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TEIL II: UMWELTBERICHT

Anlage 1: Anhang zum Umweltbericht

Mögliche erhebliche Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase gemäß BauGB, Anlage 1, Nr. 2.b) Ziffer aa) bis hh) infolge

aa) Bau und Vorhandensein der geplanten Vorhaben, soweit relevant einschließlich Abrissarbeiten:

Überplanung und weitere Nutzung eines bestehen-den Gewerbebetriebes.

bb) Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biolo-gische Vielfalt, wobei soweit möglich die nachhal-tige Verfügbarkeit dieser Ressourcen zu berück-sichtigen ist:

Die Planung sieht die Aufhebung des Bebauungspla-nes Nr. 18 „Geflügelverarbeitung Holte“ und die Er-stellung eines Angebotsbebauungsplanes Nr.23 „Ge-werbestandort Holte“ vor. Es werden keine Freiflä-chen überplant und es kommt zu keinem Verlust von Lebensraum für Pflanzen und Tiere.

Durch die Anpassung der wasserrechtlichen Erlaub-nis zur Grundwasserentnahme, verringert sich ggf.

die Entnahmemenge zu gewerblichen Zwecke, was zu einer Verbesserung des Grundwasserhaushaltes führen kann. Ein anderer Nutzungszweck für die Grundwasserentnahme bedarf einer wasserrechtli-chen Änderungserlaubnis.

cc) Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah-lung sowie der Verursachung von Belästigungen:

Es sind keine baubedingten Emissionen zu erwarten.

dd) Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Be-seitigung und Verwertung:

Angaben über Art und Menge von Abfällen liegen nicht vor. Aufgrund der geplanten Nutzung sind diese jedoch nicht im besonderen Maße zu erwar-ten.

Eventuell anfallenden Abfälle und Abwässer werden ordnungsgemäß entsorgt und abgeführt. Erhebliche Beeinträchtigungen sind nicht ersichtlich.

ee) Risiken für die menschliche Gesundheit, das kultu-relle Erbe oder die Umwelt (zum Beispiel durch Un-fälle und Katastrophen):

Vorhabenbedingt sind mit der Planung keine beson-deren Risiken zu erwarten. Mit dem Gewerbebetrieb sind keine Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Kata-strophen verbunden.

ff) Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Plangebiete unter Berücksichtigung etwaiger be-stehender Umweltprobleme in Bezug auf möglich-erweise betroffene Gebiete mit spezieller Umwelt-relevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Res-sourcen:

Kumulierungseffekte benachbarter Plangebiete sind standortbedingt nicht abzuleiten und auch Gebiete besonderer Umweltrelevanz sind nicht ausgeprägt.

gg) Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf das Klima (zum Beispiel Art und Ausmaß der Treib-hausgasemissionen) und der Anfälligkeit der ge-planten Vorhaben gegenüber den Folgen des Kli-mawandels:

Mit dem Vorhaben werden keine klimarelevanten Auswirkungen begründet. Des Weiteren ist keine be-sondere Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels ersichtlich.

hh) Eingesetzte Techniken und Stoffe: Eingesetzte Techniken und Stoffe, die zu erheblichen Beeinträchtigungen führen, sind nicht bekannt.

Nachfolgend ist eine tabellarische Übersicht über die in der Umweltprüfung untersuchten und ermit-telten Umweltauswirkungen dargelegt. Vertiefende Angaben insbesondere zu erheblichen Umwelt-auswirkungen sind den jeweiligen Kapiteln des Umweltberichtes näher erläutert.

Die Angaben zu den geplanten Vorhaben bzw. zu den bauleitplanerisch vorbereiteten baulichen und sonstigen Nutzungen, welche für die Prognose der Entwicklung des Umweltzustands bei Durchfüh-rung der Planung in die Umweltprüfung eingestellt wurden, sind in Kap. 2.2 des Umweltberichtes dargestellt.

Vorab werden einige Erläuterungen zu der nachfolgenden tabellarischen Übersicht der Umweltaus-wirkungen aufgeführt.

Erläuterungen zur tabellarischen Übersicht der Umweltauswirkungen die Beurteilung der Umweltauswirkungen wird wie folgt vorgenommen

o keine bedeutsamen Umweltauswirkungen ersichtlich/ zu erwarten x Umweltauswirkungen zu erwarten, aber unerheblich

xx Umweltauswirkungen von einiger Relevanz zu erwarten, nähere Erläuterungen in Kap. 2.2 ff. des Umweltberichtes

kurzfristig vorliegend definiert als > 3 Jahre andauernd/ innerhalb von 3 Jahren nach Um-setzung der geplanten Vorhaben einsetzend

mittelfristig vorliegend definiert als 3 – 15 Jahre, generell überschaubare Perspektive der Bauleitplanung

langfristig vorliegend definiert als 15 Jahre, danach ggf. bauleitplanerische Überprüfung, Anpassung

ermittelte Umweltauswirkungen in der Bau- und Betriebsphase

Insbesondere zu berücksichtigende Belange des Umweltschutzes ein-schließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege

(§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB)

direkt indirekt sekundär kumulativ grenzüberschrei- tend kurzfristig mittelfristig langfristig ständig vorübergehend positiv negativ Kurz-Erläuterungen

a) Auswirkungen auf …

Tiere o o o o o o o o o o o o Inanspruchnahme von Bestandsflächen. Kein potentieller

Lebens-raumverlust für Tiere zu erwarten. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

Pflanzen o o o o o o o o o o o o Nicht überbaubare Flächen mit Gehölzbeständen bleiben erhalten.

Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

Fläche o o o o o o o o o o o o Durch die Planung entsteht keine zusätzliche

Flächeninanspruch-nahme. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

Boden o o o o o o o o o o o o Durch die Planung entsteht keine zusätzliche Bodeninanspruch-nahme. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

Wasser o o o o o o o o o o o o Keine Auswirkungen auf Oberflächenabfluss zu erwarten. Das

an-fallende Niederschlagswasser wird einem Regenrückhaltebecken zugeführt.

Luft o o o o o o o o o o o o Die Emissionen verkehrsbürtiger Luftschadstoffe werden sich durch

die Neunutzung der bestehenden Anlagen vermutlich reduzieren.

Es werden keine erheblichen Beeinträchtigungen erwartet.

Klima o o o o o o o o o o o o Mit der Planung gehen keine klimarelevanten erheblichen Beein-trächtigungen einher.

Wirkungsgefüge x x o o o x x x x x o x Über das allgemein bestehende Wirkungsgefüge des vorhandenen Gewerbebetriebes mit der Umgebung hinaus sind keine besonde-ren Beziehungen ersichtlich.

Landschaft o o o o o o o o o o o o Veränderungen des Landschafts- und Ortsbildes sind aufgrund der Bestandsnutzung nicht ersichtlich.

ermittelte Umweltauswirkungen in der Bau- und Betriebsphase

Insbesondere zu berücksichtigende Belange des Umweltschutzes ein-schließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege

(§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB)

direkt indirekt sekundär kumulativ grenzüberschrei- tend kurzfristig mittelfristig langfristig ständig vorübergehend positiv negativ Kurz-Erläuterungen

biologische Vielfalt o o o o o o o o o o o o Die Planung hat keine relevanten Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. Die Gewerbefläche lässt kein großes Artenspektrum für Flora und Fauna vermuten.

b) Ziel u. Zweck der

Natura 2000-Gebiete o o o o o o o o o o o o Das nächstgelegene Natura 2000 Schutzgebiet liegt in rd. 6,3 km Entfernung. Von einer Verträglichkeit der Planung mit den Erhal-tungs- und Schutzzielen des Natura 2000 Gebietes (FFH-Schutz-gebiet) wird aufgrund der Entfernung zwischen Plangebiet und Schutzgebiet ausgegangen.

c) umweltbezogene Auswirkungen auf Mensch, Gesundheit, Bevölkerung

o o o o o o o o o o o o Es kommt zu keinen Baumaßnahmen welche relevante Auswirkun-gen auf Mensch, Gesundheit und Bevölkerung mit sich brinAuswirkun-gen.

d) umweltbezogene Auswirkungen auf …

Kulturgüter o o o o o o o o o o o o Auswirkungen auf Kulturgüter werden nicht erwartet.

sonstige Sachgüter o o o o o o o o o o o o Auswirkungen auf sonstige Sachgüter werden nicht erwartet.

e) Vermeidung von Emissionen o o o o o o o o o o o o Hinweise auf eventuell auftretende Emissionen liegen nicht vor.

sachgerechter Umgang mit

Abfällen und Abwässern o o o o o o o o o o o o Eventuell anfallende Abfälle und Abwässer werden ordnungsge-mäß entsorgt.

f) Nutzung erneuerbarer Energien o o o o o o o o o o o o Hinweise liegen nicht vor.

sparsame und effiziente Nutzung

von Energie o o o o o o o o o o o o Bei Umsetzung der Planung sind die Vorgaben der Energieeinspar-verordnung anzuwenden.

g) Darstellungen von

Landschaftsplänen o o o o o o o o o o o o Ein Landschaftsplan liegt nicht vor. Der Landschaftsrahmenplan benennt keine relevanten Informationen bezüglich des Plangebie-tes.

sonstigen Plänen

(Wasser-, Abfall-, Immissions-schutzrecht u.a.)

o o o o o o o o o o o o Es sind keine sonstigen Pläne bekannt.

h) Erhaltung der bestmöglichen Luft-qualität in Gebieten, in denen EU-festgelegte Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden

o o o o o o o o o o o o Keine Betroffenheit derartiger Gebiete.

i) Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes (Buchstaben a bis d)

x x x x x x x x x x x x Über das allgemeine Wirkungsgefüge hinaus sind keine besonde-ren Beziehungen ersichtlich.