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Anforderungen an die Lernorte

Im Dokument OPUS 4 | Horte (Seite 100-104)

Für die Umsetzung dieser Grundsätze for-mulieren die Obersten Landesjugendbehör-den für Landesjugendbehör-den „Lernort Schule“ und Landesjugendbehör-den

„Lernort Praxis“ folgende Anforderungen im Sinne von Qualitätsmerkmalen:

1. Qualitätsmerkmale des „Lernortes Schule“

– der „Lernort Schule“ öffnet sich gegenü-ber der Praxis als ein Lernort;

– der „Lernort Schule“ kooperiert mit dem

„Lernort Praxis“ bei der Entwicklung des schulbezogenen Curriculums;

– der „Lernort Schule“ entwickelt gemein-sam mit dem „Lernort Praxis“ die für die Ausbildung relevanten Ziele, Themen und Schwerpunkte;

– der „Lernort Schule“ erstellt gemeinsam mit dem „Lernort Praxis“ einen Ausbil-dungsplan für die Schülerinnen und Schüler in den praktischen Ausbildungs-abschnitten;

– zwischen dem „Lernort Schule“ und dem

„Lernort Praxis“ finden regelmäßige Ab-sprachen über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler statt;

– der „Lernort Schule“ holt zur Feststel-lung der Berufsfähigkeit der Schülerin-nen und Schüler die Beurteilung des

„Lernortes Praxis“ ein;

– der „Lernort Schule“ beteiligt geeignete Vertreterinnen und Vertreter des „Lern-ortes Praxis“ an den Prüfungen;

– der „Lernort Schule“ hat Interesse an der Mitarbeit von erfahrenen Praktiker(n)/

innen Erzieher(n)/innen und Sozialpäd-agog(en)/innen im Unterricht;

– Lehrkräfte hospitieren in dem „Lernort Praxis“ und können dort z. B. beratend mitwirken;

– der „Lernort Schule“ übernimmt Mitver-antwortung für die Weiterentwicklung

und Sicherung von Qualitätsstandards in der sozialpädagogischen Praxis, durch Etablierung gemeinsamer Gremien für eine vernetzte Professionalisierung bei-der Lernorte, wie Arbeitskreise, sozial-pädagogische Zentren etc.

2. Qualitätsmerkmale des „Lernortes Praxis“

Folgende Anforderungen an die Träger von Praxiseinrichtungen, die Praxisstellen und die Praxisanleitung sind zu stellen:

– Der „Lernort Praxis“ hat Verantwortung für die Weiterentwicklung und Sicherung von Qualitätsstandards in der sozial-pädagogischen Praxis. Der Träger sollte den Zusammenhang zwischen Qualitäts-sicherung der pädagogischen Arbeit und der Qualifizierung der Praxis als Lernort anerkennen.

– Die Ausbildung von Nachwuchskräften ist eine wichtige Personalentwicklungs-aufgabe und gehört in besonderem Maße zur Verantwortung der Träger.

– Der Träger sollte dafür sorgen, dass die Einrichtungen zur Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Ausbildung ein ausreichendes Zeitbudget zur Verfügung gestellt bekommen, weil nur so eine Kon-tinuität in der Zusammenarbeit zwischen den Lernorten gewährleistet werden kann.

– Der Träger sollte in diesem Zusammen-hang die Fort- und Weiterbildung, die Fachberatung sowie die Supervision für eine wichtige Voraussetzung halten.

– Der Träger sollte Mittel zur Qualifizie-rung von berufserfahrenen Fachkräften für die Anleiterinnentätigkeit zur Verfü-gung stellen und mit dafür Sorge tragen, dass vor einer Anleitungstätigkeit auch eine entsprechende Fortbildung bzw.

Qualifizierungsmaßnahme absolviert wurde.

– Der Träger achtet darauf, dass der Perso-nalschlüssel in den Einrichtungen einge-halten wird, um zu gewährleisten, dass Schülerinnen und Schüler während ihrer praktischen Ausbildungsabschnitte i.d.R.

nicht ohne Anleitung tätig werden und Schülerinnen und Schüler nicht als Ersatz für eine sozialpädagogische Fachkraft eingesetzt werden.

– Der Träger stellt sicher, dass die Einrich-tung über eine schriftliche pädagogische Konzeption verfügt.

– Zur Konzeption der jeweiligen Einrich-tung muss es gehören, sich selbst als ein

„Lernort“ zu definieren und zwar im doppelten Sinne; das Team der Einrich-tung versteht sich selbst als eine lernen-de Organisationseinheit; dieses Selbst-verständnis wiederum ist die Vorausset-zung dafür, dass sich die Einrichtung auch als ein „Lernort“ für andere öffnet;

die Einrichtung versteht sich dann selbst als ein „Lernort“ innerhalb von Ausbil-dung, wenn sie ein Interesse sowohl an Weiterentwicklung der sozialpädagogi-schen Praxis als auch an der Förderung eines qualifizierten Nachwuchses hat.

– Es muss die Bereitschaft zur Entwicklung umfassender Beziehungen zum „Lernort Schule“ vorliegen, die die generelle Be-reitschaft zur Mitwirkung am Ausbil-dungsprozess einschließt; insbesondere muss die Bereitschaft vorliegen,

• bei der Entwicklung des schulbezoge-nen Curriculums mitzuarbeiten;

• sich an Projekten oder dem schuli-schen Unterricht zu beteiligen;

• einen Ausbildungsplan für die Schüle-rinnen und Schüler in den praktischen Ausbildungsabschnitten gemeinsam mit dem „Lernort Schule“ zu erstellen;

• dem „Lernort Schule“ regelmäßig eine Rückmeldung über den

Lei-stungsstand der Schülerinnen und Schüler zu geben;

• die Berufsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler nach geklärten und be-nannten Kriterien zu beurteilen;

• sich an Prüfungen zu beteiligen.

– In Anerkennung der Zuständigkeit des Trägers ist es für ein Gelingen der Ausbil-dung unabdingbar, dass auch die Ein-richtungsleitung Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildungsabschnitte

über-nimmt. Sie sorgt dafür, dass den Schüle-rinnen und Schülern Fachkräfte zur Seite gestellt werden, die über eine mindestens zweijährige, einschlägige Berufserfah-rung verfügen und für die Anleitung besonders qualifiziert sind. Dabei ist wesentlich, dass den Fachkräften, die die Anleitung übernehmen, im Rahmen der Dienstplangestaltung ein entsprechen-des Zeitbudget für die Qualifizierung die-ser Aufgabe durch den Besuch von Fort-bildungen und für diese Tätigkeit zur Verfügung gestellt wird.

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, hat in der Vergangenheit konsequent den Auf- und Ausbau von Praxisunterstützungssystemen in Form von Praxisberatung, Konsultationskitas und Überregionalen pädagogischen Zentren unterstützt.

Seit der Veröffentlichung der KitaDebatte 1997 stellen in der Rubrik „WAS-WANN-WO“ neben den aktuellen Angeboten des Landesjugendamtes, des Sozialpädagogi-schen Fortbildungswerkes (SPFW), des MedienpädagogiSozialpädagogi-schen Zentrums (MPZ), die Konsultationskitas und die „Überregionalen pädagogischen Zentren“(ÜPZ) ihre aktu-ellen Angebote vor.

Konsultationskitas stehen landesweit exemplarisch für einen speziellen inhaltlichen Ansatz. Sie haben den Auftrag, interessierte Mitarbeiterinnen von Kitas, den Trägern und Jugendämtern ihr pädagogisches Konzept darzustellen. Regional haben sie die Auf-gabe, in Zusammenarbeit mit den Praxisberaterinnen der örtlichen Jugendämter Netz-werke für Fortbildung und Beratung aufzubauen.

Überregionale pädagogische Zentren haben den Auftrag die in jüngster Zeit entstan-denen fachlichen Ansätze, die sich in Folge der Modellprojekte „Impulse aus Bran-denburg“ (Praxisberaterinnenqualifizierung) und „Kindersituationen“ (Arbeit nach dem Situationsansatz) entwickelt haben, aufzugreifen und weiter zu entwickeln. Sie stehen interessierten Mitarbeiterinnen von Kitas, Trägern und Jugendämtern für fach-liche Unterstützung zur Verfügung.

Überregionales Pädagogisches Zentrum (ÜPZ)

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