Seit dem Jahr 2006 ist die OeMAG ist für die Abwicklung der Förderungen (in Form der festgelegten Einspeistarife) zuständig. Es handelt sich um ein Gemeinschaftsunternehmen in Form einer Aktiengesellschaft, an der verschiedenen Unternehmen aus dem Bereich der Energieversorgung sowie Banken beteiligt sind. Größter Aktionär ist der Übertragungsnetzbetreiber Austrian Power Grid AG. Nähere Informationen zum Thema Förderungen sind im Bericht der AG 3 zu finden.
Diagramm 5: Eigentümerstruktur OeMAG. Quelle: OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG o. J. Eigene Darstellung
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Die vorliegende privatwirtschaftliche Organisationsform ist auf die Vorgaben des 2006 novellierten Ökostrom-‐Gesetzes zurückzuführen, die die Einrichtung einer Ökostrom-‐
Abwicklungsstelle in Form eines Public-‐Private-‐Partnership-‐Modell beinhalteten. (vgl.
OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG 2013, S. 6)
Der jährliche Einspeisetarif wird mittels Verordnung festgesetzt; der derzeit gültige ist in der Ökostrom-‐Einspeisetarifverordnung 2013 enthalten, die vom Bundeswirtschaftsminister erlassen wurde.
Land Niederösterreich
Das Amt der Landesregierung erteilt (oder verweigert) die elektrizitätsrechtliche, naturschutzrechtliche und luftfahrtbehördliche Bewilligung.
Die niederösterreichische Landesregierung um Landeshauptmann Erwin Pröll ist eine Befürworterin der Windkraft. Die diesbezügliche Strategie wird im NÖ Energiefahrplan 2030 vorgegeben, der 2011 vom Landtag beschlossen wurde. Dieser sieht einen kontinuierlichen Ausbau der erneuerbaren Energiequellen, unter anderem der Windkraft, vor und beinhaltet folgende quantitativen Zielvorgaben:
-‐ 50 Prozent erneuerbarer Anteil bei der Deckung des Gesamtenergiebedarfes bis 2020 (2011 lag der Anteil bei etwa 30 Prozent)
-‐ 100 Prozent erneuerbarer Anteil bei der Deckung des Strombedarfes bis 2015 (vgl. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung 2011, S. 7)
Innerhalb der erneuerbaren Energiequellen soll vor allem der Anteil der Windenergie steigen. (vgl. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung 2011, S. 13)
Die von der Landesregierung als “Energierevolution” bezeichnete zukünftige Entwicklung wird momentan jedoch von einem vorläufigen Widmungsstopp für Windkraftanlagen gebremst. Landeshauptmann Pröll erklärte diesen Schritt Anfang Mai 2013 folgendermaßen:
Unser Weg zur Energiewende ist irreversibel. Doch die Schlagschatten zu vieler Wind-
räder dürfen den Blick auf die ästhetische Landschaft nicht verstellen. (Der Standard 2013a)
Der Widmungsstopp im Frühjahr 2013 wurde als Sofortmaßnahme festgelegt, nachdem man sich entschlossen hatte, einen Zonierungsplan -‐ also ein Raumordnungsprogramm für die Windkraft-‐Eignungszonen -‐ zu erarbeiten. Dieser soll die Eignungszonen definieren, in denen die Errichtung von Windkraftanlagen in Zukunft erlaubt ist. Die Verdichtung bzw.
Vergrößerung bereits bestehender Windparks wird ebenfalls angestrebt. (vgl.
Niederösterreichischer Bauernbund o. J.)
Auf dieser Basis soll in verschiedenen Gebieten der Bau von Windkraftanlagen verboten werden, um das Orts- und Landschaftsbild zu schützen. Das Gesetz wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Team Stronach beschlossen. (ORF 2013)
Der Umweltdachverband begrüßte die einstweilige “Nachdenkpause”. Die Betreiberunternehmen sind ebenfalls grundsätzlich für die Erstellung des Zonierungsplanes, der Ihnen am Ende mehr Planungssicherheit gibt. Sie fordern aber eine schnelle Erarbeitung des Plans.
Solange der Zonierungsplan nicht in Kraft ist, werden lediglich bereits bewilligte (oder im UVP-‐Verfahren befindliche) Projekte umgesetzt. Neueinreichungen von Projekten sind nicht möglich. (vgl. Kurier 2013a)
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Der Zonierungsplan wird zurzeit vom Planungsbüro Knoll Consult erstellt. Erste Ergebnisse liegen bereits vor, noch im laufenden Jahr 2013 findet eine Begutachtung des ersten Teils des Planes statt (vgl. Dangl 2013).
Gemeinden
Die Gemeinden widmen die Flächen für WKA. Hauptakteurin ist die Baubehörde erste Instanz, also der/die BürgermeisterIn (oder der Magistrat in Städten mit eigenem Statut).
Eine pauschale Aussage, ob die niederösterreichischen Gemeinden nun BefürworterInnen oder GegnerInnen von Windparks sind, ist aufgrund der unterschiedlichen Standpunkte und Gegebenheiten nicht möglich. Die Zugehörigkeit des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin zu einer bestimmten Partei ist nicht direkt ausschlaggebend für die Position zum Thema Windkraft -‐ die ÖVP-‐geführten Gemeinden haben aber grundsätzlich (nicht zuletzt aufgrund der Position der Landespartei) eine eher positive Haltung zum Thema Windkraft (vgl. Felling 2013a).
Ökonomisch gesehen profitiert die Gemeinde von einem Windpark. Sie erhalten vom Betreiber/ der Betreiberin einmalige und jährliche Beiträge. Letztere können sich im Bereich von niedrigen fünfstelligen Euro-‐Beträgen befinden, der einmalige Betrag ist um einiges höher (vgl. Felling 2013a). Die Einnahmen aus der Kommunalsteuer sind hingegen nicht sehr relevant, da diese pro Arbeitsplatz anfällt und ein Windpark nur wenige dauerhafte Arbeitsplätze schafft.
Wie eine Gemeinde im konkreten Fall agiert, wird anhand der beiden Fallbeispiele noch ersichtlich gemacht. Jedenfalls ist es üblich, dass BetreiberIn und Gemeinden sogenannte Gestattungsverträge unterzeichnen. Diese sichern den BetreiberInnen auf eine bestimmte Zeit die Exklusivität zur Errichtung eines Windparks. Dieses Vorgehen ist aufgrund der finanziell belastenden Öffentlichkeitsarbeit, welche ja noch vor der Umwidmung notwendig ist, durchaus nachvollziehbar.
Regionale und zwischenstaatliche Initiativen
• Energie- und Umweltagentur Niederösterreich (eNu)
Die Energie-‐ und Umweltagentur Niederösterreich wurde gegründet, um das Energiesparen und den Ausbau von erneuerbaren Energieträgern voranzutreiben.
Windkraft ist nur eines von mehreren Themenfeldern. Auf der Homepage finden sich dazu nur wenige Beiträge. Da es sich aber um eine Organisation der NÖ Landesregierung handelt, wird ein ähnliches Agieren wie von Seiten der Politik erwartet. (vgl. Energie-‐ und Umweltagentur Niederösterreich 2013)
• Klima- und Energiemodellregionen
Die Klima-‐ und Energiemodellregionen sind ein Zusammenschluss mehrerer Gemeinden mit dem Ziel, erneuerbare Energien, wie Windkraft, auszubauen. Es sollen die regionalen Ressourcen genützt und die Energieeffizienz gesteigert werden. Die langfristige Vision ist ein energieautarkes Österreich. AnsprechpartnerIn jeder Modellregion ist ein/e RegionsmanagerIn. Die Mitgliedsgemeinden sind oft deckungsgleich mit denen einer LEADER Region und werden vom Klima-‐ und Energiefonds Österreich gefördert.
Im Wein-‐, und vor allem im Waldviertel sind fast alle Gemeinden Teil einer Klima-‐ und Energiemodellregion. Auch die Gemeinden der analysierten Fallbeispiele sind jeweils Teil einer solchen Region.
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Inwieweit der Bau von Windkraftanlagen auf die Klima-‐ und Energiemodellregionen zurückgeht, ist unklar. Von einem positiven Rückenwind für den Ausbau ist aber stark auszugehen.
Europäische Union
Die EU bzw. EU-‐Recht spielt im Bereich der Windenergie nur eine Nebenrolle. Grundsätzlich ist nationales Recht von Bedeutung. Zum Teil gibt die Union Rahmenbedingungen vor, beispielsweise mit der Richtlinie 2009/28/EG “zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen”. Diese beinhaltet das Ziel, bis zum Jahr 2020 den Anteil der erneuerbaren Energiequellen auf 20 Prozent des Gesamtenergieverbrauches anzuheben. (vgl.
Popp 2013)
Derzeit wird eine Abänderung der Umweltverträglichkeits-‐Richtlinie diskutiert, die beinhaltet, dass die optischen Auswirkungen von Windkraftanlagen künftig im UVP-‐
Verfahren stärker berücksichtigt werden sollten (vgl. Der Standard 2013b).
Neben ihrer Funktion als Rahmengesetzgeberin spielt die EU auch als Finanziererin von diversen länderübergreifenden Projekten zum Thema Windkraft eine Rolle, unter anderem innerhalb von Interreg-‐Programmen, beispielsweise beim dänisch-‐deutschen Projekt
“GADOW”, das die Zusammenarbeit im Bereich der Offshore-‐WKA zum Thema hat.
Indirekt beeinflusst die EU zudem durch die Schutzgebiets-‐Kategorie Natura 2000 die Standortwahl für Windkraftanlagen, auch wenn die Natura 2000 -‐ Gebiete letztlich von den Bundesländern definiert wurden (vgl. Umweltbundesamt o. J.). Die EU-‐Kommission hat dazu einen Leitfaden veröffentlicht, in dem Windkraftprojekte in Natura 2000 -‐ Gebieten nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden (vgl. IG Windkraft 2010). In Niederösterreich werden die Natura 2000 -‐ Gebiete bei der Suche nach Potentialflächen für WKA jedoch bereits von vornherein ausgeschlossen, wie dies in der ersten Studie von Knoll Consult geschah.