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Mittwoch (Vormittag), 19. März 2014 Finanzdirektion 70 2013.0926 Gesetz Gesetz über den Fonds zur Deckung von Investitionsspitzen (Investitionsfondsgesetz, InvFG) (Änderung)

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Sitzungstitel7 2013.0926 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Vormittag), 19. März 2014

Finanzdirektion

70 2013.0926 Gesetz

Gesetz über den Fonds zur Deckung von Investitionsspitzen (Investitionsfondsgesetz, InvFG) (Änderung)

Beilage Nr. 15 1. Lesung

Ordnungsantrag Markus Meyer, Roggwil (SP) Verschiebung in eine spätere Session

Die Änderung des Gesetzes über den Fonds zur Deckung von Investitionsspitzen (Investitions- fondsgesetz) ist für die laufende Session traktandiert. Die vorberatende Kommission hat dieses Ge- setz zu einem Zeitpunkt behandelt, als sie aufgrund der Hochrechnung des Kantons von einem De- fizit für 2013 von 170 Mio. Franken ausgehen musste. Nun weist die definitive Rechnung einen Überschuss von 157 Mio. Franken aus. Dies und auch die dadurch veränderten Prognosen für künf- tige Jahre (Tilgung Defizitvortrag) verändert die Ausgangslage für die Diskussion. Es macht Sinn, dass die vorberatende Kommission sich in Kenntnis dieser Fakten nochmals mit dem Geschäft be- fasst. Aus diesem Grund ersuchen wir um Verschiebung des Traktandums.

Markus Meyer, Roggwil (SP). Warum dieser Antrag? Als Mitglied der vorberatenden Kommission habe ich mich vorerst nicht gross engagiert und gekümmert, weil ich davon ausgegangen bin, dass die finanzielle Lage des Kantons, wie sie damals von der Finanzdirektorin geschildert wurde, eine Diskussion mehr oder weniger obsolet macht, sind wir doch von einem satten Defizitvortrag von 170 Mio. Franken in der Rechnung ausgegangen. Jetzt stelle ich einen Überschuss von 157 Mio.

Franken fest. Damit bringen wir den Defizitvortrag fast ganz weg. Vor diesem Hintergrund lohnt es sich, uns noch einmal die Chance zu geben, über das Gesetz und die faktische Abschaffung des Fonds nachzudenken.

Ich habe nachgelesen, was 2009 gesagt worden ist, als der Fonds geschaffen wurde. Mit einem gewissen Schmunzeln habe ich zur Kenntnis genommen, dass der Parteipräsident der Grünen, kaum waren die Grünen Regierungspartei, Emile de Girardin zitierte und sagte, «gouverner c’est prévoir». Im Zusammenhang mit diesem Fonds ist dies tatsächlich ein guter Satz. Ich möchte einen Mann zitieren, der weniger verdächtig ist, nämlich den damaligen Finanzdirektor Urs Gasche. Er sagte damals: «Diese Gesetzesvorlage ist keineswegs ein Kind der aktuellen Konjunktur. Vielmehr ist sie eine Folge der Feststellung, die wir nach der Einführung der Schuldenbremse machten. Wir bewegen uns tendenziell auf einen Investitionsstau zu.» Am Beispiel der Unwetterereignisse zeigte Urs Gasche, was dies bedeutet: Damals konnte man sie dank der Rückstellungen noch bewältigen.

Jetzt kommt etwas, das wir in der FIKO nicht diskutiert haben: Wir werden das Rechnungsmodell umstellen auf HRM2, in welchem solche Rückstellungen nicht mehr möglich sein werden. Wir ha- ben also die Möglichkeit einer Art des Vorsparens – buchhalterisch oder mit einem Fonds – nicht mehr. Illustriert am Beispiel, das Urs Gasche damals brachte, heisst dies: Wir können ein Auto mit einem Leasing- oder Kreditvertrag kaufen; wir können aber nicht mehr vorsparen, das Geld nicht mehr auf die Seite legen und das Auto dann erwerben, wenn wir es vermögen. Die gute Möglich- keit, Geld auf die Seite zu legen, um in den schlechten Jahren eine Investitionsspitze abzudecken, gibt es nicht mehr. Urs Gasche sagte weiter: «Es geht auch nicht um einen Fonds, wie wir ihn sonst kennen. Ich teile die Ablehnung solcher Fonds. Es geht wirklich darum, dass in der Kompetenz des Grossen Rates Mittel, die in einem Jahr als Überschuss anfallen, beiseite gelegt werden, um in Fol- gejahren wichtige Investitionen trotz der Schuldenbremse tätigen zu können. Um etwas anderes geht es nicht.»

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Wir müssen uns die Chance geben, noch einmal gut zu überlegen, ob wir auf diese Möglichkeit tat- sächlich verzichten wollen, ob wir uns bezüglich Investitionen wirklich so einengen wollen. Ich hoffe sehr, dass wir uns diese Reflexion noch einmal ermöglichen, wenn schon ein grüner Parteipräsi- dent, ein BDP-Finanzdirektor mit SVP-Vergangenheit und ein Linker dafür votierten. Ich bitte Sie, dem Ordnungsantrag zuzustimmen und die Beratung des Gesetzes in eine vielleicht etwas weniger hektische Zeit zu verschieben.

Präsident. Wir reden nur über den Verschiebungsantrag und nicht inhaltlich.

Jürg Iseli, Zwieselberg (SVP), Präsident der Finanzkommission. Der Ordnungsantrag Markus Meyer ist gleichbedeutend mit einem Rückkommen auf einen Entscheid der Finanzkommission. Die Finanzkommission hat am Dienstag mit grossem Mehr beschlossen, am Ablauf festzuhalten und den Ordnungsantrag nicht zu unterstützen.

Warum kein Verschieben? Das jetzige Parlament hat vier Jahre lang mit diesem Investitionsspitzen- fonds arbeiten können; wir wissen, wie er angewendet wird. Aber es wäre wahrscheinlich schlecht, dies dem neuen Parlament zu übergeben. Die Entscheidung, die man 2008 getroffen hat, und die Verlängerung, die jetzt entschieden werden soll, sind für mich Grund genug, es in der jetzigen Ses- sion zu tun und die inhaltliche Debatte jetzt zu führen. Ich bitte Sie, den Ordnungsantrag abzuleh- nen.

Hans Rudolf Feller, Steffisburg (FDP). Wir sind etwas erstaunt über diesen Ordnungsantrag und sind nicht ganz so sicher, was sich Herr Meyer davon verspricht. Herr Meyer ist sonst eher einer der Besonnenen, Pudi Latour würde wahrscheinlich sagen: Herr Meyer, so geht das nicht! Der Antrag ist nicht besser als die beiden von gestern. Man will den Ablauf bei einem Geschäft umkehren, das eigentlich reif ist. Es geht nur um den Zeitpunkt, und der ist jetzt gekommen. Um auf das von Mar- kus Meyer erwähnte Zitat zurückzukommen: Ein guter Kollege von mir sagt jeweils, «gouverner c’est goudronner».

Als wir im letzten Sommer den Abbau des Defizits 2012 verschoben haben, war dies begründet, beim Investitionsfondsgesetz ist die Verschiebung nicht begründet, denn es gibt keine neue Aus- gangslage. Die Finanzkommission hat en connaissance de cause entschieden; sie wusste um den Finanzhaushalt. In ein paar Monaten werden wir nicht schlauer sein als heute, im Gegenteil. Die Finanzlage ist heute nicht grundsätzlich anders als zum Zeitpunkt, da wir den Fonds beschlossen haben. Um über die Verlängerung entscheiden zu können, ist es eigentlich nicht wichtig, ob wir 150 Mio. Franken im Plus oder im Minus sind. Wir entscheiden nicht über die Finanzlage, sondern über den Fonds. Die FDP lehnt den Ordnungsantrag ab und bittet Sie, dies ebenfalls zu tun.

Natalie Imboden, Bern (Grüne). Im Gegensatz zum Vorredner ist die grüne Fraktion klar der Mei- nung, dass sich die Ausgangslage geändert hat. Der Rechnungsabschluss 2013 ist anders als er- wartet. Daher ist es wichtig, uns noch einmal die Frage zu stellen, ob das Geschäft nicht gescheiter in die Kommission zurückzugeben sei und es en connaissance de cause noch einmal anzuschauen.

Der Antrag ist begründet, weil sich die Rahmenbedingungen verändert haben, die Ausgangslage eine andere ist. Als die Kommission diskutierte, wusste man nicht, dass der Rechnungsabschluss so gut sein wird. Wir wussten auch nicht, dass die Investitionen im letzten Jahr abgenommen ha- ben. Es waren 592 Mio. Franken budgetiert, real getätigt wurden 551 Millionen, also rund 10 Pro- zent weniger, und das in einer Situation, in der der Kanton in die Zukunft investieren sollte. Ich erin- nere nur an den Campus Biel und den öffentlichen Verkehr.

Wir werden dem Ordnungsantrag zustimmen und bitten die bürgerlichen Parteien, im Wissen über den Abschluss 2013 noch einmal über die Bücher zu gehen. Man kann jetzt sagen, das Parlament ändere sich, aber wenn sich die Rahmenbedingungen ändern, gehen die Fakten vor. Ich nehme an, dass die neuen Grossrätinnen und Grossräte durchaus die Kompetenz haben, einen Entscheid zu fällen. Ein paar Bisherige werden ja auch noch dabei sein.

Hans Kipfer, Thun (EVP). Für die EVP ist es ganz einfach: der Investitionsspitzenfonds ist eine Systemfrage und keine Ergebnisfrage. Deshalb besteht für uns auch mit dem Rechnungsabschluss 2013 keine neue Ausgangslage. Das Geschäft ist beschlussreif und soll nicht verschoben werden.

Die EVP lehnt den Ordnungsantrag ab.

Dieter Widmer, Wanzwil (BDP). Der Antragsteller geht meines Erachtens von einer falschen An-

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nahme aus. Das Ergebnis der Jahresrechnung hat mit der Institution des Fonds wenig oder nichts zu tun. Es geht um den Grundsatz, ob man diesen Fonds will oder nicht. Die BDP-Fraktion hat sei- nerzeit lange abgewogen, ob sie dem Gesetz zustimmen soll oder nicht. Sie konnte sich dann damit anfreunden, sagte aber schon damals, die Befristung sei ein taugliches Mittel und solle nicht verlän- gert werden. Wir bleiben bei dieser Meinung und bitten Sie, den Ordnungsantrag abzulehnen.

Fritz Wyss, Wengi (SVP). Die Voten meiner Vorredner stimmen so nicht. Als wir das Geschäft in der FIKO behandelten, wussten wir ganz klar, dass die Rechnung besser abschliessen wird; wir kannten lediglich die genaue Höhe nicht. Es geht um das System und nicht um die Rechnung. Die SVP-Fraktion lehnt den Ordnungsantrag klar ab.

Franziska Schöni-Affolter, Bremgarten (glp). Ich wusste gar nicht, dass Sie derart begriffsstutzig sind. Die Absicht Markus Meyers ist klar: er möchte den Investitionsfonds auf irgendeine Art retten.

Das möchten wir auch. Die Begründung, wir hätten jetzt einen besseren Jahresabschluss, ist das eine. Es gibt aber noch eine andere; ich verzichte darauf, sie zu erwähnen. Die glp-CVP-Fraktion ist klar der Meinung, dass der Kanton, wenn er sich auf der einen Seite mit der Schuldenbremse Fes- seln auferlegt, auf der anderen Seite eine Möglichkeit haben muss, wenn es ihm gut geht, einen gewissen Teil des Gewinns auf die hohe Kantone zu legen und nicht alles zur Schuldentilgung ver- wenden zu müssen. Wir brauchen eventuell irgendwann einmal den Notgroschen, sei es wegen eines Unwetters oder wenn plötzlich ein Grossauftrag erfüllt werden müsste, bei dem wir vom Bund her Geld erhielten, falls unsere Staatskasse nicht leer ist. Ich bitte Sie, dem Ordnungsantrag zuzu- stimmen, damit wir uns en connaissance de tout noch einmal überlegen können, ob es nicht gut wäre, auf den Fonds zurückgreifen zu können.

Jakob Schwarz, Adelboden (EDU). Unsere Fraktion ist erstaunt, dass so viele inhaltliche Voten zugelassen werden. Es geht um einen Ordnungsantrag. Deshalb halte ich mich kurz. Wir erleben eine regelrechte Inflation von Ordnungsanträgen. Inflation ist aus Sicht der EDU nicht gut. Wir be- vorzugen den ordentlichen Weg der parlamentarischen Beratung, deshalb werden wir dieses Be- gehren ablehnen.

Präsident. Wir stimmen über den Ordnungsantrag ab. Wer ihn annehmen will, stimmt Ja, wer ihn ablehnt, stimmt Nein.

Abstimmung (Ordnungsantrag)

Der Grosse Rat beschliesst:

Ablehnung

Ja 51

Nein 88

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