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P 077/2003 STA 20. August 2003 42C
Postulat
2290 Pauli, Nidau (FDP) Gerber, Biel (SP) Renggli, Biel (FDP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 28.02.2003
Offizielle Sprache der Bürgerinnen und Bürger im Seeland
Der Regierungsrat wird gebeten, die Möglichkeit der Schaffung von Rechtsgrundlagen zu prüfen, die folgende Grundsätze enthalten würden:
1. Die im Stimmregister angegebene Sprache ist ausschlaggebend, um zu bestimmen, ob eine Person deutsch- oder französischsprachig ist.
2. Diese Regel gilt, um zu bestimmen, ob eine Person im Amtsbezirk Biel und im künftigen Wahlkreis Biel-Seeland zur frankophonen Bevölkerung zählt oder nicht.
Begründung:
Das Rechtsgutachten von Prof. Ulrich Zimmerli vom 21. Januar 2003 in Bezug auf verfassungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Status des zweisprachigen Amtsbezirks Biel bestätigt die Notwendigkeit, die offizielle Sprache der Bürgerinnen und Bürger des Amtsbezirks Biel zu definieren. Es braucht eine Definition, die Artikel 4 und 6 der Kantonsverfassung gerecht wird und die auf die Wählerschaft des Wahlkreises Biel-Seeland ausgedehnt werden sollte.
Wenn in Übereinstimmung mit den laufenden Arbeiten im Zusammenhang mit dem Sonderstatut des Berner Juras den Welschen im Amtsbezirk Biel Sonderrechte eingeräumt werden sollen, wird man genau wissen müssen, wer zu den Betroffenen gehört. Dasselbe gilt auch für die welschen Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis Biel-Seeland.
Die Selbstbestimmung ist der demokratische Grundsatz, der in diesem Zusammenhang zu respektieren ist. Aus diesem Grund kann nur das Stimmregister die einzig gültige Referenz sein, da dieses den Wählerinnen und Wählern sowie den neuen Bürgerinnen und Bürgern je nach sprachlichen und kulturellen Affinitäten die freie Sprachwahl lässt.
Antwort des Regierungsrates
Es wird zunächst um die Abklärung der Frage gehen, ob das Stimmregister für das angestrebte Ziel überhaupt ausschlaggebend sein kann. Weiter muss geprüft werden, ob die beantragte Lösung auch angemessen wäre. Und schliesslich wird auch die Opportunität dieser Lösung analysiert werden müssen, da nicht sicher ist, ob die Zugehörigkeit zur französischen Sprachgemeinschaft ihm Rahmen der Gesetzesvorlage, die dem Grossen Rat vorgelegt wird, überhaupt bestimmt werden muss.
Der Regierungsrat ist bereit, innert nützlicher Frist zu prüfen, ob und wie die verlangte Rechtsgrundlage zu schaffen ist.
Antrag: Annahme.
An den Grossen Rat