sind stoßdämpfende Materialien zu verwenden – bis zu einer Höhe von 1 m Rasen oder Oberboden, bei Höhen zwischen einem und zwei Metern Rindenmulch, Holzschnitzel, Sand oder Kies in einer Schichtstärke von 30 cm.

Aneinandergereihte Hüpfstämme werden als zusammenhän-gende Spielstruktur interpretiert und dürfen daher so nahe

Hüpfstämme kippsicher in den Boden eingegraben

Steinböschung – flache Ausführung Steinböschung – steile Ausführung

Die Zwischenräume zwischen den einzelnen Blöcken sind mit Kies oder Sand zu verfüllen, um Fußfangstellen zu vermeiden.

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beisammen stehen, wie es dem altersgerechten Schritt- bzw. Sprungmaß der Kinder entspricht.

Balancierstämme: Bis zu einer Höhe von 60 cm können Balancierstämme normgemäß über jedem beliebigen Unter-grund errichtet werden – also auch über Pflaster, Asphalt oder Beton. Bei Höhen über 60 bis 100 cm wird Rasen oder Oberboden als Untergrund gefordert.

Balancierstamm kippsicher verankert

Liegende und stehende Kletterbäume: Kletterbäume gehören normtechnisch zu den komplizierteren naturnahen Elementen im Freiraum. Bei schrittweisem Vorgehen ist ihr Einbau aber nicht so kompliziert wie es klingt.

• Kletterbäume müssen ausreichend stabil sein und dürfen keine morschen bzw. brüchigen Äste aufweisen. Aus diesem Grund sollte bevorzugt auf besonders dauerhafte Holzarten wie Robinie oder Eiche zurückgegriffen werden.

• Die maximal zulässige Fallhöhe, also der höchstmögliche Standpunkt , beträgt 3 m.

• In der Praxis empfiehlt es sich, für den gesamten Fallraum einheitlich eine 40 cm starke Schicht aus Kies, Holz- schnitzel, Rindenmulch oder Sand einzubringen. Bei einer Fallhöhe von 3 Meter ist das ein Umkreis (Fallraum) von 2,5 m um den Baum.

• Die Fallhöhe von einem Ast auf den darunter liegenden darf nicht mehr als 60 cm betragen.

• V-förmige Öffnungen nach oben kleiner als 60 ° sind zu vermeiden bzw. zu entfernen – sie könnten als Fangstellen für den Hals oder für Kordeln an der Kleidung der Kinder wirksam werden.

Mikadoartige Strukturen: Mikadoartig übereinander gelegte Baumstämme können einfach und kostengünstig hergestellt werden, wenn Sie sich auf unkomplizierte Konstruktionen beschränken. Die Anforderungen sind ähnlich wie bei Kletterbäumen, auch hier gehen Sie am besten Schritt für Schritt vor. Im folgenden werden einige einfache Formen dargestellt, mit denen die Anforderungen der Norm erfüllt werden.

Einfache mikadoartige Strukturen für den Selbstbau

Kletterbaum – Fallhöhe von einem Ast auf den nächsten maximal 1 m, Beseitigen V-förmiger Astgabeln

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Teiche

Konventionelle Teiche mit einer Tiefe von mehr als 40 cm sollen nur in beaufsichtigten, nicht allgemein zugänglichen Gartenteilen angelegt werden. Auch für sie gelten die An-forderungen bezüglich flacher Ufer und rauer Oberflächen.

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