6 Grenzen und Waldrandbeschreibung
MID 27 Art der Grenze (Code)
LFI.GRENZE.GRENART
Ziel
Angabe, welche Grenzen innerhalb des 5-Aren-Kreisradius bzw. des 25-m-Radius vorhanden sind.
Definition
Grenzen innerhalb des 5-Aren-Kreisradius Bestandesgrenze
Die Bestandesgrenze im 5-Aren-Kreis trennt den massgebenden Bestand (= Bestand, der das PFZ beinhaltet) von anderen, auf dem 5-Aren-Kreis vorkommenden Beständen ab. Eine Bestandesgrenze im LFI unterscheidet Baumkollektive, die in Bezug auf Baumartenzusammensetzung, Alter und Aufbau ± einheitlich sind (berücksichtigt werden alle Laub- und Nadelbäume sowie die Sträucher A gemäss Artenliste LFI5 [Anhang 1]). Im Zweifelsfall werden die Baumkollektive für die drei Kriterien
– Mischungsgrad (vereinfachend für Baumartenzusammensetzung), – Baumdimensionen (vereinfachend für Alter),
– Bestandesstruktur (vereinfachend für Aufbau), nach den Kriterien und Kategorien gemäss Tab. 3 beurteilt.
Tabelle 3: Bestandesgrenzen aufgrund von Mischungsgrad, ddom oder Bestandesstruktur.
Bestandesgrenze, falls Unterschied innerhalb eines
Kriteriums mindestens 2 Kategorien beträgt Bestandesgrenze, falls unterschiedliche Kategorie
Kategorie Mischungsgrad ddom Bestandesstruktur
1 0–10 % < 0 cm (hdom < 130 cm) einschichtig
2 11–30 % 1–10 cm zweischichtig OS/MS
3 31–50 % 11–20 cm zweischichtig OS/US
4 51–70 % 21–30 cm dreischichtig
5 71–90 % 31–40 cm stufig
6 91–100 % Nadelbäume 41–50 cm Rottenstruktur
7 51–60 cm
8 > 60 cm
Baumkollektive werden nur dann als unterschiedliche Bestände betrachtet, wenn sie sich mindestens in einem Kriterium unterscheiden, und zwar bezüglich ddom und Mischungsgrad um mindestens zwei Kategorien oder bezüglich Bestandesstruktur um mindestens eine Kategorie.
Tote Bäume und tote Sträucher sind kein zwingendes Kriterium für eine Bestandesgrenze. Sie werden bei den Schichtdeckungsgraden berücksichtigt. Innerhalb eines uniformen Bestandes kann also auch ein grosses Käferloch enthalten sein, ohne dass deswegen eine Bestandesgrenze gezogen werden muss.
Verläuft eine Strasse mit befestigter Fahrbahnbreite ≥ 3 m oder ein Bach von 3–6 m Gerinnebreite durch die Probefläche, ist eine Bestandesgrenze anzugeben, auch wenn sich die Bestände links und rechts der Strasse nicht unterscheiden.
Der Verlauf der Bestandesgrenze ist:
– gegenüber anderen Beständen sowie der Nutzungskategorie B die Verbindungslinie der Kronenprojektionen des höheren Bestandes.
– gegenüber den Nutzungskategorien A und C die tatsächliche Grenze wie Strassenrand, Zaun, Bachufer, Schneisenrand oder eine andere, bei der Definition der Nutzungskategorien erwähnte Grenze.
Die Bestandesgrenze im 5-Aren-Kreis wird nicht wie die übrigen Grenzarten geometrisch
eingemessen. Der Verlauf der Grenze wird indirekt erfasst, indem bei der Probebaumbeurteilung bei jedem Probebaum vermerkt wird, ob er zum massgebenden Bestand gehört oder nicht.
Begehbarkeitsgrenze
Die Begehbarkeitsgrenze im 5-Aren-Kreis reduziert den 5-Aren-Kreis auf den begehbaren Teil. Sie trennt die begehbare Waldfläche von der nicht begehbaren Waldfläche. Nicht begehbar kann
beispielsweise eine Felswand, ein nicht begehbarer Steilhang, ein Bach ≤ 6 m Breite, eine Mauer, ein Zaun oder ein ähnliches für LFI-Aufnahmen nur schwer oder nicht überwindbares Hindernis sein. Die Begehbarkeitsgrenze im 5-Aren-Kreis wird geometrisch eingemessen und anhand eines Knickpunktes mit zwei Schenkeln definiert. Falls zwei Begehbarkeitsgrenzen im 5-Aren-Kreis vorkommen, wird eine von beiden als Begehbarkeitsgrenze, die andere als Reduktionslinie aufgenommen.
Reduktionslinie
Die Reduktionslinie im 5-Aren-Kreis reduziert den 5-Aren-Kreis auf den bestockten Teil. Die
Reduktionslinie trennt die bestockte Fläche von der Nichtwaldfläche. Sie entspricht der Waldrandlinie LFI1 und ist die Verbindungslinie aller waldrandbildenden Bestockungsglieder (Definition siehe Kap. 5.2.1). Die Reduktionslinie ist nicht identisch mit der WBL und der Bestockungsgrenze, kann sich aber weitestgehend mit ihnen decken. Sie verläuft durch die Stammzentren (in 1,3 m Höhe). Im Bereich des 5-Aren-Kreises deckt sich die Reduktionslinie oft mit der Reduzierenden Linie (Kap. 6.3).
Die Reduktionslinie im 5-Aren-Kreis wird geometrisch eingemessen und anhand eines Knickpunktes mit zwei Schenkeln definiert. Falls zwei Reduktionslinien im 5-Aren-Kreis vorkommen, wird eine von beiden als Reduktionslinie, die andere als Begehbarkeitsgrenze aufgenommen.
Grenzen innerhalb des 25-m-Radius Bestockungsgrenze
Die Bestockungsgrenze wird im Bereich eines 25-m-Radius (horizontal um das PFZ gemessen) gegenüber Nichtwaldareal erfasst. Sie ist die Aussentangente (auf Brusthöhe) an die Stämme der äussersten waldrandbildenden Laub- und Nadelbäume sowie Sträucher A und B gemäss Artenliste LFI 5 (Anhang 1) ab 12,0 cm BHD. Bei einer Schlagfläche am Waldrand, die kleiner als 5 Aren oder schmaler als 10 m (Horizontaldistanz Trauf–Stöcke, z. B. nach einer Waldrandpflege) ist, ist die Bestockungsgrenze die Aussentangente entlang der äussersten Bäume und Sträucher mit
BHD ≥ 12,0 cm. Die Bestockungsgrenze ist nicht identisch mit der WBL. Die Bestockungsgrenze ist massgebend für die Waldrandaufnahme. Falls die Taxationsstrecke (Strecke entlang der
Bestockungsgrenze beidseits des Knickpunktes je 25 m) mindestens zur Hälfte begehbar ist und Freilandbedingung herrscht, wird sie eingemessen und anhand eines Knickpunktes mit zwei Schenkeln definiert. Angrenzend an Gebüschwaldbestände werden keine Bestockungsgrenzen aufgenommen und somit auch keine Waldrandbeschreibungen durchgeführt. Existieren zwei Bestockungsgrenzen oder Innere Waldränder innerhalb des 25-m-Radius, ist die dem PFZ am nächsten gelegene Grenze, welche die Bedingungen für eine Waldrandbeschreibung erfüllt (Begehbarkeitsbedingung, Freilandbedingung), zu erfassen.
Innerer Waldrand
Der Innere Waldrand wird im Bereich eines 25 m-Radius (horizontal um das PFZ gemessen) erfasst.
Grenzen dauernd aufgelöste Bestockungen oder einwachsende Flächen an einen geschlossenen Bestand mit Waldmantel und ist die aufgelöste Bestockung oder einwachsende Fläche weniger als 100 m breit, gilt dies als Innerer Waldrand. Die Breite kann anhand von Luftbild oder Karte geschätzt und im Zweifelsfall im Gelände gemessen werden. Im Alpenraum ist der geschlossene Bestand oftmals durch einen Weidezaun von der vorgelagerten, aufgelösten Bestockung abgetrennt. Identisch zur Bestockungsgrenze wird der Innere Waldrand als Aussentangente (auf Brusthöhe) an die Stämme der äussersten waldrandbildenden Laub- und Nadelbäume sowie Sträucher A und B gemäss
Artenliste LFI5 (Anhang 1) ab 12,0 cm BHD des geschlossenen Bestandes aufgenommen. Der Innere Waldrand ist massgebend für die Waldrandaufnahme. Er wird geometrisch eingemessen und anhand eines Knickpunktes mit zwei Schenkeln definiert. Existieren zwei Bestockungsgrenzen oder Innere Waldränder innerhalb des 25-m-Kreises, ist die dem PFZ am nächsten gelegene Grenze, welche die Bedingungen für eine Waldrandbeschreibung erfüllt (Begehbarkeitsbedingung, Freilandbedingung), zu
Vorgehen
Sämtliche vorhandenen Grenzen werden angegeben.
Codebedeutung
Innerhalb des 5-Aren-Kreisradius 2 Begehbarkeitsgrenze 5 Bestandesgrenze 6 Reduktionslinie Innerhalb des 25-m-Radius 3 Bestockungsgrenze 4 Innerer Waldrand
MID 28 Waldrand (Code)
LFI.WA.WARA
Ziel
Angabe, ob eine Bestockungsgrenze oder ein Innerer Waldrand innerhalb des 25-m-Kreises vorhanden ist oder nicht, als eine der Voraussetzungen für die Waldrandaufnahme.
Codebedeutung
1 Bestockungsgrenze oder Innerer Waldrand vorhanden 2 weder Bestockungsgrenze noch Innerer Waldrand vorhanden
MID 1000 Begehbarkeit der Taxationsstrecke (Code)
LFI.WA.TAXBEGEH
Ziel
Angabe, ob mindesten die Hälfte der Taxationsstrecke begehbar ist, als eine der Voraussetzungen für die Waldrandaufnahme.
Definition
Die volle Taxationsstrecke beträgt 50 m entlang der Bestockungsgrenze oder des Inneren Waldrandes, je 25 m beidseits des Knickpunktes.
Vorgehen
Das Merkmal wird erfasst, falls MID 28 Waldrand = Code 1 Bestockungsgrenze oder Innerer Waldrand vorhanden.
Codebedeutung
1 ja, Taxationsstrecke mindestens zur Hälfte (≥ 25 m) begehbar 2 nein, Taxationsstrecke weniger als die Hälfte (< 25 m) begehbar
MID 999 Freilandbedingung der Taxationsstrecke (Code)
LFI.WA.FREILGREN
Ziel
Angabe, ob die Freilandbedingung für die Taxationsstrecke gegeben ist, als eine der Voraussetzungen für die Waldrandaufnahme.
Definition
Die Bedingung für Freiland ist gegeben, falls der Horizontalabstand (Trauf–Trauf) zur nächsten Bestockung, welche die LFI-Waldkriterien erfüllt, mindestens 50 m beträgt. Bei grossen
Waldlichtungen muss der mittlere Durchmesser mindestens 50 m betragen. Bei einem Inneren Waldrand wird immer der Code 1 ja, Freilandbedingung vorhanden angegeben.
Vorgehen
Das Merkmal wird erfasst, falls MID 28 Waldrand = Code 1 Bestockungsgrenze oder Innerer Waldrand vorhanden. Die Entfernung Trauf–Trauf wird anhand des Luftbilds bestimmt und im Zweifelsfall im Gelände gemessen.
Codebedeutung
1 ja, Freilandbedingung vorhanden
2 nein, Freilandbedingung nicht vorhanden
6.2 Erfassungsmethode von Grenzen innerhalb des 5-Aren-Kreisradius bzw. des 25-m-Radius
Definition
Der Verlauf der Grenzlinien (Bestockungsgrenze, Innerer Waldrand, Begehbarkeitsgrenze und Reduktionslinie) wird durch einen Knickpunkt und zwei davon ausgehenden Azimuten (Schenkeln) bestimmt (Abb. 15). Der Knickpunkt und die beiden Azimute werden so gewählt, dass der Verlauf der Grenze innerhalb der relevanten Fläche möglichst genau abgebildet wird. Der Knickpunkt ist definiert durch den horizontalen Abstand und das Azimut zum PFZ. Das Azimut 1 bestimmt den von aussen her rechts gesehenen Verlauf der Grenze, das Azimut 2 den von aussen her links gesehenen Verlauf der Grenze. Der Knickpunkt darf nicht identisch mit dem PFZ sein und die beiden Schenkel dürfen das PFZ nicht schneiden.
Vorgehen
Begehbarkeitsgrenze (Definition siehe MID 27 Art der Grenze)
Die Begehbarkeitsgrenze soll den Verlauf der Linie zwischen begehbarem und unbegehbarem
Waldareal des 5-Aren-Kreises möglichst genau aufzeigen. Wurde bereits in der Referenzinventur eine Begehbarkeitsgrenze aufgenommen, wird diese vom Datenerfassungsprogramm vorgegeben. Diese Vorgaben werden überprüft und nur bei eindeutigen Abweichungen zur momentanen Situation angepasst.
Reduktionslinie (Definition siehe MID 27 Art der Grenze)
Die Reduktionslinie soll den Verlauf der Linie der äussersten Bestockungsglieder (Stammmitte auf Brusthöhe; Definition Bestockungsglieder siehe Kap. 5.2.1 Bestockungsglieder) des 5-Aren-Kreises möglichst genau aufzeigen. Alle Bestockungsglieder des 5-Aren-Kreises müssen sich innerhalb oder auf der Reduktionslinie befinden. Die Reduktionslinie ist immer neu zu beurteilen. Sie wird deshalb vom Datenerfassungsprogramm nicht vorgegeben, auch wenn in der Referenzinventur bereits eine Reduktionslinie aufgenommen wurde.
Bestockungsgrenze (Definition siehe MID 27 Art der Grenze)
Die Bestockungsgrenze soll den Verlauf der Aussentangente (auf Brusthöhe) an die Stämme der äussersten waldrandbildenden Laub- und Nadelbäume sowie Sträucher A und B gemäss Artenliste LFI5 (Anhang 1) ab 12,0 cm BHD aufzeigen, im Bereich von 25 m um den gewählten Knickpunkt (Abb. 15). Wurde bereits in einer Vorinventur eine Bestockungsgrenze aufgenommen, wird diese vom Datenerfassungsprogramm vorgegeben. Diese Vorgaben werden überprüft und nur bei sehr grossen Abweichungen zur momentanen Situation angepasst. Wird eine Bestockungsgrenze angepasst, muss das vorgegebene Azimut Knickpunkt–PFZ möglichst beibehalten werden.
Innerer Waldrand (Definition siehe MID 27 Art der Grenze)
Gleich wie bei der Bestockungsgrenze soll der Verlauf der Aussentangente (auf Brusthöhe) an die Stämme der äussersten waldrandbildenden Laub- und Nadelbäume sowie Sträucher A und B gemäss Artenliste LFI5 (Anhang 1) ab 12,0 cm des geschlossenen Bestandes aufgezeigt werden, im Bereich von 25 m um den gewählten Knickpunkt. Wurde bereits in einer Vorinventur ein Innerer Waldrand aufgenommen, wird dieser vom Datenerfassungsprogramm vorgegeben. Diese Vorgaben werden überprüft und nur bei sehr grossen Abweichungen zur momentanen Situation angepasst. Wird ein Innerer Waldrand angepasst, muss das vorgegebene Azimut Knickpunkt–PFZ möglichst beibehalten werden.
Abbildung 15: Beispiele eingemessener Bestockungsgrenzen mit Knickpunkt (K) und zwei Azimuten (dasselbe Vorgehen erfolgt auch beim Inneren Waldrand, der Reduktionslinie und der Begehbarkeitsgrenze; R = Radius).
Spezialfall 1
Das PFZ liegt in der Nähe des Waldrandes. Waldbuchten und Waldzungen sind stellenweise schmaler als 10 m, die Bestockungsgrenze kann dort gestreckt werden. Bezüglich der Lage des Knickpunktes der Bestockungsgrenze gibt es mehrere richtige Lösungen. Die vorgelagerten Stöcke stehen vereinzelt und gehören nicht zu einer Schlagfläche. Sie werden bei keiner Grenze
berücksichtigt (Abb. 16).
Abbildung 16: Bestockungsgrenze und Reduktionslinie bei Waldrandbuchten.
Spezialfall 2
Ist eine Schlagfläche am Waldrand kleiner als 5 Aren oder schmaler als 10 m (Horizontaldistanz Trauf–Stöcke, z. B. nach einer Waldrandpflege), ist die Bestockungsgrenze die Aussentangente auf Brusthöhe entlang der äussersten Bäume mit BHD ≥ 12,0 cm. Die Reduktionslinie verläuft immer von Stammmitte zu Stammmitte auf Brusthöhe entlang der äussersten Gehölze von mindestens 3 m Höhe oder entlang der Zentren der äussersten Stöcke, falls die gefällten Bäume und Sträucher vor dem Eingriff mindestens 3 m Höhe (geschätzt) aufwiesen (Abb. 17).
PFZ
Distanz und Azi K
Wald
Bestockungs-grenze
K Distanz und Azi
Wald PFZ
Bestockungsgrenze
Baum Stock
Reduktionslinie Bestockungsgrenze R5
Stock Baum
Bestockungsgrenze Reduktionslinie
R5: Radius des 5-Aren-Kreises
Abbildung 17: Bestockungsgrenze und Reduktionslinie bei schmalen oder kleinen Schlagflächen am Waldrand.
Spezialfall 3
Ist eine (ehemalige) Schlagfläche am Waldrand grösser als 5 Aren oder breiter als 10 m
(Horizontaldistanz Trauf–Stöcke), ist die Bestockungsgrenze, unabhängig von Höhe und Durchmesser der verbleibenden oder neuen Bestockung, die Aussentangente entlang der äussersten Stöcke, wenn die gefällten Bäume und Sträucher vor dem Eingriff mindestens 12,0 cm BHD (geschätzt) aufwiesen.
Die Reduktionslinie verläuft immer von Stammmitte zu Stammmitte auf Brusthöhe entlang der äussersten Gehölze von mindestens 3 m Höhe oder entlang der Zentren der äussersten Stöcke, falls die gefällten Bäume und Sträucher vor dem Eingriff mindestens 3 m Höhe (geschätzt) aufwiesen (Abb. 18).
Abbildung 18: Bestockungsgrenze und Reduktionslinie bei grösseren Schlagflächen am Waldrand.