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Überprüfung und Neubemessung von Wasserschutzgebieten im Land Bran- Bran-denburg (§§ 15, 23 BbgWG)

Im Dokument Leistungsbilanz 2002 (Seite 49-53)

3. Quartärgeologie

5.3 Überprüfung und Neubemessung von Wasserschutzgebieten im Land Bran- Bran-denburg (§§ 15, 23 BbgWG)

Durch das Landesumweltamt werden auf der Grundlage einer unter Einbeziehung des LGRB laufend aktualisierten Prioritätenliste entsprechende Fachgutachten beauftragt. Diese erfordern im Gegensatz zur bisher in der Bundesrepublik praktizierten Herangehensweise die Ausgrenzung der einzelnen Schutzzonen (II, III A, III B) auf der Grundlage geohydraulischer Modellrechnungen (Ermittlung der 5-, 10- und 30 a-Abstandsisochrone). Dazu ist eine sorgfältige hydrogeologische Analyse einschließlich der Bewertung vorhandener Flächennutzungen unabdingbare Vorausset-zung. Die so entstandenen hydrogeologischen Strukturmodelle, als Grundlage für die Modellrech-nungen, werden durch das LGRB durch Auswertung geologischer und hydrogeochemischer In-formationen (Bohrungen, Genesemodell) überprüft und präzisiert. Die Ergebnisse werden zwischen Gutachterbüro, LUA und LGRB abgestimmt und die weitere Vorgehensweise festgelegt. Mit dieser Verfahrensweise wird unnötiger Aufwand vermieden, die Bearbeitungszeiten verkürzt und der fi-nanzielle Aufwand für das Land reduziert.

In Abbildungen 23 und 24 sind die Ergebnisse dieser Vorgehensweise am Beispiel des seit drei Jahren hydrogeochemisch-genetisch bewerteten Wasserwerkes Wittstock (Babitz) dargestellt.

Die hohe geologische Geschütztheit des in etwa 70 m Tiefe liegenden Hauptgrundwasserleiters wird durch die genetischen Verhältnisse bestätigt (Abb. 23). Das war dann auch die Grundlage, die erforderlichen Trinkwasserschutzzonen, im Gegensatz zu den Richtlinien für Trinkwasser-schutzgebiete - W 101 (Einzugsgebietsgrenze/2000 m-Linie) nach dem Isochronenkonzept des Landes Brandenburg entsprechend zu verringern (Abb. 24). Dieses zwischen LUA und LGRB abgestimmte Konzept, d. h. die Übereinstimmung von geologischen, hydraulischen und geneti-schen Befunden, führt zu für das Anliegen des vorsorgenden Grundwasserschutzes tragfähigen Lösungen. Es ermöglicht, auch erforderliche Nutzungsbeschränkungen so zu modifizieren, dass Verbote nur dann in die Rechtsverordnungen zum Trinkwasserschutzgebiet aufgenommen wer-den, wenn diese unumgänglich sind (z. B. WSG-Ausgrenzung Wasserwerk Gransee).

Im Jahre 2002 wurden durch das LGRB nachfolgende Wasserwerke mit Förderleistungen zwi-schen 50 und 25 000 m3/d mit ihren Schutzgebieten bearbeitet:

Abb. 24

Einzugsgebiet Wasserfassung Babitz mit Bemessungsgrundlage für Trinkwasserschutzzonen

November 2002

Abb. 23

Profilschnitt durch Einzugsgebiet der Wasserfassung Babitz

WSG-Verfahren

Trinkwasserschutz- und Wirtschaftsansiedlungen (§ 15 BbgWG)

Von den 18 Schutzgebietskommissionen des Landes Brandenburg wurden 62 förmliche Bera-tungen durchgeführt. Das LGRB bearbeitete in diesem Rahmen etwa 500 Vorgänge mit hydroge-ologischen Fragestellungen als mündliche oder schriftliche Stellungnahmen mit zum Teil sehr großer Kompliziertheit. Bei beabsichtigten Nutzungen, vor allen Dingen in den Trinkwasserschutz-zonen III A und III B, konnten dadurch sowohl Grundlagen für den vorsorgenden Grundwasser-schutz als auch für wirtschaftliche Entwicklungen in diesen Räumen gelegt werden. So hat beispielsweise die Erschließung des „Campus am Jungfernsee“ (ca. 5 000 Arbeitsplätze) im Schutz-gebiet des Wasserwerkes Nedlitz in 2002 begonnen.

Zunehmend prägen kleinere (gewerbliche) Investitionsvorhaben die Arbeit der Kommissionen ebenso wie die Beurteilung von Gefährdungspotenzialen für die Einzugsgebiete von Wasserwer-ken (WW Elstal, Rathenow, Eichow, Cottbus-Sachsendorf). Weiterhin wurden zum Sachverhalt fast 100 hydrogeologische Standortbeurteilungen vorgenommen, die die Vereinbarkeit von wirt-schaftlicher Tätigkeit und Trinkwasserschutz zum Inhalt hatten.

Grundwassernutzung (§ 23 BbgWG)

Als geologische Fachbehörde wurden gegenüber den Wasserbehörden ca. 400 mündliche oder schriftliche Stellungnahmen als Voraussetzung für wasserrechtliche Erlaubnisse durch diese ab-gegeben. Darin sind Vorschläge für entsprechende Beweissicherungen durch das Betreiben von Grundwassermonitoring-Netzen enthalten.

Landwirtschaftliche Beregnungsanlagen besonders im Bereich des Fläming werden auch weiterhin neu errichtet bzw. aktiviert, um so die Konkurrenzfähigkeit der landwirtschaftlichen Unternehmen zu wahren. Zu erwarten ist allerdings, dass durch die damit verbundene Erhöhung der Aufwands-mengen an Mineraldüngern negative Auswirkungen auf die Grundwasserlagerstätten auftreten können. Durch die Fähigkeit des Hydrogeochemischen Genesemodells des LGRB, auch derarti-ge Stoffeinträderarti-ge frühzeitig erkennen zu können, bleibt bei Überwachung ausreichend Zeit, Gederarti-gen- Gegen-maßnahmen einzuleiten. Da die Kosten für eine Analyse mit den Parametern des Genesemodells nur bei ca. 20 % der Untersuchungen nach der Trinkwasserverordnung liegen (150 € anstelle 950 €), ist eine Eigenüberwachung der Anlagen durch landwirtschaftliche Unternehmen finanziell leistbar.

Für die Betriebe können durch die Früherkennung von Düngemitteln im Grundwasser die Gaben gesteuert und Kosten reduziert werden.

Hydrogeologische bzw. hydrogeochemisch-genetische Standortbewertungen für Wassererschließungen, TW-Schutz u. a.

- Wasserwerk Linthe

- Tafelwasserproduktion Brandenburg - Wasserfassung Wüstenbuchholz - Wasserwerk Beelitzhof (BWB) - Wasserfassung Eichow

- Wasserfassung Kunersdorf - Metzdorf - Wasserwerk Klockow

- Wasserfassung südl. Hohennauener See

- Zukünftige Wasserfassung Raum Wentow - Zabelsdorf - Ribbeck - Wasserfassung Werenzhain, Doberlug-Kirchhain

- Graue Kaserne Nedlitz - Wasserwerk Briesen - Wasserwerk Neu Zittau - Wasserwerk Gühlen

- Ehemaliges Gaswerk Werder

- Sonderbetriebspläne Braunkohlentagebaue Lausitz (u. a. Schlabendorfer Felder, walde, Cottbus-N)

- Absoleverbringung Bad Saarow

- Schulungszentrum DBAG („Kaiserbahnhof“ Potsdam) - BBI Schönefeld

- Sonderbetriebsplan EWE ! Kavernensolung Rüdersdorf - Flugplatz Finow Tanklager Süd

Stellungnahmen zu wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren - Wasserwerk Strausberg

- Kranichrastplatz ehem. Klärbecken Nauen - GW-Entnahme Fa. Kronotex Heiligengrabe

- Mineralwassernutzung Fa. Dolphin in Brandenburg - Wasserwerk Treuenbrietzen

- Wasserwerk Vetschau - Wasserfassung Sembten - Beregnungsvorhaben Danna - Sanierung Güterfelder See

Weitere Vorhaben

- Modellierung und Sanierung Einzugsgebiet Wasserwerk Rathenow

- Hydrostratigraphische Einstufung von 216 Grundwassermeßstellen (GWM) des temessnetzes (landesweit)

- Thermalsolevorkommen Ostbrandenburg - CKW-Kontamination Wasserwerk Hohenlychen

- Raumordnungsverfahren (ROV) „Wasserparadies“ Liebenwalde

Das Renaturierungsvorhaben der EUROMEDIEN Babelsberg in den nördlichen Drewitzer Nuthe-wiesen (TWSZ II/III WW Rehbrücke) wurde durch eigene Probenahmen und zahlreiche Hinweise unterstützt. Aus den noch nicht abgeschlossenen Untersuchungen deutet sich an, dass die ge-plante Wiedervernässung sich möglicherweise auch positiv auf die Versalzungsproblematik im Standortbereich auswirken könnte.

Zur hydrogeologischen Bewertung von Entsorgungs- und Altlaststandorten (siehe §§ 7, 9, 10, 30, 36 AbfG) wurden 28 Einschätzungen und Stellungnahmen (u. a. Altablagerung Schwarze Pumpe, Sanierungsplanung Deponie Grube Regina, GUS-Kaserne Cottbus, Dichtwandplanung Deponie Vorketzin), die im Zusammenhang mit den hydrogeologischen Grundlagen (§ 23 BbgWG) in den betroffenen Gebieten oder im Rahmen der Trinkwasserschutzgebietskommissionen (§ 15 Bbg-WG) standen bzw. in TÖB-Planungsverfahren erforderlich waren, erarbeitet.

Die bergrechtlich erforderliche hydrogeologische Bewertung von 163 Standorten von Erdöl-Erd-gas-Bohrungen der DDR auf ihr Gefährdungspotenzial für Grundwassereinzugsgebiete erforder-ten eine aufwendige Recherche. Dazu gehören auch die bergrechtlichen Betriebspläne:

- SBP Monitoring Braunkohlentagebau Lausitz (Gräbendorf, Meuro Restlochkette, Seeser und Schlabendorfer Felder, Jänschwalde, Cottbus-N)

- ABP Schlabendorf - Stoßdorfer See - PFV Kiessand Götschendorf-Ost - Scoping Tontagebau Stresow - RBP Kiessand Groß Buchholz - ROV Kiessand Hartmannsdorf SW2

- SBP GW-Monitoring EWE Kavernensolung, der über viele Jahre durch das LGRB im Auf-trag des Landesbergamtes überwacht werden muss.

Im Dokument Leistungsbilanz 2002 (Seite 49-53)