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Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung / Gestaltung Großstadtzoo. ihre Bürgerinnen und Bürger für. funktioniert, müssen sich auch

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(1)

 WEHRHAFTE   DEMOKRATIE 

Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung / Gestaltung – Großstadtzoo

Der demokratische Staat darf sich gegen seine Feinde wehren.

Er kann zum Beispiel demokratiefeindliche Parteien

und Vereine verbieten. In einem Rechtsstaat können

diese aber gegen ein Verbot klagen. Damit eine Demokratie funktioniert, müssen sich auch ihre Bürgerinnen und Bürger für

sie engagieren.

(2)

 VERFASSUNG 

Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung / Gestaltung – Großstadtzoo

Die deutsche Verfassung ist das Grundgesetz. Es regelt unser

Zusammenleben: welche Rechte wir gegenüber dem Staat haben,

wie der Staat organ isiert ist

und welche Einrichtungen er

hat. Die Bundes länder haben

eigene Verfassungen. Besteht zwischen Landesverfassung und Grundgesetz ein Konflikt, gilt

das Grundgesetz.

(3)

 RECHTSSTAAT 

Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung / Gestaltung – Großstadtzoo

In einem Rechtsstaat haben die Menschen Grundrechte, die der

Staat achtet und schützt . Die

Regierung, die Parlamente, die

Verwaltung und die Recht sprechung

müssen sich an Gesetze halten. Gesetze dürfen nicht gegen die

Verfassung verstoßen.

(4)

 GRUNDRECHTE 

Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung / Gestaltung – Großstadtzoo

Grundrechte sind grundlegende Rechte, die Menschen gegenüber dem Staat haben. Sie sind im Grundgesetz

in den Artikeln 1 bis 19 festgelegt. Ein Großteil der Grundrechte

sind Menschenrechte, die allen Menschen zustehen, zum Beispiel der Schutz der Menschenwürde und die Meinungsfreiheit.

Einige gelten nur für Menschen mit

deutscher Staats bürgerschaft, wie das Recht, sich frei in Deutschland

zu bewegen und das Recht auf freie

Berufswahl.

(5)

 GEWALTENTEILUNG 

Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung / Gestaltung – Großstadtzoo

Gewaltenteilung bedeutet,dass nicht eine Person oder Institution

allein bestimmen kann, sondern die Macht mit anderen teilen muss. Das soll verhindern,

dass Macht miss braucht wird.

In Deutschland teilt sich die Staatsgewalt in drei Teile

auf: Legislative (gesetzgebende

Gewalt), Exekutive (ausführende oder vollziehende Gewalt) und

Judikative (recht sprechende Gewalt).

(6)

 FREIHEITLICHE   DEMOKRATISCHE   GRUNDORDNUNG 

Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung / Gestaltung – Großstadtzoo

Als freiheitliche demokratische

Grundordnung werden die

unabänder lichen wichtigsten

Grundsätze der Demokratie in Deutschland bezeichnet. Zum Beispiel: die Wahrung der Menschenrechte, die Unabhängigkeit der Gerichte,

das Mehrparteienprinzip und das Recht des Volkes, in regelmäßigen allgemeinen Wahlen zu bestimmen,

wer es regieren soll.

(7)

 FÖDERALISMUS 

Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung / Gestaltung – Großstadtzoo

Der Föderalismus ist ein

Ordnungsprinzip der Bundes republik

Deutschland. Danach ist sie ein Zusammenschluss (Bund) von derzeit 16 Bundesländern. Der Bund und die Länder sind für

unter schiedliche Politikbereiche verantwortlich. Für die

Außenpolitik und Verteidigung ist zum Beispiel der Bund und für

Bildungs- und Kultur politik sind die Länder zuständig.

(8)

 DEMOKRATIE 

Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung / Gestaltung – Großstadtzoo

Demokratie ist eine Staatsform. Das Wort bedeutet »Herrschaft des Volkes«. In Deutschland bestimmt das Volk durch

Wahlen, Bürger entscheide

und zivilgesellschaftliches Engagement mit. Zentrale Elemente

unserer Demokratie sind die Verfassung, der Rechtsstaat und

die Gewaltenteilung.

(9)

 DIREKTE 

 DEMOKRATIE 

Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung / Gestaltung – Großstadtzoo

In der direkten Demokratie entscheiden die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar selbst in politischen Angelegenheiten, zum Beispiel in Volksabstimmungen.

In Deutschland geschieht das vor allem auf der Ebene der Bundesländer und in den Kommunen. Auf Bundesebene

sind nur bei der Neuordnung des Bundesgebietes oder bei einer neuen Verfassung Volksentscheide

vorgesehen.

(10)

 REPRÄSENTATIVE   DEMOKRATIE 

Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung / Gestaltung – Großstadtzoo

In einer repräsentativen Demokratie werden die Bürgerinnen

und Bürger von Abgeordneten vertreten (repräsentiert), die sie für eine bestimmte Zeit wählen.

Die Bundesrepublik Deutschland ist eine repräsentative Demokratie. In den Bundesländern und Kommunen gibt es aber auch Elemente der

direkten Demokratie.

(11)

  ZIVILGESELLSCHAFT  

Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung / Gestaltung – Großstadtzoo

Zivilgesellschaft bedeutet

Bürgergesellschaft.

Die Bürgerinnen und Bürger übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und andere Menschen. Beteiligen können

sie sich vielfältig: durch die

Teilnahme an Wahlen oder Volksentscheiden sowie durch die Mitarbeit in Parteien, Vereinen, Bürgerinitiativen, der Schülervertretung, im Elternrat oder im Seniorenbeirat

der Gemeinde.

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