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Die Aufwandsstruktur des Ergebnisplanes 2020 ist aus der nachfolgenden Tabelle und dem nach-folgenden Diagramm ersichtlich:

Aufwendungen Ist 2018

EUR

Plan 2019 EUR

Plan 2020 EUR

Personalaufwendungen 104.407.665 109.065.100 126.630.500

Versorgungsaufwendungen 9.108.125 9.042.500 12.196.800

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 82.768.759 90.516.500 94.326.110

Bilanzielle Abschreibungen 19.834.689 19.243.800 18.944.000

Transferaufwendungen 191.218.999 200.858.500 201.328.200

Sonstige ordentliche Aufwendungen 30.204.428 30.738.270 27.987.320 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 3.109.030 3.305.900 2.806.000

Diagramm 5 - Zusammensetzung der Aufwendungen (ohne interne Leistungsverrechnungen)

Die nachfolgende Übersicht zeigt eine Auswahl der aufwandsstärksten Produktbereiche:

Diagramm 6 - Aufwendungen je Produktbereich (ohne interne Leistungsverrechnung) (Auswahl)

Personal-/Versorgungsaufwand

Unter die Position Personalaufwand entfallen die Entgelte der tariflich Beschäftigten, Bezüge der Beamten, Sozialversicherungsbeiträge, Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellun-gen. Zu den Versorgungsaufwendungen zählen Pensionszahlungen und die Beihilfen für die Ver-sorgungsempfänger.

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen stellen mit einem Volumen von rund 138,8 Mio.

EUR die zweitgrößte Aufwandsposition nach den Transferaufwendungen dar. Zu beachten ist dabei, dass die Personalkosten der aus dem städtischen Haushalt ausgegliederten eigenbe-triebsähnlichen Einrichtungen (Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Entwässerung, Bäder und Gebäudemanagement) nicht enthalten sind.

114,1

37,0 35,7

19,1 21,9

13,0

35,3

0 20 40 60 80 100 120

Kinder-, Jugend-Familienhilfe

Verkehrs-flächen, -anlagen

Sicherheit und Ordnung

Soziale Leistungen

Schulträger-aufgaben

Kultur Sonstiges

Mio. EUR

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden wie folgt geplant:

Personal- / Versorgungsaufwendungen Ist 2018 EUR

Plan 2019 EUR

Plan 2020 EUR

Bezüge der Beamten 22.979.020 24.099.500 27.263.300

Versorgungsaufwendungen für Beamte 8.118.724 8.263.800 10.700.000

Zuführung zur Pensionsrückstellung für Beschäftigter 8.972.373 7.150.300 11.316.900 Entgelte der tariflich Beschäftigten 54.375.018 58.516.500 66.427.200 Beiträge zur Versorgungskasse für tariflich

Beschäftigte 4.186.339 4.605.500 5.048.400

Sozialversicherungsbeiträge für tariflich Beschäftigte 10.382.091 12.138.400 13.162.300

Sozialversicherungsbeiträge sonstige Beschäftigte 64.537 0 0

Beihilfen u. Unterstützungsleistungen für

Beschäftigte 1.233.647 1.380.000 1.355.000

Beihilfen Versorgungsempfänger 989.400 778.700 1.185.000

Zuführung zur Beihilferückstellung für Beschäftigte 1.800.867 1.174.900 2.057.400 Zuführung zur Pensionsrückstellung für

Versorgungs-empfänger 0 0 260.600

Zuführung zur Beihilferückstellung für

Versorgungsempfänger 0 0 51.200

Bei der Ermittlung der Personal- und Versorgungsaufwendungen wurden insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt:

· feststehende Tariferhöhung von 1,06 % ab März 2020 und angenommene Tariferhö-hung von 2,7 % ab September 2020

·

Besoldungserhöhungen von 3,2% ab Januar 2019 und 3,2% ab Januar 2020

· zusätzliche Stellenbedarfe haben sich u. a. in folgenden Bereichen ergeben:

- Digitale Modellregion - Konversion

- Rettungsdienst - Umweltschutz

Im Mehrjahresvergleich wird deutlich, dass die veranschlagten Pensions- und Beihilferückstellun-gen im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr deutlich höher ausfallen. Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen für das Jahr 2019 wurde die Besoldungserhöhung von 3,2 % vom ein-gesetzten Softwareverfahren nicht berücksichtigt. Der Anbieter hat zwischenzeitlich die Systema-tik umgestellt.

Für das Planungsjahr 2020 führen zusätzlich Erhöhungen des Personalbestands und erfolgte Beförderungen zu einer Anhebung der Pensions- und Beihilferückstellungen.

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Unter dieser Position werden u. a. die Erstattungen an verbundene Unternehmen u. die eigenbe-triebsähnlichen Einrichtungen, insbesondere die Transferleistungen an das GMP, nachgewiesen.

Daneben sind hier alle im Rahmen der Aufgabenerfüllung notwendigen Sach- und Dienstleistun-gen (z. B. Unterhaltung Grünflächen und InfrastrukturvermöDienstleistun-gen, Fahrzeuge, Schülerbeförderung, Schulverpflegung, Beratungsleistungen) enthalten.

Die wesentlichen Positionen stellen sich wie folgt dar:

Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen Ist 2018 EUR

Plan 2019 EUR

Plan 2020 EUR Erstattungen an verbundene Unternehmen,

Sondervermögen, Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 5.478.148 6.576.600 7.020.900

Bauliche Unterhaltung (Gebäude) 396.265 535.300 355.000

Bewirtschaftungskosten 1.418.213 1.689.600 1.652.500

Schülerbeförderung 4.120.321 3.827.200 4.277.000

Bilanzielle Abschreibungen

Eines der wesentlichen Elemente des Neuen kommunalen Finanzmanagements ist die Abbildung des gesamten Ressourcenverbrauchs einer Periode. Hierbei wird auch der Werteverzehr darge-stellt, der durch die Abnutzung von städtischen Anlagegütern entsteht. Die jährlichen Wertminde-rungen (Abschreibungen) fließen als Aufwand in die Ergebnisrechnung ein. Den ausgewiesenen bilanziellen Abschreibungen liegen die ursprünglichen und fortgeschriebenen Bewertungen aus der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 zu Grunde, die den vorsichtig geschätzten Zeitwerten ent-sprechen. Für die Zugänge zum Anlagevermögen nach dem 01.01.2009 bilden die Anschaffungs-oder Herstellungskosten die Basis für die Berechnung der Abschreibungen. Den bilanziellen Ab-schreibungen stehen die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber.

Transferaufwendungen

Als Transferaufwendungen werden Übertragungen der Stadt an den öffentlichen oder den priva-ten Bereich erfasst, denen keine unmittelbare Gegenleistung gegenübersteht. Ferner fallen da-runter Aufwendungen, die sich überwiegend aus der Sozialgesetzgebung ergeben. Wichtigster und umfangreichster Bestandteil der kommunalen Transferaufwendungen ist die Kreisumlage.

Ausgewiesen werden hier aber auch die Zuschüsse an private Unternehmen.

Transferaufwendungen

Ist 2018

EUR Plan 2019 EUR

Plan 2020 EUR

Kreisumlage 93.460.444 93.490.000 99.426.000

Gewerbesteuerumlage 7.821.619 7.536.000 7.736.900

2.3.4.1 Allgemeine Kreisumlage

Die Allgemeine Kreisumlage ist neben den Personalaufwendungen die bei weitem höchste Auf-wandsposition im städtischen Haushalt. Sie beträgt im Haushaltsjahr 2020 voraussichtlich 99,4 Mio. EUR.

Gegenüber dem Vorjahr wurde eine Steigerung um rund 5,9 Mio. EUR bzw. rund 6,35 % einge-plant. Der Anteil der Kreisumlage an den ordentlichen Aufwendungen beträgt im Jahr 2020 rund 20,65 %.

Die Kreisumlage übersteigt in der Einzelbetrachtung seit Jahren z. T. deutlich die größten Er-tragspositionen der Stadt wie z. B.:

· Gewerbesteuer 92,4 Mio. EUR

· Schlüsselzuweisungen 73,4 Mio. EUR

· Gemeindeanteil Einkommensteuer 74,1 Mio. EUR

Die Kreisumlage hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:

Diagramm 7 - Entwicklung der Kreisumlage (einschließlich Erstattungen)

2.3.4.2 Gewerbesteuerumlage

Das Gewerbesteueraufkommen steht den Kommunen nicht in voller Höhe zur Verfügung. Bund und Länder sind daran durch die Gewerbesteuerumlage beteiligt.

Die Gewerbesteuerumlage wird auf Grundlage der Gewerbesteuermessbeträge berechnet. Ihre Berechnung ist in § 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes (GFRG) geregelt. Sie errechnet sich demnach aus dem ermittelten Messbetrag und den festgelegten Bundes- bzw. Landesvervielfäl-tigern. Grundlage ist ein im Gemeindefinanzreformgesetz (GFRG) festgesetzten Landes- und Bundesvervielfältiger.

Dieser Vervielfältiger wurde in den vergangenen Jahren vom Gesetzgeber mit Erhöhungszahlen zur Finanzierung der Lasten der Deutschen Einheit und zur Abwicklung des Fonds „Deutsche Einheit“ versehen. Im Jahr 2019 ist zunächst die Erhöhungszahl im Zusammenhang mit dem Fonds „Deutsche Einheit“ entfallen. 2020 entfällt nun auch die Erhöhungszahl zur Finanzierung der Lasten der Deutschen Einheit. Die Gewerbesteuerumlage reduziert sich hierdurch mit rd. 6,4 Mio. EUR im Jahr 2020 erheblich.

Nachlaufend erfolgen noch die Abrechnungen der Einheitslasten des Jahres 2018 in 2020 und des Jahres 2019 in 2021.

Im Jahr 2020 wird bei einem Gewerbesteueransatz i. H. v. 92,4 Mio. EUR und einem Hebesatz von 418 v. H. mit Aufwendungen i. H. v. rd. 7,74 Mio. EUR gerechnet.

Sonstige ordentliche Aufwendungen

Diese Kontengruppe stellt eine Sammelposition für sonstige Aufwendungen dar. Hier werden Aufwendungen wie Geschäftsbedarf, Steuern und Versicherungen, Aus- und Fortbildung etc.

aber auch die Zugänge bei Vermögensgegenständen, für die ein Festwert gebildet wurde, zuge-ordnet.

Zinsaufwendungen

Bei dieser Position handelt es sich insbesondere um kalkulierte Zinsen für langfristige Kredite.

Sonstige Finanzaufwendungen

Die anhaltende Niedrigzinsphase hat dazu geführt, dass für Liquiditätsbestände negative Einla-gezinsen in Form eines „Verwahrentgeltes“ zu entrichten sind. Dieses Verwahrentgelt ist in der gemeindlichen Ergebnisrechnung nach den haushaltsrechtlichen Regelungen nicht als „Zinsauf-wand“ sondern auf einem separaten Sachkonto als „Sonstiger Finanzauf„Zinsauf-wand“ auszuweisen.

Globaler Minderaufwand

In den Haushaltsplan 2020 wurde erstmals ein globaler Minderaufwand gem. § 75 Abs. 2 GO NRW in Höhe von insgesamt 2,0 Mio. EUR aufgenommen. Dieser globale Minderaufwand teilt sich wie folgt auf:

Erstattungen an verbundene Unternehmen, Sondervermögen

· Teilplan 01 „Innere Verwaltung“ (Produktgruppe 0113 „Gebäudemanagement“) - 1,0 Mio. EUR

Personalaufwendungen

· Teilplan 02 „Sicherheit und Ordnung“ (Produktgruppe 0208 „Gefahrenabwehr“) - 0,5 Mio. EUR

· Teilplan 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ (Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“) - 0,5 Mio. EUR

Sollte der globale Minderaufwand in den vorgenannten Teilplänen nicht erreicht werden, erfolgt

die Deckung im Rahmen des Jahresabschlusses mittels einer überplanmäßigen

Mittelbereitstel-lung gem. § 83 GO NRW.