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Geschosswohnungsbau

Unter Erneuerung eines Gebäudes wird ein Eingriff verstanden, der insbeson-dere die Bausubstanz betrifft. Das Instandsetzen von einzelnen Bauteilen oder Unterhaltsarbeiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig sind, sind somit nicht Teil der Thematik.

Aus Sicht des Architekten wird eine Erneuerung dann unabdingbar, wenn mehrere Bauteile ihre Nutzungsdauer erreicht haben oder das Gebäude der veränderten Energie–Gesetzgebung nicht mehr entspricht.

Im Lebenszyklus eines Gebäudes wird dies erfahrungsgemäss nach etwa 25–

35 Jahren notwendig und löst einen Investitionsschub von rund Fr. 50 000.–

bis Fr. 100 000.– pro Wohnung aus. In den meisten Fällen entspricht das den ursprünglichen Gestehungskosten der zu erneuernden Wohnung. Solche Grössenordnungen bedingen eine Projektorganisation wie bei einem Neu-bau, die jedoch häufig nicht praktiziert wird.

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Der Lebenszyklus eines Gebäudes mit Diagnose- und Erneuerungsrhythmus

Analyse

Längst haben sich geschäftstüchtige Unternehmer des Erneuerungspoten-tiales bemächtigt. Das Dreiecksverhältnis Unternehmer–Eigentümer–Woh-nungsnutzer, bei dem Kosten und Leistung nicht durch den Zahler überprüft werden können, haben zur schematischen Erneuerungslösung «Aussenisola-tion–Fenster–Küche–Bad» geführt.

Referat Martin Halter

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Die Architekten halten sich aus dem Geschäft heraus, denn Erneuerung ist für sie zu wenig Architektur, zuviel Technik, zuviel Kostenberechnung, zuviel Schreibkram und zuviel Bauleitung.

Die Bauherren ihrerseits sind der Meinung, dass die Erneuerung eines Bauwer-kes einzig im Instandsetzen von Bauschäden und Baumängeln besteht, und dass deshalb eine Projektierung nicht notwendig ist.

Dies alles ist kaum verständlich, angesichts des finanziellen Engagements, das, wie bereits erwähnt, mit den ursprünglichen Erstellungskosten zu verglei-chen ist.

Der Entwurfsprozess

Bereits die Methodik des Entwurfs beim Neubau ist ein Buch mit sieben Sie-geln. Und dieser Mangel an einer klaren Vorstellung des Entwurfsvorganges wirkt sich selbstverständlich auch auf die Erneuerungsplanung aus. In seinem Ausbildungsgang für Architekten zeichnet Hoesli1) einen «Entwicklungspro-zess» mit drei «Bereichen» auf, bei dem – als ganz wesentliches Element – ein

«Vor-Architektonischer Bereich» definiert wird.

Auch bei der Bauerneuerung sollte vor dem «Architektonischen Bereich» (der eigentlichen Projektierungsarbeit) eine Phase der Bewusstseinsbildung statt-finden, wobei sie anders strukturiert sein muss als beim Neubau.

Das Studium des Gebäudes, seiner Geschichte, seiner Architektur und seines Umfeldes ist ebenso zum «Vor-Architektonischen Bereich» zu zählen, wie das Erkennen von Alterungsschäden oder die Bestimmung der Energie-Kennzahl.

In der SIA-Terminologie werden diese Arbeiten lapidar als Grundlagenschaffung bezeichnet, was die Wichtigkeit dieser Phase nicht genügend be-schreibt. Die Auseinandersetzung mit dem bereits Bestehenden und dessen Umfeld, mit den Schäden am Gebäude und den Problemen seiner Bewohner mit dem Gebäude selbst sind jedoch die Voraussetzung für ein auf das Gebäu-de abgestimmte Projekt. Dieser intellektuelle, analytische Arbeitsschritt wird bei vielen Erneuerungsprojekten nicht oder nicht konsequent durchgeführt.

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Vorarchitektonischer Bereich

2 3 4 5 6 7 t

Architektonischer Nullpunkt

Architektonischer Bereich Nacharchitektonischer Bereich

Das gebaute Angebot für eine neue Lebensmöglichkeit kann erprobt werden.

Das Entwerfen (beim Neubau) als «Entwicklungsprozess»

von Bernhard Hoesli

1) J. Jansen, H. Jörg, L. Maraini, Hp. Stöckli: Bernhard Hoesli, Architektur lehren,

1989, Institut gta, Zürich

Instrumente IPBAU

Verschiedene IPBAU–Arbeitsgruppen haben sich intensiv mit der Projektie-rung und mit Randbereichen der ProjektieProjektie-rung eines ErneueProjektie-rungsobjektes auseinandergesetzt und Beiträge zur Lösungsfindung erarbeitet. Sie wirken jedoch fragmentarisch und zufällig, da bis heute ein Versuch fehlte, sie in einen Ablauf einzuordnen.

Um es vorwegzunehmen, viele IPBAU Arbeiten gehören zum «Vor-Architek-tonischen Bereich» der in der Erneuerung besser mit «analytischem Bereich»

bezeichnet wird. Sie dienen der Bewusstseinsbildung und der Einarbeitung in die Thematik; beispielsweise die «Grobdiagnose», die einen raschen Einblick in den Zustand eines Gebäudes vermittelt.

Die «Standardinstandsetzung» (das Wiederherstellen des technischen und funktionalen Neuzustandes) wie sie als wichtige Zwischenstufe in der «Projek-tierungshilfe» gefordert wird, nimmt bei der Erarbeitung eines Vorprojektes eine Sonderstellung ein. Sie ist einerseits die wesentliche Vorgabe für das Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten (vergleichbar mit dem Ausnutzungs-projekt im Falle eines Neubaus) und somit Teil des 'analytischen Bereiches' und

andererseits selbst eine Lösungsmöglichkeit. Die zeitliche Einordnung der IP BAU-Arbeiten in den «Ent-wicklungsprozess» Erneuerung

1

Analytischer Bereich

2 3 4 5 6 7 t

Projektierungshilfe

Architektonischer Bereich Nutzungsbereich

Alterungsverhalten Grobdiagnose energetische Beurteilung Diagnose Standard- instandsetzung Variantenstudium Vorprojekt

Kostenplanung Ablaufplanung Siedlungsentwicklung

Referat Martin Halter

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Zusammenfassung

Es ist leider häufig zu beobachten, dass unterschiedliche Gebäude mit ver-schiedenartiger Gestaltung oder verschiedenartigem Umfeld mit den glei-chen Rezepten erneuert werden. Dies ist aus wirtschaftliglei-chen, ökologisglei-chen und architektonischen Gründen nicht erwünscht.

Nur durch systematisches und intensives Einarbeiten in die Problematik eines Gebäudes – beispielsweise unter Zuhilfenahme der methodischen Hilfsmittel IP BAU – kann die Basis für die Qualität eines Projektes geschaffen werden.

Jedes zu erneuernde Gebäude hat seine eigene Geschichte, hat sein eigenes Umfeld und ist somit ein Spezialfall, der eine «individuelle» Erneuerungslö-sung erfordert.

Bauerneuerung ist nebst aller Technik, Organisation und Wirtschaftlichkeit auch eine Leistung mit der unser «kulturelles Erbe»2) verwaltet werden sollte:

die Architekten sind deshalb gefordert.

2) SI+A Nr. 26/1995:

Das «kulturelle Erbe» als Baustelle, M. Stampfli.

Dr. Christoph Stutz, Regierungsrat Vorsteher des Baudepartementes Basel-Stadt Referat anlässlich des

in Davos

Kurzfassung

Vorgehen und Erfahrungen mit