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3.2 Leistungen auf der Ebene der Kirchgemeinden

3.2.2 Art der Leistungen

(310) Welcher Art sind die Leistungen, welche von den Landeskirchen angeboten werden?

Nachfolgend wird das Dienstleistungsangebot der Landeskirchen dargestellt. Dabei unter-scheiden wir – auch im Hinblick auf Kapitel 5 dieses Berichts – folgende Leistungen:

 Dienstleistungen zu kultischen Zwecken

 Gesellschaftliche Dienstleistungen

 Unterstützende Dienstleistungen (Sekretariat, Finanzen, Sigristdienst)

Wie bei jeder Kategorisierung ergeben sich auch bei diesen Kategorien Unschärfen bei der Zuordnung von Dienstleistungen. Die Kategorien erscheinen aber sowohl aufgrund der Be-griffsprägung in der öffentlichen Diskussion109 wie auch aufgrund der Verwendung in ver-schiedenen Studien als plausibel.110

109 Das Kirchengesetz des Kantons Zürich enthält in § 25 Abs. 2 die negative Zweckbindung von Kirchensteuern juristischer Personen: Die Erträge aus den Kirchensteuern juristischer Personen dürfen nicht für kultische Zwe-cke verwendet werden.

110 Vgl. dazu LANDERT CHARLES (1995), Die sozialen und kulturellen Leistungen der Evangelisch-reformierten Lan-deskirche des Kantons Zürich; LANDERT CHARLES (2000), Die Leistungen der Reformierten Kirchen Bern-Jura in

Abbildung 3-8: Dienstleistungsangebote nach Kategorien

Art der Dienstleistung

kultisch – Gottesdienste / Kasualhandlungen – Sonntagsschule, Kindergottesdienste

– Nicht-schulischer Religionsunterricht – Katechese

– Unterweisung

– Seelsorge inkl. Anderssprachigenseelsorge

gesellschaftlich

– Kinder- und/oder Jugendarbeit

– Angebote zu Ehe, Familie, Frauen, Männer – Angebote für Senioren und Betagte

– Angebote für sozial Schwache und Armutsbetroffene – Angebote für Migranten und Asylsuchende

– Erwachsenenbildung (Vorträge, Kurse), Religionsunterricht an Schulen – Entwicklungszusammenarbeit

– Kultur / (Kirchen-)Musik / Konzerte – Medien / Öffentlichkeitsarbeit

a) Dienstleistungen zu kultischen Zwecken

(311) Zu den Dienstleistungen zu kultischen Zwecken gehören die Kasualhandlungen und Gottesdienste sowie Kindergottesdienste. Bereits umstrittener ist die Zuordnung der Katego-rie „Nicht-schulischer Religionsunterricht, Katechese, Unterweisung“ zu den kultischen Zwe-cken. Von Seiten der Kirchen wird das Argument ins Feld geführt, dass dieser Unterricht der Weiterbildung der Jugendlichen diene. Da der Unterricht jedoch nicht der öffentlichen Schule angegliedert ist und u.a. der religiösen Erziehung dient, rechnen wir diese Kategorie den kultischen Leistungen zu.

b) Gesellschaftliche Dienstleistungen

(312) Zu den gesellschaftlichen Dienstleistungen gehören u.a. folgende Kategorien an Dienstleistungen111:

Kinder- und Jugendarbeit: Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit unterstützen die Kirchen vielfältige Angebote. Diese Angebote umfassen u.a. Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche, Vernetzungsangebote für Jugendliche sowie Angebote für Jugendliche bei der Begleitung alltäglicher Probleme und Herausforderungen. Zudem sollen sich die Diakonie und Beratung, Bildung und Kultur; FACHHOCHSCHULE NORDWESTSCHWEIZ (2007), Die freiwilligen sozia-len Leistungen der Kirchen im Kanton Solothurn; BRUHN MANFRED (1999), Ökumenische Basler Kirchenstudie.

111 Für eine ausführliche Beschreibung der Leistungen vgl. www.refbejuso.ch sowie www.kathbern.ch.

Jugendlichen kritisch mit Gesellschaft und Kirche auseinandersetzen. So unterstützen die Kirchen u.a. auch Jugendliche bei der Suche nach Lehrstellen.

Angebote zu Ehe, Familie, Frauen, Männer: Die Kirchen bieten im Themenbereich Ehe, Partnerschaft-und Familie Beratungstätigkeiten an, die für alle Menschen – unabhängig von der Konfession – zur Verfügung stehen.

Angebote für Senioren und Betagte: Angebote für Senioren und Betagte unterstützen die Anliegen und Bedürfnisse des sogenannten dritten und vierten Alters. Dabei werden die Aspekte, welche ältere Menschen betreffen oder belasten, thematisiert. Zudem för-dern die Kirchen den Dialog zwischen den Generationen.

Angebote für sozial Schwache und Armutsbetroffene: Die Kirchen unterstützen sozial Schwache und Armutsbetroffene mit eigenen Angeboten und engagieren sich auch poli-tisch für die Anliegen der Armutsbetroffenen. Die Kirchen engagieren sich zudem in der Thematik Erwerbslosigkeit.

Angebote für Migranten und Asylsuchende: Im Themenfeld Migration und Asyl helfen die Kirchen dabei, Verständnis für ausländische Mitmenschen zu fördern und den Wider-ständen und Ängsten vor dem Fremden entgegen zu wirken. Die Kirchen fördern zudem die Integrationsbemühungen der Migranten.

Erwachsenenbildung (Vorträge, Kurse), Religionsunterricht an Schulen: Die Kirchen bieten in der Erwachsenenbildung Angebote an, bei welchen sich die Interessierten mit Glauben und christlicher Tradition auseinandersetzen können.

Ökumenische Arbeit / Entwicklungszusammenarbeit: In der ökumenischen Arbeit setzen sich die Kirchen für einen interreligiösen Dialog ein. In der Entwicklungszusam-menarbeit sind die Kirchen mit Hilfswerken in verschiedenen Kontinenten tätig und arbei-ten u.a. auch mit staatlichen Behörden wie dem DEZA zusammen.

Kultur / (Kirchen-)Musik / Konzerte: Die Kirchen engagieren sich in der Kultur, insbe-sondere mit der Kirchenmusik. Mit den Möglichkeiten zum aktiven Mitwirken in Chören oder bei der Zurverfügungstellung von Konzertlokalen – Kirchen oder Kirchgemeindehäu-ser – unterstützen die Kirchen das kulturelle Angebot.

Medien / Öffentlichkeitsarbeit: Die Kirchen beteiligen sich am Dialog zu sozialen und gesellschaftlichen Themen. So beteiligen sich die Landeskirchen in der Regel an Ver-nehmlassungen im Kanton Bern oder beziehen bei Abstimmungen Stellung.

(313) Die dargestellten Angebote dienen einerseits der sozialen Unterstützung von spezifi-schen sozialen Gruppierungen wie z.B. Senioren, sozial Schwachen oder Migranten. Neben dieser Form der Unterstützung gehören auch ausbildungsbezogene oder kulturelle Dienst-leistungen wie Erwachsenenbildung oder Konzerte sowie die Öffentlichkeitsarbeit zu den gesellschaftlichen Dienstleistungen.

(314) Ebenfalls den gesellschaftlichen Dienstleistungen zugerechnet wird die Seelsorge. Bei der seelsorgerischen Tätigkeit geht es um das Wohlbefinden der Menschen, und daher wird diese Tätigkeit als gesellschaftliche Tätigkeit verstanden. Die seelsorgerische Tätigkeit ist klientenzentriert und erreicht damit eine gesamtgesellschaftliche Reichweite – daher wird die Seelsorge auch von nicht konfessionell gebundenen Menschen in Anspruch genommen. Ein

Beleg für die gesellschaftliche Bedeutung der Seelsorge lässt sich zudem aus dem Care-Team des Kantons Bern finden, in welchem die notfallseelsorgerliche und die notfallpsycho-logische Unterstützung von Einsatzkräften und Betroffenen bei der Bewältigung traumatisie-render Alltagsereignisse sowie bei Katastrophen und Notlagen Hand in Hand geht.

c) Unterstützende Dienstleistungen

(315)Die dritte Kategorie von Leistungen betrifft Leistungen, welche einen unterstützenden Charakter haben wie beispielsweise Administration oder Finanzverwaltung. Diese Dienstleis-tungen bilden den Hintergrund der Tätigkeiten der Kirchen und ermöglichen ihnen erst die vormalig genannten kultischen oder gesellschaftlichen Dienstleistungen. Im Rahmen der vorliegenden Analyse werden die unterstützenden Leistungen nicht vertieft analysiert.