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Aufwendungen aus Kirchensteuern und Zuweisungen, Zuschüsse an Dritte

(Nr. 10 + 11 Ergebnishaushalt) | 343,1 Mio. EUR | 48,8 %

Größte homogene Kategorien sind die Zuweisungen innerhalb der EKHN für die Kirchengemeinden / Kirchengemeindeverbände, die Kindertagesstätten und die Dekanate. Ferner sind sämtliche Zuwei-sungen und Umlagen an die EKD, auch im Rahmen des Finanzausgleichs unter den Gliedkirchen in diesen Aufwendungen geplant. Die Zuweisungen und Zuschüsse an sonstige Dritte, z. B. die Diakonie Hessen, sind ebenfalls Bestandteil dieser Aufwandsart.

in Mio. EUR Nachtrag

2020

Entwurf 2021

mehr / weniger A. Zuweisungen an EKHN-Körperschaften 242,1 248,1 6,0

dar. : Kirchengemeinden/-verbände 98,4 98,4 0,0

Kindertagesstätten 47,0 48,0 1,0

Bauinvestitionen 36,7 39,7 3,0

Dekanate 43,4 42,4 -1,0

Regionalverwaltungen 10,4 12,2 1,8

Unterbudgets Gem.pfarrdienst & reg. Stellen (Anteil Erträge Pfarreivermögen, Verwal-tungsunterstützung, Fachstellen), Härtefonds

6,2 7,4 1,2

B. Zuweisungen an die EKD 32,9 33,4 0,5

dar.: Umlagen für Verwaltungskosten und sonstige Zwecke an die EKD

12,7 13,1 0,4

Finanzausgleich innerhalb der EKD 20,2 20,3 0,1

C. Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte 52,9 56,6 3,7

D. Rückstellung Kirchensteuerclearing 6,0 5,0 -1,0

Gesamt 333,9 343,1 9,2

Zu A. Zuweisungen an EKHN-Körperschaften

Die Veranschlagungen der Zuweisungen an die Kirchengemeinden und Dekanate berücksichtigen:

 Trotz erschwerter Haushaltsbedingungen keine Absenkung der Zuweisungen. Ein auch nur teilweiser Ausgleich etwaiger Sach- und Personalkostensteigerungen bei der gemeindeglieder-bezogenen Grundzuweisung für Kirchengemeinden und Dekanate oder ein Ausgleich für den erwarteten Mitgliederrückgang konnte aus finanziellen Gründen nicht berücksichtigt werden.

 Ausnahmen: Kürzung Finanzausgleich Dekanate von 1,60 auf 1,00 EUR pro Gemeindeglied und Kürzung der Zuweisungen für große Bauunterhaltung um 1 Mio. EUR auf 34,8 Mio. EUR. Beim Finanzausgleich sollen die Erhöhungsbeträge der letzten Jahre (u. a. für Arbeitszeitwerte Kirchenmusik) unverändert aus der verbleibenden Zuweisung bestritten werden.

Bedarfsbezogene Zuweisungen (insb. für Kindertagesstätten und gesamtkirchlich vorgegebene Stellenkontingente in Dekanaten) werden wie bisher „spitz“ abgerechnet.

 Die Bemessungssätze für die Grund- und laufenden Gebäudezuweisungen an die Kirchen-gemeinden und Dekanate werden im Haushaltsgesetz festgelegt, soweit sie nicht durch die Zuweisungsverordnung unmittelbar bestimmt sind. Eine vollständige Übersicht über die Bemessungssätze ist Budgetbereich 1 beigefügt. Dort ist ebenfalls eine Vergleichsberechnung dargestellt, die erkennen lässt, wie sich die Zuweisungsfaktoren entwickeln würden, wenn nicht

hilfs- und übergangsweise der Bauindex konstant festgeschrieben würde (siehe auch Erläute-rungen zu § 10 Haushaltsgesetz).

Als besondere Sachverhalte sind hervorzuheben:

 Die Zuweisungen für Kirchengemeinden enthalten 2,0 Mio. EUR für die voraussichtliche Unterstützung des ERV Frankfurt und Offenbach bei der Einführung der Doppik.

 Für Verwaltungskooperationen wurde der zusätzliche Haushaltsansatz von 0,9 Mio. EUR (Nachtrag 2020) auf 2,0 Mio. EUR verdoppelt.

 Die mit dem Haushalt 2020 vorgenommene Erhöhung der Bauzuweisungen an die Kirchen-gemeinden um 3,0 Mio. EUR wurde beibehalten, hiervon 1,0 Mio. EUR für Kindertagesstätten zur Entlastung der Kirchengemeinden bei der Aufbringung ihres Eigenanteils. Erhöhungen um 2,0 Mio. EUR sind für Gebäudekonzentrationsprozesse und den Rückbau von Flächenüberhang vorgesehen. Die gesamte Erhöhung wird durch Entnahme aus der Baurücklage für kirchen-gemeindliche Gebäude gedeckt.

 Die Zuweisungen für Regionalverwaltungen enthalten vorsorgliche Ansätze für lineare Erhöhungen, die allerdings aus der Budgetrücklage zu tragen sind. Neue Haushaltsmittel werden nicht bereitgestellt. Infolge einer Umschichtung von 1,7 Mio. EUR Zuweisungen an den ERV Frankfurt und Offenbach für dessen Aufgabenanteil als Regionalverwaltung aus dem Unterbudget Kirchengemeinden steigt der Ansatz für Zuweisungen an Regionalverwaltungen.

Die Kostentransparenz soll damit erhöht werden.

Zu B. Zuweisungen an die EKD

Die Berechnungen zu den EKD-Umlagen und zum Finanzausgleich unterliegen stets Unsicherheiten, da der Zahlbetrag von der schwankenden relativen Steuerkraft der EKD-Mitgliedskirchen abhängig ist.

Zu C. Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte

Die größten Empfänger von gesamtkirchlichen Zuweisungen und Zuschüssen sind (ohne Kirchen-gemeinden, Dekanate, Regionalverwaltungen und EKD-Umlagen im Budgetbereich 14)1:

- Reihenfolge: Volumen 2021 absteigend -

EUR

Nachtrag 2020

Entwurf 2021

mehr / weniger Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte insgesamt 52.889.378 56.558.328 3.668.950 darunter:

Diakonie Hessen e. V. einschl. regionale Werke 15.030.510 14.887.150 -143.360

Ev. Entwicklungsdienst 6.630.917 6.581.265 -49.652

Ev. Hochschule Darmstadt 3.331.678 3.437.028 105.350

Diakoniestationen 2.910.000 3.185.000 275.000

Medienhaus gGmbH 3.061.309 3.069.309 8.000

Missionsgesellschaften 2.899.742 3.022.707 122.965

Ökumenischer Kirchentag 2021 1.750.000 2.750.000 1.000.000 Ev. Schulwerk in Hessen und Nassau 1.969.333 2.541.634 572.301

Tagungshäuser 812.480 1.932.745 1.120.265

EUR

Nachtrag 2020

Entwurf 2021

mehr / weniger Fortbildung Religionspädagogik (Zuw. an EKKW) 1.699.137 1.682.137 -17.000

Flüchtlingsarbeit 1.292.325 1.417.016 124.691

Psychologische Beratungsstellen 1.215.000 1.280.000 65.000 Pädag. Akademie gGmbH / ev.

Ausbildungs-stätten

1.183.600 1.243.600 60.000 Institut für Personalberatung,

Organisationsentwicklung u. Supervision

875.520 903.600 28.080

Ev. Akademie 770.030 891.702 121.672

Arbeitslosenmaßnahmen 871.265 871.265 0

Hilfen für Kirchen in Ökumene/

Partnerschaftsarbeit

547.436 714.636 167.200

Kirchlicher Jugendplan 644.600 644.600 0

Verband ev. Frauen 481.055 559.880 78.825

Pädag. Akad. gGmbH/Arbeitszentrum Fort- u.

Weiterbild. 467.712 460.712 -7.000

Bibelhaus Erlebnismuseum 369.975 400.800 30.825

jugend-kultur-kirche gGmbH 411.460 415.460 4.000

Ökumenische Diakonie 262.000 250.888 -11.112

Summe größte Positionen 49.487.084 53.143.134 3.656.050 Zu D. Rückstellung Kirchensteuerclearing

Zuführung an die Clearing-Rückstellung (-1,0 Mio. EUR ggü. Nachtrag 2020): Anpassung an sukzessiv erwartete Annährung von jährlichem Kirchensteueraufkommen und Rückzahlungsverpflichtungen.

2.3.3 Sach- und Dienstaufwendungen | 27,3 Mio. EUR | 3,9 %

Zu Sach- und Dienstaufwendungen gehören alle Aufwendungen, die z.B. für Gebäude, Büros, Kraftfahrzeuge etc. anfallen. Beispiele für Sach- und Dienstaufwendungen sind typischer Verwaltungsaufwand, insbesondere aber auch Versicherungsaufwendungen, IT-Aufwendungen, Instandhaltung usw., Honorarkosten.

Im Haushalt 2021 erfolgt keine lineare Erhöhung der Sach- und Dienstaufwendungen.

Die drei größten Positionen nach Budgetbereichen:

 Budgetbereich 1 (Kirchliche Arbeit auf Gemeinde- und Dekanatsebene) 8,6 Mio. EUR, insb.

für IT-Aufwendungen

 Budgetbereich 8 (Gesamtkirchliche Dienstleistungen) 9,5 Mio. EUR, insb. auch für Projektaufwendungen

 Budgetbereich 10 (Zentrales Gebäudemanagement) 1,0 Mio. EUR, insb. Ausstattung und Instandhaltung

2.3.4 Abschreibungen und Wertkorrekturen | 3,8 Mio. EUR | 0,5 %

Der Wertverlust von Anlagegütern wird jährlich über Abschreibungen erfasst und als Aufwand verbucht.

Eine planmäßige Abschreibung wird nur auf abnutzbare Sachanlagen angewendet. Für 2020 sind Abschreibungen auf unbewegliches Sachanlagevermögen, bebaute Grundstücke und auf bewegliches Sachanlagevermögen von insgesamt rd. 5 Mio. EUR geplant. Für 2021 wurden nur rd. 4 Mio. EUR berücksichtigt, weil die Abschreibungen für die Tagungsstätten und das Ev. Schulwerk als Kostenart unmittelbar in die gesonderten Mandanten verlagert wurden.

Die Abschreibungen sind den jeweiligen Budgetbereichen zugeordnet. Die drei größten Positionen befinden sich in folgenden Bereichen:

 Budgetbereich 10 (Gebäudemanagement) 1,9 Mio. EUR

 Budgetbereich 1 (Kirchengemeinden/Dekanate; hier: Software und Lizenzen) 1,0 Mio. EUR

 Budgetbereich 4.3 (Tagungshäuser/Stud.wohnheime) 0,5 Mio. EUR (nur Stud.wohnheime) 2.3.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen z. B. Gas, Wasser, Strom, sonstige Betriebs- und

Neben-kosten | 7,5 Mio. EUR | 1,1 %

 Sammelversicherungen: 3,7 Mio. EUR (3,2 Mio. EUR)

 Verstärkungsmittel: 0,35 Mio. EUR (3,95 Mio. EUR)

 Zentrales Gebäudemanagement: 1,0 Mio. EUR, insb. Mieten und Nebenkosten

 Ev. Studierendenwohnheime: 0,5 Mio. EUR 2.3.6 Finanzaufwendungen | 1,2 Mio. EUR | 0,2 %

 Zinsaufwand Darlehen Versorgungsstiftung: 0,9 Mio. EUR

 Ev. Studierendenwohnheime: 0,3 Mio. EUR

2.4 Rücklagenentnahmen (insgesamt 33,6 Mio. EUR) und -zuführungen Entnahme aus der Ausgleichsrücklage: 14,8 Mio. EUR

davon

 Anteil Gesamtkirche 7,4 Mio. EUR

 Anteil Kirchengemeinden / Dekanate 7,4 Mio. EUR

Die Aufgliederung der sonstigen Rücklagenentnahmen in Höhe von 18,8 Mio. EUR ist aus dem Abschnitt „Gesamtübersicht zum Haushalt, V.“, ersichtlich. Die Hauptsachverhalte sind:

 Baumaßnahmen in Kirchengemeinden,

 Bauzuweisungen für Kindertagesstätten,

 Bauinvestitionen,

 Arbeit mit Flüchtlingen,

 Dekanatszusammenschlüsse,

 Überbrückungs-/Härtefonds und

 Perspektive 2025.

Als Rücklagenzuführungen in Höhe von insgesamt rd. 8,8 Mio. EUR sind nahezu ausschließlich geplant:

Rücklage Zuführung

2021

Erläuterung

Plan-Endbestand 2021

Mio. EUR Mio. EUR

Gesamtkirchliche +3,8 in Höhe der Abschreibungen 40,2

Rücklage Zuführung 2021

Erläuterung

Plan-Endbestand 2021

Mio. EUR Mio. EUR

Bauunterhaltungsrücklage für Kirchengemeinden

+5,0 Vorsorge für mögliche Verstärkungs-notwendigkeiten des jährlichen Zuweisungsbudgets für große

Bauunterhaltung in Kirchengemeinden

74,4