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Ökologische Aspekte des Schutzes von Biodiversität und Bodendegradation

2. HINTERGRUND UND THEORETISCHE GRUNDLAGEN

2.2 Ökologische Aspekte des Schutzes von Biodiversität und Bodendegradation

Innerhalb dieser Arbeit ist der Bezug vor allem zu Artikel 8 (In-situ-Erhaltung) der Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD) und Artikel 7 (Bestimmung und Überwachung) gegeben. Demnach wird jede Vertragspartei, „soweit möglich und sofern angebracht,

a) ein System von Schutzgebieten oder Gebieten, in denen besondere Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt notwendig sind, einrichten;

b) erforderlichenfalls Leitlinien für die Auswahl, Einrichtung und Verwaltung von Schutzgebieten oder Gebieten, in denen besondere Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt notwendig sind, entwickeln; [...]

d) den Schutz von Ökosystemen und natürlichen Lebensräumen sowie die Bewahrung lebensfähiger Populationen von Arten in ihrer natürlichen Umgebung fördern;

e) um den Schutz der Schutzgebiete zu verstärken, die umweltverträgliche und nachhaltige Entwicklung in den angrenzenden Gebieten fördern;

f) beeinträchtigte Ökosysteme sanieren und wiederherstellen sowie die Regenerierung gefährdeter Arten fördern, unter anderem durch die Entwicklung und Durchführung von Plänen oder sonstigen Managementstrategien“.

Zudem sollen laut Artikel 7 und Anlage I Bestandteile der biologischen Vielfalt bestimmt und überwacht werden, die für deren Erhaltung und nachhaltige Nutzung von Bedeutung sind.

Dazu gehören Ökosysteme und Lebensräume, „die über eine große Vielfalt, zahlreiche endemische oder bedrohte Arten oder Wildnis verfügen, die von wandernden Arten benötigt werden, die von sozialer, wirtschaftlicher, kultureller oder wissenschaftlicher Bedeutung sind oder die repräsentativ oder einzigartig sind oder mit entscheidenden evolutionären oder anderen biologischen Vorgängen in Zusammenhang stehen“ (BUNDESMINISTER FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT, o. J.).

Die Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD) wurde am 22. Mai 1992 in Nairobi verabschiedet. Auf dem Weltgipfel in Rio de Janeiro im Juni 1992 folgte dann die Unterzeichnung von 157 Staaten. Am 29.12.1993 trat die Konvention schließlich als völkerrechtlich verbindliches Abkommen in Kraft. Mittlerweile haben 183 Staaten die Konvention ratifiziert (vgl. KREBS, HERKENRATH, MEYER 2002). Bemerkenswert ist, dass die USA bislang noch nicht die CBD ratifiziert haben. Guatemala hingegen hat die CBD bereits am 13.06.1992 unterzeichnet und am 10.07.1995 ratifiziert. Es liegt eine nationale Biodiversitätsstrategie sowie auch ein Aktionsplan für Guatemala vor (Estrategia Nacional

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para la conservación y el uso sostenible de la Biodiversidad y Plan de Acción Guatemala) [CONAMA 1999]. Zusätzlich wurde ein nationaler Report zum Stand der Biodiversitätsstrategie in Guatemala erstellt, der mittlerweile in zweiter Auflage erschienen ist.

Drei Hauptziele verfolgt die Konvention (Artikel 1):

- den Schutz der biologischen Vielfalt,

- die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile sowie

- die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile.

Zu den Hintergründen, zur Geschichte sowie Funktionsweise der CBD liefern KREBS, HERKENRATH & MEYER (2002) einen aktuellen Überblick. Sie arbeiten detailliert heraus, was die Konvention in den ersten zehn Jahren erreicht hat. Einen umfassenden Zustandsbericht über die Forschung in Deutschland in Bezug auf die biologische Vielfalt liefert das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) in seinem aktuellen Forschungsreport (BMVEL 2002).

Die VILMER THESEN ZUR BIODIVERSITÄT (2003) kommen in zehn abschließenden Kernaussagen zu einem notwendigen Wandel im Natur- und Umweltschutz. Eine Kernaussage lautet: „Die Erhaltung der Biodiversität bedarf eines übergreifenden, integrativen Ansatzes der neben den Elementen der biologischen Vielfalt selbst den Schutz der Umweltmedien Wasser, Boden und Luft/Klima einschließt. Natur- und Umweltschutz müssen daher intensiver als bisher kooperieren“. In der vorliegenden Arbeit wird dieser Aspekt berücksichtigt. Die Bedeutung der Bergnebelwälder für den Wasserhaushalt sowie die Auswirkungen von Veränderungen von Boden und Klima aufgrund des Landnutzungswandels sind Gegenstand der Untersuchung. Eingebunden in die interdisziplinären Arbeiten liefert sie einen Beitrag zur Kooperation von Natur- und Umweltschutz.

Das Aktionsprogramm 2015 liefert mit seinem Beitrag der Bundesregierung Ansätze zur weltweiten Halbierung extremer Armut, wovon folgende in der vorliegenden Arbeit Berücksichtigung finden:

- Die Bundesregierung will Maßnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen (Luft, Böden, Wasser, biologische Vielfalt) unterstützen und achtet dabei auf die Partizipation der lokalen und indigenen Bevölkerung an diesen Maßnahmen.

- Die Bundesregierung unterstützt die Agrarentwicklung sowie eine an den Bedürfnissen der armen Bäuerinnen und Bauern orientierte Agrarforschung mit Schwerpunkt auf Nahrungsproduktion (einschl. Fisch, Erhaltung von Bodenfruchtbarkeit und Biodiversität, Schutz und Management der gemeinschaftlich genutzten Ressourcen, Erhaltung und effiziente Nutzung von Wasserressourcen).

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- Die unzureichende Versorgung der Armen mit Energie und ihr mangelnder Zugang zu fruchtbaren Böden hat zu verstärkter Abholzung von Wäldern und damit zum Verlust natürlicher Ressourcen wie Holz und biologischer Vielfalt geführt.

- Verminderte Bodenqualität, sinkende landwirtschaftliche Erträge und ein Absinken des Grundwasserspiegels sind häufig Folgen, die vor allem die Armen treffen.

- Ein schonender Umgang mit Naturressourcen wie Böden und Grundwasser sichert langfristig die Lebensgrundlagen gerade ärmerer Bevölkerungsschichten.

Auch die AGENDA 21 beinhaltet Aspekte, die im Zusammenhang mit dieser Untersuchung stehen. Davon betroffen sind vor allem folgende Kapitel:

„14.3 Vorrang muß dabei die Erhaltung und die Steigerung der Leistungsfähigkeit der ertragreicheren landwirtschaftlichen Nutzflächen haben, denn nur so kann eine wachsende Bevölkerung ausreichend versorgt werden. [...]

14.44 Die Bodendegradation ist das wohl gravierendste Umweltproblem, von dem ausgedehnte Landflächen sowohl in den Industrieländern als auch in den Entwicklungsländern betroffen sind. Die Erosionsproblematik ist insbesondere in den Entwicklungsländern stark ausgeprägt [...]. Die Bodendegradation ist besonders schwerwiegend, weil die Ertragskraft riesiger Landflächen gerade jetzt abnimmt, da die Bevölkerungszahlen rapide steigen und der Druck auf den Boden, was die Produktion von Nahrungsgütern, Pflanzenfasern und Brennstoffen angeht, enorm zunimmt. [...]

14.86 Die Regierungen sollen Strategien entwickeln und anwenden, mit denen die Aufrechterhaltung der Bodenfruchtbarkeit zur Gewährleistung einer nachhaltigen Agrarproduktion verbessert werden kann, und die dafür erforderlichen agrarpolitischen Instrumente dementsprechend anpassen.“

Der WBGU (1994) stellt sich die zentrale Frage „Wie kann die Ernährung weltweit gesichert und zugleich die anthropogene Nutzung der Böden, von Flora und Fauna so gestaltet werden, daß sie standortgerecht, nachhaltig und umweltschonend ist?“. Die landwirtschaftliche Produktion muss der Belastung der Böden angepasst sein und sollte weltweit vornehmlich dort erfolgen, wo sie nachhaltig mit verhältnismäßig geringen Umweltbelastungen, kostengünstig und ertragreich betrieben werden kann. Daraus ergeben sich folgende Leitlinien:

1. Die fruchtbaren Böden und ihre Produktivität sind langfristig zu sichern.

2. Auf den wenig fruchtbaren Böden ist die Produktion in nachhaltiger Weise zu erhöhen;

wo dies nicht möglich ist, weil erhebliche Degradation auftritt, ist die Nutzung zu reduzieren.

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