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Archiv "Hochschulen: Weiter Dissens über Studiengebühren" (14.06.2002)

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er Streit um das neue Hochschul- rahmenrecht geht in eine neue Runde. Der Bundesrat hat am 31.

Mai den Vermittlungsausschuss angeru- fen – ein Kompromiss ist allerdings noch nicht in Sicht. Zuviel muss beraten werden. „Das Gesetz bedarf einer grundlegenden Überarbeitung“, meint der Bundesrat und boykottiert die von der Bundesregierung noch vor der Wahl angestrebten Gesetzesänderungen. Da- bei kritisiert er alle vier wesentlichen Punkte des Sechsten Gesetzes zur Än- derung des Hochschulrahmengesetzes:

die rahmenrechtliche Verankerung der Studiengebührenfreiheit, die Über- führung von Bachelor- und Master-Stu- diengängen in Regelangebote, die ge- plante Übergangsregelung für befristet Beschäftigte an den Hochschulen und die bundesweite Bildung von Studie- rendenschaften.

Der Bundestag hatte den Gesetzent- wurf Ende April gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP beschlossen. An- geführt von Bayerns Wissenschaftsmini- ster Hans Zehetmair waren es nun auch die unionsgeführten Länder, die den Vermittlungsausschuss anriefen. Ihr Hauptkritikpunkt: die Studiengebühren- freiheit für das Erststudium. Dabei geht es nicht allein um die Sache; es handelt sich vielmehr um einen klassischen Kompetenzkonflikt zwischen Bund und Ländern. Selbst Zehetmair machte kein Hehl daraus, dass auch er gegen ein ko- stenpflichtiges Erststudium ist. Doch mit der rahmenrechtlichen Veranke- rung der Studiengebührenfreiheit über- schreite der Bund seine Gesetzgebungs- kompetenz, kritisierte er. Die Erhebung beziehungsweise Nichterhebung von Studiengebühren sei kein Gegenstand der Gesetzgebungskompetenzen des Bundes, meinte auch der Bundesrat.

Der Gesetzentwurf der Bundesregie- rung sieht eine Studiengebührenfreiheit für alle einstufigen Studiengänge (Di- plom, Staatsexamen, Magister, Bache- lor) sowie für konsekutiv-zweistufige Studiengänge vor, die zu einem berufs- qualifizierenden Abschluss führen. Bun- desforschungsministerin Edelgard Bul- mahn musste im Laufe des Gesetzge-

bungsverfahren jedoch bereits Abstri- che machen. Das Gesetz schreibt zwar ein Gebührenverbot vor, lässt den Län- dern jedoch einige Schlupflöcher. Sie haben das Recht, Ausnahmen vorzuse- hen. Sie können regeln, ob und in wel- chem Maße Zweitstudien, nicht-konse- kutive postgraduale Studien und weiter- bildende Studien gebührenpflichtig sein sollen. Für bestimmte Personengruppen können sie ebenfalls Studiengebühren festlegen. Die Gebühren pro Semester für Aufbau- und Zweitstudien in Sach- sen (307 Euro) und Bayern (511 Euro) sowie für Langzeitstudierende in Ba- den-Württemberg (511 Euro) wären so-

mit auch nach Verabschiedung des Ge- setzes legitim. Auch neue Modelle, wie Studienkonten oder Bildungsgutschei- ne, könnten die Länder einführen.

Bevormundet fühlen sich die Länder ferner durch die im Gesetz verankerte Verpflichtung, künftig an allen Hoch- schulen verfasste Studierendenschaften zu bilden. Damit überschreite der Bund seine Rahmengesetzgebungskompetenz, erklärte der Bundesrat.

Zudem erscheint dem Bundesrat die durch das Gesetz vorgesehene Über- führung von Bachelor- und Master-Stu- diengängen in das Regelangebot der Hochschulen verfrüht. Eine hochschul- übergreifende Qualitätssicherung der neuen Studiengänge werde derzeit noch erarbeitet.

Als unstrittig galt bisher die im Ge- setz enthaltene Übergangsregelung in Bezug auf befristete Arbeitsverträge

für Beschäftigte an Hochschulen. Bul- mahn hatte sie nach erheblichen Prote- sten gegen die fünfte Novelle des Hoch- schulrahmengesetzes in den neuen Ge- setzentwurf aufgenommen. Danach soll eine Übergangsfrist bis zum 28. Februar 2005 gelten. Die unionsgeführten Län- der begrüßen dies zwar, fordern jedoch eine längere Laufzeit. Über die Lösung der Konflikte kann nur spekuliert wer- den. Die SPD-regierten Länder hoffen auf eine Stimmenmehrheit im Vermitt- lungsausschuss, aber auch die unionsge- führten Länder sind optimistisch. Not- falls wollen sie vor dem Verfassungsge- richt klagen. Dr. med. Eva A. Richter P O L I T I K

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 24½½½½14. Juni 2002 AA1635

Hochschulen

Weiter Dissens über Studiengebühren

Der Bundesrat lehnte die sechste Novelle des Hochschulrahmengesetzes ab.

Medizinischer Fakultätentag

Forschungslandkarte Hochschulmedizin

Zahlreiche Universitäten werben mehr als 30 Prozent ihres Landeszuführungsbei- trags zusätzlich an Drittmitteln ein; deutliche Unterschiede bestehen zwischen den Universitäten hinsichtlich Anzahl und Qualität der Veröffentlichungen und Zahl der Studierenden pro Professor und der Höhe der Landeszuschüsse. Dies geht aus der Forschungslandkarte Hochschulmedizin hervor, die der Medizinische Fakultätentag gemeinsam mit dem Bundesforschungsministerium auf dem 63. Ordentlichen Medi- zinischen Fakultätentag vom 30. Mai bis 1. Juni in Berlin vorstellte. Die Datensamm- lung soll Strukturen, Leistungen, Kapazitäten sowie Forschungsschwerpunkte trans- parent machen und Politik, Forschungsförderern und Studenten als Entscheidungs- hilfe dienen. Die Landkarte wird in den nächsten Tagen veröffentlicht und soll alle vier Jahre aktualisiert werden.

Der Medizinische Fakultätentag begrüßte ferner die Reform des Medizinstudi- ums durch die Verabschiedung der neuen Approbationsordnung und die Abschaf- fung des AiP. (Interview mit dem Präsidenten dazu in einem der nächsten Hefte)

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