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Abos und andere Kosten- fallen

Übersicht: Elternabende Smartphone und mobiles Internet – (Urheber-) Rechte beachten!

3.7.2 Abos und andere Kosten- fallen

Der Blick auf die Smartphone-Rechnung ist schon für sich genommen kein leichter: Man hat im letzten Monat das Datenvolumen für die Internetnutzung überschritten oder längere Gespräche aus dem Ausland geführt, als man dach-te. Zu diesen (ärgerlichen) Kosten gesellen sich manchmal auch solche, die vollkommen überraschend als Sonderpos-ten auf der Rechnung auftauchen und nicht direkt zugeord-net werden können. Smartphone- und Tablet-Nutzer sollten daher besonders genau darauf achten, welche möglichen Kostenfallen in ihren Geräten lauern können. Gerade für Apps gilt: Gratis bedeutet nicht gleichzeitig auch kostenlos.

Es existieren verschiedene Geschäftsmodelle dafür, mit gra-tis angebotener Software trotzdem Geld zu verdienen (vgl.

Kapitel 3.5.1 „App-Stores und Geschäftsmodelle“). Einige dieser Modelle sind so ausgefeilt, dass man durchaus von Abzocke sprechen kann.

In-App-Käufe und App-Updates

Besonders Gratis-Apps für Kinder fallen immer wieder dadurch auf, dass gegen echtes Geld virtuelle Gegenstände gekauft werden können. Die Käufer werden zum Teil durch einen einfachen Fingerzeig in die App-Stores weitergeleitet, was besonders für Kinder schwer zu erkennen ist. Solche In-App-Käufe kommen besonders häufig in Spielen vor: Für die Spielfiguren können neue Kleider gekauft, für ein be-sonders schwieriges Level können weitere Leben erworben werden. Solche Geschäftsmodelle sind an sich nicht illegal, werden von Entwicklern allerdings strategisch eingebaut und können zu hohen Kosten führen. Der Spieleratgeber NRW des Computerprojekts Köln e. V. schreibt beispielsweise über das immer noch sehr populäre Spiel Candy Crush Saga: „Zu Beginn sind die Level bequem ohne Zusatzkäufe zu absol-vieren, in späteren Abschnitten zieht der Schwierigkeitsgrad jedoch so massiv an, dass auch erfahrene Spieler in der Versuchung sind, sich Vereinfachungen zu kaufen, um den Level endlich zu schaffen. Obwohl es sich hierbei in der Re-gel um Summen unter einem Euro bis hin zu acht Euro für größere Bundles an Gegenständen handelt, können gerade beim bargeldlosen Bezahlen auf den mobilen Endgeräten schnell auch einmal monatlich größere Summen anfallen.“27 Nicht nur Spiele-Apps erlauben In-App-Käufe. So sollen z. B.

Nutzer der Streaming-Plattform bzw. -App YouNow reales Geld dafür ausgeben, wenn sie anderen Nutzern sogenannte

„premium gifts“ zukommen lassen wollen. In iOS ist es mög-lich, die Funktion In-App-Käufe zu deaktivieren (vgl. Kapitel 3.5.3 „WhatsApp, Facebook & Co.“).28

27 Siehe: www.spieleratgeber-nrw.de/site.3632.de.1.html.

28 Siehe: www.klicksafe.de/themen/kommunizieren/apps/younow/probleme-mit-younow.

Bei Android-Geräten ist das leider nicht möglich und wer die App auf sein mobiles Endgerät herunterlädt, erklärt sich automatisch mit In-App-Käufen einverstanden. Auch wenn sich In-App-Käufe bei Android-Geräten nicht grundsätzlich deaktivieren lassen, können sie doch mit einem Passwort gesichert werden. Dieses Passwort kann im Google Play Store-Konto angelegt werden. Hier lässt sich auch einstellen, wie lange In-App-Käufe getätigt werden können.

Gratis-Apps, für die beim ersten Download noch nicht gezahlt werden musste, können auch durch ein Update kostenpflichtig werden. Viele Smartphone- und Tablet-Nutzer erlauben es, dass ihre Software selbstständig automatische Updates abruft. Manchmal ändern sich dadurch die Kon-ditionen, zu denen eine App genutzt werden kann und es entstehen Kosten.

Werbebanner und WAP-Billing

Wird man von einer App in einen Online-Store weitergelei-tet, müssen die Käufe zumindest noch aktiv getätigt werden.

Viel weniger erkennbar sind Abo-Fallen, die durch das Anklicken von Werbebannern in Apps zuschnappen. Tippt man eine solche Werbefläche in einer App an, kann es dazu führen, dass dadurch bereits ein Abo aktiviert wurde. Solche Werbebanner werden vor allem in kostenlosen Apps bzw. in sogenannten „Lite-Versionen“ eingesetzt. Zumeist verschwin-den diese Werbeflächen erst beim Kauf der Vollversion.

Abgerechnet wird dann über die monatliche Telefonrech-nung. Ermöglicht wird dies durch das WAP-Billing29: Ohne Konto- oder Kreditkartendaten angeben zu müssen, wird per Smartphone bezahlt. Smartphone-Nutzer können allerdings bei ihrem Mobilfunkanbieter beantragen, dass diese Art der Zahlung nicht mehr durchgeführt werden soll. Verbraucher-zentralen bieten ebenfalls Hilfe an für den Fall, dass bereits ein Abo abgeschlossen wurde und Kosten entstanden sind.

Denn wurden solche Abos nicht deutlich genug gekenn-zeichnet, ist dies rechtlich verboten und entstandene Kosten müssen nicht gezahlt werden.

Premium-SMS und Mehrwertdienste

Auch abseits von Apps lauern Kostenfallen für arglose Mobilfunknutzer. So können z. B. viele zusätzliche Handy- Dienste oder -Funktionen über eine Premium-SMS erwor-ben werden. Dazu zählen z. B. Gewinnspiele, Votings (z. B.

während einer Fernsehshow) oder Logos und Klingeltöne.

Abgerechnet wird über die Mobilfunkrechnung oder das Prepaid-Guthaben. Die Premium-SMS kennzeichnet sich in den meisten Fällen durch eine fünfstellige Nummer ohne Vorwahl und ein Kennwort, das im Textfeld genannt werden muss. Durch den Versand einer solchen SMS können Kosten

29 WAP = Wireless Application Protocol.

von mehreren Euro pro SMS entstehen und nicht immer reicht eine SMS für die Nutzung eines Dienstes aus (z. B.

beim Bestellen bzw. Herunterladen eines Klingeltons).

Vorsicht ist ebenfalls bei Mehrwertdiensten geboten. Mit Hilfe von Service- oder Sonderrufnummern können z. B. Aus-künfte und Beratungen telefonisch eingeholt werden – auch für technischen Support oder Erotikdienste werden solche Nummern angeboten. Durch eine Abrechnung im Minuten-takt entstehen – teilweise hohe – Kosten, die sich auf der monatlichen Telefonrechnung wiederfinden. Sonderrufnum-mern haben keine Orts- oder Mobilfunknetz-, sondern eine Sondervorwahl (z. B. 0900, 0180, 0137). Solche Nummern sollten nicht über das Handy angerufen werden, da sich die Kostenangaben für die Nutzung der Dienste oft auf Anrufe aus dem deutschen Festnetz beziehen: Ein Anruf, der vom Festnetz aus nur wenige Cents kosten würde, kann über das Handy gleich um ein Vielfaches teurer werden.

Lockanrufe und Gewinnspiele

In Bezug auf solche Mehrwertdienste können auch durch Lockanrufe auf dem Handy hohe Kosten entstehen. Dabei erhält der Handynutzer einen Anruf, bei dem das Handy so kurz klingelt, dass gar nicht abgehoben werden kann. Wer dann zurückruft, ohne vorher genau auf die Nummer des Anrufers zu achten, läuft Gefahr, ungewollt eine Mehrwert-dienst-Nummer anzurufen (beginnend z. B. mit 0137 oder 0180 etc.). Durch die deutsche Länderkennzahl (+49) ist die Abzocknummer manchmal schwer zu erkennen. Eine vergleichbare Form der Abzocke stellen Anrufe und auch SMS, Messenger-Nachrichten und Mails dar, in denen den Angerufenen ein Gewinn in Aussicht gestellt wird, wenn sie unter der entsprechenden – und dann fast immer teuren – Nummer zurückrufen. In diesem Zusammenhang sollten auch immer Nachrichten von fremden Anrufern kritisch betrachtet werden. Nicht selten verbirgt sich auch hinter einer vermeintlich freundlichen Nachricht („Hey! Lange nicht gesehen, ruf doch mal wieder an! XD“) ein Abzocke- Versuch.

Empfehlungen für Eltern

Reden Sie über Geld!

Wenn Sie mit Ihren Kindern über deren Mediennut- zung sprechen, werden Sie zwangsläufig auch über Geld sprechen (müssen). Schließlich kostet schon die Anschaffung eines modernen Smartphones eine bestimmte Summe. Legen Sie gemeinsam fest, wer die Nutzungskosten bezahlt und sprechen Sie vorab darü-ber, wer dafür aufkommt, wenn (illegale) Downloads

Mobile Geräte und Anwendungen in der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen

zu Abmahnungen oder hohen Geldforderungen führen.

Besonders bei Kindern und jüngeren Jugendlichen sollte gelten: App-Kauf ist Elternsache!

Nutzen Sie technische Schutzfunktionen des Smartphones

Die verschiedenen Smartphone-Typen bieten unterschied- liche Möglichkeiten (ungewollte oder illegale) Down-loads zu verhindern oder zu erschweren. Auch über die Netzanbieter selbst können verschiedene Funktionen des Smartphones Ihres Kindes gesperrt werden. Versehen Sie den Zugang zu den App-Stores mit einem Passwort und deaktivieren Sie automatische App-Updates. Kontaktie-ren Sie auch IhKontaktie-ren Mobilfunkanbieter und verlangen Sie die Sperrung des Inkasso für Drittanbieter. So können ungewollte Dienste nicht mehr über die Handyrechnung abgebucht werden.

Sprechen Sie das Problem der eingeblendeten Werbebanner an

Kostenlose Apps finanzieren sich häufig über Werbean-zeigen in der App. Klickt der Nutzer auf solch eine Anzei-ge, können durch weitere Interaktionen Kosten entste-hen. Hier werden durch WAP-Billing Kleinstbeträge über die Handyrechnung oder die Prepaidkarte abgebucht.

Deshalb sollte der Nutzer bei versehentlicher Auswahl solcher Werbebanner immer versuchen, das Fenster über den „Zurück“-Button oder den Taskmanager zu schließen.

Schützen Sie ihr Kind durch die Deaktivierung des WAP-Billing

Um ungewollte Kosten durch das WAP-Billing zu vermei-den, können Sie neben der Aufklärung auch eine aktive Sperrung durchführen. Über Ihren Netzanbieter können Sie WAP-Billing durch einen kurzen Anruf deaktivieren lassen.

Holen Sie sich Hilfe!

Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverstöße sowie Abo- Fallen können zu Abmahnungen und hohen Geldforder- ungen führen. Diese sind oft verbunden mit Fristen, die Sie einhalten sollten! Holen Sie sich Hilfe bei Verbraucher- zentralen, wenn Sie mit solchen Forderungen konfrontiert werden und ziehen Sie einen Anwalt zu Rate – auch, wenn dadurch Kosten für Sie entstehen.

Tipps für Referenten

Wie im vorangegangenen Kapitel gilt auch beim Thema Kostenfallen: Vorsicht in Bezug auf juristische Beratungen.

Wenn Eltern bei einem Elternabend Fragen zu einem kon-kreten Fall von Abzocke mitbringen, empfiehlt es sich, auf

entsprechende Beratungsangebote zu verweisen (z. B. die Verbraucherzentralen) und eher präventive Maßnahmen in den Vordergrund zu stellen.

Technische Möglichkeiten demonstrieren Wenn es die Technik vor Ort erlaubt, sollte auch auf mögliche Einstellungen eingegangen werden, die ein Smartphone zur Verhinderung von ungewünschten Downloads oder Updates bietet. Damit sollte allerdings der Hinweis verbunden sein, dass die Demonstration nur exemplarisch geschieht, weil in dem begrenzten zeitlichen Rahmen nicht auf alle Geräte und Betriebs-systeme eingegangen werden kann. Es empfiehlt sich der ergänzende Verweis auf medienpädagogische Ange-bote. Weiterhelfen kann auch die Frage ans Publikum:

Sind unter den Teilnehmenden technikaffine Mütter oder Väter, könnten diese als Ansprechpartner für die anderen Teilnehmer benannt werden und auch nach dem Elternabend für Tipps zur Verfügung stehen.

Alternativen aufzeigen!

Es gibt viele legale Wege, um Inhalte aus dem Internet zu beziehen. Neben den vielen Onlineshops, bei denen sich Filme, Serien, Spiele oder Musik kaufen lassen, gibt es auch kostenlose Möglichkeiten. Für Jugendliche ist es besonders attraktiv, aktuelle Charts-Musik zu besitzen.

Diese wird es aber kaum mit einer CC-Lizenz geben.

Stattdessen können Angebote wie Tonspion für legale Downloads genutzt oder Programme wie RadioFX ein-gesetzt werden, mit denen sich Internetradios mitschnei-den lassen. Zudem gibt es immer populärer wermitschnei-dende Abo-Modelle, mit deren Hilfe z. B. Musik gegen eine monatliche Gebühr bezogen und auf dem Smartphone abgespielt werden kann (z. B. bei den Anbietern Spotify oder Simfy). Es empfiehlt sich daher, solche Angebote vorzustellen oder eine kommentierte Linkliste an die El-tern zu verteilen, die auf AlEl-ternativen hinweist, allerdings ohne dabei einzelne kommerzielle Angebote bevorzugt darzustellen.

Links und Materialien zum Thema

www.handysektor.de: Die Initiative Handysektor stellt praktische und aktuelle Informationen zur sicheren Nutzung von Handys für Jugendliche bereit. Dabei steht alles rund um die mobile Internetnutzung wie Smartpho-nes, Apps und Tablets im Vordergrund. Neben jugend-schutzrelevanten Themen und Aspekten der Datensi-cherheit und des Datenschutzes informiert Handysektor in der Rubrik „Abo + Abzocke“ auch über Verbraucher-schutzthemen.

www.creativecommons.de: Creative Commons (CC) ist eine Non-Profit-Organisation, die in Form vorgefertig-ter Lizenzverträge eine Hilfestellung für die Veröffentli-chung und Verbreitung digitaler Medieninhalte anbietet.

Ganz konkret bietet CC sechs verschiedene Standard- Lizenzverträge an, die bei der Verbreitung kreativer Inhalte genutzt werden können, um die rechtlichen Bedingun-gen festzuleBedingun-gen.

www.checked4you.de: Die Webseite der Verbrau-cherzentrale NRW klärt junge Handynutzer in der Rubrik

„Themen/ Handy + Telefon/ Abzocke/ Kosten“ über mögliche Kostenfallen auf.

www.bundesnetzagentur.de: Auf der Seite der Bundesnetzagentur gibt es in der Rubrik „Telekommu-nikation/ Verbraucher“ detaillierte Informationen zu Rufnummernmissbrauch in Form von Spam, Dialern und unerlaubter Telefonwerbung.

www.verbraucherzentrale.de: Das Portal der Ver-braucherzentralen enthält u. a. eine Übersicht zu den Verbraucherzentralen der Länder. Die Zentralen in den 16 Bundesländern bieten Beratung und Informationen zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechts-problemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.

www.bsi.bund.de: Das „Überblickspapier Smart-phones“ kann beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unter „Themen/ IT-Grundschutz/

Überblickspapiere“ heruntergeladen werden.

www.test.de/thema/app: Unter dieser URL finden sich im Angebot der Stiftung Warentest Informationen zum Thema „Smartphone, Apps und Verbraucherschutz“.