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Allgemeine Bewertungsverfahren

3.2.1 Bedeutung von Arten und Lebensgemeinschaften im naturräumlichen Kontext

Im Rahmen des vorliegenden Bewertungsverfahrens wird die Bedeutung der untersuchten Vorkommen von Arten und Lebensgemeinschaften in einem räumlichen Kontext angegeben, sofern mindestens eine lokale Bedeutung erreicht wird. Dabei entspricht eine lokale Bedeu-tung der Wertstufe 3, eine regionale und überregionale BedeuBedeu-tung der Wertstufe 4 und eine landesweite Bedeutung der Wertstufe 5. Weichen die Bewertungen im naturräumlichen Kon-text von denen anderer Bewertungsverfahren ab, wird die höhere Wertstufe als Maßstab für die Bedeutung herangezogen.

Tabelle 3-6: Bewertung von Arten im naturräumlichen Kontext.

Wertstufe Bedeutung im naturräumlichen Kontext Bedeutung

3 lokal mittel

4 regional hoch

4 überregional hoch

5 landesweit sehr hoch

Um die Einstufungen nachvollziehbar zu machen, wird hier dargestellt, wie die jeweiligen Be-deutungen hergeleitet werden. Als Grundlage der Bewertung dient die naturräumliche Gliede-rung Schleswig-Holsteins (Abbildung 2-1, Abbildung 3-7). Dabei werden 4 Hauptnaturräume unterschieden (siehe unter 2). Das Untersuchungsgebiet dieser Untersuchung liegt in dem Hauptnaturraum Hügelland. Die 4 Hauptnaturräume sind in 22 Naturräume untergliedert. Das Untersuchungsgebiet liegt auf der Grenze der Naturräume „Ostholsteinisches Hügel- und See-land (NW)“ und „Schwansen, Dänischer Wohld“.

Abbildung 3-7: Naturräumliche Gliederung Schleswig-Holsteins, verändert. Der Kreis markiert die Lage des Untersuchungsgebietes (Quelle: http://www.schleswig-holstein.de/UmweltLandwirt-schaft/DE/LandFischRaum/04_AgrarberichtStatistik/05_ LaendlicherRaum/01_Natur-raeumlGliederung/ein_node.html).

3.2.1.1 Landesweite Bedeutung Bezugsraum ist das Bundesland.

 Vorkommen von Arten und / oder Lebensgemeinschaften, die vom Aussterben bzw. Ver-schwinden bedroht oder extrem selten und somit nur an wenigen Standorten im Land vorhanden sind. Ebenfalls hierunter sind solche zu fassen, die als ausgestorben oder ver-schwunden bewertet werden, die aber aktuell im Bezugsraum wieder nachgewiesen wur-den. Ausdrücklich ausgenommen sind solche, die dieses Kriterium nicht erfüllen. Bei Ar-ten, deren Einstufung nicht passend ist, wird dieses Kriterium nicht angewandt.

 Vorkommen von Arten und / oder Lebensgemeinschaften oder Biotopen, die im Bezugs-raum (z. B. Untersuchungsgebiet) besonders relevante Vorkommen haben (in der Regel Stammhabitate der Art), die aufgrund ihrer besonderen Größe und/oder besonderen Sta-bilität ein kontinuierliches Besiedlungspotenzial für umgebende Flächen zur Verfügung stellen. Ein Ausfall oder eine nachhaltige oder erhebliche Beeinträchtigung solcher Vor-kommen würde signifikante Verbreitungsbarrieren bzw. -lücken, bezogen auf das Land, erzeugen. Ausdrücklich ausgenommen sind Vorkommen, die nicht bestandsbedroht sind.

 Vorkommen von Arten und/oder Lebensgemeinschaften oder Biotopen, die innerhalb der landesweiten Verbreitung wichtige Verbindungselemente darstellen (in der Regel Stamm- oder Nebenhabitate der Art), bei deren Fehlen Migrationen, Ausbreitungstendenzen oder Arealoszillationen bezogen auf das Land nachhaltig oder erheblich beeinträchtigt werden.

Ausdrücklich ausgenommen sind Vorkommen, die nicht bestandsbedroht sind.

3.2.1.2 Überregionale Bedeutung Bezugsraum ist der Hauptnaturraum.

 Vorkommen von Arten und/oder Lebensgemeinschaften oder Biotopen, die innerhalb des Landes einer starken Gefährdung unterliegen und deren Vorkommen im Bezugsraum als relevant für den Erhalt innerhalb des Hauptnaturraums zu bewerten sind. Ausdrücklich ausgenommen sind solche, die dieses Kriterium nicht erfüllen.

 Vorkommen von Arten und/oder Lebensgemeinschaften oder Biotopen, die im Bezugs-raum (z. B. Untersuchungsgebiet) besonders relevante Vorkommen haben, die aufgrund ihrer besonderen Größe und/oder besonderen Stabilität ein kontinuierliches Besiedlungs-potenzial für umgebende Flächen zur Verfügung stellen (in der Regel Stammhabitate der Art). Ein Ausfall oder eine nachhaltige oder erhebliche Beeinträchtigung solcher Vorkom-men würden auf der Ebene des Hauptnaturraums Verbreitungsbarrieren bzw. -lücken er-zeugen. Solche Verbreitungslücken würden Migrationen und ähnliche Bewegungen nach-haltig behindern. Ausdrücklich ausgenommen sind Vorkommen, die nicht bestandsbe-droht sind.

 Vorkommen von Arten und/oder Lebensgemeinschaften oder Biotopen, die innerhalb der überregionalen Verbreitung wichtige Verbindungselemente darstellen (in der Regel Stamm- oder Nebenhabitate der Art), bei deren Fehlen Migrationen, Ausbreitungstenden-zen oder Arealoszillationen bezogen auf den Hauptnaturraum nachhaltig oder erheblich

beeinträchtigt werden. Ausdrücklich ausgenommen sind solche, die nicht bestandsbe-droht sind.

Ausnahmen können Arten darstellen, die nicht als typisch für den jeweiligen Hauptnaturraum anzusehen sind und deren Vorkommen im Untersuchungsgebiet mit denen in angrenzenden Hauptnaturräumen in Verbindung stehen. In diesem Fall wird die Bedeutung des Vorkommens anhand der Verbreitung in dem benachbarten Hauptnaturraum gemessen.

Beispiel: Durch anthropogene Bodenveränderungen können Sandtrockenrasen in der Marsch entstanden sein. Derartige Standorte könnten z. B. von Arten, die in der Vorgeest verbreitet sind, erreicht werden. In diesem Fall wäre dann die Bedeutung der Vorkommen anhand der Situation in der Vorgeest, nicht aber in der Marsch zu beurteilen.

3.2.1.3 Regionale Bedeutung Bezugsraum ist der Naturraum.

 Vorkommen von Arten und/oder Lebensgemeinschaften oder Biotopen, die innerhalb des Landes einer starken Gefährdung unterliegen und deren Vorkommen im Untersuchungs-gebiet als relevant für den Erhalt innerhalb des Naturraums zu bewerten sind. Ausdrück-lich ausgenommen sind solche, die dieses Kriterium nicht erfüllen.

 Vorkommen von Arten und/oder Lebensgemeinschaften oder Biotopen, die im Untersu-chungsgebiet besonders relevante Vorkommen haben, die aufgrund ihrer besonderen Größe und/oder besonderen Stabilität ein kontinuierliches Besiedlungspotenzial für um-gebende Flächen zur Verfügung stellen (in der Regel Stammhabitate der Art). Ein Ausfall oder eine nachhaltige oder erhebliche Beeinträchtigung solcher Vorkommen würden auf der Ebene des Naturraums Verbreitungsbarrieren bzw. -lücken erzeugen. Solche Verbrei-tungslücken würden Migrationen und ähnliche Bewegungen nachhaltig behindern. Aus-drücklich ausgenommen sind Vorkommen, die nicht bestandsbedroht sind.

 Vorkommen von Arten und/oder Lebensgemeinschaften oder Biotopen, die innerhalb der regionalen Verbreitung wichtige Verbindungselemente darstellen (in der Regel Stamm- oder Nebenhabitate der Art), bei deren Fehlen Migrationen, Ausbreitungstendenzen oder Arealoszillationen bezogen auf den Naturraum nachhaltig oder erheblich beeinträchtigt werden. Ausdrücklich ausgenommen sind solche, die nicht bestandsbedroht sind.

Ausnahmen können Arten darstellen, die nicht als typisch für den jeweiligen Naturraum anzu-sehen sind und deren Vorkommen im Untersuchungsgebiet mit denen in angrenzenden Na-turräumen in Verbindung stehen. In diesem Fall wird analog 3.2.1.2 die Bedeutung des Vor-kommens anhand der Verbreitung im benachbarten Naturraum bemessen.

3.2.1.4 Lokale Bedeutung

Bezugsräume sind funktional abgrenzbare Biotopkomplexe wie z. B. Seen (einschließlich der Verlandungsgürtel), Flusstäler, ausgedehnte Grünlandflächen, oder Dörfer analog den Land-schaftstypen nach FLADE (1994) (vgl. 3.1.15.2).

 Vorkommen von Arten und/oder Lebensgemeinschaften oder Biotopen, die innerhalb des Landes einer Gefährdung unterliegen und deren Vorkommen im Bezugsraum als relevant für den Erhalt innerhalb des Biotopkomplexes zu bewerten sind. Ausdrücklich ausgenom-men sind solche, die dieses Kriterium nicht erfüllen.

 Vorkommen von Arten und/oder Lebensgemeinschaften oder Biotopen, die im Untersu-chungsgebiet besonders relevante Vorkommen haben, die aufgrund ihrer besonderen Größe und/oder besonderen Stabilität ein kontinuierliches Besiedlungspotenzial für um-gebende Flächen zur Verfügung stellen (in der Regel Stamm- oder Nebenhabitate). Ein Ausfall oder eine nachhaltige oder erhebliche Beeinträchtigung solcher Vorkommen würde lokale Verbreitungsbarrieren bzw. -lücken bezogen auf die Region erzeugen.

 Vorkommen von Arten und/oder Lebensgemeinschaften oder Biotopen, die innerhalb der lokalen Verbreitung wichtige Verbindungselemente darstellen (Stamm-, Neben- oder La-tenzhabitate), bei deren Fehlen Migrationen, Ausbreitungstendenzen oder Arealoszillatio-nen lokal beeinträchtigt werden. Erhebliche Beeinträchtigungen dieser Bestände sind in der Regel nicht gegeben, da die Bestandsbedrohung bezogen auf die hier behandelten Vorkommen in der Regel nur lokal ist. Ausdrücklich ausgenommen sind solche, die nicht bestandsbedroht sind.

3.2.1.5 Geringe Bedeutung

Alle weiteren Vorkommen sind von geringer Bedeutung. Hierzu können auch Arten oder Le-bensgemeinschaften gehören, deren Bestände landesweit zwar als gefährdet gelten, eine Ge-fährdung im Bezugsraum jedoch nicht festgestellt werden kann.