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Dienstag (Vormittag), 25. März 2014 Finanzdirektion 70 2013.0926 Gesetz Gesetz über den Fonds zur Deckung von Investitionsspitzen (Investitionsfondsgesetz, InvFG) (Änderung)

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Sitzungstitel7 2013.0926 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Dienstag (Vormittag), 25. März 2014

Finanzdirektion

70 2013.0926 Gesetz

Gesetz über den Fonds zur Deckung von Investitionsspitzen (Investitionsfondsgesetz, InvFG) (Änderung)

Beilage Nr. 14 Fortsetzung

Eintretensdebatte

Präsident. Am letzten Donnerstag stellte uns der FIKO-Präsident die Vorlage vor, und wir kommen jetzt zur Eintretensdebatte zu diesem Geschäft. Ich bitte die Fraktionen, sich zu melden. – Will nie- mand reden? – Doch noch. Zu Beginn die Sprecherin der Grünen, Frau Imboden.

Natalie Imboden, Bern (Grüne). Dieses Geschäft braucht offenbar einen gewissen Anlauf. Ich steige gerne ein. Sie kennen die Ausgangslage: Der Kanton Bern hat eine sehr restriktive Schul- denbremse. Das zeigte Herr Professor Müller – allen bekannt aus dem ASP-Bericht – in seinen Darstellungen nochmals auf. Schaut man genau hin, stellt man fest, dass wir Bernerinnen und Ber- ner darin Schweizermeister sind. Das war einer der Gründe im Jahr 2009 – als die Regierung zu- sammen mit dem damaligen Finanzdirektor, Herrn Gasche, den Fonds zur Deckung von Investiti- onsspitzen dem Parlament vorlegte – dass er von diesem kontrovers diskutiert wurde, gleich wie es heute wieder eine kontroverse Diskussion geben wird. Ich zitiere ein Bonmot von Herrn Gasche aus der damaligen Debatte zur ersten Lesung: «Die Schuldenbremse will Schulden verhindern, nicht Investitionen.» Darum geht es; deshalb unterstützt die grüne Fraktion ganz klar, das Instrument des Investitionsspitzenfonds beizubehalten. Das erachten wir als essenziell für die Entwicklung unseres Kantons. Wir brauchen Investitionen, um zukunftsfähig zu sein. Die Gegner werden argumentieren, mit oder ohne Fonds werde man gleich viel investieren. Das mag in der Summe vielleicht stimmen, doch ist uns wichtig, dass man Investitionen dann tätigen kann, wenn sie sachlich notwendig sind, und auch in Zeiten knapper Budgets.

Seien wir uns bewusst, dass in diesem Kanton grosser Investitionsbedarf besteht. Der Campus Biel im Bereich der Fachhochschule, ein bildungspolitisch, aber auch wirtschaftspolitisch zentrales Pro- jekt für unseren Kanton, ist eine grosse Investition. Wir meinen, genau für solche Investitionen brauche es den Fonds. Aber auch im Bereich Verkehr, Erschliessung des Kantons, Infrastrukturen steht einiges an. Und schliesslich wissen wir auch, welche Kapriolen der Klimawandel schlägt. Hof- fen wir zwar, es komme anders, müssen wir doch befürchten, wieder mit Unbill konfrontiert zu wer- den, nämlich mit Unwettern und Hochwasser.

In der Rechnung 2013, die wir in diesem Parlament demnächst diskutieren werden, stellen wir fest, dass der Kanton Bern die Investitionen um 10 Prozent reduzierte; es sind zehn Prozent weniger als budgetiert. Für uns Grüne ist das eine kurzfristige Politik. Natürlich haben wir die ASP diskutiert, Sparmassnahmen, doch müssen wir genau dort investieren können, wo es nötig ist. Wollen wir den Kanton Bern voranbringen, dürfen wir keine Denkbremse einschalten – dies an die Adresse der BDP, die 2009 mithalf, den Investitionsfonds zu schaffen! Kämen wir heute zu einem anderen Schluss, würden wir das sehr bedauern. Für die Grünen ist es aus wirtschaftspolitischen, aber auch gesellschaftspolitischen Gründen eine zukunftsfähige Investition. Wir sind dafür, den Fonds beizu- behalten, und treten darum nicht auf die Investitionsbremse ein. Ich appelliere an die bürgerlichen

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steht, sondern zukunftsfähig Investitionen tätigen kann.

Béatrice Stucki, Bern (SP). Die Vereine machen es, die KMU machen es und auch die Konzerne:

Rückstellungen. Der Volksmund würde dazu sagen: «Spare in der Not, so hast du in der Zeit.» Bei der öffentlichen Hand sind Rückstellungen nicht sehr üblich. Deshalb sind Fonds das geeignete Mittel, um längerfristig und für spezielle Aufgaben, aber noch nicht konkrete Projekte Gelder zu spa- ren. Es kann eine einzige Anschaffung betreffen oder, wie mit dem vorliegenden Fonds vorgesehen, Investitionen können damit auch dann finanziert werden, wenn kein Eigenkapital vorhanden ist, die Einnahmen sinken oder die Finanzlage zu schlecht ist. Die Gegner des Fonds sagen heute wie be- reits in der Debatte 2009, damit werde die Schuldenbremse umgangen. Wir sehen das anders.

Dank dieses Fonds kann der Kanton Bern trotz der Schuldenbremse wichtige oder dringende Inves- titionen tätigen, beispielsweise bei Naturkatastrophen. Von diesem Fonds profitiert der ganze Kan- ton. Er kann daraus nicht nur Strassen sanieren, Gebäude um- oder sogar neu bauen, Schutzbau- ten in Bergregionen oder Hochwassermassnahmen finanzieren, sondern er profitiert auch indirekt.

Weil die Hoch- und Tiefbaufirmen und all jene, die für die Installationen und Ausrüstungen zuständig sind, Aufträge erhalten, profitiert der Kanton einerseits von den Steuereinnahmen, die sie generie- ren, anderseits aber auch von den Arbeitsplätzen, die dort geschaffen oder erhalten werden können – manchmal gerade in Zeiten schlechter Auftragslage. Die SP-JUSO-PSA-Fraktion beurteilt die Vor- lage also als ganzheitlich und breit und nicht als blosses Finanzgeschäft. Ihre volkswirtschaftliche Bedeutung ist gross. Deshalb befürworten wir ganz klar Eintreten auf die Vorlage und damit die un- befristete Verlängerung des Fonds, wie wir es bereits 2009 taten. Wir sind überzeugt von seiner Wichtigkeit und Bedeutung, deshalb werden wir auch – das nehme ich bereits jetzt voraus – dem Antrag der Grünen zustimmen, falls wir überhaupt auf das Geschäft eintreten werden.

Zum Schluss noch ein Zitat, liebe Kolleginnen und Kollegen: «Es geht wirklich darum, dass in der Kompetenz des Grossen Rates Mittel, die in einem Jahr als Überschuss anfallen, beiseitegelegt werden, um in Folgejahren wichtige Investitionen trotz der Schuldenbremse zu tätigen. Um etwas anderes geht es nicht.» Dieses Zitat stammt von Herrn Urs Gasche, der als Finanzdirektor damals den Investitionsspitzenfonds mit Verve vertrat. Er war ein vehementer Befürworter, wie aus dem Zitat und seinem damaligen Votum hervorgeht. Er hielt ein Plädoyer von mehr als einer in ganz kleiner Schrift geschriebenen A4-Seite. Ich habe es bei mir, falls sich jemand von Ihnen dafür inte- ressiert. Er war wirklich ein grosser Befürworter. Die SP-JUSO-PSA-Fraktion will eintreten auf die- ses finanzpolitisch wie auch wirtschaftlich bedeutende Geschäft. Wir wollen den Fonds weiterfüh- ren, unbefristet oder allenfalls auch befristet auf fünf Jahre. Ich bitte Sie, darauf einzutreten.

Hans Kipfer, Thun (EVP). Wir diskutieren hier darüber, ob wir ein Instrument weiterführen wollen, das wir 2010 einführten. Bei der Einführung sprach sich die EVP-Fraktion im Sinn des Vorsparens für die Schaffung des Investitionsspitzenfonds aus. Und jetzt wiederhole ich das vorher angeführte Zitat in der richtigen Reihenfolge: «Spare in der Zeit, so hast du in der Not.» In der Zwischenzeit haben wir mit diesem Instrument Erfahrungen gesammelt und können beurteilen, ob es in nützlicher Form weitergeführt werden soll. Ich nehme es vorweg: Die EVP-Fraktion ist zum Schluss gekom- men, dass eine Verlängerung keinen zusätzlichen Nutzen bringt; deshalb lehnt sie Eintreten auf das Geschäft ab.

Um die Situation beurteilen zu können, müssen wir uns zuerst über die Ziele im Klaren sein. Welche finanzpolitischen Ziele in Bezug auf die Investitionsrechnung erachtet die EVP als relevant? Erstens wollen wir eine Verstetigung der Investitionen auf zahlbarem Niveau. Zweitens wollen wir einen kon- tinuierlichen Schuldenrückbau bis unter die definierte Schuldenquote von 12 Prozent. Am liebsten würden wir Eigenkapital aufbauen, doch davon sind wir noch ein ganzes Stück entfernt. Deshalb beschränken wir uns vorerst auf das Ziel der Schuldenquote von 12 Prozent.

Die EVP bekennt sich deshalb ausdrücklich auch zu den verfassungsmässigen Zielen und Instru- menten der Schuldenbremse auf der Investitionsrechnung. Um zu beurteilen, ob wir das Instrument des Investitionsspitzenfonds weiterhin brauchen, um diese Ziele zu erreichen, müssen wir die bishe- rige Wirkung analysieren. Ziehe ich die Voten und Stellungnahmen, auch den Ordnungsantrag von letzter Woche in Betracht, kann ich die bisherige Wirkung in drei Stichworten zusammenfassen:

Verwirrung, Verschuldung und Illusion. Zur Illusion: Ich werde den Eindruck nicht los, dass etliche hier den Investitionsspitzenfonds als wunderbare Mittelvermehrung einschätzen. Dank des Investiti- onsspitzenfonds sollen auf einmal wie von Geisterhand Mittel für kommende Grossprojekte vorhan- den sein. Realität ist aber, dass wir hier nur von Mittelverwendung, nicht aber von Mittelvermehrung reden. Alles andere ist Illusion. Das führt dazu, dass durch den Investitionsspitzenfonds die Ver-

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schuldung eben zunimmt. Buchhalterisch führt in der heutigen Lage ohne Eigenkapital jede Ent- nahme aus dem Investitionsspitzenfonds zu einer Neuverschuldung. Damit schlagen wir, wie bereits gesagt, der Schuldenbremse ein Schnippchen. Eine höhere Verschuldung ist möglich als sie bei der Einlage abgebaut wurde. Drittens ist die Verwirrung komplett, wenn wir die Gelder aus dem Investi- tionsspitzenfonds nicht gezielt für Grossprojekte einsetzen, sondern über mehrere Jahre verteilen.

Wer soll hier noch die Übersicht behalten?

Können wir die genannten Finanzziele – Verstetigung der Investitionen und Schuldenrückbau – auch ohne Investitionsspitzenfonds erreichen? Welche Alternative bietet sich uns? Sie liegt in einer konsequenten Anwendung der verfassungsmässigen Schuldenbremse auf der Investitionsrech- nung. Das deckt sich mit den Zielen der EVP. In erster Linie müssen wir eine Schuldenquote unter 12 Prozent erreichen. Der Schuldenrückbau ist ein klares Ziel, das aber bei Weitem noch nicht er- reicht worden ist. Trotz des positiven Jahresergebnisses 2013 von über 150 Mio. Franken reicht es nur für einen Schuldenrückbau um ungefähr 40 Mio. Franken. Daran ist etwas falsch.

Auf dem Weg des Schuldenrückbaus müssen wir die Investitionen verstetigen und auf einem Ni- veau einpendeln, das mit den vorhandenen Mitteln und nicht mit Illusionen bezahlbar ist. Was nun, wenn wir – wie erwähnt – mit ausserordentlichen Ereignissen konfrontiert werden oder für unsere Zukunft wichtige Grossinvestitionen anstehen? Genau hier setzen die ergänzenden Bestimmungen der Schuldenbremse auf der Investitionsrechnung ein. Für Konsumausgaben gelten sie nicht, für Investitionen in unsere Zukunft hingegen schon. Mit explizitem Beschluss können wir eine Ver- schuldung zulassen, eine Kompensation auf acht Jahre verlängern oder sogar ganz darauf verzich- ten. Aus der Sicht der EVP sind das griffige, passende Instrumente, die weder Verwirrung noch Illu- sion stiften, aber einen bewussten Entscheid von uns im Rat verlangen.

Wir sind also nicht für Eintreten, nicht dafür, den Investitionsspitzenfonds zu verlängern. Doch gilt es nun gescheit umzugehen mit den darin verbliebenen Einlagen, sie möglichst noch auf Grossprojek- te zu verteilen. Bei der Aufhebung des Fonds werden die Einlagen in die Jahresrechnung zurück- fliessen. Auch das kann man steuern und nötigenfalls auf mehrere Jahre verteilen.

Zusammenfassend: Die EVP tritt nicht auf eine Verlängerung ein. Die Erfahrung zeigt, dass der Fonds mehr Verwirrung als Nutzen bringt und dass die bestehenden Instrumente genügen, um die definierten Finanzziele zu erreichen.

Jakob Schwarz, Adelboden (EDU). Die EDU-Fraktion kommt eigentlich zum gleichen Schluss, doch möchten wir uns etwas kürzer halten, weil wir ja noch in der Eintretensdebatte sind. Wenn ich sage, dass die EDU-Fraktion seit jeher ein grundsätzliches Problem mit Fonds hat, erzähle ich hier nichts Neues. Fondsgelder sind in den allermeisten Fällen eine unnötige Bindung finanzieller Mittel, die den finanziellen Spielraum einengt. Zudem werden diese Gelder dem Spardruck entzogen. Eine echte Prioritätensetzung wird verhindert, weil aus Fonds immer wieder Geld ausgegeben wird, da es in dieser Kasse noch Geld hat, während die «normale» Kasse häufig leer ist. Mit dem vorliegen- den Fonds kann auch die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse ausgehebelt werden. All- fällige Überschüsse sind unserer Meinung nach zum Schuldenabbau zu verwenden. Den Fonds braucht es nicht. Auch sind unserer Auffassung nach die Zeiten der grossen Überschüsse wohl vor- bei. Dieses Gesetz wurde mit Befristung eingeführt. Nicht jedes Provisorium sollte in ein «Providuri- um» überführt werden. Deshalb lehnen wir die Gesetzesänderung einstimmig ab und unterstützen den Antrag der FIKO auf Nichteintreten.

Hans Rudolf Feller, Steffisburg (FDP). Ich bemühe mich, wirklich nur zum Eintreten zu reden, obschon ich mir die Bemerkung nicht verkneifen kann, dass es sehr schön ist zu vernehmen, wie nun die Grünen plötzlich Herrn Gasche über den grünen Klee rühmen mögen.

Letzte Woche bekamen wir den Vortrag des Präsidenten der Finanzkommission zu hören. Die frei- sinnige Fraktion unterstützt den Antrag der FIKO, auf die Vorlage nicht einzutreten. Wir wollten die- sen Fonds von Anfang an nicht, und will man ein Gesetz nicht, muss man es auch nicht beraten.

Aber auch heute noch gibt es zwei konkrete Gründe, die gegen Eintreten auf das Geschäft spre- chen. Dass wir mit dem Fonds die Schuldenbremse umgehen, ist erwähnt worden. Zweitens nahm der Grosse Rat das Gesetz in der Junisession 2009 mit 87 gegen 57 Stimmen an und beauftragte anschliessend die damalige Steuerungskommission, dessen Verfassungsmässigkeit zu prüfen. Ich gebe zu, dass ich im zweiten Umgang zustimmte, weil das Gesetz bereits nach der ersten Abstim- mung angenommen war und die Finanzkommission nur noch die Verfassungsmässigkeit zu über- prüfen hatte. Ich sagte mir, es sei angenommen, nicht verfassungswidrig, somit könne auch ich ihm zustimmen.

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Im oft zitierten Rechtsgutachten vom 17. August 2009 kam Herr Professor Andreas Lienhard zum Schluss, die Errichtung eines solchen Fonds sei aus verfassungsrechtlicher Sicht möglich, wenn alle Regeln beachtet würden. Auf Seite 16 des Gutachtens ist allerdings auch zu lesen: «Zu beach- ten ist schliesslich, dass der Fonds zeitlich befristet sowie bezüglich der Höhe beschränkt ist und insofern auch dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismässigkeit Rechnung getragen wird.» Umgekehrt heisst das also, dass dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit nicht Rechnung getragen wird, wenn der Fonds zeitlich nicht befristet und in der Höhe nicht beschränkt ist, wodurch die jetzige Verlängerung verfassungswidrig wäre. Liebe Kollegen und Kolleginnen, mehr gibt es dazu wohl nicht mehr zu sagen!

Franziska Schöni-Affolter, Bremgarten (glp). Unsere Auffassung differiert zu derjenigen der FDP.

Auch ich habe es schon gesagt: Legt uns einerseits eine Schuldenbremse ein enges Korsett an, sollten wir anderseits auch über ein Instrument verfügen, das uns erlaubt, ein wenig Geld auf die hohe Kante zu legen. Die glp-CVP-Fraktion ist – das betone ich – auch nicht Freund diverser Käs- seli, welche die ganze Rechnungsführung sehr unübersichtlich machen. Doch stehen wir hinter dem Investitionsspitzenfonds, weil er für Grossprojekte vorgesehen wäre. Darin lag in der letzten Zeit teilweise das Problem. Er ist ein wenig in Verruf geraten, weil für dies ein Milliönchen abgezweigt, für jenes eine Summe entnommen und dadurch der ursprüngliche Zweck verwischt wurde. Zweitens geniessen wir momentan eine Schönwetterlage in jeder Hinsicht. Sollte aber irgendwann ein gros- ses Unglück passieren, das uns hoffentlich verschone, aber eben möglich ist, werden wir in einen finanziellen Engpass geraten, wodurch in der Schönwetterlage budgetierte Projekte in Verzug gera- ten und nicht realisiert werden könnten. Gerade dann sollte der Investitionsspitzenfonds greifen.

Aber auch in Schönwetterlage haben wir Grossprojekte zu finanzieren, die den Kanton sehr viel Geld kosten: der Campus in Biel, der Bahnhof Bern. Diese möchten wir doch in jeder Situation rea- lisieren können.

Wir finden es kurzsichtig, jetzt auf eine solche Chance zu verzichten, noch ein wenig Geld beiseite- legen zu können für Grossprojekte – es sei betont: nur für Grossprojekte – und sich der Versuchung hinzugeben, das im Fonds gesparte Geld ins Budget einfliessen zu lassen und für die Schuldentil- gung zu verwenden. Die glp-CVP-Fraktion ist für Eintreten und für die Verlängerung des Fonds.

Mathias Tromp, Bern (BDP). Einen Fonds kann man lieben, oder man liebt ihn nicht. Jeder, der einer Exekutive angehört, wie auch Herr Gasche seinerzeit, hat gerne einen Fonds. Weshalb? Weil man damit viel flexibler ist; man kann viel besser hier noch etwas mehr einschiessen, andernorts etwas Zurückhaltung üben. Und hat man irgendwo den Rahmen gesprengt, verfügt man immer noch über den Fonds zur Deckung. Das ist für mich nicht ganz korrekte Politik, umso mehr, als man diesen Fonds auch bis anhin nicht für Grossprojekte, nicht für Investitionsspitzen einsetzte. Sondern man sprach hier eine Million, eine da – Franziska Schöni hat es eben erklärt. Der Fonds war nicht eigentlich für eine grosse Spitze wie einen Campus Biel, den Bahnhof Bern oder was auch immer vorgesehen. Sondern man setzte ihn ein, wie es gelegen kam.

Ein Fonds hat aber eben seinen Nachteil, den der Regierungsrat sogar auf Seite 5 des Vortrags aufführt. Dafür bin ich dankbar. Ein Fonds engt erstens den finanzpolitischen Spielraum ein, was wir ja teilweise wollen. Zweitens bindet er keine allgemeinen Staatsmittel mehr für einen besonderen Zweck, und drittens – meiner Ansicht nach das Wichtigste – umgeht er die Schuldenbremse. Das finde ich nicht ganz korrekt und meine, deshalb dürften wir diesen Fonds nicht verlängern. Meine Meinung teilt auch die gesamte BDP-Fraktion. Weiter will ich mich dazu nicht äussern, die Meinun- gen sind gemacht. Ich bitte Sie, nicht auf das Geschäft einzutreten.

Ergänzend noch an die Adresse von Frau Natalie Imboden und Frau Franziska Schöni: Sie haben gesagt, die Investitionen seien allenfalls zu erhöhen. Niemand hatte gesagt, wir könnten nicht im Rahmen des ordentlichen Budgets die Investitionen auf ein neues Niveau anheben. Hingegen stri- chen wir 50 Millionen für 2013, wie Sie bestens wissen. Deswegen schimpfte man uns aus. Was tat man letztlich? Man brauchte 91 Millionen nicht, nämlich die gestrichenen 50 plus weitere 41, indem man auch den Investitionsrahmenkredit nicht ausschöpfte. Also fällt es gar nicht dermassen ins Gewicht. Als Grosser Rat können wir unter Beachtung der Schuldenbremse die Investitionen prob- lemlos so hoch ansetzen, wie wir es für richtig halten. Ich bitte Sie ausdrücklich, auf dieses Gesetz nicht einzutreten.

Fritz Wyss, Wengi (SVP). Ich kann es kurz machen, die Fakten liegen auf dem Tisch. Die SVP- Fraktion wollte 2009 den Fonds zur Deckung von Investitionsspitzen nicht einführen. Deshalb wird

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es Sie nicht überraschen, dass wir nicht auf die Änderung dieses Gesetzes eintreten und den Fonds auslaufen lassen wollen. Wir sind weiterhin klar der Meinung, dass mit diesem Gesetz die Schul- denbremse in unserem Kanton ausgehebelt worden ist. Bringen wir endlich unsere Kantonsfinanzen längerfristig wieder ins Lot; dann wird uns die Schuldenbremse auch nicht mehr beschränken! Die Verwendung einer allfälligen Restanz dieses Fonds ist so rasch als möglich zu klären. Nach unserer Auffassung ist die Restanz letztlich in die Laufende Rechnung einzuspeisen. Die SVP-Fraktion ist einstimmig für Nichteintreten.

Präsident. Nun kommen noch zwei Einzelsprecher zu Wort.

Urs Muntwyler, Bern (Grüne). «Gouverner c’est prévoir», heisst es. Man soll also sparen, damit man dann etwas hat, wenn man es braucht. Das tut jeder Unternehmer. Er macht Rückstellungen, und will er investieren, steht ihm das nötige Geld zur Verfügung; er muss nicht zur Bank rennen und sich dort einschränken lassen oder bekommt vielleicht überhaupt nichts. Die Idee dieses Investiti- onsspitzenfonds ist, dass das nötige Geld für allfällige erforderliche Grossinvestitionen abrufbar ist.

Es mag sein, Mathias Tromp, dass das bisher nicht vorkam, aber die Grossprojekte sind im Anzug:

der Campus, die Umfahrung von Bern, der Bahnhof Bern. Sie sind durchaus bereits absehbar. Die Idee der Hausfrau, die spart, um das Geld später für notwendige Anschaffungen zur Verfügung zu haben, ist auch die Idee des Investitionsspitzenfonds. Herr Feller sprach sich dafür aus, den Fonds nicht unbefristet weiterzuführen, und liess ein Rechtsgutachten erstellen. Deshalb bauten Frau Im- boden und ich eine Brücke, indem wir zu Artikel 4 vorschlagen werden, den Fonds auf fünf Jahre zu befristen. Das ist gar nicht so schlecht, bietet sich so doch alle fünf Jahre die Gelegenheit, sich Re- chenschaft abzulegen, ob es sinnvoll ist, ihn weiterzuführen. Herr Feller zeigte sich auch verwundert darüber, dass wir uns für einen BDP-Finanzdirektor einsetzen. Das würden wir auch weiterhin für Frau Simon tun, die der gleichen Partei angehört. Herr Feller, wir sammeln sogar zusammen mit der BDP für die gleiche Initiative. Ich als Grüner kann mir gut vorstellen, dies auch mit allen anderen Parteien zu tun, sofern für uns das Anliegen gerechtfertigt ist. Deshalb schlage ich vor, auf das Ge- schäft einzutreten. Wir haben eine Brücke gebaut bezüglich Befristung. Dann wird man in fünf Jah- ren wieder darüber befinden können.

Markus Meyer, Roggwil (SP). Diese Debatte ist schon ein Beispiel dafür, wie man mit einem ein- fachsten Gesetz durch viele Gutachten, Zitate und Worthülsen Verwirrung stiften kann. Das Gesetz hat vier Artikel plus einen fünften, der die Befristung festlegt. Es ist glasklar. Erzählt nun Harry Feller hier, es sei verfassungswidrig und so weiter, wird das nicht wahrer, weil man aus einem Gutachten willkürlich einige Zitate herausbricht. Wie ich letzte Woche zitierte, war der damalige Finanzdirektor Urs Gasche in seinem Votum dezidiert auf diese Frage eingegangen und hatte aufgezeigt, dass das nicht stimmt. Mathias Tromp, du hast gesagt, die Regierung – das sei klar – wolle da ein Kässeli, damit sie wirken könne; das hättest du auch gerne, wenn du Exekutivpolitiker wärst. Schauen wir einmal ganz seriös, was im Gesetz steht! Nämlich in Artikel 2 Absatz 1: «Der Grosse Rat be- schliesst über die Fondsäufnung aus den allgemeinen Mitteln.» «Der Grosse Rat» ist kein Sonder- kässeli, mit dem die Regierung irgendetwas Undurchsichtiges anstellen kann. Weiter besagt Artikel 3 über die Ausgaben: «Über die Verwendung der Fondsmittel beschliesst ausschliesslich der Gros- se Rat.» Ich weiss, politisch ist die Sache gegessen, den Fonds will man vom Tisch fegen, sich ei- ner im Prinzip guten Einrichtung entledigen, aber die Argumente sollten schon noch einigermassen korrekt bleiben.

Die Grünen haben nun noch versucht, mit der Verlängerung der Befristung eine Brücke zu bauen, war doch die Unverhältnismässigkeit ins Feld geführt worden, falls man die Befristung ganz aufhe- be. Die Verhältnismässigkeit ist schon allein dadurch gegeben, dass der Fonds limitiert ist. In Artikel 2 steht: «Das Fondsvermögen darf höchstens 800 Mio. Franken betragen.» Auch hier haben Sie also die klare Beschränkung. Wenn es nur noch darum geht, nach dem Motto «Diktat der leeren Kassen» den Kanton zu disziplinieren, indem man ihm möglichst das Geld entzieht und auch noch unterbindet, dass er das restliche vernünftig verwenden kann, kann man das tun. Dann treten wir nicht auf diese Vorlage der Regierung ein. Geht es aber darum, finanzpolitisch den Spielraum mit den vorhandenen Mitteln einigermassen zu nutzen, sie vernünftig einzusetzen, sollte man zumin- dest der Verlängerung, wie sie die Grünen vorschlagen, zustimmen. Davon, irgendwie mit einem Zauberstab Geld zu generieren, hat nämlich keiner je geredet.

Präsident. Der Kommissionspräsident verzichtet auf ein Votum. Das Wort hat Frau Finanzdirektorin

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Simon.

Beatrice Simon, Finanzdirektorin. Ich habe die Debatte sehr aufmerksam verfolgt und festgestellt, wie die Abstimmung ungefähr ausfallen wird. Ich merke, dass man grossmehrheitlich gegen die Weiterführung des Fonds ist. Trotzdem versuche ich nun nochmals, vielleicht die eine oder den an- deren davon zu überzeugen, dass dies eben eine ganz gute Sache ist.

Die Geschichte rund um den Investitionsspitzenfonds ist bekannt, schon einige Male dargelegt wor- den. Es wurde Diverses gesagt, davon auch einiges nicht ganz Korrektes. Als wir den Fonds be- schlossen, war ich nämlich noch Grossrätin und hatte mich sehr intensiv damit beschäftigt. Ich stimmte ebenfalls dafür. Schon damals wurde diskutiert, ob dieses Instrument nicht die Schulden- bremse aushebeln würde, ob es auch aus der Sicht einer bürgerlichen Politikerin erwünscht sei. Die Regierung liess auf Anraten oder besser gesagt mehrmaliges Ersuchen des Grossen Rats ein ent- sprechendes Gutachten von Herrn Professor Lienhard erstellen, das ganz klar festhielt, dass die Gesetzgebigkeit gewährleistet sei, die Schuldenbremse dadurch nicht ausgehebelt werde. Das scheint mir wichtig im Rückblick auf die Geschichte dieses Investitionsspitzenfonds.

Wir beschlossen also damals den Fonds; er wurde stetig geäufnet, überschritt aber nie den definier- ten Höchstbetrag. Der je erreichte Höchststand lag bei 411 Mio. Franken. Davon wurden im Verlauf der letzten Jahre immer wieder Beträge abgezogen, ein Teil davon für Projekte, die umgesetzt wur- den, ein Teil für diverse Verpflichtungen. Das Tolle an diesem Investitionsspitzenfonds ist ja, dass der Grosse Rat – er allein – über die Entnahmen daraus beschliesst. Der Grosse Rat hat auch schon diverse Verpflichtungen für die Zukunft, für richtige Investitionen beschlossen. Heute sind noch 166 Mio. Franken nicht verpflichtet, stünden also noch zur Verfügung für Projekte, die in den kommenden Jahren zu realisieren sein werden. Sie alle wissen sehr genau, welche grösseren Pro- jekte für die nächsten Jahre geplant sind, bei denen das Geld eine wichtige Rolle spielt. Campus Biel: Eigentlich befürworten alle, dafür Geld zu investieren. Tram Region Bern oder Bahnhof RBS:

Für diese für den Kanton Bern wichtigen Projekte braucht es Geld; Geld, das man dem Investitions- spitzenfonds entnehmen könnte.

In den kommenden Jahren stehen nicht nur im Hoch- und Tiefbau diverse Investitionen an. Auch jede andere Direktion hat grosse Begehren. Bereits jetzt ist klar, dass es einen enormen Verteil- kampf absetzen wird, falls der Investitionsspitzenfonds heute beerdigt wird. Liebe Grossrätinnen und Grossräte, darüber werden wohl nicht mehr Sie alle befinden müssen. Fällt heute der Entscheid gegen eine Verlängerung, übertragen Sie dem kommenden Grossen Rat keine einfache Aufgabe.

Zukünftig wird es einfach nicht mehr für alles reichen. Ich finde es wichtig, sich dessen bewusst zu werden. Vielleicht hat das nun dazu geführt, dass das eine oder andere Ratsmitglied den richtigen Knopf drücken wird.

Was passiert mit dem Geld, falls man heute die Verlängerung nicht diskutieren will? Von den ver- schiedenen Möglichkeiten zähle ich die nach meinem Dafürhalten drei realistischsten auf. Variante 1: Der neue Grosse Rat, in welcher Konstellation auch immer, beschliesst noch Verpflichtungen für die im Fonds verbliebenen 166 Mio. Franken. Variante 2: Der Grosse Rat entscheidet, das ganze Geld, also die 166 Mio. Franken, direkt dem Voranschlag oder eben dem Rechnungsjahr 2015 zu verbuchen. Drittens ist natürlich auch noch eine Mischform denkbar, sodass zum Teil Verpflichtun- gen eingegangen werden und der Restbetrag der Laufenden Rechnung zugeführt wird. Der Regie- rungsrat legte klar dar, weshalb er sich für das Weiterbestehen des Fonds stark macht. Mir ist be- wusst, dass die Entscheidung jetzt bei Ihnen liegt.

Präsident. Damit sind wir am Ende der Eintretensdebatte angelangt. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer auf das Gesetz über den Fonds zur Deckung von Investitionsspitzen eintreten will, stimmt Ja, wer es ablehnt, stimmt Nein.

Abstimmung (Eintretensfrage) Der Grosse Rat beschliesst:

Nicht Eintreten

Ja 54

Nein 95

Enthalten 1

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Präsident. Sie haben Eintreten abgelehnt.

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