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2 C Granulozytenkonzentrate für CMV-seronegative Empfänger sollen

11. Qualitätssicherungssystem

11.4 Aufgaben der Transfusionsbeauftragten

Zitat aus der Hämotherapie-Richtlinie 6.4.1.3.3.2 Aufgaben

Der Transfusionsbeauftragte hat folgende Aufgaben:

 Sicherstellung der Durchführung der festgelegten Maßnahmen in der jeweiligen Behandlungseinheit in Zusammenarbeit mit dem Transfusionsverantwortlichen bzw.

der Transfusionskommission der Einrichtung der Krankenversorgung,

 Einweisung aller Ärzte, die hämotherapeutische Maßnahmen durchführen, in die einrichtungsspezifischen Abläufe und Organisationsstrukturen,

 Beratung in Fragen der Indikation, Qualitätssicherung, Organisation und

Dokumentation der Hämotherapie sowie Sorge für den ordnungsgemäßen Umgang mit den Blutprodukten,

 Regelung der Unterrichtung nach § 16 Abs. 1 S. 2 TFG,

 Beteiligung an den Ermittlungen in Rückverfolgungsverfahren nach § 19 Abs. 2 TFG.

Die Aufgabe der Einweisung aller Ärzte, die hämotherapeutische Maßnahmen durchfüh-ren, in die einrichtungsspezifischen Abläufe und Organisationsstrukturen ist mit der Ge-samtnovelle 2017 völlig neu in die Richtlinie Hämotherapie eingeführte Aufgabe. Inhalt-lich geht es um eine Einweisung, die vielerorts auch als „Transfusions-Führerschein“ be-zeichnet wird und die die Transfusionsbeauftragten als Aufgabe zu leisten haben.

Hierzu seien den Transfusionsbeauftragten zwei Hilfsmittel an die Hand gegeben:

• Zum einen auf Seite 47 ein Dokumentationsbogen zur Einweisung neuer Mitar-beiter in die Hämotherapie durch den Transfusionsbeauftragten.

• Zum Zweiten auf den Seiten 48 und 49 eine Synopse der Prozess-Schritte zur sicheren Transfusion, um exemplarisch darzustellen, welche Punkte bei der Vor-bereitung, Einleitung, Durchführung und Dokumentation der Erythrozytentransfu-sion sowie im Falle unerwünschter Wirkungen zu beachten sind. Diese Checkliste basiert auf einem derzeit kursierenden Entwurf der Bundesärztekammer (BÄK), der noch nicht in Kraft gesetzt wurde. Die BÄK hat den Entwurf im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der Muster-Arbeitsanweisung zur Transfusion von Erythrozytenkonzentraten (EK) unter den besonderen Bedingungen des Ab-schnitts 1.6.2.1 b) ("Transfusion von EK - maximal 50 pro Jahr - ausschließlich durch den ärztlichen Leiter der Einrichtung") der Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämothera-pie), Stand 2010, erstellt. Nach In-Kraft-Treten der Gesamtnovelle 2017 der Hä-motherapie-Richtlinie muss auch diese Muster-Arbeitsanweisung aktualisiert wer-den.

Dokumentationsbogen zur Einweisung neuer Mitarbeiter in die Hämotherapie durch den Transfusionsbeauftragten

Name des Mitarbeiters: ……….

Das Qualitätsmanagementhandbuch für die Hämotherapie am Universitätsklinikum Er-langen für die klinische Anwendung von Blutprodukten und Plasmaderivaten (Qualitäts-management-handbuch nach §15 Transfusionsgesetz) wurde mir im Intranet gezeigt, von mir gelesen und verstanden.

(https://mitarbeiterportal.intranet.uk-erlangen.de/display/TRpub/Patientenversorgung) und (http://www.transfusionsmedizin.uk-erlangen.de/aerzte-und-zuweiser/downloads-und-links/)

Die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Gewinnung von Blut- und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) und die Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten der Bundesärztekammer, jeweils in der gül-tigen Fassung, wurden eingesehen und der Standort dieser Dokumente im Internet (http://www.bundesaerztekammer.de) wurde mir gezeigt.

Die sachgemäße Anforderung für Blutkomponenten über die elektronische Anforderung des UKEs, Ausdruck und Unterschrift wurden mir gezeigt. Es wurde besprochen, dass vollständige Angaben zur Diagnose und Transfusionsanamnese anzugeben sind und so-wohl die Blutentnahme für den Kreuztest als auch die Anforderung von Blutkomponen-ten nicht delegierbar selbst und namentlich bestätigt durchzuführen ist.

Das Vorgehen bei Transfusionen, insbesondere die Aufklärung des Transfusionsemp-fängers samt Dokumentation, die Vorbereitung zur Transfusion, die bettseitige Durch-führung des AB0-Identitätstest, das Gebot der unverzüglichen Anwendung ausgeliefer-ter Blutprodukte und Durchführung der Transfusion sowie Kontrolle potentieller Neben-wirkungen wurden ausführlich besprochen.

Die Dokumentation einer Transfusion in der Krankenakte und die Dokumentation des Erfolgs der Transfusion (u.a. Rücklauzettel) wurden erklärt.

Das Vorgehen bei Transfusionszwischenfällen sowie die Meldung an die Transfusions-medizin (Meldebogen der TransfusionsTransfusions-medizin) wurde erklärt.

Als Auflistung dessen, was bei der Vorbereitung, Einleitung, Durchführung und Doku-mentation der Erythrozytentransfusion zu beachten ist sowie der zu beachtenden Punkte im Falle unerwünschter Wirkungen, wurde eine Synopse der Prozess-Schritte zur sicheren Transfusion ausgehändigt.

……… ……… ……….

Erlangen, Datum Mitarbeiter Transfusionsbeauftragte(r)

Synopse der Prozess-Schritte zur sicheren Transfusion

Vorbereitung der Transfusion

• Die Indikation zur Transfusion wurde gemäß Querschnitts-Leitlinien zur Thera-pie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten gestellt und dokumentiert.

• Die Aufklärung des Patienten erfolgte durch den Arzt und wurde dokumentiert

• Die Einwilligung des Patienten wurde eingeholt und dokumentiert.

Blutentnahme für die prätransfusionelle Diagnostik:

• Das Probengefäß wurde vor der Blutentnahme eindeutig beschriftet mit Name, Vorname, Geburtsdatum, ggf. zusätzlich in kodierter Form;

• Name, Vorname und Geburtsdatum des Patienten wurden vor der Blutent-nahme aktiv erfragt ("Wie lautet ihr Name, Vorname und Geburtsdatum?") · und mit den Angaben auf dem Probengefäß verglichen.

• Der Untersuchungsauftrag sowie die Anforderung, einschließlich spezieller An-forderungen (z. B. "bestrahlt"), wurde vollständig ausgefüllt und unterschrie-ben.

Einleitung der Transfusion

• Die Indikation zur Transfusion wurde gemäß Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten geprüft.

• Die dokumentierte Aufklärung und die Einwilligung des Patienten liegen vor.

• Die Chargennummer auf dem Erythrozytenkonzentrat und dem Begleitschein wurden miteinander verglichen und stimmen überein.

• Name, Vorname und Geburtsdatum des Patienten wurden mit den Angaben auf dem Begleitschein verglichen und stimmen mit den Patientenangaben überein.

• Die Blutgruppe des Erythrozytenkonzentrates (ABO und RhD) gemäß Präparate-Etikett stimmt mit dem Blutgruppenbefund des Patienten überein oder ist kom-patibel.

• Die Gültigkeit der serologischen Verträglichkeitsuntersuchung (Kreuzprobe) (in der Regel 3 Tage) wurde geprüft.

• Das Verfallsdatum des Erythrozytenkonzentrates wurde geprüft und ist nicht überschritten.

• Das Erythrozytenkonzentrat wurde geprüft (Beschädigung, Gerinnselbildung, Hämolysezeichen, sonstige Abweichungen) und ist unversehrt.

• Name, Vorname und Geburtsdatum des Patienten wurden aktiv erfragt ("Wie lautet ihr Name, Vorname und Geburtsdatum?").

• Der ABO-Identitätstest wurde direkt am Patienten durchgeführt und das Ergeb-nis dokumentiert.

• Das Ergebnis des ABO-Identitätstests und der Blutgruppenbefund des Patien-ten auf dem Begleitschein wurden miteinander verglichen und stimmen über-ein.

Durchführung und Dokumentation der Transfusion

• Für die Transfusion wurde ein separater venöser Zugang genutzt; es wurden keine Medikamente oder Infusionslösungen beigemischt..

• Die Transfusion wurde durch den Arzt eingeleitet.

• Datum und Uhrzeit wurden dokumentiert.

• Die regelmäßige und geeignete Überwachung des Patienten während und nach der Transfusion wurde sichergestellt.

• Das Behältnis mit Restblut wurde steril abgeklemmt und wird für 24 Stunden bei +1°C bis +10°C aufbewahrt.

• Bevor ein ambulanter Empfänger entlassen wird, ist sorgfältig auf Symptome zu achten, die auf ein unerwünschtes Ereignis hinweisen können. Der Patient wurde angemessen (z. B. mindestens 30 Minuten) nachbeobachtet.

• Der Patient wurde vom Arzt vor seiner Entlassung zu Symptomen unerwünschter Ereignisse, Reaktionen und Nebenwirkungen der Transfusion befragt und aufge-klärt.

• Notfall-Kontaktdaten (Person/Institution und Telefonnummer) wurden dem Patien-ten mitgegeben. Der Patient wurde vom Arzt entlassen. Datum und Uhrzeit wur-den dokumentiert.

• Die Dokumentation der Transfusion, der Verträglichkeit und Wirksamkeit erfolgte vollständig.

Unerwünschte Ereignisse, Reaktionen und Nebenwirkungen

• Zeichen unerwünschter Ereignisse, Reaktionen und Nebenwirkungen wurden festgestellt.

Wenn "Ja":

• Die Transfusion wurde sofort unterbrochen.

• Der venöse Zugang wurde offen gehalten.

• Therapeutische Maßnahmen wurden eingeleitet.

• Der Patient wurde bis zum Abklingen der Symptome überwacht.

• Die Identität des Empfängers und die Zuordnung des Präparates wurden über-prüft.

• Eine Verwechslung wurde ausgeschlossen.

• Der Verwechslungspartner wurde identifiziert.

• Es wurde geprüft, ob eine intravasale Hämolyse vorliegt (Rotfärbung des Plas-mas/Urin, Hämolyseparameter).

• Probenmaterial inkl. des verschlossenen Blutbeutels mit Transfusionsbesteck so-wie schriftliche Unterlagen wurde an das immunhämatologische Labor gesendet.

• Der klinische Verlauf und die therapeutischen Maßnahmen wurden in der Patien-tenakte dokumentiert.

Die Dokumentations- und Unterrichtungspflichten gemäß Richtlinie Hämothera-pie/TFG wurden erfüllt (vgl. Abschnitt 5 der u. g. Richtlinie).

Zitat aus der „Stellungnahme Fehlanwendungen von Blutkomponenten“, Stellungnahme S19 des Arbeitskreises Blut vom 14.05.2019